Datum: 04.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 13.09.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 13.09.2022.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bauantrag - Dachgeschossumbau: Einbau einer Dachgaube und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 706/15, Gemarkung Oberleinach, Burkardusstraße 30
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Antragsteller sind Frau Michaela und Herr Hans Feineis.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ sowie der Baugestaltungssatzung.
Der Bauherr beabsichtigt auf der Fl. Nr. 706/15, Gemarkung Oberleinach, Burkardusstraße 30, den Anbau eines Balkons sowie die Errichtung einer Dachgaube auf der südwestlichen Dachfläche.
Der Balkon ist mit einer Größe von 3,50 m x 3,00 m angedacht.
Die Dachgaube hat eine Breite von 2,30 m Außenmaß und soll ein Flachdach erhalten.
Die Antragsteller beantragen folgende Abweichungen gegenüber dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ und der Baugestaltungssatzung.
1.Abweichung von der Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 2
Die Gestaltungssatzung schreibt hier vor, dass je Dachseite nur eine einheitliche Form an Zwerchgiebeln oder Dachaufbauten zulässig sind.
Die neue Gaube unterscheidet sich optisch von dem bestehenden Zwerchhaus.
Begründung: Die geplante Gaube soll sich so unauffällig wie möglich in die Dachfläche integrieren und kein Gegengewicht zu dem Zwerchhaus darstellen.
Die Dachgestaltung der nach Südwesten ausgerichteten Haus- und Dachseite ist vom Ortskern und den Straßenräumen aus nicht einsehbar und ausschließlich bergseitig von zwei Grundstücken aus wahrnehmbar. Eines der Grundstücke steht im Eigentum des Antragstellers, der Eigentümer des anderen Grundstückes hat der Baumaßnahme zugestimmt.
Eine Einwirkung auf das Ortsbild ist nicht erkennbar.
2.Abweichung von Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 3:
Laut Gestaltungssatzung darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten auf einer Gebäudeseite 1/3 der Firstlänge des Hauptdaches nicht überschreiten.
Gesamtlänge Dachfläche 13.59 m, zulässige Gesamtlänge der Dachaufbauten 4,53 m.
Gesamtlänge der geplanten Dachaufbauten 2,30 m + 4,24 m = 6,54 m.
Begründung: Die geplante Gaube stellt den Zugang zu dem ebenfalls geplanten Balkon dar und ist deshalb für die Baumaßnahmen wesentlich. Die Dachgestaltung der nach Südwesten ausgerichteten Haus- und Dachseite ist vom Ortskern und dem Straßenraum aus nicht einsehbar und ausschließlich bergseitig von zwei Grundstücken aus wahrnehmbar. Eines der Grundstücke steht im Eigentum des Antragstellers, der Eigentümer des anderen Grundstückes hat der Baumaßnahme zugestimmt.
Eine Einwirkung auf das Ortsbild ist nicht erkennbar.
Laut Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 3 liegt eine Überschreitung von 2,01 m vor.
3.Abweichung von Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 5:
In der Gestaltungssatzung ist der Mindestabstand von Dachaufbauten, Zwerchgiebeln u. Dachliegefenster
wie folgt geregelt:
untereinander 1,20 m
zum Ortgang 2,00 m
zum First 0,50 m.
Der Abstand der Dachaufbauten beträgt 1,10 m und unterschreitet den zulässigen Abstand von 1,20 m um 10 cm.
Der Abstand der Dachaufbauten (Gaube) zum Ortgang beträgt 1,90 m und unterschreitet den zulässigen Abstand von 2,00 m um 10 cm.
Begründung: Die gewählten Abstände unterschreiten die Vorgaben nur geringfügig und ergeben sich konstruktiv aus den vorhandenen Sparrenabständen und der geplanten Konstruktion.
Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor, den beantragten Abweichungen gegenüber der gemeindlichen Baugestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ zuzustimmen.
Der Bau- und Planungsausschuss schlägt dem Gremium vor, den beantragten Abweichungen gegenüber der gemeindlichen Baugestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 529, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Formlose Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf der Fl.-Nr. 529, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 14. Antragsteller ist Klaus Scheuplein.
Der Antragsteller möchte auf der o.g. Flurnummer eine Garage erstellen und unterbreitet folgende Vorschläge um eine spätere endgültige Planung zu erstellen.
Der Antragsteller schreibt:
„Es geht um die Steigstraße 14 (ehemalige Schreinerei; konkret um das Wohnhaus und den geschotterten Parkplatz; hier stand einmal eine alte Scheune). Luftbild mit Markierung des geteilten Grundstücks und der für die Garage vorgesehenen Fläche anbei.
