Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Bekanntmachung - Ortstermin
Vor der Sitzung führt der Gemeinderat eine Ortseinsicht am Spielplatz Greußenheim (Spielgeräte von der Firma Westfalia) durch. Treffpunkt: 18:30 Uhr am Rathaus

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 25.07.2023
2 Ausbau und Erweiterung einer Einstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen zum Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36
3 Auffüllung von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2509, 2510, 2511, 2510/1, Gemarkung Oberleinach
4 Neubau eines 29,99 m Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik auf dem Grundstück Fl. Nr. 1381, Gemarkung Oberleinach
5 Neubaugebiet "Hinterm St. Peter 2" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB
6 Vorstellung der Entwurfsplanung zur Errichtung von Parkplätzen im Bereich Hauptstraße 47-51
7 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - "Sozialer Zusammenhalt"; Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsmitteilung für das Programm 2024 bis 2027
8 Evaluationsbericht der ILE Main-Wein-Garten - Fortführung der ILE und Fortschreibung des ILEKs
9 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Beschaffung eines Bodenläufers für die Leinachtalhalle
10 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 25.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 25.07.2023.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Ausbau und Erweiterung einer Einstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen zum Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben (Einstellhalle) befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Leinach. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohnhaus (Remlinger Str. 36), welches den unteren Teil einnimmt und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“ liegt. Zum besseren Verständnis wurde ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan den Unterlagen beigefügt.
Geplant ist die bereits bestehende Einstellhalle, welche bisher zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Gerätschaften genutzt wurde, zum Wohnhaus umzunutzen und zu erweitern. Das Wohnhaus soll von einem Familienmitglied bewohnt werden. Die notwendige Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) würde über die Hausnummer 36 erfolgen. Als Zufahrt müsste der Fasanenweg aus dem Wochenendgebiet genutzt werden. 
Eine Wohnbebauung im Außenbereich ist nur zulässig, wenn Sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und sich unmittelbar in der Nähe von diesem befindet.
Nach Beratung fasste der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für das Außenbereichsvorhaben wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Auffüllung von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2509, 2510, 2511, 2510/1, Gemarkung Oberleinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Bodenverbesserung ist die Auffüllung durch Erde bei den oben genannten zusammenhängenden Flurnummern geplant. Die Bodenverbesserung beträgt im Mittel 0,30 m und ist in den Planunterlagen dargestellt. 
Verfahrensfrei sind nach der BayBO Auffüllungen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Fläche bis zu 500 m². Geplant sind Auffüllungen auf einer Fläche von ca. 29.915 m² und einer Höhe von 0,30 m (ca. 8.975 m³).
Der Vorsitzende fragt an, ob der von dieser Auffüllung betroffene gemeindliche Feldweg weiterhin verpachtet werden soll? Der Weg muss mit aufgefüllt werden, da ansonsten ein Hohlweg entstehen würde.
In der anschließenden Beratung im Gemeinderat wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Grenzsteine des Gemeindeweges erkennbar sein müssen und gesichert bzw. besser wiederhergestellt werden müssen.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag wird zugestimmt. Der davon betroffene Gemeindeweg wird weiterhin verpachtet und die vorhandenen Grenzsteine sind zu sichern. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses ist der gemeindliche Feldweg wieder herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neubau eines 29,99 m Schleuderbetonmastes incl. Outdoor-Technik auf dem Grundstück Fl. Nr. 1381, Gemarkung Oberleinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Geplant ist der Bau eines neuen 29,99 m Funkmastes auf einem Privatgrundstück im Außenbereich. Antragsteller ist die Firma Deutsche Funkturm im Auftrag der Deutschen Telekom. Der Funkmast soll die neueste 5G Technik erhalten und auch das autonome Fahren von Fahrzeugen nach Greußenheim möglich machen.
