Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Leinachtalhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigungen der Niederschriften vom 17.03.2022 und 29.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 17.03.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 29.03.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Antragstellerin ist die Firma KOMFORT Wohnbau GmbH aus Backnang.
Geplant ist der Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 4 Stellplätzen. Die auf dem Grundstück vorhandenen Garagen sollen erhalten bleiben und den Wohnungen zugeordnet werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Unterlagen zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet; eine Stellungnahme sollte bis zur Gemeinderatssitzung nachgereicht werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Da die Planungsunterlagen der Bauherrin bis zur heutigen Sitzung in Papierform ebenfalls nicht vorliegen, wird das Bauvorhaben erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.
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3. Abbruch eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 156 und Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 156, Gemarkung Unterleinach, Raiffeisenstraße 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Antragstellerin ist Adriana Lung.
Geplant ist der Abbruch des vorderen Wohnhauses und Neuaufbau. Das alte Haus kann trotz intensiver Bemühungen nicht erhalten werden, da das Anwesen zwingend barrierefrei errichtet werden muss. Bei dem Neubau wurde darauf geachtet, dass sich dieser optisch am Altbau orientiert und sich in das Ortsbild einfügt.
Aufgrund der extrem dichten Bebauung, kann für den Neubau nur ein Stellplatz nachgewiesen werden. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung sind jedoch zwei Stellplätze notwendig. Die Antragstellerin beantragt nur einen Stellplatz errichten zu müssen.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Unterlagen zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet; eine Stellungnahme wurde bis zur heutigen Sitzung nicht abgegeben. Aus einer alten Stellungnahme vom 16.04.2021 geht hervor, dass das alte Gebäude einige Substanzschäden aufweist. Trotzdem wird empfohlen das Gebäude zu erhalten.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten.
Beschluss 1
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einer Befreiung von den Regelungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu; jedoch ist die entsprechende Stellplatzablösesumme zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 2
Des Weiteren stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauvorhaben zu, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Umnutzung und Umbau des Speichers im Nebengebäude zur Straße zu einer Wohnung sowie Drehen der bestehenden Dachfirstrichtung um 90 Grad auf dem Grundstück Fl. Nr. 220, Gemarkung Unterleinach, Grupshausener Str. 13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Antragsteller sind Marlene und Christian Peter.
Geplant sind der Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Viehstalls mit Heuboden zu einer Wohnung. Weiter soll die bestehende Dachfirstrichtung um 90 Grad gedreht werden. Die Dachneigung soll 42° betragen, damit sich das Gebäude in den Straßenzug einfügt. Das Gebäude wird später durch erneuerbare Energien versorgt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Unterlagen zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet; eine Stellungnahme ist bis zur heutigen Sitzung nicht eingegangen. Aus einer alten Stellungnahme mit vorgelegten Handskizzen geht hervor, dass das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht generell zu begrüßen ist, um den historischen Altort zu beleben.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Sanierungsbüros Schlicht Lamprecht Kern Architekten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Sanierungsbüros Schlicht Lamprecht Kern Architekten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Michael Väth nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)
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5. Information über die Erhöhung der Stundensätze der gGKVS mbH für die örtliche Verkehrsüberwachung aufgrund zu geringer Kostendeckung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, mit Schreiben vom 31.03.2022 teilte unser Verkehrsüberwachungsdienstleister gGKVS mit, dass die Kosten für die Messstunde von 134 € nicht mehr kostendeckend sind und deswegen ab 01.05.2022 um 17,93 € auf dann 151,93 € erhöht werden müssen. Begründet wurde dies unter anderem durch den kompletten Austausch der Lasermesstechnik (Leivtec XV3 hat Zulassung verloren), gestiegenen Personal- und Kraftstoffkosten.
Aufgrund des geänderten Bußgeldkataloges rechnet die gGKVS damit, dass der Gemeinde kein Nachteil hierdurch entsteht und diese Erhöhung durch die gestiegenen Erlöse kompensiert wird. Tatsächlich ist bislang im Jahr 2022 annähernd Kostendeckung erreicht (6.800 € Ausgaben zu 6.000 € Einnahmen), obwohl nur 150 Fälle gegenüber sonst 300 Fällen vorgelegen haben.
Der Vertrag mit gGKVS wäre mit 6 Wochen zum Quartalsende kündbar.
Der Landkreis Würzburg trägt sich mit dem Gedanken, einen Zweckverband zu gründen. Hieraus ergeben sich folgende Vergleichszahlen:
Derzeit überwachen 28 Gemeinden den Verkehr, 27 davon mit Dienstleister, 2 davon den fließenden Verkehr mit gGKVS (Gemeinden Leinach und Zell am Main).
Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist im Durchschnitt kostendeckend, die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist jedoch mit 50 % Kostendeckung defizitär. Im Gegensatz dazu war bislang bei der Gemeinde Leinach die Überwachung des fließenden Verkehrs bereits mit 50 % unterdeckt.
Im Durchschnitt kostet laut Angaben des Landratsamtes Würzburg die Überwachung des fließenden Verkehrs die Stunde 112,70 €, bei der Gemeinde Leinach ab dem 01.05.2022 dann 151,93€. Andererseits macht das Landratsamt Würzburg eine Beispielrechnung mit dem Zweckverband und Vergabe an Dienstleister mit 165 €/h und 2 € pro Einwohner.
Deswegen wurden am 31.03.2022 Angebote von folgenden Verkehrsüberwachungsdienstleistern eingeholt:
- ESD Mühldorf
- WSD Nürnberg
- ERA Heilbronn.
Allerdings sind bisher von diesen Dienstleistern keine Angebote eingereicht worden.
Nachdem der Gemeinderat bereits beschlossen hat, trotz Defizit weiter den fließenden Verkehr überwachen zu lassen, ist jetzt eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da insbesondere das Defizit trotz Erhöhung wohl geringer werden wird. Es liegen auch keine Alternativangebote vor. Deshalb wird vorgeschlagen die weitere Entwicklung der Kosten bzw. der Erlöse und weiterhin auch die Gründung des angestrebten Zweckverbandes abzuwarten.
Der Gemeinderat erhebt hier gegen keine Bedenken.
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6. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Zahlung einer Pauschale für die Kirchenmusik an die Musikkapelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, bei der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.12.2021 wurde angemerkt, dass die Musikkapelle Leinach neben der Vergütung für die Auftritte am Seniorennachmittag und bei der Maibaumaufstellung noch eine weitere Pauschale für „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich erhält. Es wurde um entsprechende Aufklärung gebeten.
Diese jährliche Pauschale für „Kirchenmusik“ wurde seinerzeit gemäß Gemeinderatsbeschluss in Höhe von je 500 € an beide im Ort existierende Musikkapellen gezahlt. Dies sollte die Kapellen für Mitwirkung bei der Fronleichnamsprozession, für den Totensonntag, für die Wallfahrt zum Käppele und für andere Veranstaltungen unterstützen. Bei Auflösung der Kapelle um Markus Franz wurde die zugehörige Pauschale der Kapelle von Heiko Rügamer zugeschlagen, da diese Kapelle nun bei den Kirchen Sankt Laurentius und Communio Sanctorum mitwirkte. Dadurch entstand die Erhöhung auf 1000 € jährlich.
Die Zahlung dieser Pauschale für „Kirchenmusik“ ist somit durch Gemeinderatsbeschlüsse untermauert. Allerdings stellt sich die Frage nach Gleichbehandlung mit den Gesangsvereinen, die eben nur die Auftritte vergütet bekommen und keine Pauschale erhalten.
Bei einem Gespräch mit Heiko Rügamer wurden folgende Punkte angesprochen:
- Die Gesangvereine haben natürlich viele aktive und passive Mitglieder im Rücken. Hierdurch entsteht ein finanzielles Polster durch Mitgliedsbeiträge. Die Kapelle hat nur 15 Mitglieder ohne Beiträge.
- Die Gesangvereine können durch Feste weitere Einnahmen generieren, diese ist bei der Kapelle aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
- Die Musikkapelle benötigt eine Tracht, die wesentlich teurer ist als beispielsweise ein Polohemd.
- Die Kapelle hat trotz Corona die Jahresmiete in Höhe von 350 € sowie die Beiträge an den Musikbund in Höhe von circa 300 € pro Jahr weitergezahlt. Ebenso entstanden Kosten für die Anschaffung für Noten.
- Da die Gemeinde im Jahre 2021 die Pauschale für die „Kirchenmusik“ wegen der Anmerkung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht überwiesen hat und auch keine Auftritte zu verzeichnen waren, ist die Kapelle in eine finanzielle Schieflage geraten.
- Die Streichung der Pauschale für „Kirchenmusik“ würde das Ende der Kapelle bedeuten.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Pauschale für die „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich weiter zu bezahlen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, man sollte eventuell einen anderen Namen für diese Pauschale finden.
Der Vorsitzende erklärt, dies könne man formal so machen; man werde entsprechende Überlegungen dazu anstellen.