Zudem ein paar Ansichten, wie wir uns das vorstellen würden. Der gesamte untere Bereich (Originalfläche der Scheune) ist momentan mit grobem Schotter belegt.
Darauf würden wir gerne eine Garage (mit groben Abmaßen von 8,5m Breite - entlang der Straße und einer Tiefe von 7,7m) stellen.
3D Ansichten für ein Flachdach inkl. PV-Anlage auf der Garage und dem Hausdach (nur zur Veranschaulichung) hängen der Mail an. Das obere Haus meines Bruders ist nur zur besseren Orientierung (unscharf) mit abgebildet.
Ein Satteldach mit Originalneigung wie beim Haus (45°) geht nicht, da sonst Fenster verdeckt würden. Wenn, dann würde maximal ein recht flacher Winkel von ca. 20° funktionieren.
Bevorzugen würden wir allerdings ein Flachdach. Ein Kompromiss könnte ein Pultdach (mit Neigung zur Straße hin) oder z.B. ein asymmetrisches Satteldach (mit Versatz des Giebels weg von der Straße) sein.“
Der Bau- und Planungsausschuss stellte eine Zustimmung in Aussicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die weitere Planung der Garage soll mit dem zweihüftigen Satteldach erfolgen. Nachdem das Vorhaben im Sanierungsgebiet liegt, wird eine Beratung zur weiteren Planung der Garage durch Herrn Schlicht gefordert.
Das Gremium hat darauf hingewiesen, dass in der formlosen Anfrage kein geeigneter Zugang zum Grundstück ersichtlich ist. Ein Zugang ohne Öffnen des Garagentores soll ausdrücklich in der Planung berücksichtigt werden.
Der Antragsteller soll entsprechend durch die Verwaltung informiert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich den Ausführungen des Bau- und Planungsausschusses an, also zweihüftiges Satteldach, Beratung durch Herrn Schlicht und Schaffung eines geeigneten Zugangs zum Grundstück.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von weiteren Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vorliegenden Anträge von Anwohnern der Straße Am Mühlberg sowie von Anwohnern der St.-Peter-Straße auf Einführung von Tempo-30. Diese beiden Anträge wurden seinerzeit im Gemeinderat behandelt, jedoch zurück gestellt bis ein entsprechender Vorschlag des Verkehrsplaners vorgelegt wird. Das Maßnahmenkonzept zum Verkehrsentwicklungskonzept Leinach des Büros R+T Verkehrsplanung GmbH liegt nun vor und wird vom Vorsitzenden erläutert. Als kurzfristige Maßnahme wird die Einrichtung von Tempo-30-Zonen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschlagen. Es wird empfohlen, in weiten Teilen des Ortsgebietes Tempo-30 einzuführen, zumal teilweise keine Gehwege vorhanden sind; alternativ könnten auch verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden. Man könnte im Gesamtort, außer den beiden Durchgangsstraßen, Tempo-30 anordnen.
Die Einrichtung von Tempo-30 im Bereich der Straße Am Mühlberg gestaltet sich relativ einfach und ist mit wenig Beschilderung zu händeln. Dies würde auch im Zusammenhang mit der Brunnengasse realisiert werden können. Auch im Bereich der St.-Peter-Straße ist eine Geschwindigkeitsreduzierung mit wenig Beschilderung machbar. Wegen der erforderlichen Beschilderung kann Kontakt mit der Verkehrspolizeiinspektion aufgenommen werden. Es stellt sich nun die Frage, ob die Geschwindigkeitsreduzierung in Abschnitten oder gleich für den ganzen Ort eingeführt werden soll.
In der anschließenden Beratung hierzu werden im Gemeinderat folgende Punkte vorgetragen:
- Die Einführung von Tempo-30 macht nur Sinn, wenn dies auch überwacht wird; jedoch nicht zu Lasten der Überwachungen in den Durchgangsstraßen
- Man sollte die Geschwindigkeitsreduzierung erst einmal auf die zwei beantragten Bereiche beschränken.
- Man sollte gemäß dem Vorschlag aus dem Verkehrsentwicklungskonzept flächendeckend Tempo-30 einführen, außer im Bereich der Durchgangsstraßen. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen sollte man abwarten.
- Man sollte die Geschwindigkeitsreduzierung auf den ganzen Ort ausdehnen.
- Dies wäre auch einfacher für die Kraftfahrer, wenn einheitlich in den Nebenstraßen Tempo-30 und in den Ortsdurchfahrten Tempo-50 vorherrscht.
- Man sollte den beiden Anträgen entsprechen und für die anderen Bereiche auf weitere Anträge zuwarten.