Erstmalig wurde der Antrag am 13.09.2022 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Eine Errichtung war auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 2647, Gemarkung Oberleinach, in der Nähe eines Bildstockes geplant. Der Gemeinderat hielt das Grundstück für ungeeignet, weshalb dies seitens der Verwaltung der Firma Deutsche Funkturm mitgeteilt und so von der Firma ein anderes Grundstück ausgewählt wurde. 
Die Planunterlagen gingen über das Landratsamt Würzburg bei der Gemeinde Leinach ein.
Der Vorsitzende schlägt vor, diesen Bauantrag abzulehnen. Der seinerzeit geplante Standort des Schleuderbetonmastes war ungünstig, da dieser in einer biotopkartierten Fläche und in einem FFH-Gebiet geplant war. Jetzt soll der Mast auf einer Privatfläche gestellt werden; allerdings ist der jetzige Standort ungünstig, da er völlig einsehbar ist. Darüber hinaus ist auf der geplanten Fläche eine eventuelle Ausweisung des Neubaugebietes „Am Höhberg“ möglich und diese Erweiterung würde durch den Schleuderbetonmast behindert. Die Gemeinde hat wenig Entwicklungsmöglichkeiten für neue Baugebiete. Alternativ könnte sich der Bauherr für den Standort des Mastes eine gemeindliche Fläche auswählen. Des Weiteren besteht beim jetzigen Standort die Gefahr, dass seitens der Bevölkerung Proteste wegen einer unnötig hohen elektromagnetischen Strahlenbelastung vorgetragen werden, da der Mast sehr nahe am Wohngebiet steht.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag wird aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neubaugebiet "Hinterm St. Peter 2" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. 
Aufgrund aktueller Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht wurde überraschend die Zulässigkeit von Bebauungsplänen für Wohngebiete nach Paragraph 13b BauGB für nichtig erklärt. Durch diesen Paragraph war es in Vergangenheit möglich, Wohngebiete im Außenbereich ohne Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich aufzustellen. 
Die Gemeinde Leinach hat nach dem bisher möglichen Verfahren erfolgreich den Bebauungsplan „An der Linde 2“ ausgewiesen und wollte bis zum Jahresende den Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ ausweisen, was durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jetzt nicht mehr möglich ist. 
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2021 zum Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ aufzuheben.
Der Vorsitzende merkt an, bereits in der letzten Sitzung wurde der Gemeinderat über die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen der Firma BayernGrund mit den Grundstückseigentümern informiert. Ein Grundstückseigentümer möchte eine gleichgroße Fläche in der unmittelbaren Umgebung zum Tausch und den Mehrwert ausbezahlt haben. Ein Grundstückseigentümer möchte den Mehrwert in Grundstücken ausgezahlt haben. Ein Grundstückseigentümer ist sich unsicher, ob das Grundstück im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ist und macht den Verkauf hiervon abhängig. Eine Klärung ist bisher nicht erfolgt.
Des Weiteren wurde der §13b BauGB gekippt und somit sind also Ausgleichsflächen nachzuweisen und es ist mit Verlust von Streuobstwiesen bzw. auch mit einer Umsiedelung von Feldlärchen zu rechnen.
Aufgrund des großen Hochwasserabflusses und der damit einhergehenden großen Grünfläche wird trotz der geringen Erschließungskosten der Quadratmeterpreis relativ hoch werden. Hinzu kommen rasch ansteigende Bau- und Kreditkosten. Es muss damit gerechnet werden, dass nach derzeitiger Stimmungslage die erschlossenen Flächen momentan nicht an den Mann zu bringen sind. Die Gemeinde würde ein sehr großes Risiko eingehen.
Der Zeitdruck zur Aufstellung des Bebauungsplanes resultierte ausschließlich aus der Befristung des §13b BauGB. Nachdem dieser nun gekippt wurde, fällt auch der Zeitdruck weg. Es kann also auf ruhigere Verhältnisse auf dem Immobiliensektor gewartet werden.
Auch Herr Henfling von der Firma BayernGrund hat sich für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ausgesprochen. Allerdings sollte das bereits laufende Wasserrechtsverfahren weitergeführt werden, da bisher schon hohe Kosten entstanden sind. 
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2021 zum Bebauungsplan „Hinterm St. Peter 2“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz, Mathias Dörrie und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

