Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 28.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 28.03.2023.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Befristete temporäre Errichtung einer Containeranlage für eine Mittagsbetreuung und einen Werkraum der Grundschule Leinach bis 2027 auf dem Grundstück Fl. Nr. 727/2, Gemarkung Oberleinach, Franz-Josef-Strauß-Straße 13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kirchberg“.
Geplant ist der Bau einer Containeranlage für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Leinach, sowie ein Werkraum für die Grundschule. Die Anlage wird temporär errichtet werden und bis 2027 als Ausweichmöglichkeit dienen, bis ein Ersatzbau fertig gestellt ist. Die Nutzfläche beträgt 212 m².
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen/ Abweichungen benötigt:
Bauverbotszone/Baubeschränkungszone: Das Grundstück Fl. Nr. 727/2, Gemarkung Oberleinach liegt durch die Staatsstraße 2310 (Freistrecke) bedingt in einer Bauverbotszone und Baubeschränkungszone. Die Gemeinde ist seit längerem mit den Fachbehörden dabei, die Freistrecke und die damit verbundenen Verbote/ Beschränkungen aufheben zu lassen. Im Anschluss sollen die Festsetzungen auch aus dem Bebauungsplan genommen werden.
Grünfläche privat: Der geplante Bau soll auf einem Grundstück erfolgen, welches mit „Grünfläche privat“ ausgewiesen ist im Bebauungsplan. Durch die temporäre Errichtung bis ins Jahr 2027 soll danach das Grundstück wieder in seinen Urzustand (Grünfläche) versetzt werden. Da der Eingriff in die Natur so gering wie möglich ausfallen sollte, wurde dieses Grundstück ausgewählt.
Einhaltung der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020).
Aufgrund der temporären befristeten Standzeit können die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden. Damit ist eine unbillige Härte gegeben. Die Vorgaben der DIN 4108/2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) werden eingehalten.
Abstandsflächenüberdeckung Art. 6 Abs. 3 BayBO
Die Abstandflächen der einzelnen Container überdecken sich im Bereich des geplanten Eingangsbereiches. Da der Erschließungsflur jedoch notwendig ist, um zum einen den 1. Rettungsweg gewährleisten zu können und zum anderen den Zugang zu allen Räumen zu ermöglichen, wird eine Abweichung von der Überdeckung der Abstandsflächen innerhalb des Grundstücks beantragt.
Die oben aufgeführten Befreiungen/ Abweichungen müssen durch die Gemeinde und das Landratsamt Würzburg befreit werden.
Es wird seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen dem Bauantrag zuzustimmen.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die erforderlichen Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Bauverbotszone/Baubeschränkungszone, Grünfläche privat, Einhaltungen der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) sowie der Abstandsflächenüberdeckung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Umbau und Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte im Erdgeschoss zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 130, Gemarkung Oberleinach, Goldstraße 18
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Altort und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Geplant ist die Umnutzung einer ehemaligen Gaststätte im Erdgeschoss zu einer Wohnung mit 87 m² Wohnfläche. Die erforderliche Anzahl der Stellplätze (2 Stück) wird gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf dem eigenen Grundstück im Hofbereich und im Nebengebäude nachgewiesen.
Umbaumaßnahmen zur Umnutzung in eine Wohnung finden nur im Inneren des Gebäudes statt, weshalb seitens der Verwaltung darauf verzichtet wurde eine Stellungnahme über das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten einzuholen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen dem Vorhaben zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Ortssanierung Leinach - Erneuerung der Fenster und der Haustür auf dem Grundstück Fl. Nr. 138, Gemarkung Oberleinach, Goldstraße 26
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Die Antragsteller beabsichtigen, die vorhandenen Fenster und die Haustür auszutauschen, da diese am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind. Die vorhandenen Fenster und die Haustür waren aus Holz und sollen in Holz auch wiederhergestellt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Zuwendungsunterlagen für Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet.
Die Maßnahmen sind nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt werden.
Die mögliche Förderung für die Fenster beträgt 2.463,47 €. Die Förderung für die Haustür beträgt 767,55 €.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Zuwendungsanträgen zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Zuwendungsanträgen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth;
Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 und des Haushaltsplanes 2023 gem. den Regelungen der Defizitvereinbarung durch Herrn Klaus Stockmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende bittet den ersten Vorsitzenden des Elisabethenvereins Leinach e.V., Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann, um Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 und des Haushaltsplanes 2023.
Der Vorsitzende Klaus Stockmann informiert anhand einer Power-Point-Präsentation über die Einnahmen und Ausgaben der Jahresrechnung 2022, der Haushaltsplanung 2023 und erläutert im Einzelnen dieses Zahlenwerk. Des Weiteren erläutert er die Zahlen für die geplanten Investitionen, die Neuanschaffungen sowie die Instandhaltungen im Jahre 2023. Laut Jahresrechnung des Jahres 2022 war ein geringer Überschuss von rund 440 € zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Rücklagen (3-Monatsgehälter) in Höhe von 118.600 € war zum Jahresende 2022 ein Bestand von 177.000 € verfügbar. Die Haushaltsplanung 2023 sieht momentan einen Fehlbetrag von rund 21.000 € vor, der jedoch durch Mittel aus der Rücklage ausgeglichen werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2023 bestehen aktuelle Risiken. So ist der Leitungsbonus 2023 aktuell nicht im KiBiG.web beantragbar (Risiko: 12.000 €). Es ist mit erhöhten Energiekosten von rund 1.500 € zu rechnen. Darüber hinaus fallen erhöhte Kosten für die Akustikmaßnahmen in Höhe von etwa 15.000 € an.