Beschluss
Nach Beratung spricht sich der Gemeinderat für die weitere Gewährung der Pauschale für „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich an die Musikkapelle Leinach aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende berichtet, die Ratsmitglieder wurden informiert, vor der Sitzung einen kurzen Blick auf den Rasen vor dem Rathaus zu werfen. Dieser ist nicht mehr als solcher zu bezeichnen, da er mit vielen Blumen und anderen Kräutern durchsetzt ist. Der Rasen wurde diesmal extra nicht gemäht, damit man den Zustand des Rasens besser sieht. Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Möglichkeit eins wäre umfräsen, neu anlegen, regelmäßig wässern, düngen und Unkraut jäten. Der Rasen wäre dann wieder ein Schmuckstück und auch ein entsprechendes Aushängeschild für die Gemeinde. Allerdings ist ein solcher Rasen ökologisch ähnlich wertvoll wie ein Steingarten. Möglichkeit zwei wäre den Rasen im Prinzip so zu belassen wie er ist. Er stellt momentan eine ganz brauchbare Blumenwiese dar und ist ökologisch einigermaßen wertvoll. Wir würden ihn dann weniger häufig mähen und die Blumen etwas wirken lassen. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass die Gemeinde wegen eines „ungepflegten Rasens“ angefeindet werden würde.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
- Es gibt eine sogenannte „Veitshöchheimer Blumenwiese“ die man aussähen könnte.
- Man sollte eine gepflegte Grünfläche beibehalten. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass auf der Rasenfläche Müll abgelagert wird bzw. dass Hunde darauf ihr „großes Geschäft“ verrichten. Bei der neugewidmeten Grünanlage am Seniorenzentrum „Park St. Cyr“ könnte man dann eine sogenannte Bienenweide anlegen.
- Man sollte eine naturbelassene Rasenfläche anlegen, die regelmäßig gepflegt wird.
- Ein gepflegter sogenannter „Englischer Rasen“ wäre zu aufwendig. Ein naturbelassener Rasen dagegen mit regelmäßiger Pflege wäre die bessere Alternative.
- Man sollte die Rasenfläche so belassen wie sie ist, jedoch regelmäßig mähen und pflegen.
- Derzeit sind in der Rasenfläche zwei Blumenbeete angelegt. Bleiben diese bestehen?
- Diese beiden Stellen sind eigentlich von der Bevölkerung nicht gut angenommen worden. Man sollte diese entfernen und die Rasenfläche durchgängig gestalten.
- Man sollte die beiden Blumenbeete belassen; diese wurden bisher nicht richtig gepflegt.
Nach weiterer Beratung fasst der Vorsitzende zusammen, die Rasenfläche vor dem Rathaus wird so belassen wie sie ist, allerdings regelmäßig gemäht und gepflegt. Die beiden Blumenbeete werden belassen, allerdings mit Erde angefüllt, nachgeschnitten und eine Rasenkante eingebaut.
- Der Vorsitzende informiert über die Maibaumaufstellung am kommenden Samstag. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr am Rathaus.
- Der Vorsitzende informiert über die anstehende Bürgerversammlung am 05.05.2022 um 19:30 Uhr in der Leinachtalhalle. Es wäre schön, wenn möglichst viele Gemeinderatsmitglieder anwesend wären.
- Der Vorsitzende informiert über den Seniorennachmittag am 15.05.2022 um 14 Uhr. Bisher sind 40 Anmeldungen eingegangen; deshalb ist es völlig ausreichend, wenn jedes Gemeinderatsmitglied einen Kuchen zur Verfügung stellt; daraus ergeben sich circa 200 Kuchenstücke; bei 40 Senioren, 20 Bediensteten und 20 Personen der Blaskapelle (insgesamt 80 Personen) ergeben sich dann rechnerisch 2,5 Kuchenstücke pro Person. Der Aufbau mit den Bauhofmitarbeitern erfolgt am Sonntagmorgen, bei den Biertischen entfällt die aufwendige Dekoration, es werden lediglich beispielsweise Primeln am Tisch aufgestellt. Der Kuchenaufbau erfolgt in der Julius-Echter-Kirche, eventuell werden dort auch Kaffee und das Geschirr abgestellt. Des Weiteren ist die Unterstützung der Feuerwehren mit den beiden MTW´s erforderlich. Es wird eine Biertischüberdachung und eventuell ein Pavillon für die Musikkapelle bereitgestellt. Das Abendessen könnte von Herrn Mahler bereitgestellt werden. Die Blaskapelle hat ihren Auftritt zugesagt, der Gesangverein Frohsinn hat jedoch abgesagt. Man sollte diesmal die Schwerpunkte auf Gespräche mit den Gästen legen und nicht, wie sonst üblich, vollauf mit der Bedienung beschäftigt sein.
- Der Vorsitzende informiert über den Demenzinfotag am 18.05.2022 in der Leinachtalhalle, organisiert von der ILE. Es wird über die Möglichkeit von sogenannten Demenztests referiert. Im Juli sollen dann die Tests gemacht werden.
- Abschließend zeigt der Vorsitzende einen Plan über die bisher eingereichten Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“.
Datenstand vom 13.12.2024 11:32 Uhr