Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2023
2 Errichtung eines Grenzzaunes aus Gabionen, Bruchsteinen und Holzbalken auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1204 und 1205, Gemarkung Oberleinach, Am Burgweg 14
3 Überschreitung der Baugrenze zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 728/5, Gemarkung Oberleinach, Franz-Josef-Strauß-Straße 10
4 Errichtung von Stützmauern zum Überschwemmungsschutz auf dem Grundstück Fl. Nr. 1354, Gemarkung Unterleinach, Am Steigkreuz, 97274 Leinach
5 Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Parkplatzes zum Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1450, Gemarkung Unterleinach (Nähe Remlinger Straße)
6 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Tennisclub Leinach e. V. auf einen finanziellen Zuschuss zur Kellersanierung der Tennishütte
7 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes
8 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 10.10.2023.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Adalbert Franz)

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2. Errichtung eines Grenzzaunes aus Gabionen, Bruchsteinen und Holzbalken auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1204 und 1205, Gemarkung Oberleinach, Am Burgweg 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Einfriedung aus Gabionen, Bruchsteinen und Holzbalken, welche an das Nachbargrundstück angrenzt. Die Höhe der Gabionenpfosten beträgt max. 1,60 m. Zwischen den Pfosten werden Bruchsteine und Holzbalken als Füllung verwendet. 
In der Baugestaltungssatzung der Gemeinde werden als Material für Einfriedungen nur Holz oder Metall mit Latten oder Stäben festgesetzt. 
Hiervon wird seitens des Antragstellers eine isolierte Abweichung beantragt. Diese ist erforderlich da bei der Einfriedung unter anderem auch Bruchsteine verwendet werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der beantragten isolierten Abweichung zuzustimmen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung wegen der Verwendung von Bruchsteinen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

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3. Überschreitung der Baugrenze zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 728/5, Gemarkung Oberleinach, Franz-Josef-Strauß-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Unterlagen gingen als formlose Anfrage bei der Gemeinde ein. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kirchberg“.
Geplant ist eine Wohnraumerweiterung im nördlichen Bereich des Wohnhauses im Untergeschoss (Einliegerwohnung) und Obergeschoss. Das vorhandene Satteldach soll über den Anbau erweitert werden. 
Das Wohnhaus wurde im Jahr 2013 auf der nördlichen Baugrenze errichtet. Der geplante Anbau überschreitet die Baugrenze um ca. 4,0 m Tiefe und ca. 6,40 m Länge vollständig.
Die Baugrenze wurde im Bereich des Bebauungsplanes unterschiedlich tief angeordnet. 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wegen der Überschreitung der Baugrenze eine entsprechende Befreiung in Aussicht zu stellen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Zu diesem Bauvorhaben wird eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Errichtung von Stützmauern zum Überschwemmungsschutz auf dem Grundstück Fl. Nr. 1354, Gemarkung Unterleinach, Am Steigkreuz, 97274 Leinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tal“ Wochenendgebiet. 
Bei Starkregenereignissen im Wochenendgebiet der Gemeinde Leinach kam es bei dem Antragsteller in den letzten zwei Jahren immer wieder zu Überschwemmungen und einem vollgelaufenen Keller. Aus diesem Grund wurden auf dem Grundstück Stützmauern und Barrieren in nicht geringem Umfang errichtet. 
Durch das Setzen der L-Steine kam es zu keiner weiteren Überschwemmung mehr. Die Stützmauern wurden terrassiert angelegt und haben später eine Höhe von 1,0 m. Für Terrassen sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig. 
Der Bebauungsplan Wochenendgebiet „Tal“ setzt fest, dass die natürliche Geländeoberfläche der Grundstücke grundsätzlich zu erhalten ist und Geländeveränderungen nur zum Erstellen eines Wochenendhauses möglich sind. 
Weiter soll der Anschluss an das vorhandene natürliche Gelände der Nachbargrundstücke übergangslos hergestellt werden. Stützmauern höher als 1,0 m sind unzulässig. 
Der Vorsitzende informiert über die Problematik bei diesem Bauvorhaben. Geländeveränderungen sind nur im Zuge der Errichtung des Wochenendhauses zulässig, der Anschluss zum Nachbargelände darf nur über das natürliche Gelände erfolgen und Stützmauern über 1,0 m Höhe sind unzulässig. Somit sind Befreiungen von den Festzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus den vorgelegten Planunterlagen ist die Problematik nur schwer erkennbar, allerdings können anhand der vorliegenden Fotos die Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingesehen werden. Eindeutig ist zu erkennen, dass die bereits durchgeführten Baumaßnahmen nicht mit den vorgelegten Plänen übereinstimmen.
