Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 07.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 07.03.2023.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Ewald Merkle kommt während der Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes zur Sitzung.)
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2. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens Barbara Gram;
Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 und des Haushaltsplans 2023 gem. den Regelungen der Defizitvereinbarung (Zu diesem TOP sind Frau Burkard und Herr Göpfert vom Kindergarten anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt Frau Burkard und Herrn Göpfert vom Kindergarten Barbara Gram.
Herr Göpfert, Leiter des Kindergartens Barbara Gram, informiert, er werde anschließend Informationen über die Ereignisse des letzten Jahres erläutern und die Situation, wie es in diesem Jahr weitergeht.
Frau Burkard erläutert nun die einzelnen Zahlen des Jahresabschlusses 2022 und des Haushaltsplans 2023. Der Jahresabschluss 2022 fiel wesentlich besser aus als die dazugehörigen Planungen für das letzte Jahr. Das Ergebnis des Zweckbetriebes Kindergarten schließt mit einem Überschuss von knapp 10.000 €. Die erforderliche Rücklage (3 Monatsgehälter) ist vorhanden. Somit ist ein Verlustausgleich der Gemeinde für das Jahr 2022 nicht erforderlich.
Im Planungsjahr 2023 sind Steigerungen bei den Personalkosten veranschlagt, da in diesem Jahr eine neue Gruppe im Kindergarten eröffnet wird und deswegen Personalbedarf besteht. Darüber hinaus sind die aufgrund der Tarifverhandlungen fälligen Einmalzahlungen mit veranschlagt. Für das Jahr 2023 wird momentan mit einem Defizit von rund 59.000 € gerechnet. Allerdings sind keine Abschlagszahlungen der Gemeinde auf die zu erwartenden Verluste erforderlich.
Der Vorsitzende schlägt vor, aufgrund der gestiegenen Personalkosten über eine Erhöhung der Elternbeiträge nachzudenken.
Frau Burkard informiert hierzu, in diesem Jahr sind Zuschüsse aus dem Härtefallfonds zu erwarten; allerdings sind diese Zahlungen mit der Auflage verbunden, keine Erhöhung der Elternbeiträge vorzunehmen. Die Höhe der Zuschüsse ist allerdings momentan noch nicht bekannt.
Herr Göpfert berichtet, die neue Kinderkrippe ist zwischenzeitlich sehr gut belegt, der Betrieb läuft sehr gut und es gibt von allen Seiten viel Lob. Allerdings wird für den Außenbereich eine Vorrichtung benötigt, um diesen Bereich zu beschatten. Die Gemeinde hat zwar deshalb im letzten Jahr einen Baum gesetzt, aber dieser wirft aufgrund seiner geringen Größe noch keinen Schatten. Es wird eine Lösung benötigt. Hierzu wurde Kontakt mit der Firma Warema aufgenommen. Allerdings sind für diese Beschattungsmöglichkeit keine Mittel eingesetzt, da diese nicht vom Kindergarten gestemmt werden können. Die Gemeinde wird gebeten, hier einen Zuschuss in Höhe von etwa 15.000 € bis 20.000 € zu leisten. Der Elternbeirat würde hierbei unterstützen.Bezüglich der Kinderzahlen ist anzumerken, dass mittlerweile sehr viele Neuanmeldungen vorhanden sind, so dass in diesem Jahr eine neue Kindergartengruppe eröffnet wird. Dies ist problemlos möglich, da hier ein leerstehender Gruppenraum zur Verfügung steht. Die Eröffnung soll im laufenden Kindergartenjahr erfolgen und Mitte des nächsten Jahres wäre dann die Gruppe aufgrund der zu erwartenden Anmeldungen voll besetzt. Somit sind wieder vier Kindergartengruppen und drei Krippengruppen eingerichtet. Allerdings ist die Eröffnung der vierten Kindergartengruppe mit Personalmehrung verbunden.
Sodann nimmt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2022 und den Haushaltsplan 2023 über den Betrieb des Kindergartens Barbara Grams zur Kenntnis.
