Datum: 16.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 25.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 25.04.2023.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vorstellung des Verkehrsentwicklungskonzeptes durch das Büro R+T Verkehrsplanung GmbH, Darmstadt (zu diesem TOP ist Herr Garber anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Garber als Vertreter des Büros R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt und informiert darüber, wieso überhaupt die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzeptes erforderlich geworden ist.
Herr Garber stellt nun anhand einer Power-Point-Präsentation dieses Verkehrsentwicklungskonzept vor. Insbesondere spricht er folgende Punkte an:
- Aufgabe und Vorgehensweise.
- Lage und städtebauliche Gliederung.
- Die durch Verkehrszählungen erfassten Verkehrsmengen im Ort.
- Analyse der Verkehrsnetze wie KFZ-Verkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Radverkehr.
- Analyse der straßenräumlichen Situation in der Ortsdurchfahrt mit Darstellung der städtebaulichen Merkmale und der verkehrlichen Merkmale.
- Planungsziele.
- Maßnahmenkonzept: die als kurzfristige Maßnahme vorgesehene flächendeckende Ausweisung von Tempo 30-Zonen in den Wohnstraßen wurde bereits umgesetzt. Als langfristige Maßnahmen sind in allen Wohnstraßen Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
- Optimierung des Radroutennetzes sowie Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV.
- Für die Ortsdurchfahrt im Bereich von Hauptstraße und Rathausstraße zwischen den Einmündungen Ringstraße und Riedstraße ist ein Ausbau vorzusehen, welcher die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohner berücksichtigt. Im Rahmen eines Vertiefungskonzeptes wird eine Lösung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt entwickelt.
- Dieses Vertiefungskonzept sieht Lösungsansätze für die Engstelle Rathausstraße und die Engstelle Hauptstraße vor.
- Die entwickelten Lösungsansätze wurden auf ihre entwurfstechnische Machbarkeit überprüft. In der Rathausstraße wird das Hauptgebäude von Hausnummer 13 abgebrochen und die Engstelle auf etwa 50 Meter verkürzt. Der südliche Beginn der Engstelle wird klar erkennbar als einseitige Einengung gestaltet. Im Bereich vor Hausnummer 11 sind keine separaten Seitenräume für den Fußverkehr möglich. Der Bereich wird als Mischverkehrsfläche gestaltet. Am nördlichen Beginn der Engstelle wird ein bestehender Schuppen abgebrochen. Dieses Grundstück beabsichtigt die Gemeinde zu erwerben. Der Abbruch ermöglicht die durchgängige Herstellung von begehbaren Seitenräumen bis zur Engstelle an Hausnummer 11. Der nichtbenötigte Teil des Schuppen-Grundstückes kann als kleiner Platz gestaltet werden.
In der Hauptstraße werden drei Engstellen als einseitige Engstellen ausgebildet. Mit Längen von 12,50 m bis 19 m zählen diese als kurze Engstellen. Bauliche Elemente (z.B. Pflanzkübel) werden zur Verdeutlichung der Engstelle eingesetzt. In den Abschnitten zwischen den Engstellen sind auch Begegnungen mit großen Fahrzeugen (z.B. Bus, Lkw oder Traktor) möglich. Durch eine alternierende Anordnung der Engstellen wirken diese, wie im Bestand die Parkstände, als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen. Im Gegensatz zu den Parkständen im Bestand bleiben die Seitenräume jedoch durchgängig begehbar. Die Seitenräume haben Breiten von 1 m bis zu 1,80 m. Sie bieten einen ausreichenden Schutzraum vor Hauseingängen und Hofeinfahrten.
Anschließend beantwortet Herr Garber auftauchende Fragen aus dem Gremium. Auf die Frage wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Staatsstraße berichtet er, Tempo 30 wäre anzustreben.
Der Vorsitzende informiert abschließend, der geplante Bürgerworkshop wird nicht durchgeführt, dafür wird jetzt dieses Verkehrsentwicklungskonzept den Vertretern des Staatlichen Bauamtes vorgestellt.
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3. Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses und Umnutzung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266, Gemarkung Unterleinach, St.-Peter-Straße 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich und im Sanierungsgebiet der Gemeinde Leinach.