- Wir haben ein Verkehrsentwicklungskonzept in Auftrag gegeben und dies bestätigt die Einführung von Tempo-30 für die gesamte Ortschaft.
Beschluss
Sodann fast der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, Tempo-30 im gesamten Ortsbereich gemäß des Vorschlages aus dem Verkehrsentwicklungskonzept einzuführen. Ausgenommen hiervon sind die Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus sollte die Beschilderung mit der Verkehrspolizeiinspektion besprochen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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5. Einverständniserklärung zur Durchführung von Pflegemaßnahmen in den Bereichen der Flurlagen Küsterberg, Pfadberg und Volkenberg durch den Landschaftspflegeverband Würzburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verweist auf ein Schreiben des Landschaftspflegeverbandes Würzburg e.V., wonach weitere Pflegemaßnahmen zur Entbuschung von Brachflächen in den Bereichen der Flurlagen Küsterberg, Pfadberg und Volkenberg geplant sind; es wird um Zustimmung gebeten.
Der Vorsitzende zeigt die entsprechenden Flächen anhand einer Flurkarte auf. Die Maßnahmen sind für die Gemeinde kostenfrei, die Flächen werden für die Zukunft freigehalten und beweidet.
Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob diese Flächen in das Öko-Konto mit eingebracht werden können antwortet der Vorsitzende, hier liegen meist FFH-Flächen vor, man müsste jedoch Herrn Marquart hierzu befragen.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich für die aufgezeigten Pflegemaßnahmen in den Bereichen der Flurlagen Küsterberg, Pfadberg und Volkenberg durch den Landschaftspflegeverband Würzburg e. V. aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Sicherung der Energieversorgung - Energieeinsparung;
Beratung und Beschlussfassung über Durchführung von Maßnahmen ( z.B. Straßenbeleuchtung, Weihnachtsbeleuchtung, Anstrahlung von Kirchen, Heizung Grundschule)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, die hohen Energiepreise zwingen auch die Kommunen dazu, sich mit dem bisherigen Stromverbrauch und möglichen Einsparpotenzialen zu beschäftigen. Hier könnte man verschiedene Maßnahmen ins Visier nehmen:
Abschalten Straßenbeleuchtung:
Zu der Frage, ob es eine allgemeine Beleuchtungspflicht gibt, hat sich der Bayerische Gemeindetag geäußert. Nach den Regelungen des Bayerischen Wegegesetzes haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten. Eine generelle Pflicht besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.
Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z. B. nicht ohne Weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereich.
Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage sind allerdings keine großen Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden. Auch müssten im Falle der Abschaltung von einzelnen Leuchten diese gekennzeichnet werden. Aus diesen Gründen wird empfohlen, an unserer Straßenbeleuchtungsanlage nichts zu verändern.
Weihnachtsbeleuchtung (Weihnachtsbaum):
In der Vergangenheit wurde die Anzahl der aufgestellten Christbäume von drei auf ein Exemplar verringert. Dieser Weihnachtsbaum ist mit LED-Beleuchtung ausgestattet und wird bis 22 Uhr beleuchtet. Deshalb sind hier auch keine großen Einsparpotenziale zu verzeichnen.
Weihnachtspyramide des OGV:
Die Weihnachtspyramide wird ebenfalls mit LED-Leuchten ausgestattet und die Beleuchtungszeiten werden verkürzt.
Anstrahlung Julius-Echter-Kirche:
Die Beleuchtung wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Werbeleuchten am Dorfladen:
Die Werbebeleuchtung wurde ebenfalls zwischenzeitlich eingestellt.
Heizung öffentlicher Gebäude (Halle, Grundschule, Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus, Rathaus)
Das Rathaus ist sehr gut isoliert, was zu erheblichen Einsparungen führt. Problem ist allerdings die Leinachtalhalle. Die Heizung ist ausgestellt, was zu keinen Problemen führt, da überwiegend Sportausübung erfolgt. Das Warmwasser ist ebenfalls ausgeschaltet, da nicht geduscht wird.
In der Grundschule ist eine Pelletheizung vorhanden. Allerdings ist der Preis für Pellets um das Vierfache angestiegen. Die Schule verfügt über eine kontrollierte Be- und Entlüftung, sodass nicht mehr so häufig eine Stoßbelüftung erfolgen muss.
Kindergärten:
Hier müssen die einzelnen Träger über Einsparmaßnahmen entscheiden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats
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04.10.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende berichtet, wegen Eigenbedarf steht das Sportheim des FC Leinach am kommenden Freitag für die Mittagsbetreuung nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurden die Eltern darüber informiert, dass an diesem Tag die Mittagsbetreuung ausfällt. Nun hat Frau Kulla mitgeteilt, die Schließung der Mittagsbetreuung am 07.10.2022 könne nicht mitgetragen werden. Es werden verschiedene Vorschläge gemacht, wie dieser Situation begegnet werden kann.