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3. Ortssanierung Leinach - Umbau eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Fl. Nr. 220, Gemarkung Unterleinach, Grupshausener Straße 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der Gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Die Antragsteller beabsichtigen das traufständige, eingeschossige Nebengebäude zu Wohnzwecken auszubauen.
Das geplante Wohnhaus liegt giebelseitig an der Grupshausener Straße, hat zwei Vollgeschosse und ist mit einem Satteldach versehen. Das Gebäude liegt an zwei Seiten an der Grundstücksgrenze und baut auf einem Bestandsgebäude (Erdgeschoss) auf.
Vorgesehen ist der Abbruch des Dachstuhls inklusive der Erdgeschossdecke auf dem bestehenden Nebengebäude. Darauf aufgebaut wird anschließend ein Neubau in Holzständerweise, welcher für Wohnzwecke genutzt wird. Die bestehende Dachfirstrichtung wird dabei um 90 Grad gedreht.
Das Vorhaben wurde durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten geprüft.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Leinach zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt wird. Dämmung sowie konstruktive Maßnahmen und Innenausbau sind nicht zuwendungsfähig.
Aufgrund des Neuaufbaus kann nur der gestalterische Mehraufwand gefördert werden. Die mögliche Förderung daraus beträgt 6.903,18 €.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Einer Förderung dieses Projektes mit Mitteln in Höhe von 6.903,18 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung im Landkreis Würzburg;
Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft im Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit in Mainfranken"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, aufgrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung sowie der damit einhergehenden Verkehrsvergehen beabsichtigen verschiedene Landkreisgemeinden eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen, wie es schon in der Gemeinde Leinach praktiziert wird.
Die Kommunen sind in der Regel jedoch personell nicht für einen eigenständigen Betrieb einer solchen kommunalen Verkehrsüberwachung ausgestattet, weshalb ein Zusammenschluss über einen Zweckverband in Erwägung gezogen wird. Hierfür hat der Landkreis Würzburg die Federführung übernommen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden verschiedene Szenarien beleuchtet und auch die personelle und materielle Ausstattung des angedachten Zweckverbandes beleuchtet. Es liegt mittlerweile ein grobes Konzept auf dem Tisch, welches weiter verfolgt werden soll. Da die zugehörigen Kosten stark von der Anzahl der teilnehmenden Gemeinden abhängen, sind diese noch nicht bekannt.
Es ist vorgesehen, dass dieser Zweckverband am 01.01.2024 seine Kontrolltätigkeit aufnimmt. Da eine doppelte Vergabe der Überwachungstätigkeit nicht zulässig ist, muss aufgrund der Kündigungsfristen bereits jetzt über eine Teilnahme an diesem Zweckverband ein Beschluss gefasst werden.
Der Markt Zell, der eine Bußgeldabrechnung für die Gemeinde Leinach vornimmt, hat bereits beschlossen, dass dieser vorerst nicht dem Zweckverband beitritt und die Verkehrsüberwachung eigenständig fortführt.
Dies eröffnet der Gemeinde Leinach die Möglichkeit, die Verkehrsüberwachung ebenfalls wie bisher fortzuführen. Ein Beitritt zum Zweckverband ist zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. wenn die Kosten bekannt sind, jederzeit möglich.
Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob der Zweckverband auch eine Überwachung des ruhenden Verkehrs vornimmt erläutert der Vorsitzende, dies ist beabsichtigt, allerdings kann die Gemeinde Leinach jederzeit auch außerhalb des Zweckverbandes den ruhenden Verkehr überwachen lassen. Man sollte sich dies allerdings für die Zukunft genau überlegen, ob eine Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt wird. Mit den anstehenden baulichen Veränderungen in der Goldstraße, am Lamm-Eck und insbesondere im Bereich der Hauptstraße 47 bis 51 ist es erforderlich, eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durchzuführen.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgenden Punkte diskutiert:
- Man sollte über eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nachdenken und eventuell erst einmal befristet einführen.
