Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3830/11, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 25 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
2 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11
4 Errichtung einer Einzelgarage mit Carport und Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 806/1, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 20a
5 Aktuelle Informationen und Anfragen

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1. Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3830/11, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 25 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 1
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

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2. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altort und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten. Im Gebäude selbst entsteht eine zwei 2-Zimmer Wohnung mit einer Wohnfläche von 59 m² und drei 3-Zimmer Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 70 m² und 91 m². 
Die auf dem Grundstück vorhandenen Garagen sollen erhalten bleiben und die Hälfte des anfallenden Stellplatzbedarfs abdecken (4 Stellplätze). Nach gemeindlicher Satzung über die Herstellung und Gestaltung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzsatzung), sind bei einer Wohnungsgröße von über 30 m² jeweils 2 Stellplätze vorgeschrieben. Der Antragsteller kann aufgrund der geringen Grundstücksgröße von 477 m² nicht die erforderlichen 8 Stellplätze nachweisen, weshalb um eine Befreiung seitens des Antragsstellers gebeten wird. Auch ist der Antragsteller bereit die 3.500€ Stellplatzablöse gemäß Satzung an die Gemeinde zu entrichten. 
Auf dem Grundstück ist eine Fläche von ca. 30 m² als Spielplatz vorgesehen. Dieser muss ab 3 Wohneinheiten zwingend errichtet werden. 
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld regelmäßig mit dem Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten abgestimmt und angepasst. Eine aktuelle Stellungnahme steht allerdings noch aus und wird nachgereicht werden.
Der Bau- und Planungsausschuss stellt fest, dass das Bauvorhaben auf einer Grundstücksgröße von nur 477 m² mit 4 Wohneinheiten überdimensioniert ist. Auch kann aufgrund der beengten Verhältnisse im Umfeld des Bauvorhabens einer Stellplatzablöse nicht zugestimmt werden. Das Satteldach ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudebreite asymmetrisch, was bei einer Umplanung geändert werden sollte.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt das Bauvorhaben abzulehnen.

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats 14.02.2023 ö beschließend 2
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“ und im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Haus soll als Massivhaus ausgeführt werden und ein Flachdach erhalten. 
Zur Realisierung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen/ Abweichungen benötigt:
Baugrenze: Das Gebäude soll verkehrstechnisch von der Schützenstraße erschlossen werden, um einen barrierefreien Zugang bzw. Zufahrt zu ermöglichen. Auch wird die spätere Hausnummer Schützenstraße 11 lauten. Aus diesem Grund wurde die Garage nicht wie im Bebauungsplan von 1970 unten im Bereich der Remlinger Straße geplant, sondern ist für den oberen Bereich in der Schützenstraße vorgesehen. Die Baugrenze wird durch die Garage vollständig überschritten. 
Höheneinstellung Gebäude: OK-Keller bzw. Untergeschossdecke darf max. 0,30 m über OK-Straße bzw. bergseitig vorhandenem Gelände liegen lautet die Festsetzung im Bebauungsplan. Aufgrund des hanglagigen Grundstücks ist eine Bebauung nur möglich, wenn das Gebäude 1,30 m über das im Bebauungsplan vorgesehene Maß von 0,30 m über OK Decke UG eingestellt wird. Das Gelände wird in diesem Bereich aufgefüllt und durch Stützmauern (höher als 1,0 m) abgefangen werden.
Dachneigung: Das geplante Gebäude ist zur Schützenstraße eingeschossig geplant, jedoch ergibt sich aus der vorhandenen Topographie zwingend ein Untergeschoss. Dieses Untergeschoss wird aufgrund der starken Hanglage zum Vollgeschoss. Die dafür vorgesehene Dachneigung von mindestens 20 Grad ist jedoch nicht gewünscht. Das Dachgeschoss wird nicht benötigt. 
Aus architektonischer und städtebaulicher Sicht ist eine optische Annäherung an das Nachbaranwesen gewünscht, welches ebenfalls als Flachdach ausgeführt wurde. Die Befreiung bezieht sich auch auf die Festsetzung in der örtlichen Baugestaltungssatzung. 
Der Gemeinderat legt fest, dass dieser Bauantrag zuvor im Bau- und Planungsausschuss behandelt werden soll.
Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben intensiv auseinandergesetzt. Eine Befreiung/Abweichung hinsichtlich der Baugrenze und der Dachneigung/Dachform kann aufgrund der bereits vorhanden Bebauung auf den Nachbargrundstücken in Aussicht gestellt werden. Bei der Höheneinstellung des Gebäudes gab es unterschiedliche Auffassung, weshalb vor der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 um 18:45 eine freiwillige Ortseinsicht am Baugrundstück stattfindet.

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4. Errichtung einer Einzelgarage mit Carport und Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 806/1, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 20a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung. 
Geplant ist der Bau einer Einzelgarage in Massivbauweise mit anschließendem Einzelcarport und einem Pultdach mit geringer Dachneigung. Aufgrund der Topographie des Geländes und des bereits errichteten Wohnhauses, kann der im Bebauungsplan geforderte Stauraum von 5 m nicht eingehalten werden. 
Seitens der Bauherren wird deshalb eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich des Abstandes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 5,0 m auf 3,0 m beantragt.
Seitens des Bau- und Planungsausschusses bestehen keine Bedenken, weshalb dem Gemeinderat empfohlen wird die Befreiung hinsichtlich des Abstandes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 3 m zu erteilen.

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5. Aktuelle Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Aus der Mitte des Bau- und Planungsausschusses wird gewünscht, dass alle im Gemeindebesitz befindlichen Gebäude von der Verwaltung aufgelistet werden und die aktuelle Nutzung dargestellt wird.

Datenstand vom 25.11.2024 12:40 Uhr