Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2022
2 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2406/3, Gemarkung Unterleinach, Zellinger Str. 9
3 Bauleitplanung - 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn (Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen) - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
4 Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe eines Kaufpreisangebotes für 3 Containerbüros ( 6 Container) an den Markt Zellingen
5 Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Ferienbetreuung
6 Informationen zur anstehenden Waldflurbereinigung Leinach
7 Beratung und Beschlussfassung über die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Ankauf privater Waldgrundstücke im Zuge der Waldflurbereinigung
8 Informationen über die vorgesehene Einrichtung eines Jugendtreffs in der Kegelbahn
9 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes
10 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 15.11.2022.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2406/3, Gemarkung Unterleinach, Zellinger Str. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/13 - 5/2022. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 08.12.2022 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Altortbereich der Gemeinde Leinach, jedoch nicht im Sanierungsgebiet der Gemeinde. 
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Fertigbauweise. Die noch auf dem Baugrundstück befindliche Scheune/Halle wird nicht mehr genutzt und wird im Rahmen der Bauarbeiten abgebrochen werden.
Das Hauptgebäude ist mit einem Satteldach und 38° Dachneigung geplant. Das Nebengebäude mit einem Pultdach und 6° Dachneigung. Das Wohnhaus wird ohne Keller erstellt werden und ist mit einer Wohnfläche von 128m² angegeben. 
Das Bauvorhaben muss sich der Umgebungsbebauung anpassen und einfügen.
Der Bau- und Planungsausschuss äußerte keine Bedenken. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und verbessert das Ortsbild.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung - 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn (Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen) - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ziel und Zweck der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen ist es die im Zuge der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 Würzburg für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, nämlich
  • die Aufnahme der Fläche eines Vorranggebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 14) sowie eines Vorbehaltsgebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 31) in die Bauleitplanung zu übernehmen und – unter Berücksichtigung kleinräumiger örtlicher Anpassungen - als „Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschl. notwendiger Nebenanlagen“ (nachfolgend verkürzt als „Sondergebiet Windkraft“ bezeichnet) darzustellen (Teilbereich 3) sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim zu streichen, da sie nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten ist (Teilbereich 1) und wieder als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt auf die im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft südwestlich Leinach (WK 18) dargestellte Fläche zu reduzieren (Teilbereich 2).
 
Für diese Anpassungen ist eine Änderung des gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich, um die mit dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundene Konzentrations- und Ausschlusswirkung nur für die Änderungsflächen anzupassen bzw. aufzuheben.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe eines Kaufpreisangebotes für 3 Containerbüros ( 6 Container) an den Markt Zellingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, die Mittagsbetreuung wird im nächsten Schuljahr vermutlich um weitere 20 Kinder anwachsen. Derzeit sind 85 Kinder in der Betreuung, die Räumlichkeiten im Obergeschoss der Grundschule sind voll besetzt und der Container ist mit 15 betreuten Kindern ebenfalls ausgelastet. Somit sind eine Erweiterung und eine Versetzung der Container erforderlich. Der Markt Zellingen bietet Büro-Container zum Verkauf an; es handelt sich um eine nutzbare Fläche von circa 100 m². Es geht um die obere Containerreihe, die zum Verkauf angeboten wird. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung die Container angesehen und als brauchbar eingestuft. Nachfragen bei der Firma Kleusberg sowie eine Internetrecherche haben ergeben, dass ein Preis von 4.500 € pro Container angemessen ist. Der Marktgemeinderat hat einen Verkauf zu diesem Preis in Aussicht gestellt, möchte jedoch ein schriftliches Kaufpreisangebot, welches der Gemeinderat beschließen müsste.
Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses hatten bei der Ortseinsicht die Idee, eventuell noch 4 weitere Container zu erwerben. Hierbei handelt es sich um 4 Container in der unteren Reihe. Die beiden restlichen Container der unteren Reihe möchte der Markt Zellingen behalten. Bürgermeister Wohlfahrt hat eine mögliche Zustimmung zum Verkauf der 4 Container signalisiert. Allerdings sind diese Container so nicht nutzbar, es wäre eine Erweiterung um einen Container erforderlich, zumal in diesem Falle keine Außenwand vorhanden wäre. Allerdings bräuchte man noch eine sinnvolle Nutzung für diese 4 zusätzlichen Container. Entweder könnte hier ein Klassenzimmer untergebracht werden oder eventuell ein Jugendtreff eingerichtet werden. Dies müsste allerdings noch näher geprüft werden. 
Die Gemeinde sollte jetzt für die 6 Container ein Kaufpreisangebot abgeben und zwar eine Summe von 4.500 € pro Container. Für die restlichen 4 Container könnte man beim Markt Zellingen anfragen, ob diese zum gleichen Preis erwerbbar sind.