- Mit dem Beitritt zum geplanten Zweckverband sollte man noch abwarten, bis genauere Details vorliegen.
- Man sollte die Überwachung erst einmal mit der gGKVS so weiterführen.
- Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte man erst einmal abwarten. Diese Leistung könnte man dann bei einem Eintritt in den Zweckverband mit beauftragen.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Die Gemeinde Leinach strebt vorerst keine Mitgliedschaft im neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit in Mainfranken“ an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2023 - Beratung des Vermögenshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den in der letzten Sitzung behandelten Verwaltungshaushalt und informiert, in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wurde der Gehwegbereich in der Goldstraße nach dem Anwesen Goldstraße 57 vom Gremium besichtigt. Der Gehweg ist an dieser Stelle in einem extrem schlechten Zustand. Gerade in den Sommermonaten ist der Gehweg durch Unkraut stark bewachsen. Bei einer Kontrolle des Unterbaus wurde festgestellt, dass ein ordentlicher und tragfähiger Unterbau nicht vorhanden ist um eine neue Feinschicht einbauen zu können. Deshalb ist ein Aufbau nach DIN-Norm erforderlich, welcher mit 17.000 € kalkuliert wurde. Das Ersetzen der defekten Rundborde würde zusätzlich nochmal 6.000 € kosten. Diese Gesamtkosten in Höhe von 23.000 € sind Unterhaltskosten und müssten in den Verwaltungshaushalt eingesetzt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, im dortigen Bereich ist ein Grundstücksanlieger vorhanden und dieser müsste sich um den Gehwegbereich kümmern.
Der Vorsitzende antwortet, bisher wurde dem Anlieger noch keine Kostenerstattungen in Rechnung gestellt.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte beraten:
- Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, das Unkraut wächst mitten aus dem Gehweg heraus, was auf dem sehr schlechten Zustand dieses Gehwegbereiches beruht. Aus diesem Grunde könne man die Kosten hierfür nicht auf den Anlieger umlegen.
- Der dortige Bereich am Ortsausgang ist Ortsbildprägend. Deshalb sollte man den Gehweg wie vorgeschlagen sanieren und im angrenzenden Bogenbereich eventuell Büsche pflanzen.
- Man könnte stattdessen an dortiger Stelle auch einen Baum pflanzen.
Nach weiter Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Bei der Haushaltstelle 6300.5100 im Verwaltungshaushalt wird der Ansatz von 150.000 € auf 175.000 € für diese Maßnahme erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird im Gemeinderat hierüber beraten zu welchem Zeitpunkt die Stelle für den neuen Geschäftsleiter ausgeschrieben werden soll. Schließlich ist man sich einig, eine Ausschreibung noch in diesem Sommer vorzunehmen. Eine Änderung des Stellenplanes ist derzeit nicht veranlasst, da die Neueinstellung wahrscheinlich zum 01.01.2024 erfolgt.
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5.1. Vermögenshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Der Gemeindekämmerer informiert nun über die aktuellen Eckdaten zum Haushaltsplan 2023. Im Verwaltungshaushalt ist eine Summe von 6.717.490 € und im Vermögenshaushalt eine Summe von 2.157.435 € veranschlagt; der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 8.874.925 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 392.340 €, die Mindestzuführung (ordentliche Tilgung) liegt bei 319.821 € und der Stand der allgemeinen Rücklage (01.01.2023) liegt bei 1.718.965 €. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage beträgt 100.715 €. Eine Kreditaufnahme ist für dieses Jahr nicht geplant. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 liegt bei 1.993.987 € und der Schuldenstand zum 31.12.2033 beläuft sich geschätzt auf 1.674.167 €. Dies bedeutet eine pro Kopf Verschuldung von 536 €.
Sodann verweist der Gemeindekämmerer auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 des Vermögenshaushaltes. Er schlägt vor, wiederum diesen Vorbericht Punkt für Punkt durchzugehen. Hierbei werden zu verschiedenen Haushaltsstellen die Haushaltsansätze erläutert und die anstehenden Fragen aus dem Gremium beantwortet.
