Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 31.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 31.01.2023.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Bau- und Planungsausschuss
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2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
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02.03.2023
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ö
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beratend
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3 |
Gemeinderat
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2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“ und im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Haus soll als Massivhaus ausgeführt werden und ein Flachdach erhalten.
Zur Realisierung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen/ Abweichungen benötigt:
Baugrenze: Das Gebäude soll verkehrstechnisch von der Schützenstraße erschlossen werden, um einen barrierefreien Zugang bzw. Zufahrt zu ermöglichen. Auch wird die spätere Hausnummer Schützenstraße 11 lauten. Aus diesem Grund wurde die Garage nicht wie im Bebauungsplan von 1970 unten im Bereich der Remlinger Straße geplant, sondern ist für den oberen Bereich in der Schützenstraße vorgesehen. Die Baugrenze wird durch die Garage vollständig überschritten.
Höheneinstellung Gebäude: OK-Keller bzw. Untergeschossdecke darf max. 0,30 m über OK-Straße bzw. bergseitig vorhandenem Gelände liegen lautet die Festsetzung im Bebauungsplan. Aufgrund des hanglagigen Grundstücks ist eine Bebauung nur möglich, wenn das Gebäude 1,30 m über das im Bebauungsplan vorgesehene Maß von 0,30 m über OK Decke UG eingestellt wird. Das Gelände wird in diesem Bereich aufgefüllt und durch Stützmauern (höher als 1,0 m) abgefangen werden.
Dachneigung: Das geplante Gebäude ist zur Schützenstraße eingeschossig geplant, jedoch ergibt sich aus der vorhandenen Topographie zwingend ein Untergeschoss. Dieses Untergeschoss wird aufgrund der starken Hanglage zum Vollgeschoss. Die dafür vorgesehene Dachneigung von mindestens 20 Grad ist jedoch nicht gewünscht. Das Dachgeschoss wird nicht benötigt.
Aus architektonischer und städtebaulicher Sicht ist eine optische Annäherung an das Nachbaranwesen gewünscht, welches ebenfalls als Flachdach ausgeführt wurde. Die Befreiung bezieht sich auch auf die Festsetzung in der örtlichen Baugestaltungssatzung.
Das Bauvorhaben ging kurzfristig bei der Gemeinde Leinach ein, weshalb eine Behandlung im Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leinach ausblieb.
Der Vorsitzende fragt an, ob dieser Bauantrag in der heutigen Sitzung behandelt werden soll oder ob zuvor eine Beratung im Bau- und Planungssauschuss erforderlich ist. Es ist festzustellen, dass dieser Bauantrag gegenüber dem ersten Bauantrag, der bereits im letzten Jahr im Gemeinderat behandelt worden ist, erhebliche Änderungen aufweist. Insbesondere sind drei Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat legt fest, dass dieser Bauantrag zuvor im Bau- und Planungsausschuss behandelt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Wochenendhauses mit Stellplatz, Zisterne und Wärmepumpe auf dem Grundstück Fl. Nr. 1374/1, Gemarkung Unterleinach (Wochenendgebiet)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tal“ und somit im Wochenendgebiet der Gemeinde Leinach.
Das oben genannte Vorhaben wurde erstmalig in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.05.2022 und in der Gemeinderatssitzung am 24.05.2022 behandelt. Aufgrund der Nichteinhaltung von Festsetzungen im Bebauungsplan wurden die damals beantragten Befreiungen/Abweichungen durch den Gemeinderat abgelehnt.
Zwischenzeitlich geführte Gespräche mit dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und den Bauherren führten dazu, dass lediglich eine Befreiung „Außenisolierung“ nochmals mit dem Gemeinderat abgestimmt werden sollte.