Beschluss

Nach Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, ein Kaufpreisangebot für die 6 Container und eine Anfrage über den Erwerb von 4 weiteren Containern abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Klaus Künzig und Michael Väth kommen während der Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes zur Sitzung.)

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5. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Ferienbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, es liegen bereits Anfragen von Eltern für eine Ferienbetreuung im nächsten Jahr vor. Dem Team der Mittagsbetreuung ist die Durchführung der Ferienbetreuung nicht mehr möglich; auch nach den Regelungen des Arbeitsvertrages kann dies so nicht durchgeführt werden, da der Urlaub der einzelnen Mitarbeiterinnen in den Ferienzeiten zu nehmen ist. Im Jahre 2022 wurde eine Ferienbetreuung in den Oster- und Pfingstferien für jeweils vier Tage und in den Sommerferien für 10 Tage von Studenten durchgeführt, was jedoch fehlgeschlagen ist. Für die Gemeinde entstand für die Osterferienbetreuung ein Defizit von circa 700 €, für die Pfingstferienbetreuung ein Defizit von circa 1.370 € und für die Sommerferienbetreuung ein Defizit von circa 1.750 €.
Ab dem Jahre 2026 besteht darüber hinaus neben dem Anspruch auf Ganztagesbetreuung auch ein Anspruch auf Ferienbetreuung. Von den 14 Wochen Ferien im Jahr sind mindestens 10 Wochen abzudecken. Dies funktioniert nicht mit Hilfe von Studenten, insbesondere nicht für die Dauer von 10 Wochen. Aus diesem Grunde wurde bei einem Dienstleister (Zepra) nachgefragt. Es könnten Ferienprogramme für eine Woche während den Osterferien, für eine Woche während den Pfingstferien und für zwei Wochen während den Sommerferien angeboten werden und zwar mit Konzept, Spielgeräte und pädagogischem Know-how. Die Stundensätze liegen bei 30 € pro Person und Stunde für das Betreuerteam und 35 € pro Stunde für die Leitung. Bei 20 Kindern sollten mindestens 3 Betreuer vor Ort sein. Auch wurde ein Pauschalangebot von 500 € je Tag zzgl. 19 % Steuer angeboten; das wären dann 25 € je Kind bei 20 Kindern. Die Betreuungszeit pro Ferientag liegt bei 7 Stunden Aktionszeit. Es stellt sich nun die Frage, wie man mit dieser Problematik umgeht. Man könnte auch noch weitere Angebote von anderen Anbietern einholen.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
  • Eine Ferienbetreuung muss für die Gemeinde kostenneutral gestaltet werden.
  • Momentan ist ein Ferienprogrammangebot der Gemeinde freiwillig. An der Gemeinde sollen hierfür keine Kosten hängen bleiben.
  • Man sollte sich unbedingt eines Dienstleisters hierfür bedienen. Allerdings muss auch abgewartet werden, wieviel Kinder sich bei einer Kostensumme von 40 € pro Tag und Kind anmelden.
  • Welche Aktionen werden in der Ferienbetreuung angeboten?
Der Vorsitzende erklärt, es wird hauptsächlich ein örtliches Programm angeboten, entsprechende Spielgeräte werden mitgebracht.   
  • Auf Anfrage ob die Gemeinde bereits jetzt schon eine Betreuung für einen Zeitraum von 10 Wochen im Jahr während den Ferien anbietet, informiert der Vorsitzende, solange hierzu keine Verpflichtung besteht sollte man erst die bisher üblichen Zeiten übernehmen. 
  • Man sollte auch bei anderen Gemeinden nachfragen, wie diese die zukünftige Ferienbetreuung gestalten.