Geplant sind die Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses und die Umnutzung einer bestehenden Garage.
Das Gebäude muss umfangreich saniert werden. Um den ortsbildtypischen Charakter zu erhalten, wird das Gebäude gemäß der Gestaltungssatzung wiederaufgebaut. Die Dachneigung beträgt 51°. Die Gauben werden als Schleppdachgauben (15° Dachneigung) ausgebildet mit einer Breite von 1,25 m. Im hinteren Bereich des Gebäudes soll eine Terrasse entstehen, welche von der Straße aus nicht einsehbar ist. Die erforderlichen Stellplätze (2 Stück) werden in der Garage und im Hof nachgewiesen. Das Dach wird mit rot bis rotbraunen Ziegeln eingedeckt.
Das Bauvorhaben wurde zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten weitergeleitet. Eine Stellungnahme liegt bisher der Verwaltung noch nicht vor.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Nach Empfehlung seitens der Gemeindeverwaltung wird dem Bauvorhaben, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Sanierungsbüros Schlicht Lamprecht Kern Architekten, zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot der WVV zur Standsicherheitsüberprüfung für die Straßenbeleuchtungsmaste im Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, Straßenbeleuchtungsmaste, die älter als 20 Jahre sind, müssen regelmäßig auf Ihre Standsicherheit geprüft werden. Eine sogenannte Biegemomentsprüfung kostet derzeit netto 34,40 €. Bei erfolgreichem Biegemomentversuch wird die Standsicherheit für weitere 6 Jahre garantiert.
Mit diesen Prüfungen wurde in Leinach im Jahr 2017 begonnen. Hier wurden 383 Maste geprüft. In den darauffolgenden Jahren standen jeweils nur ca. 15 Maste an, also der jährliche Zuwachs. Im Jahr 2023 sind die 6 Jahre der in 2017 geprüften Maste verstrichen und es stehen nun wieder 375 Maste zur Überprüfung an.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinde alle 375 Maste zum Bruttoangebotspreis von 15.351 € beauftragt oder sinnvollerweise diese Überprüfungen auf die Jahre gleichmäßig verteilt. Es böte sich an, jährlich ca. 80 Maste zu prüfen, was zu einem Aufwand von derzeit 2.752 € netto bzw. 3.275 € brutto führen würde. Dies könnte dann im jährlichen Unterhalt abgebildet werden und bräuchte nicht den jeweiligen Gemeinderatsbeschluss.
Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates welche Folgen es hätte wenn ein Mast umfällt und etwas beschädigt antwortet der Vorsitzende, das Risiko hierfür ist sehr gering. Im Übrigen besteht keinerlei Pflicht, die Masten alle 6 Jahre zu überprüfen. Seitens der Stadtwerke wird lediglich eine Garantie für diesen 6-jährigen Zeitraum gegeben.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Überprüfungen auf die Jahre gleichmäßig zu verteilen, wird zugestimmt. Darüber hinaus wird dem vorliegendem Angebot der WVV zur Überprüfung von 80 Straßenbeleuchtungsmaste mittels Biegemomentverfahren im Jahr 2023 zu einem Bruttopreis von 3.274,88 € zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Kinderfeuerwehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag der beiden Freiwilligen Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach e.V. auf gemeindliche Unterstützung der Gründung der Kinderfeuerwehr Leinach.
Anschließend erläutert der erste Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinach e. V., Gemeinderatsmitglied Klaus Künzig, das vorläufige Konzept zur Gründung einer gemeinsamen Kinderfeuerwehr durch die Freiwilligen Feuerwehren Oberleinach und Unterleinach zum 01.06.2023. Die Initiative für die Gründung ist von den Jugendwarten ausgegangen. Andere Freiwillige Feuerwehren im Landkreis Würzburg haben ebenfalls schon eine Kinderfeuerwehr gegründet. Es soll insbesondere eine Vereinsbindung erreicht werden; dienstliche Feuerwehreinsätze sind nicht gegeben. Die Kinderfeuerwehr muss als gemeindliche Einrichtung geführt werden damit die Kinder Versicherungsschutz über die gemeindliche Unfallversicherung erhalten. Für die Gemeinde selbst entstehen überschaubare Kosten, zum einen für die Jugendförderung und zum anderen für die zusätzlichen Versicherungsbeiträge. Die Vereinssatzungen der beiden Freiwilligen Feuerwehren wurden zwischenzeitlich angepasst. Die Kinder erhalten keine Uniformen, sondern allenfalls T-Shirts und Warnwesten. Darüber hinaus müsste für diese Zwecke ein Raum im Schulhaus gefunden werden und es müsste eine Leitung für die Kinderfeuerwehr benannt werden.