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6. Vorstellung der Entwurfsplanung zur Errichtung von Parkplätzen im Bereich Hauptstraße 47-51

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das vorliegende Konzept für den Neubau von Parkplätzen im Bereich Hauptstraße 47 bis 51, erstellt vom Architekturbüro Haas und Haas. Diese Maßnahme kann über die Städtebauförderung bezuschusst werden. Das für das Grundstück Hauptstraße 47 vorgesehene Hoftor stellt allerdings keine gemeindliche Maßnahme dar, kann aber über das Kommunale Förderprogramm bezuschusst werden. Diesbezüglich muss noch mit den betroffenen Eigentümern gesprochen werden.
Auf die Anfrage aus der Mitte des Gremiums ob bei der Anpflanzung der vorgesehenen Bäume Grenzabstände zu beachten sind, antwortet der Bauamtsleiter, dass grundsätzlich die Grenzabstände einzuhalten sind; allerdings erfolgt die Pflanzung im Einvernehmen mit den betroffenen Eigentümern.
Sodann werden im Gremium folgende Punkte besprochen:
  • Der vorgesehene rechte Baum steht direkt an der Mauer, was ungünstig ist. Man sollte besser an dieser Stelle die vorgesehenen Rankpflanzen setzen. Dies müsse auch mit den betreffenden Eigentümern abgesprochen werden.
  • Das an der rechten Seite herausragende Mauerteil sollte nicht so hochgezogen werden, sondern es sollte eine Abschrägung erfolgen.
  • Ist das vorgesehene Pflaster schon im Gemeindegebiet verbaut worden?
    Der Vorsitzende meint, man könnte das in der Goldstraße verwendete Pflaster bzw. das am Lamm-Eck eingebrachte Pflaster nehmen. 
  • Der dort vorhandene Gehweg ist mit rotem Pflaster belegt. 
  • Die Einfahrt zum Anwesen Hauptstraße 47 gehört dem Eigentümer. Er könnte theoretisch rechts und links der Ausfahrt eine Mauer errichten.
    Der Bauamtsleiter entgegnet, dies sei nicht zu erwarten.
  • Welche Höhe wird die geplante Mauer aufweisen?
    Der Vorsitzende bringt vor, die Mauer wird eine Höhe von 2 m aufweisen, was auch mit dem Eigentümer besprochen wurde.
  • Ein graues Pflaster würde besser zu dem vorhandenen roten Pflaster des Gehweges passen. Es sollte kein Pflaster aus Muschelkalk eingesetzt werden. 

Der Vorsitzende fasst zusammen, das herausragende rechte Mauerteil soll um einen Meter zurückgesetzt werden und in der Höhe niedriger ausfallen. Die Standorte der Bäume werden mit den Eigentümern besprochen. Im November könnte die Maßnahme ausgeschrieben und im nächsten Jahr realisiert werden.
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.

