Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Besprechungszimmer
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
1.1 Parkplatz am Friedhof St. Laurentius
1.2 Errichtung öffentlicher Parkplätze im Bereich der Hauptstraße 47 - 51
2 Aktuelle Informationen und Anfragen

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1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/15 - 2/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 21.03.2023 ö 1
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1.1. Parkplatz am Friedhof St. Laurentius

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/15 - 2/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 21.03.2023 ö beratend 1.1

Sachverhalt

Der Bau- und Planungsausschuss führt eine Ortseinsicht auf dem Grundstück Fl. Nr. 280 und Fl. Nr. 286, Gemarkung Oberleinach durch. Das ehemals vorhandene Wohnhaus Claus-Schnabel-Straße 22, welches vor einigen Jahren erworben wurde, ist im Jahr 2022 abgebrochen worden.
Geplant ist ein Parkplatz (inklusive zwei Behindertenparkplätze) für Friedhofsbesucher, sowie eine behindertengerechte Rampe als Zugang zum Friedhof. Um die Fläche ideal ausnutzten zu können, ist eine Einbahnstraßenregelung mit dem Grundstück Fl. Nr. 286 angedacht und die Parkplätze sollen entsprechend der Fahrtrichtung schräg angeordnet werden. Für den Parkplatz muss eine Beleuchtung vorgesehen werden. Eine Begrünung der nicht befestigten Flächen soll am Ende erfolgen.
Als nächster Schritt werden die Höhen aufgenommen und das Grundstück vermessen. Danach kann durch das Planungsbüro Haas & Haas die Entwurfsplanung und die Ausschreibung erstellt werden.

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1.2. Errichtung öffentlicher Parkplätze im Bereich der Hauptstraße 47 - 51

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/15 - 2/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 21.03.2023 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Der Bau- und Planungsausschuss führt eine Ortseinsicht am Anwesen Hauptstr. 47 -51, Fl. Nr. 647/1 und 649/1, Gemarkung Unterleinach durch. Beim Verkauf der gemeindlichen Grundstücke wurde eine Fläche herausgenommen um öffentliche Parkplätze schaffen zu können. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und ist Teil des Städtebauprogramms und wird entsprechend gefördert. 
Herr Haas spricht von zwei Varianten/ Ausführungen, welche man sich an dieser Stelle vorstellen kann:
Variante/ Ausführung 1: Bau eines Mauersockels aus Bruchsteinen mit Anbringung eines Eisenzauns in halboffener Bauweise.
Variante/ Ausführung 2: Bau einer Bruchsteinmauer auf einer Höhe von 1,80 m, um den öffentlichen Grund von privaten Grund sichtbar trennen zu können. Gleichzeitig dient diese Gestaltung den hinter liegenden Grundstückseigentümern als Lärmschutz. Auch soll die unschöne Rückseite des Nachbargebäudes durch eine freistehende Anpflanzung kaschiert werden. Die Parkplätze sollen gemäß Gestaltungssatzung mit Pflaster gestaltet werden. 
Vom Eigentümer des hinter liegenden Grundstücks wurde angemerkt, dass nach Abschluss der Baumaßnahme ein Hoftor angebracht werden soll. 
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Variante/ Ausführung 2 zu bevorzugen, da sich diese näher an der Gestaltungssatzung orientiert. Als Raumkante solle man sich an den umliegenden Häuserfluchten orientieren. 
Herr Haas wird nun zur Abstimmung mit der Städtebauförderung und dem Gemeinderat eine Vorentwurfsplanung erstellen.

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2. Aktuelle Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/15 - 2/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 21.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Bautechniker Herr Heßdörfer zeigt dem Gemeinderat eine Schürfstelle im Gehwegbereich der Goldstraße (Garten nach dem Anwesen Goldstr. 57). Der Gehweg ist an dieser Stelle in einem extrem schlechten Zustand. Gerade in den Sommermonaten ist der Gehweg durch Unkraut stark bewachsen. 
Durch die aufgezeigte Schürfstelle sollte der Unterbau kontrolliert werden, leider wurde dabei festgestellt, dass ein ordentlicher und tragfähiger Unterbau nicht vorhanden ist, um nur eine neue Feinschicht einbauen zu können.
Folge dessen ist ein Aufbau nach DIN-Norm erforderlich, welcher mit 17.000 € kalkuliert wurde. Das Ersetzen der defekten Rundborde würde zusätzlich nochmal 6.000 € kosten.
Seitens des Bau- und Planungsausschuss konnte abschließend keine Empfehlung ausgesprochen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation soll über den Punkt bei den Haushaltsberatungen nochmal gesprochen werden. 

Datenstand vom 25.11.2024 12:25 Uhr