Die Bauherren liefern hierzu folgende Begründung:
„Die Grundfläche des Rohbaus (Betondecken und Mauerwerkswände, inkl. geplanter Trespa-Platten mit einer Dicke 0,8cm) beträgt exakt 50,00m2 (siehe beiliegender Plan). Die geplanten Trespa-Platten waren auf Grund der damaligen Lieferketten-Ausfälle durch die Pandemie nicht verfügbar, es wurde deshalb eine alternative Dämm- und Wandverkleidung ausgeführt. Diese angebrachte Dämmung überschreitet die zulässige Grundfläche. Die angebrachte Dämmschicht beeinträchtigt die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht, es werden alle Abstandsflächen eingehalten, es werden weder Störungen verursacht noch nachbarschaftliche Interessen oder öffentliche Belange beeinträchtigt. Es wurde ein nachhaltiges und energieeffizientes Gebäude realisiert, das nahezu autark und CO2 neutral genutzt wird (dafür umgesetzte Maßnahmen: Wärmepumpe, PV-Anlage, Zisterne, entsprechende Bauweise der Wände). Damit vor allem die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung (bereits installierte Wärmepumpe) sinnvoll ist, sind entsprechende Dämmeigenschaften der Außenwände nötig (siehe Wandaufbau in beiliegendem Plan). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans waren diese ökologisch sinnvollen Technologien und Wandaufbauten mit entsprechenden Dämmeigenschaften noch nicht bekannt und wurden dementsprechend auch nicht bei der Vorgabe der maximalen Grundfläche berücksichtigt. Durch die angebrachte Dämmung entsteht keinerlei Raumgewinn, sondern durch den starken Wandaufbau wurde im Vergleich zu einer sehr einfachen, energetisch jedoch katastrophalen Bauweise ein Verlust an wertvoller Nutzfläche in Kauf genommen, um ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Gebäude mit langer Lebensdauer zu realisieren. Die Anbringung einer Innendämmung ist nicht zumutbar, die Innenraumfläche des Wochenendhauses beträgt bereits nur 39,9 m2 und würde dadurch massiv eingeschränkt. Zudem sind zu diesem Zeitpunkt die ökologischen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht verhältnismäßig. Ein Rückbau der angebrachten Dämmung ist unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht verhältnismäßig. Ohne Außendämmung stiege der Energieverbrauch deutlich an, die Wärme würde ungenutzt in die Umwelt gelangen. Durch einen Rückbau würden bereits eingebaute Materialien verschwendet werden, zudem führt ein Rückbau der Isolierung eine Neuverputzung mit sich, somit würden zusätzliche Ressourcen unnötig eingesetzt. Ein Kostenvoranschlag für den Rückbau und die Neuverputzung des Gebäudes liegt diesem Antrag ebenfalls bei (17.654,06 €). “
Die Antragsteller bitten um wohlwollende Entscheidung.
Am Tag der Sitzungsladung wurde seitens des Landratsamtes Würzburg mitgeteilt, dass eine neue Baukontrolle auf dem Grundstück der Antragsteller stattgefunden hat. Hierbei wurde festgestellt, dass die am 24.05.2022 behandelte Zisterne mit 15 m² Nutzfläche nicht als Zisterne, sondern als Hauswirtschaftsraum (Trockner, Waschmaschine, Badewanne, Wechselrichter, Stromspeicher) genutzt wird. Die Grundfläche des Wochenendhauses ist deshalb als überschritten anzusehen, da auch die „Zisterne/ Raum“ durch eine Tür begangen werden kann.
Das Landratsamt Würzburg bittet um Entscheidung seitens der aufgebrachten Außenisolierung (5,2 m² Überbau) und der damit verbundenen Überschreitung der Grundfläche.
Weiter wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass der nicht als Zisterne genutzte Raum rückstandslos zurückgebaut werden sollte.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden insbesondere folgende Punkte geäußert:
- Eigentlich bestehen keine Bedenken eine Befreiung wegen der Außenisolierung zu erteilen. Zu beachten wäre dann aber die Problematik mit einer Dauerbewohnung.
- Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der Bauherren sollte man den Bauantrag im Ganzen ablehnen.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Für den gesamten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, zumal die vorliegenden Planunterlagen nicht der Realität entsprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Anbau einer Überdachung an das Stallgebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 2985, Gemarkung Unterleinach (Außenbereich)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Gemeinde Leinach auf dem Grundstück eines bestehenden Hofes. Der Antragsteller besitzt die notwendige Privilegierung.
Geplant ist der Anbau einer Überdachung an das vorhandene Stallgebäude mit den Außenmaßen 10,23 x 12,49 m. Die Höhe soll ca. 4 m betragen. Das Dach soll als Flachdach mit 3° Dachneigung und einer Trapezblecheindeckung ausgebildet werden.