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vorgestellten Zahlen zu den geplanten Investitionen, Neuanschaffungen und Instandhaltungen 2023. Der 1/3-Anteil der Gemeinde liegt bei 9.800 €. Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 10.000 € berücksichtigt.
Sodann nimmt der Gemeinderat nach weiterer Beratung den Jahresabschluss 2022 und den Haushaltsplan 2023 zum Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth zur Kenntnis.
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6. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und -plan 2023 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leinach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 6.717.490 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 2.187.435 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für die Investitionen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A – für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 330 %
- Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke 320 %
- Gewerbesteuer 320 %
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.119.581 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2023 in Kraft.
Leinach, den
Arno Mager
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Bestätigung der Neuwahl eines Feldgeschworenen für die Gemarkung Oberleinach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, die Feldgeschworenen der Gemarkung Oberleinach haben als Nachfolger für den verstorbenen Obmann Siegfried Amrehn einen Nachfolger als Feldgeschworenen gewählt. Die Wahl des Obmanns steht allerdings noch aus.
Der Nachfolger für das Amt des Feldgeschworenen ist Herr Thomas Huth, An der Linde 8, Leinach.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss
Die Neuwahl von Herrn Thomas Huth wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Kooperationskonzept Bauhöfe in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten;
Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche Bauhofkooperation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, im Rahmen des ILE-Projektes „Bauhofkooperation“ wurden alle Bauhöfe (außer Himmelstadt) von der Kommunalberatung Haupt auf Ihre Funktion hin überprüft. Das Ergebnis für den Bauhof Leinach wurde in der Sitzung am 04.03.2023 vorgestellt.
Am 17.03.2023 wurde in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der ILE-Gemeinderäte in der Margarethenhalle Margetshöchheim das Potential einer Bauhofkooperation vorgestellt. Die zugehörige Präsentation sowie die Präsentation der Bauhofgemeinschaft Hohenroth, des Besuchsprotokolls und der Zweckverbandssatzung Hohenroth wurden den Gemeinderäten am 30.03.2023 zugestellt.
Da nicht alle Gemeinderatsmitglieder bei der Vorstellung dabei sein konnten und auch eine interne Diskussion nicht möglich war, soll jetzt eine Nachlese durchgeführt werden. Eine Beschlussfassung ist nur vorgesehen, wenn hierüber eine zweifelsfreie Sicherheit gegeben ist.
Sodann zeigt der Vorsitzende die Präsentation von Frau Haupt über die Erstellung eines Bauhofkooperationskonzeptes. Eine Zusammenarbeit bietet viele Vorteile:
- bessere Maschinenauslastung
- höhere Planungssicherheit durch geordnete Vertretungsregelungen
- höhere Betriebssicherheit durch ausreichend Personal
- Bereitschaftsdienste ohne ausufernde Überstunden möglich
- Abfeiern wird betrieblich möglich
- höhere Effizienz durch schlagkräftigere Truppe (fachspezifischer Einsatz der Mitarbeiter)
- zentraler Einkauf
- zentrale Werkstätten
- zentrale Führung und Einsatzverantwortung, was zur Entlastung der Bürgermeister führt
- Kostentransparenz durch jährliche Kalkulation der Leistung und Spitzabrechnung
- Einsatz von weniger aber größeren Spezialmaschinen möglich.
Allerdings gibt es auch folgende Nachteile:
- erhöhter Verwaltungsaufwand durch Verrechnung der Leistungen
- zusätzliches Personal (Qualifizierter Bauhofleiter, Verwaltungskraft)
- höherer Koordinierungsaufwand für den Baubetriebshof
- einzelne Gemeinde hat keinen unmittelbaren Zugriff mehr auf den Bauhof
- zusätzlicher Fahrtaufwand
- Investitionskosten für einen neuen Standort.
Der Vorsitzende informiert nun über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Ansatz:
-jährliche Kosten aller Bauhöfe liegen bei 3 Mio. €
-eine Zusammenarbeit senkt die Raumkosten von 10 % auf 6 %, Gemeinkosten von 15 % auf 10 %, die technische Ausstattung von 15 % auf 10 % und die Personalkosten erreichen eine Einsparung von 5 %
-das Einsparpotential liegt bei ca. 250.000 € jährlich
-die Neubaukosten liegen bei 11 Mio. €
-diese Maßnahme amortisiert sich nach ca. 50 Jahren.