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7. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - "Sozialer Zusammenhalt"; Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsmitteilung für das Programm 2024 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, am 12.07.2023 fand bei der Regierung von Unterfranken ein Termin zur Aktualisierung der Bedarfsmitteilung für das Programm 2024 bis 2027 statt. Vom Büro Schlicht wurde der Plan nun aktualisiert und muss nun vom Gemeinderat beschlossen werden.
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vorliegende Erläuterung zur Bedarfsmitteilung für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II – „Sozialer Zusammenhalt“ für die Jahre 2024 bis 2027 und erläutert die beabsichtigten Maßnahmen. 
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, bei der vorgesehenen Ordnungsmaßnahme „Platzgestaltung An der Weeth mit Kreuzungsbereich“ für das Programmjahr 2024 für den geplanten Abbruch des Wohnhauses Goldstraße 2, eine Summe von 100.000 € einzusetzen und für das Programmjahr 2025 dann die Restsumme von 550.000 € vorzusehen. 
Bei der Ordnungsmaßnahme „Neugestaltung des Platzbereiches am ehemaligen Feuerwehrhaus, 3. Bauabschnitt“ sollten die für das Programmjahr 2025 vorgesehenen 300.000 € auf das Jahr 2026 geschoben werden.
Zur Ordnungsmaßnahme „Naturnahe Gestaltung des Leinachbaches“ bemerkt der Vorsitzende, es wurde nun festgestellt, dass ein erhebliches Problem mit der Pumpe vorliegt. Bei einem Hub werden lediglich 250 ml gefördert und das vorgesehene Wasserrad dreht sich nicht. Das zu geringe Pumpenvolumen liegt an einem Planungsfehler des Büros, da vorher keine Absprache mit dem Pumpenhersteller getroffen worden ist. 
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob die bei der vorgesehenen Ordnungsmaßnahme „Schaffen öffentlicher Stellplätze auf dem Anwesen Hauptstraße 47“ eingestellten 100.000 € ausreichend sind, antwortet der Vorsitzende, diese Mittel könnten ausreichen, allerdings liegt noch keine Kostenschätzung des Architekturbüros vor.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Der Bedarfsmitteilung für die Programmjahre 2024 bis 2027 mit den vorgetragenen beiden Änderungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Evaluationsbericht der ILE Main-Wein-Garten - Fortführung der ILE und Fortschreibung des ILEKs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, am 19. und 20.06.2023 fand im Kloster Langheim der Evaluierungsworkshop der ILE Main-Wein-Garten statt. Seitens der Gemeinde Leinach nahmen der erste und der zweite Bürgermeister teil. In diesem Workshop fand eine Rückschau auf die Arbeit der ILE seit Gründung sowie eine Erarbeitung der zukünftigen Ziele der ILE statt.
Der ILE-Evaluationsbericht sowie die zugehörigen Unterlagen wurden allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. Zur Fortführung der ILE muss nun ein Beschluss zur Weiterführung der ILE und der Fortschreibung des ILEKs gefasst werden.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinach beschließt, dass die im Prozess der Fortführungsevaluierung erarbeiteten Themenschwerpunkte und die in diesem Evaluierungsbericht zusammengefassten Ergebnisse und Ausblicke, die Grundlage der weiteren zielgerichteten Zusammenarbeit in der ILE Main-Wein-Garten bilden, um die Kommunen im Verbund zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Nach Anerkennung der Ergebnisse durch das ALE Unterfranken ist die Beantragung von Mitteln für die Fortschreibung des bestehenden ILEKs geplant und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung. Die ILE Main-Wein-Garten wird mit der Beantragung der Fördermittel beim ALE Unterfranken beauftragt.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorgetragenen Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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9. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Beschaffung eines Bodenläufers für die Leinachtalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den vorliegenden Antrag von Frau Merle Smoll. Als Leiterin des Geräteturnens für Grundschüler möchte sie einen Antrag zur Anschaffung eines Bodenläufers stellen, da dieser das Element Bodenturnen vereinfachen würde. Außer ihrer Gruppe würden die anderen Kinderturngruppen sowie die Schule bestimmt den Läufer mitbenutzen. Hierzu wurde ein Angebot des Herstellers „Sport-Thieme“ gefunden. Der Läufer sollte eine Länge von 10 m und eine Breite von 2 m mit einer Dicke von 35 mm aufweisen. Pro laufender Meter kostet dieses Produkt 180 €.
Der Vorsitzende ergänzt, es geht nicht um die Vergabe sondern um die Entscheidung im Gemeinderat, ob die Leinachtallhalle mit einem zusätzlichen Sportgerät ausgestattet werden soll. Finanzmittel wären vorhanden.
Falls eine Beschaffung erfolgen soll, wird die Verwaltung noch entsprechende Angebote einholen. Die Vergabe würde dann durch den Ersten Bürgermeister erfolgen, da die Summe innerhalb der Verfügungserlaubnis liegt. 
Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Punkte geäußert:
  • Der Bodenläufer muss allen Benutzern der Leinachtalhalle zur Verfügung stehen, auch der Schule.
  • Wenn der Bodenläufer für den Breitensport genutzt wird, dann sollte dieser Antrag bei den beiden Sportvereinen gestellt werden. Das Ganze sollte über die Vereine abgewickelt werden.
  • Haben wir eigentlich genügend Platz um den Bodenläufer zu lagern?
  • Der Bodenläufer kann von zwei Personen getragen werden und es ist genügend Platz in der Halle zum Lagern vorhanden. 

Der Vorsitzende ergänzt, es werde bei der Schule nachgefragt, ob sie den Bodenläufer ebenfalls verwenden. Sollte dies von der Schule abgelehnt werden, dann könnte man die beiden Sportvereine fragen. Sollte die Schule den Bodenläufer für den Sportunterricht verwenden, dann kann die Gemeinde eine Beschaffung vornehmen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Seitens des Gremiums wird dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Information in der letzten Sitzung über das Förderprogramm des Bundesbauministeriums zur Sanierung kommunaler Einrichtungen für den Sport. Der Gemeinderat hat die Ansicht vertreten, erst einmal eine Interessensbekundung einzureichen. Nun wurden nähere Informationen über die Fördermöglichkeiten erhoben. Zur Einreichung des Förderantrages ist ein hoher Reifegrad der Planung (mindestens Leistungsphase 3) erforderlich. Des Weiteren bestehen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz, an die nachhaltige Baustoffgewinnung, an die Resilienz und an die Barrierefreiheit; darüber hinaus soll möglichst keine fossile Beheizung erfolgen. Der Fördersatz beträgt lediglich 45 %. Da die Interessensbekundungen bis zum 15.09.2023 eingereicht werden müssen, ist dies für die Gemeinde nicht machbar, da die vorliegenden Unterlagen, die seinerzeit für das KIP-Programm vom Büro Härth erstellt worden sind, keinen hohen Reifegrad der Planung darstellen. Darüber hinaus könnte über ein FAG-Förderprogramm ein höherer Fördersatz erzielt werden.