Seitens der Gemeinde Leinach wird empfohlen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes im Bereich der Hauptstr. 47
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, bereits seit vielen Jahren wird seitens der Gemeinde versucht, das Ortsbild von Zellingen herkommend zu verbessern. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen für das Grundstück Hauptstraße 47 – 51 wurde ein Grundstücksstreifen zurück behalten um dort einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Dieser kann durch Mittel der Städtebauförderung gefördert werden. Wegen des dortigen Bauvorhabens wurde die Errichtung des Parkplatzes bislang zurückgestellt. Das Bauvorhaben ist aber nun soweit gediehen, dass die Gemeinde in die Planung des Parkplatzes einsteigen kann.
Der Vorsitzende zeigt nun die Entwurfsskizze der dortigen Situation, in der die neu anzulegenden Parkplätze eingezeichnet sind. Wegen der zu beantragenden Fördermittel müsste darüber hinaus ein Planungsbüro eingeschaltet werden. Unser Ortsplaner, Herr Architekt Schlicht, hat vorgeschlagen, hinter den Parkplätzen eine Bruchsteinmauer als Abgrenzung zum Grundstück zu errichten.
Seitens des Gemeinderates werden nun folgende Punkte diskutiert:
- Die Parkplätze werden bisher im Wesentlichen von den Nachbarn genutzt, obwohl sie ihr Fahrzeug eigentlich im eigenen Hof abstellen könnten. Werden an dieser Stelle nun öffentliche Parkplätze errichtet, dann sollte man diese gebührenpflichtig machen.
Der Vorsitzende entgegnet, die Parkplatznutzer entrichten eine monatliche Gebühr hierfür. Allerdings besteht bei Ausweisung dieser Plätze als öffentliche Stellflächen die Gefahr, dass die Anwohner weiterhin dort parken.
- Seitens der Gemeinde sollte versucht werden, mit dem Nachbarn, Herrn Thomas Franz, zu verhandeln, dass er den vorderen Bereich seines Anwesens begradigt und die Hauswand verputzt.
- Wird für die Errichtung der Bruchsteinmauer eine Baugenehmigung benötigt?
Der Vorsitzende verneint dies, allerdings wird eine Planung für den Zuwendungsantrag benötigt. Man sollte das Büro Haas + Haas mit den Planungen beauftragen.
- Das Verputzen der Hauswand beim Anwesen von Herrn Thomas Franz könnte über die Sanierungsplanung abgewickelt werden.
- Es sollte geprüft werden, ob nicht seinerzeit schon der Ortsplaner Dag Schröder eine Planung über die Parkplätze erstellt hat. In diesem Falle könnte es sich gegebenenfalls nachteilig für die Gemeinde auswirken, wenn wir ein anderes Büro einschalten.
- Es wird vorgeschlagen, dass sich der Bau- und Planungsausschuss in der nächsten Sitzung die Situation vor Ort anschaut, da sich die dortige Situation geändert hat. Vorteilhaft wäre es, wenn bei dieser Ortseinsicht auch der Architekt, Herr Haas, mit anwesend sein könnte.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
In der nächsten Sitzung sollten sich die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses die Situation vor Ort anschauen und Herr Architekt Haas soll zu diesem Termin geladen werden um die Situation zu diskutieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Kassenmöbeln für die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, als nächstes größeres Projekt im Einkaufsmarkt steht die Umgestaltung und die Erneuerung des Kassenbereiches an. Insbesondere die Tabakschränke und das Backwarenverkaufsregal sind völlig verbraucht, sie müssen ersetzt werden. Hierzu zeigt der Vorsitzende entsprechende Fotos.
Von einer anderen Tegut-Filiale haben wir eine neuwertige Kasse mit langem Band geschenkt bekommen. Bei der Auflösung des Dorfladens in Karlburg konnten wir gebrauchte Bäckereimöbel zum Preis von 500 € erwerben. Es fehlen noch Tabakschränke, die nach Tegut-Vorgabe mit einem Rollo verschließbar sein müssen.
Da auf dem Gebrauchtmarkt nichts zu finden war, wurde ein Angebot für zwei neue Tabakschränke eingeholt. Die beiden Tabakschränke kosten 2.851,91 € netto zzgl. eines Zuschlages von 15,42 % zzgl. Mwst. Dies ergibt einen Bruttopreis von 3.917,09 €. Da die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH dies nicht mehr aus eigenen Mitteln stemmen kann, wird um Zuschuss durch die Gemeinde gebeten.