Somit ist ersichtlich, dass zwar durch eine solche Kooperation keine Gelder eingespart werden, allerdings erfolgt der Betrieb professioneller. Man könnte auch eine kleine Bauhofkooperation anstreben, mit beispielsweise gemeinsamen Bestellungen und gemeinsamer Sicherheitsunterweisung. Allerdings bräuchte man hierfür einen Verwalter. Vorteil wäre, dass die gemeindeeigenen Bauhöfe beibehalten werden.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
- In der von Frau Haupt erstellten Präsentation werden nur Vorteile einer Bauhofkooperation aufgezeigt. Die Gemeinde Leinach würde jedoch sehr viel aufgeben. Dagegen wäre es allerdings sinnvoll, einzelne Aufgaben zusammen zu bewältigen.
- Eine Spezialisierung auf einzelne Fachgebiete ist eigentlich von den Bauhofmitarbeitern nicht gewollt. Sie schätzen vielmehr die Vielfältigkeit ihrer Aufgabengebiete. Die angesprochene kleine Kooperation wäre dagegen zu begrüßen, allerdings keine Zusammenlegung der Bauhöfe.
- Der Nachteil einer Bauhofkooperation ist der hohe Koordinierungsaufwand und die einzelnen Bauhofmitarbeiter wären lange Zeiten auf der Straße unterwegs.
- Die Bauhofmitarbeiter wollten ursprünglich eine Arbeitsstelle am Ort und die Vielseitigkeit der Aufgabengebiete. Nach Aussagen von Frau Haupt stehen wir mit unserem Bauhof gut da und deswegen sollte man den eigenen Bauhof behalten.
- Eine kleine Kooperation in manchen Angelegenheiten wäre sinnvoll.
- Leinach ist gut mit dem Bauhof aufgestellt und man würde bei einer großen Bauhofkooperation viel verlieren.
- Eine kleine Kooperation in gewissen Bereichen ist sinnvoll. Für Leinach wäre dies beispielsweise die Grünpflege und die Waldarbeiten. Die Gerätschaften müssen weiterhin vor Ort bleiben.
Nach weiterer Beratung fasst der Vorsitzende zusammen, eine Zusammenlegung wie sie von Frau Haupt vorgeschlagen wurde, wird vom Gremium kritisch gesehen. Eine Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen wäre allerdings positiv.
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9. Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Amtsdauer der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet am 31.12.2023. Im laufenden Jahr sind deshalb die Schöffen für die nächste Periode (2024 – 2028) zu wählen.
Die Gemeinden haben die Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen und an das zuständige Amtsgericht zu senden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das Amtsgericht Würzburg hat die Gemeinde Leinach gebeten, hierfür mindestens 7 Personen vorzuschlagen. Diese müssen geeignet sein, das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen auszuüben. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Dazu wurden die Einwohner mittels Bekanntmachung und mittels Information auf der gemeindlichen Internetseite aufgefordert, geeignete Vorschläge einzubringen.
Die eingegangenen Bewerbungen sind dem Gemeinderat vorzulegen, wobei eine Vorauswahl der Bewerbungen unzulässig ist. Der Gemeinderat muss nun mit 2/3-Mehrheit (= 12 Stimmen), mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates, die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließen (siehe beiliegende Vorschlagsliste).
Bedenken gegen die eingegangenen Bewerbungen bestehen nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorschlagsliste in der Zeit vom 27.04. bis 05.05.2023 öffentlich im Rathaus ausliegt. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, geltend gemacht werden.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der genannten Personen in die Vorschlagsliste einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats
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25.04.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die letzte Sitzung der Waldflurbereinigung. Es ist festzustellen, dass das Interesse stark zurück gegangen ist. Dies liegt wahrscheinlich an der Sitzungsführung. Die Vorträge sind sehr langatmig und man könnte diese wesentlich kürzer fassen. Auch ist eine geringe Beteiligung der Gemeinderatsmitglieder festzustellen. Die nächste Zusammenkunft findet am 12.05.2023 in Form eines Waldbegangs statt. Positiv wäre es, wenn mehrere Gemeinderatsmitglieder daran teilnehmen würden.
- Der Vorsitzende lädt zur Maibaumaufstellung am Sonntag, den 30.04.2023 am Festplatz ein. Ab 14 Uhr beginnt die Bewirtung und ab 15 Uhr startet die Maibaumaufstellung.
- Der Vorsitzende bringt vor, im Jahre 2025 begehen wir das Jubiläum 1.250 Jahre Leinach. Falls Feierlichkeiten durchgeführt werden sollen, dann müssten diese bereits jetzt schon organisiert werden.
Das Gremium ist grundsätzlich dafür hier Veranstaltungen einzuplanen. Man sollte deshalb auf die beiden Vereinsringe zugehen.
- Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann informiert über bestimmte Überschneidungen bei Vereinsfesten. Man sollte die Terminabsprache der Vereine wieder vornehmen.
Der Vorsitzende informiert, die Vereine selbst haben gewünscht, den Veranstaltungskalender online auf unserer Homepage einzustellen. Allerdings wird dieses Angebot von vielen Vereinen nicht genutzt, wodurch es dann zu Terminüberschneidungen kommen kann.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, man sollte trotzdem im November eines Jahres mit den Vereinen eine Terminabsprache durchführen.
Datenstand vom 12.05.2023 12:12 Uhr