Beschluss

Sodann fasst der Gemeinderat den Beschluss, die Ferienbetreuung extern zu vergeben und darüber hinaus noch weitere Angebote und Konzepte einzuholen. Anschließend kann die Angelegenheit nochmals im Gemeinderat beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Informationen zur anstehenden Waldflurbereinigung Leinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über eine Auftaktveranstaltung zur Waldflurbereinigung Leinach am 22.11.2022. Teilgenommen hat der Feldgeschworene Günter Preißinger, der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Rainer Gersitz, der 2. und der 3. Bürgermeister, Frau Christiane Brandt vom Landschaftspflegeverband Würzburg e.V., Herr Reichert von der Gemeinde Leinach, Frau Julke vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Fricker vom Forstrevier Waldbüttelbrunn sowie Herr Günzelmann und Herr Stadler vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Die Waldflurbereinigung war bereits für das Jahr 2019 für die Gemarkung Oberleinach vorgesehen, wurde jedoch wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Nun soll die Waldflurbereinigung in beiden Gemarkungen durchgeführt werden. Am 18.01.2023 um 19 Uhr soll die erste öffentliche Arbeitskreis-Sitzung stattfinden. Diese Auftaktveranstaltung wird im Gemeindeblatt, auf der Homepage sowie mittels Aushang bekannt gegeben; eine offizielle Bekanntmachung ist nicht erforderlich. Als nächste Schritte stehen die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft, die Bewertung der Flächen, Zusammenlegungswünsche, wertgleicher Flächenausgleich, Konzeptermittlung sowie Wegenetz an. Die Dauer einer solchen Waldflurbereinigung wird auf mindestens 10 Jahre eingeschätzt. 
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeindetat werden folgende Punkte diskutiert:
  • In Greußenheim wurde bereits schon eine solche Waldflurbereinigung durchgeführt. Kam es hier zu Problemen mit dem Universellen Leben?
  • Das Universelle Leben hat den gleichen Rechtsanspruch wie jeder andere private Waldbesitzer auch. Es wurde von Herrn Günzelmann angeregt, bereits im Vorfeld schon an entsprechende private Waldflächen zu kommen.
    Der Vorsitzende fügt an, nach Aussagen der Experten ist es in Greußenheim mit Vertretern des Universellen Lebens nicht zu größeren Problemen gekommen. 
  • Auf Nachfrage wieviel Waldeigentümer von dieser Waldflurbereinigung betroffen sind antwortet der Vorsitzende, es handelt sich um circa 600 Eigentümer.
  • Bei der Waldflurbereinigung könnten Probleme mit Erbengemeinschaften auftreten.

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7. Beratung und Beschlussfassung über die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Ankauf privater Waldgrundstücke im Zuge der Waldflurbereinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, im Zuge der Waldflurbereinigung ist die Erstellung eines Wegenetzes erforderlich. Weiterhin sollte ein Erholungswald oder auch ein Kanalisieren der Wander- und Rad- / Mountainbikewege angestrebt werden. Hierzu ist ein Flächenerwerb durch die Gemeinde erforderlich. Voraussichtlich findet dieser Flächenerwerb erst in den kommenden Jahren statt, allerdings ist auch denkbar, dass sich verschiedene Waldbesitzer nicht mehr an der Waldflurbereinigung beteiligen möchten und vorher schon Wald veräußern möchten. Bereits jetzt schon sollte ein entsprechender Grundsatzbeschluss vor den nächsten Haushaltsberatungen gefasst werden, wonach für eine entsprechende Haushaltstelle eine gewisse Summe im Rahmen der Haushaltsberatungen für solche Zwecke eingestellt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Ankauf privater Waldgrundstücke im Zuge der Waldflurbereinigung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Informationen über die vorgesehene Einrichtung eines Jugendtreffs in der Kegelbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober wurde der Beschluss gefasst, die Kegelbahn probeweise als Jugendtreff zu nutzen, da kaum noch gekegelt wird. Die Kegelbahn sollte durch ein Rollo oder Ähnliches abgetrennt werden. Kaum war dieser Beschluss gefasst, ist wider Erwarten die Nutzung für die Kegelbahn stark angestiegen. Beispielsweise wurden für Oktober vier Reservierungen, für November zwei Reservierungen und für Dezember auch wieder zwei Reservierungen beantragt. Eine erste Kostenschätzung durch die Firma Tore-Küffner für eine solche Abtrennung der Kegelbahn beläuft sich auf rund 4.500 €. Darüber hinaus müsste die Kegelbahn jugendgerecht eingerichtet werden, also beispielsweise mit Sofa, Tischkicker usw. Dies hätte zur Folge, dass die Kegelbahn vermutlich geschlossen werden müsste, da eine Doppelnutzung nur schwerlich möglich ist. 
Man könnte nun über alternative Vorschläge nachdenken, wie beispielsweise die Nutzung des Kellergewölbes im Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus, die Nutzung des gemeindlichen Anwesens Hauptstr. 7 oder die Bereitstellung von Containern, die vom Markt Zellingen erworben werden könnten. Man bräuchte allerdings noch entsprechende WC-Container sowie einen geeigneten Platz mit Strom- und Wasseranschluss. Auch müsste dann eine entsprechende Baugenehmigung beantragt werden. 
Das gemeindliche Anwesen Hauptstraße 7 wurde zwischenzeitlich komplett als Wohnung eingerichtet um hier kurzfristig Obdachlose bzw. Ukraine-Flüchtlinge einquartieren zu können. Im Gewölbekeller des Dr.-Robert-Kaderschafka-Hauses, welches seinerzeit einmal als Jugendtreff vorgesehen war, sind keine WC´s vorhanden. Die Jugendlichen müssten dann in die Toiletten im Erdgeschoss ausweichen, was allerdings nicht optimal wäre.
In der anschließenden Beratung hierzu werden folgende Punkte geäußert:
  • Die Jugendbeauftragten haben sich seinerzeit im Rahmen ihres Antrags intensiv Gedanken gemacht, wo die Jugendlichen eventuell einquartiert werden könnten. Aufgrund der geschilderten Situation in der Kegelbahn gestaltet dies sich jedoch als schwierig. Für eine Containerlösung müsste erst ein geeigneter Platz gefunden werden.
  • Man könnte die Container für die Jugendlichen in dem Bereich unterbringen, wo auch die Container für die Mittagsbetreuung geplant sind.
Der Vorsitzende informiert, im dortigen Bereich käme es allerdings dann zu Platzproblemen.
  • Die Realisierung dieser alternativen Vorschläge wäre mit erheblichen Kosten verbunden, lediglich die Alternative im Gewölbekeller des Dr.-Robert-Kaderschafka-Hauses wäre günstig möglich. Man könnte dies einmal ausprobieren.   
  • Man bräuchte beim Markt Zellingen die weiteren vier Container aus diesem Grunde nicht mehr anfragen. Hierfür müsste erst ein geeigneter Abstellplatz gefunden werden.
  • Man sollte keine Container für diese Zwecke anschaffen und die Einrichtung eines Jugendtreffs im Gewölbekeller austesten.
  • Bei einer Platzierung der Container für einen Jugendtreff im Bereich der Container der Mittagsbetreuung müsste man mit entsprechenden Lärmbeschwerden der Anwohner rechnen.
  • Hier im Gewölbekeller des Dr.-Robert-Kaderschafka-Hauses könnte man dies einmal austesten und hier sind auch keine größeren Kosten zu erwarten.
  • Die Lösung mit dem Gewölbekeller kann, wie schon gesagt, ohne größere Kosten realisiert und auch kurzfristig umgesetzt werden.