Der Vorsitzende berichtet nun über weitere Veränderungen im Einkaufsmarkt. So wird insbesondere die Post in den Bereich des Lagers verlagert. Nach Lieferung der Tabakschränke in ungefähr fünf Wochen kann dann der Umbau erfolgen. Gegebenenfalls muss der Einkaufsmarkt für ein bzw. zwei Tage geschlossen werden.
Da der Einkauf der Tabakschränke über die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH erfolgt und hier die Vorsteuer geltend gemacht werden kann, ist seitens der Gemeinde ein Nettozuschuss in Höhe von 3.291,68 € zu leisten.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, der Leinacher Einkaufmarkt GmbH für den Erwerb der beiden Tabakschränke einen Nettozuschuss in Höhe von 3.291,68 € zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt sechs Rechnungen laut vorliegender Liste wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Planung eines Multifunktionsgebäudes für Mittagsbetreuung, Feuerwehr, Bauhof, Bücherei, Senioren;
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Raumbedarfsermittlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die letzte Gemeinderatssitzung, in der die Raumbedarfsplanung bereits thematisiert worden ist. Im Rahmen der beauftragten Machbarkeitsstudie gilt es nun für die einzelnen Nutzungsbereiche den Raumbedarf zu klären. Dies soll zunächst ein erster Entwurf sein, bis zu einem gewissen Reifegrad der Planung können diese Vorgaben angepasst werden. Bei Bedarf können auch noch Ortsbegehungen stattfinden, um einen Eindruck zu gewinnen.
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8.1. Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt
Hierzu berichtet der Vorsitzende, bisher liegen nur empirisch erfasste Belegungszahlen vor, die allerdings in der Vergangenheit sich als weitestgehend zutreffend herausgestellt haben (100 Plätze). Dennoch müssen qualifizierte Daten ermittelt werden. Es ist angedacht, hierzu zusammen mit Mittagsbetreuung, Schule und Kindergärten die zu erwartende Anzahl an Plätzen für die nächsten 10 Jahre zu ermitteln. Der Architekt verfügt aufgrund anderer Bauvorhaben über ausreichend Kenntnisse anhand der Platzanzahl den Raumbedarf für Spielzimmer, Hausaufgabenräume und Speisezimmer zu ermitteln. Dieser Raumbedarf ist über die Förderprogramme FAG und Ganztagesbetreuung bezuschussungsfähig.
In die Arbeitsgruppe sollten neben der Verwaltung der Architekt, die Schule, die Mittagsbetreuung und die Kindergärten mit aufgenommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich für diese vorgeschlagene Vorgehensweise aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8.2. Seniorenbegegnungsstätte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
|
ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, um für die Eventualität gerüstet zu sein, dass der auf 10 Jahre ermittelte Raumbedarf für die Mittagsbetreuung irgendwann nicht mehr ausreicht, könnte man einen weiteren Raum an die Mittagsbetreuung anschließen. Dieser könnte zunächst als Seniorenbegegnungsstätte genutzt werden, es entstünde ein Mehrgenerationenhaus. Der Raumbedarf orientiert sich an einen eventuellen Anstieg der Mittagsbetreuungsplätze in ferner Zukunft. Hier ist damit zu rechnen, dass es Zuschüsse über FAG gibt.
In die Arbeitsgruppe sollten neben der Verwaltung der Architekt, die Mittagsbetreuung und die Seniorenbeauftragten mit aufgenommen werden.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
- In diesem Zusammenhang sollte die Seniorenbegegnungsstätte als Veranstaltungsraum ausgebildet werden.
- Man könnte auch daran denken einen Bürgersaal einzurichten.
- Man sollte beim Bürgersaal auch gleich an die Einrichtung einer Küchenzeile und an entsprechende Toiletten denken.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich für diese vorgeschlagene Vorgehensweise aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8.3. Bücherei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
|
ö
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beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende trägt vor, die Bücherei war ursprünglich mit in der Grundschule untergebracht, musste aber aus Platzgründen in die Alte Schule umziehen. Die Bücherei würde sich gerne wieder mehr im Zentrum sehen und wäre für eine Unterbringung im neuen Gebäude dankbar. Der Raumbedarf würde sich nicht wesentlich gegenüber dem Bestand ändern. Zuschüsse über FAG wären möglich.
In die Arbeitsgruppe sollten neben der Verwaltung der Architekt, das Büchereiteam und die Schulleiterin berufen werden.
In der anschließenden Beratung hierzu werden im Gemeinderat folgende Punkte diskutiert:
- Die Bücherei gehört eigentlich in den Bereich der Schule. Sollte der große Raum im Obergeschoss wieder frei werden, dann könnte dieser von der Bücherei genutzt werden.