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5.2. HH-Stelle 1300.9350 Neuanschaffung für die Feuerwehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Der Gemeindekämmerer berichtet, bei dieser Haushaltsstelle sind Mittel in Höhe von 10.000 € eingestellt. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinach wird beantragt, diese Haushaltsstelle auf 15.000 € zu erhöhen, da insbesondere neue und einheitliche Einsatzjacken für die gemeinsame HVO Gruppe, für ein Gasmessgerät und ein Prüfgerät sowie Material zur Vegetationsbrandbekämpfung angeschafft werden sollen. Weiterhin wurden bereits für Ersatzteile der Atemschutzgeräte 4.000 € benötigt.
Sodann fasst der Gemeinderat nach Beratung folgenden
Beschluss
Der Haushaltsansatz bei der Haushaltstelle 1300.9350 wird um 15.000 € erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel.)
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5.3. HH-Stelle 4641.9800 Investitionszuschüsse / Defizitausgleich für Barbara Gram´sche Kindergartenstiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.3 |
Sachverhalt
Der Gemeindekämmerer informiert, bei dieser Haushaltstelle wurde vorsorglich ein Defizitausgleich in Höhe von 10.000 € eingestellt. Da in diesem Jahr allerdings, wie unter TOP 2 vorgetragen, kein Defizitausgleich erforderlich ist, sollte man diesen Betrag als Investitionszuschuss im Haushalt für eventuelle Schatteneinrichtungen im Außenbereich des Kindergartens belassen.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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5.4. HH-Stelle 4642.9800 Investitionszuschüsse / Defizitausgleich für Kindergarten St. Elisabeth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.4 |
Sachverhalt
Bei dieser Haushaltstelle wurde ebenfalls ein Defizitausgleich in Höhe von 10.000 € angenommen. In der nächsten Sitzung erfolgt die Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 und des Haushaltsplans 2023 für den Kindergarten St. Elisabeth. Dieser Bericht wurde vorab bereits bei der Gemeinde eingereicht und es ist kein Defizitausgleich erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die Mittel in Höhe von 10.000 € für Investitionszuschüsse zu belassen.
Der Gemeinderat nimmt dies zu Kenntnis.
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5.5. HH-Stelle 5600.9880 Zuschüsse an Sportvereine für Investitionsmaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende zeigt Bilder von der momentanen Situation des Spielfeldes beim FC Leinach. Es sind zahlreiche sogenannte „Hexenringe“ auf der Rasenfläche vorhanden. Hierbei handelt es sich um einen Pilzbefall mit der Folge, dass in diesem Bereich kein Wasser in den Untergrund vordringen kann. Für die Schadensbehebung wurden zwei Angebote eingeholt. Das erste Angebot von der Firma Fleischhacker sieht Renovationsarbeiten für das gesamte Spielfeld vor und die Kosten hierfür betragen circa 33.300 €. Ein weiteres Angebot der Firma Eurogreen sieht eine Sanierung lediglich der befallenen Flächen vor; die Kosten hierfür betragen rund 5.300 €. Das Rasenspielfeld steht im Eigentum der Gemeinde. Für die Unterhaltsarbeiten schießt die Gemeinde jährlich eine Summe von 1.000 € zu. Dieser Zuschuss deckt jedoch bei weitem nicht die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterhaltung dieser Spielfläche von rund 10.000 € jährlich. Die Sanierungskosten für die Beseitigung der „Hexenringe“ sind bereits im Vermögenshaushalt eingestellt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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5.6. HH-Stelle 6300.9508 Gehweg Hofstraße / Festplatz mit Treppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.6 |
Sachverhalt