  1. Der Vorsitzende lädt das Gremium zur Veranstaltung 30 Jahre Jugendfeuerwehr am kommenden Sonntag herzlich ein.

  1. Der Vorsitzende informiert, die für den 05.10.2023 geplante Sitzung des Bau- und Planungsausschusses entfällt, da an diesem Termin die Wahleinweisung für die Wahlhelfer erfolgt. Eventuell könnte die Sitzung am 28.09.2023 oder am 04.10.2023, falls erforderlich, durchgeführt werden.

  1. Auf Anfrage von dritten Bürgermeister Erhard Franz wegen der angedachten Feier zur Einweihung des Dorfladens informiert der Vorsitzende, diese Feier sollte am kommenden Samstag zusammen mit der Einweihung des Wasserspielplatzes stattfinden. Da jedoch, wie bereits vorgetragen, der Wasserspielplatz noch nicht funktionsfähig ist, erfolgte eine Absage der Feier.

  1. Gemeinderatsmitglied Daniela Schäd-Kleinschnitz nimmt Bezug auf die Vorstellung der Entwurfsplanung zur Errichtung von Parkplätzen im Bereich des Friedhofes St. Laurentius und fragt hinsichtlich des Planungsstandes an.

Der Vorsitzende erläutert, die geschätzten Kosten liegen bei rund 160.000 € und die Maßnahme sollte demnächst ausgeschrieben werden.
  1. Gemeinderatsmitglied Silvia Schmitt bringt vor, im Friedhof St. Laurentius ist momentan viel Unkraut vorzufinden. Dies ist wahrscheinlich auf die Urlaubszeit im Bauhofbereich zurück zu führen. Könnte man eventuell die Vinzenz-Werkstätten damit beauftragen?

Der Vorsitzende informiert, die Vinzenz-Werkstätten kommen Ende September nach Leinach um die Pflegerückstände zu beseitigen. 
  1. Gemeinderatsmitglied Mathias Dörrie fragt an, wer eigentlich die Standorte für die Geschwindigkeitsüberwachung festgelegt hat. Kürzlich wurde in der Rathausstraße, Einmündung am Floß (Riedstraße) überwacht; dies ist ein völlig ungeeigneter Platz.

Der Vorsitzende berichtet, die einzelnen Standorte wurden zusammen mit der Polizei festgelegt. Bei der angesprochenen Messung hat es sich um einen Fehler gehandelt. Der Messtechniker war das erste Mal in Leinach und ist nach Navi zu dieser Messstelle gefahren. Der Messort war mit Rathausstraße/ Einmündung Am Floß angegeben, weshalb der Messtechniker das Meßgerät an dieser Einmündung, allerdings im Bereich Riedstraße, aufstellte. Der richtige Messort wäre die Rathausstraße, Einmündung Am Floß (Burkardusstraße) gewesen. Es wäre zu überlegen, ob man die hierfür berechneten Stunden begleicht.
  1. Gemeinderatsmitglied Kurt Dietrich fragt nach wegen der Beleuchtungssituation beim ehemaligen Grundstück Hugo Roth.

Der Vorsitzende berichtet, dass an diesem Standort eigentlich Solarleuchten zum Einsatz kommen sollten und hier wurden entsprechende Anbieter gefunden. Aber die Referenzen sagen, dass die Ausleuchtung durch die Solarleuchten zu schlecht ist. Es wäre nun zu überlegen, ob die Tiefbauarbeiten von einer Fremdfirma ausgeführt werden, um Kosten für eine herkömmliche Leuchte einzusparen.

Datenstand vom 14.11.2023 12:11 Uhr