- Das Kommandantenzimmer der Feuerwehr ist im Obergeschoss untergebracht; damit verbunden sind auch Schulungsräume.
- Aus lüftungstechnischen Gründen können im großen Raum im Obergeschoss keine Klassenzimmer eingerichtet werden. Dies würde einen zu hohen finanziellen Aufwand bedeuten.
- Es macht Sinn, die Bücherei wieder in den großen Raum einziehen zu lassen.
- Der Schulungsraum der Feuerwehr und das Kommandantenzimmer sollten unbedingt in der Nähe der Feuerwehr sein.
Beschluss
Sodann spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Bücherei nicht im neuen Multifunktionsgebäude, sondern in den Räumlichkeiten der Grundschule eingeplant werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Adalbert Franz kommt zur Sitzung).
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8.4. Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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8.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, der Bauhof ist mittlerweile räumlich ebenfalls an seine Grenzen gestoßen. Die Arbeitsmaschinen stehen sehr dicht gedrängt und auf Sicht werden weitere Maschinen hinzukommen. Bereits heute sind die Arbeitsmaschinen auf Bauhof, Wertstoffhof, Rathausstraße 7 und Scheune Zellinger Straße verteilt. Sozialräume sind im Bauhof praktisch nicht vorhanden. Ein Büro, welches für zunehmend mehr werdende Dokumentationsaufgaben benötigt wird, ist nicht vorhanden. Zuschüsse über FAG wären möglich.In die Arbeitsgruppe sollten neben der Verwaltung der Architekt und der Bauhofleiter berufen werden.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte besprochen:
- In diesem Zusammenhang sollte man die angedachte Bauhofkooperation mitberücksichtigen.
Der Vorsitzende informiert, der Bauhof wurde bereits von Frau Haupt analysiert und diese stellt ihr Konzept demnächst im Gemeinderat vor. Ende Februar findet über die ILE eine Besichtigung der Bauhofgemeinschaft Hohenroth statt.
- Der Bauhof muss separat betrachtet werden. Hierfür müssen Möglichkeiten außerhalb des Multifunktionsgebäudes gefunden werden.
- Man könnte im Bauhof das sogenannte Magazin an anderer Stelle aufstellen; dann könnte man wieder alle vier Toreinfahrten nutzen.
- Es sollte daran gedacht werde, dass eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine Bauhofmitarbeiterin eingestellt werden könnte. Hier müsste man dann an Toiletten und eventuell auch an Duschen denken.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, diesen Weg anzustreben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8.5. Feuerwehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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8.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende bringt vor, die Feuerwehr hat den Schulungsraum und das Kommandantenzimmer im Obergeschoss des Schulgebäudes zur Mitnutzung an Schule und die Mittagsbetreuung freigegeben. Auf Sicht bzw. mit Auszug der Mittagsbetreuung macht es Sinn, das komplette Obergeschoss an die Schule zu übergeben. Insofern wäre es angebracht, diese beiden Räume im neuen Gebäude zu integrieren.
Weiterhin wurde von der GUV angeprangert, dass im derzeitigen Feuerwehrhaus fünf Fahrzeuge abgestellt sind, obwohl nur vier Tore vorhanden sind. Allerdings ist anzumerken, dass nicht geprüft wurde, in wie weit überhaupt fünf Feuerwehrfahrzeuge erforderlich sind. Dies wäre über einen noch zu erstellenden Feuerwehrbedarfsplan zu klären. Dieser wäre auch Grundlage für eine eventuelle Förderung eines Erweiterungsbaus. Nach ersten Recherchen ist allerdings nicht zu erwarten, dass ein Feuerwehrbedarfsplan fünf Fahrzeuge zum Inhalt haben wird.
Weiterhin werden von der Feuerwehr Oberleinach immer wieder die per Gemeinderatsbeschluss und Dienstanweisung gemachten Vorgaben der Gemeinde Leinach zur Zusammenarbeit in Frage gestellt und eine Trennung in die beiden sogenannten „Ortsteilfeuerwehren“ gefordert. Vom Bürgermeister wurden bislang die Beschlüsse des Gemeinderats umgesetzt und es wird eine Zusammenarbeit beider Wehren gefordert.