Nach weiterer Beratung ist sich der Gemeinderat einig, diesen vorgeschlagenen Weg zu bestreiten.

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9. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt insgesamt sechs Rechnungen wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes gemäß der vorliegenden Liste. Es handelt sich hierbei um Kraftstoff für die Freiwillige Feuerwehr, um die Reparatur des Fendt sowie die Anschaffung von Reifen für den Bus im Bauhof und für den neuen Gasabschlag in der Leinachtalhalle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende berichtete über folgende anstehende Termine:
Weihnachtsessen am 15.12.2022 (die Gemeinde übernimmt die Kosten für das Essen, die Getränke müssen von jedem Teilnehmer selbst getragen werden).
Neujahresempfang am 08.01.2023
Flurgang am 14.01.2023.
  1. Der Vorsitzende verweist auf den verteilten Sitzungskalender für das Jahr 2023. Der Kinderfasching ist für Samstag, den 11.02.2023 eingetragen. Eigentlich sollte dieser jedoch am Faschingssamstag, den 18.02.2023 stattfinden. Allerdings stellt sich die Frage, eine ausreichende Zahl an Helfern zu finden. Seinerzeit wurde der Kinderfasching wegen der Veranstaltung „Bunter Abend“ vorgezogen. Ganz früher wurde der Kinderfasching am Rosenmontag veranstaltet. Der „Bunte Abend“ ist jetzt für Samstag, den 11.02.2023 geplant. Man muss damit rechnen, dass viele Helfer vorzeitig den Kinderfasching verlassen, weil sie beim „Bunten Abend“ teilnehmen. Bei Durchführung des Kinderfaschings am Faschingssamstag ergäbe sich eventuell die Problematik, dass bereits viele Familien in den Urlaub gefahren sind.

Sodann legt sich der Gemeinderat darauf fest, den Kinderfasching am 18.02.2023 zu veranstalten. Der Sitzungskalender soll entsprechend abgeändert und elektronisch verschickt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird bezüglich des Termins für den Seniorennachmittag am 14.05.2023 angemerkt, dass es sich bei diesem Tag um den Muttertag handelt. Dies sei problematisch und man sollte, auch auf vielfachen Wunsch der Senioren, die Veranstaltung wieder in die Vorweihnachtszeit legen. 
Nach Beratung ist sich der Gemeinderat einig, den Seniorennachmittag auf den 1. Advent zu verlegen.  Die angedachte Veranstaltung am 14.05.2023 entfällt.

Datenstand vom 01.04.2025 13:16 Uhr