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu vorgeschlagen, bei dieser Haushaltstelle zumindest Mittel für die Errichtung einer Treppe zum Festplatz vorzusehen, da aktuell Gefahr im Verzug vorliegt. Die Realisierung des Gehweges kann in diesem Jahr nicht erfolgen.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass die derzeit mit den Arbeiten zur Renaturierung des Leinachbaches beauftragte Firma Straub dies mitmachen könnte. Hierfür könnte man eine Summe von 20.000 € bei dieser Haushaltstelle einstellen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird gebeten darüber nachzudenken, statt einer Treppe eine Rampe zu errichten. Man könnte die Situation vor Ort mit dem Bau- und Planungsausschuss anschauen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Bei der Haushaltstelle 6300.9508 werden Mittel in Höhe von 20.000 € für die Anlegung einer Treppe bzw. einer Rampe eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5.7. HH-Stelle 6700.9860 Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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5.7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die eingestellten Mittel hierfür in Höhe von 5.000 €. Für die angedachte Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich des Kleingartens (nähe Wasserzapfstelle) liegt leider noch kein Angebot der WVV vor. Allerdings ist in der Nähe kein Kabel eingelegt, so dass deswegen mit erhöhten Kosten zu rechnen ist. Alternativ könnte man beispielsweise eine Solarleuchte einbauen und man wäre dann mit 5.000 € dabei.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hierzu angemerkt, man sollte unbedingt das Angebot der WVV abwarten und dann beraten. Eine Akku-Leuchte ist im dortigen Bereich nicht erstrebenswert.
Der Vorsitzende informiert, es müssen circa 44 m Kabel eingelegt werden. Man könnte ungefähr von Kosten für diese neue Straßenleuchte in Höhe von etwa 10.000 € ausgehen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Bei der Haushaltstelle 6700.9860 wird der Mittelansatz auf 10.000 € erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Abschließend teilt der Gemeindekämmerer mit, die jetzt beschlossenen Änderungen werden in den Vermögenshaushalt eingearbeitet. In der nächsten Sitzung soll dann die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Investitionsplan erfolgen.
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6. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/42 - 04/2023. Sitzung des Gemeinderats
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28.03.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende berichtet, in der Januarsitzung wurde der Antrag des Tennisclub Leinach auf Überprüfung zum Anschluss an die Wasserzapfstelle für die Bewässerung der Tennisplätze behandelt. Eine Überprüfung hat ergeben, dass hierfür eine leistungsstarke Pumpe erforderlich ist und Kosten von rund 7.000 € zu erwarten sind. Auch ist fraglich, ob die wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Quellwasser weiterhin verlängert wird. Aus diesem Grunde wurde mit den Verantwortlichen des Tennisclubs vereinbart, vorerst von einem Anschluss an die Wasserzapfstelle abzusehen. Stattdessen gewährt die Gemeinde einen jährlichen Zuschuss von 50 % auf die entstandenen Trinkwassergebühren für die Bewässerung der Spielfelder. Hierbei handelt es sich um eine Summe von etwa 370 € pro Jahr. Sollte die Genehmigung zur Entnahme von Quellwasser in drei Jahren wieder unverändert erteilt werden, dann könnte man immer noch über eine Neuanschaffung dieser Pumpe nachdenken.
- Der Vorsitzende nimmt Bezug auf ein Gespräch mit Herrn Architekten Schlicht wegen der Umgestaltung des Platzes „An der Weeth“. Herr Schlicht hat um entsprechende Vorschläge gebeten. Aus diesem Grunde sollte man einen Workshop Weeth abhalten, zudem auch externe Personen, wie beispielsweise Waldmar Amrehn, teilnehmen sollten.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angefügt, man sollte insbesondere über eine mögliche Nutzung des von der Gemeinde neben dem Gasthaus Mahler erworbene Anwesen nachdenken, einschließlich Abriss oder Teilabriss.
Sodann ist sich der Gemeinderat einig, dass die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses sowie externe Personen in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses den Workshop Weeth abhalten. Hierzu soll auch Herr Architekt Schlicht eingeladen werden. Auch sollen die bereits vorhandenen Planunterlagen mit vorgelegt werden.
Datenstand vom 25.11.2024 12:22 Uhr