Allerdings sind diese gemachten Vorschläge nur schwerlich realisierbar, wie beispielsweise die Erledigungen von Hausaufgaben in Besprechungsräumen im Rathaus. Betroffen hiervon sind am Freitag 42 Kinder und die Gemeinde würde für diesen Tag keine Gebühren erheben. Man sollte Frau Kulla absagen.
Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Bedenken.
- Der Vorsitzende informiert, mit Schreiben vom 14.09.2022 wurde seitens der Gemeinde bei der Regierung von Unterfranken der Antrag auf Aufhebung der innerörtlichen Freistrecke der Staatsstraße 2310 gestellt. Dieser Antrag wird sowohl vom Staatlichen Bauamt als auch vom Landratsamt Würzburg unterstützt. Sollte die Freistrecke aufgehoben werden, dann wäre die Errichtung eines Gehwegs in der Hofstraße mit bis zu 60 % förderfähig.
- Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den anstehenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Leinach durch die GlasfaserPlus. Auch ohne Zustimmung der Gemeinde könnte ein Glasfaserausbau erfolgen. Man war sich jedoch einig, eine gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau zu unterzeichnen. Es sollte nun ein Termin für die Unterschriftsleistung festgelegt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, bei der Unterzeichnung sollte insbesondere festgelegt werden, dass ständig eine Person von GlasfaserPlus im Ort anwesend ist, der der deutschen Sprache mächtig ist. Auch müssen bzgl. des Baus die einzelnen Schritte im Detail besprochen werden. Die Gemeinde muss die Baumaßnahme genauestens überwachen.
- Der Vorsitzende zeigt Fotos von einer Birke, die an der Kirchenmauer im Zwinger (Kirche St. Laurentius) steht. Der vor ein paar Jahren neu gepflanzte Ahornbaum wächst nun in diese Birke hinein. Nach Aussagen des Baumsachverständigen Herr Rathai ist eine Auslichtung der Birke nicht erfolgversprechend; deswegen sollte sie herausgenommen werden.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
- An der Birke sollten nur ein paar Äste weggeschnitten werden, damit sich der Ahorn weiterhin entwickeln kann.
- Man könnte die Birke auch noch ein Jahr stehen lassen und dann entscheiden.
- Es wäre schade, wenn wieder ein Baum in diesem Bereich weggenommen wird. Sollte dieser doch gefällt werden müssen, dann müsste in diesem Bereich ein neuer Baum gepflanzt werden. Darüber hinaus müsste man überlegen, den Efeu, der an der Kirchenmauer heraufwächst, zu entfernen, zumal die Mauer nicht in einem guten Zustand ist.
- Der Bauausschuss sollte sich die Situation vor Ort anschauen.
- Gemeinderatsmitglied Manfred Franz nimmt Bezug auf die angedachte gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte aus Leinach, Margetshöchheim und Greußenheim am 18.10.2022 in Margetshöchheim. Was soll der Sinn und Zweck dieser Sitzung sein?
Der Vorsitzende antwortet, eine Information hierzu erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
- Gemeinderatsmitglied Gotthard Väth nimmt Bezug auf den im Mai durchgeführten Seniorennachmittag im Freibereich der Julius-Echter-Kirche. Der hierfür ursprünglich angedachte Termin im November wird nicht durchgeführt. Wahrscheinlich wird der Seniorennachmittag in der Leinachtalhalle besser angenommen als eine Veranstaltung im Freien.
Der Vorsitzende berichtet, dies wurde besprochen und alle waren der Meinung, die Durchführung des Seniorennachmittags im Sommer im Freien ist die bessere Alternative. Man könnte wechselseitig den Seniorennachmittag im Bereich der Julius-Echter-Kirche bzw. der St. Laurentius Kirche abhalten. Die Durchführung dieser Veranstaltung im November in der Leinachtalhalle ist kritisch, zumal die Infektionszahlen wieder ansteigen.
- Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann nimmt Bezug auf eine Aktion, wonach Obstbaumbesitzer ihre Bäume durch ein gelbes Band kennzeichnen und damit signalisieren können, hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden. Diese Aktion wird bereits in vielen Gemeinden durchgeführt. Dies könnte auch in Leinach gemacht werden. Sowohl gemeindliche Bäume als auch private Obstbäume können entsprechend gekennzeichnet wurden.
Der Vorsitzende bringt vor, einen entsprechenden Artikel im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.
Datenstand vom 01.04.2025 13:24 Uhr