Sodann stellt der Vorsitzende zusammenfassend fest, seitens der Gemeinde müsste über die gemeindliche Unfallversicherung abgefragt werden, ob die Kinder über die gemeindliche Unfallversicherung bzw. über die Vereinshaftpflicht abgesichert sind.
Nach weiterer Beratung und Beantwortung von auftauchenden Fragen, fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Dem Antrag der beiden Freiwilligen Feuerwehren auf Unterstützung der Gründung der Kinderfeuerwehr Leinach wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/44 - 06/2023. Sitzung des Gemeinderats
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende verweist auf den verteilten Sicherheitsbericht 2022 der Polizeiinspektion Würzburg-Land und stellt zusammenfassend fest, für die Gemeinde Leinach sind die Fallzahlen nach wie vor zufriedenstellend.
- Gemeinderatsmitglied Gotthard Väth bringt vor, teilweise werden die gemeindlichen Anschlagtafeln missbräuchlich genutzt, da insbesondere auf auswärtige Veranstaltungen hingewiesen wird.
Der Vorsitzende meint, die auswärtigen Veranstaltungshinweise werden von den Bauhofmitarbeitern entfernt. Darüber hinaus sollte auch ein entsprechender Hinweis auf den Anschlagtafeln angebracht werden.
- Gemeinderatsmitglied Daniela Schäd-Kleinschnitz fragt nach dem Hintergrund der provisorisch aufgestellten Halteverbotsschilder in der Goldstraße.
Der Vorsitzende erklärt, dies habe mit der Parksituation im Einmündungsbereich des Brunnenplatzes zu tun, da auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr aus dem Hof herausgefahren werden konnte. Auch wurden die Sichtdreiecke im Bereich des Brunnenplatzes durch die Parksituation versperrt. Aus diesem Grunde wurde dort ein Halteverbot angebracht. Auch im weiteren Verlauf der Goldstraße kam es zu Beschwerden wegen durchgehend parkender Fahrzeuge; dadurch konnten beispielsweise auch die Omnibusse nicht mehr einscheren. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und der Polizei wurden nun Halteverbote angebracht, um Platz für den Gegenverkehr zu schaffen. Die Schilder wurden zunächst provisorisch aufgestellt; eine dauerhafte Aufstellung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.
- Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel berichtet, aufgrund der derzeitigen Sperrung der B 27 und der damit verbundenen Umleitung über die St 2300, ist es für die Fahrzeugführer, die aus Leinach Richtung Würzburg fahren wollen, sehr schwierig in die Staatsstraße einzubiegen. Die Gemeinde sollte beim Staatlichen Bauamt Würzburg den Antrag stellen, dass zwischen den Gemeinden Erlabrunn und Margetshöchheim Tempo 60 angeordnet wird, damit der Verkehr aus Leinach einscheren kann.
- Dritter Bürgermeister Erhard Franz fügt an, auch auf Höhe des Autohauses Bauer sollte von der Eisenbahnbrücke bis zum Bereich Zellinger Straße 34 die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt werden, um Ein- und Ausfahrten sicherer zu machen.
- Gemeinderatsmitglied Ewald Merkle schlägt vor, in der Raiffeisenstraße im Bereich der Mauer eine Sperrfläche einzuzeichnen, da ansonsten ein Begegnungsverkehr im dortigen Bereich nahezu nicht möglich ist.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, statt einer Sperrfläche Pfosten anzubringen.
Der Vorsitzende informiert, man sollte sich die Situation vor Ort erst einmal anschauen.
Datenstand vom 25.11.2024 12:20 Uhr