Wenn wir nun aber über die bauliche Erweiterung des Feuerwehrhauses sprechen, kommen wir nun nicht daran vorbei, über die weitere Haltung des Gemeinderates hinsichtlich der Zusammenarbeit der Feuerwehren zu sprechen. Soll an einer Zusammenarbeit der beiden Feuerwehren mit einem gemeinsamen Feuerwehrhaus festgehalten werden?
Wenn dies nicht mehr der Fall wäre, müssten die damaligen Beschlüsse nun aufgehoben werden. Die Planungen für das Multifunktionsgebäude müssten auf zwei eigenständigen Feuerwehren ausgerichtet werden, wobei allseits bekannt ist, dass jede Feuerwehr für sich alleine nicht im Stande ist die Feuerlöschsicherheit zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende nun über den Verlauf der gestrigen gemeinsamen Dienstversammlung der aktiven Wehren der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach und der Freiwilligen Feuerwehren Unterleinach. Bei dieser Gelegenheit wurde die Dienstanweisung für Beschaffungen ausgehändigt.
In der anschließenden ausführlichen Beratung hierzu werden aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere folgende Punkte vorgebracht:
- Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach ist der eigentliche Spaltkeil; er will die Trennung der beiden Feuerwehren und das kann der Gemeinderat keinesfalls dulden.
- Seinerzeit hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, statt zwei getrennten Feuerwehrhäusern ein großes gemeinsames Feuerwehrhaus zu bauen. Man muss auch bedenken, dass große Löschfahrzeuge vorhanden sind, die in zwei kleineren Feuerwehrhäusern gar nicht untergebracht werden könnten. Somit besteht überhaupt kein Grund, den seinerzeitigen Grundsatzbeschluss zu revidieren.
- Die Feuerwehren sind eine Einrichtung der Gemeinde. Die Gemeinde gibt die Leitlinien vor. Mittlerweile geht der Spaltkeil durch den ganzen Ort. Es gibt den Beschluss für ein gemeinsames Feuerwehrhaus, für eine gemeinsame Beschaffung und für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Wir verfügen über eine komfortable Situation beim Fuhrpark.
- Wir sind eine Einheitsgemeinde und man sollte sich in dieser Angelegenheit von einem Fachanwalt beraten lassen.
- Besser wäre es, den bayerischen Gemeindetag in dieser Angelegenheit einzuschalten. Für die Gemeinde würden keine Kosten dafür entstehen.
- Es ist undenkbar, dass bei den Feuerwehren getrennt Wege eingeschlagen werden.
- Aufgrund der Vielzahl an Unkorrektheiten wird gefordert, zukünftig alles schriftlich festzuhalten.
- Laut der Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Leinach bestehen die beiden Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach. Lediglich im Einsatzfall verschmelzen die eigenständigen Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach zu einer taktischen Einheit, die die Bezeichnung „Feuerwehr Leinach“ trägt.
- Bezüglich der Räumlichkeiten sollte man die Bedarfe ermitteln und die Möglichkeit von mehrfach Nutzungen prüfen.
Beschluss
Sodann hält der Gemeinderat an einer Zusammenarbeit der beiden Feuerwehren mit einem gemeinsamen Feuerwehrhaus entsprechend den bisherigen Vorgaben fest.
Bezüglich des Schulungsraumes und des gemeinsamen Kommandantenzimmers erfolgt die Entscheidung in Abstimmung mit der Schulleiterin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende erinnert an den Altweiberfasching am kommenden Donnerstag. Treffpunkt 19:00 Uhr.
- Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel nimmt Bezug auf ein aufgestelltes Schild mit dem Zusatz „Parken nur für Gäste des Cafés“ am Lamm-Eck. Es wird angefragt, ob die Gemeinde diesen Platz als Parkplatz umgewidmet hat?
Der Vorsitzende antwortet, dies ist nicht der Fall, denn weiterhin herrscht auf dem gesamten Platz ein Parkverbot. Die Anbringung des Schildes ist so mit der Betreiberin des Cafés nicht abgesprochen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu noch angemerkt, dass die eingesetzten Poller am Lamm-Eck nicht mehr vorhanden sind. Diese sollten wieder aufgestellt werden. Darüber hinaus sollte nochmals nachgeschaut werden, wie seinerzeit hinsichtlich der Außengastronomie entschieden wurde und ob irgendwelche Kosten für die Platznutzung festgelegt worden sind.
Datenstand vom 25.11.2024 12:54 Uhr