Bauamtsleiter Patrick Kirchheimer ergänzt, der Bauherr beantragt eine isolierte Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauern.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauern wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Parkplatzes zum Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1450, Gemarkung Unterleinach (Nähe Remlinger Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Leinach ist momentan mit den vielen falsch parkenden Wohnmobilen, Wohnanhängern sowie Anhänger für PKW beschäftigt, diese von der Straße und von den Vereinsparkplätzen zu bekommen. Die Gemeinde ist in der Remlinger Straße Fl. Nr. 1450, Gemarkung Unterleinach, Besitzer eines Grundstückes, das im Bebauungsplan „Tal“ Wochenendgebiet als Parkplatz ausgewiesen ist und man hier einen Parkplatz für Wohnmobile, Wohnanhänger sowie Anhänger für PKW verwirklichen könnte. Die Verwaltung hat eine Skizze (siehe Plan) angefertigt.  
Es ist geplant, den Oberboden abzuschieben und als Miete an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 1456 aufzusetzen. Auf dem abgeschobenen Platz soll ein Vlies ausgelegt und der Platz geschottert werden. Das Grundstück soll komplett eingezäunt und mit einem Tor versehen werden. 
Die Verwaltung schätzt die Kosten auf ca. 20.000 € – 25.000 €.
Der Vorsitzende informiert ergänzend, in der Gemeinde Leinach gibt es einige Bürger, die sich Wohnanhänger, Wohnmobile und andere Anhänger angeschafft haben, ohne über einen eigenen Stellplatz zu verfügen. Die Anhänger werden dann auf den Gemeindestraßen oder gemeindlichen Parkplätzen dauerhaft abgestellt. Dies stellt eine unerlaubte Sondernutzung der gemeindlichen Straßen- und Parkflächen dar.
Die Gemeindeverwaltung spielt schon seit einigen Monaten gewissermaßen „Katz und Maus“ mit den Anhängerbesitzern, in dem immer wieder Parkverbote an den Abstellplätzen aufgestellt werden, die letztlich aber nur dazu führen, dass die Anhänger dann woanders stehen.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Halter des Anhängers für einen zulässigen Abstellplatz sorgen muss. Allerdings ist es auch keine Lösung seitens der Gemeinde ausschließlich Verbote auszusprechen, ohne alternative Angebote zu machen.
Die oftmals geforderte Lösung einer Scheunenanlage ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Es gäbe aber die Möglichkeit einen im Bebauungsplan bereits ausgewiesenen, aber noch nicht ausgeführten Parkplatz preisgünstig als abgeschlossene Stellplatzfläche auszuweisen und die Stellplätze für geringes Geld zu vermieten, um die Anhänger von der Straße zu bekommen.
Eine Möglichkeit wäre die Errichtung eines Parkplatzes an der Wasserzapfstelle am Wochenendgebiet. Hier ist ein Parkplatz vorgesehen, die Errichtung wäre also nur die Umsetzung des Bebauungsplans. 
Die Stellplätze könnten kostengünstig durch Einebnen des Platzes mit anschließender Aufschotterung, hangseitigem Erdwall bzw. Erstellung einer Einzäunung hergestellt werden. Gegebenenfalls wäre auch die Erstellung von zwei Wohnmobilstellplätzen auf der befestigten Fläche möglich.
Eventuell könnte die Einebnung der Fläche im Rahmen der im nächsten Jahr anstehenden Verlegung von Glasfaserkabeln durch die Firma Glasfaserplus erfolgen, da diese Fläche dann als Lagerplatz für die Baumaßnahme dienen könnte; anschließend könnte dann eine Umnutzung als Anhängerstellplatz erfolgen.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
  • Es besteht keine Veranlassung so viel Geldmittel in die Hand zu nehmen für Personen, die sich nicht an Verbote halten.
  • Man sollte diese Maßnahme grundsätzlich in Betracht ziehen, dies wäre eine Alternative.
  • Man könnte hierüber nachdenken. Dies wäre eine sinnvolle Alternative zu den vorhandenen Missständen auf den Straßen. Allerdings kann man durchaus noch zuwarten, wie sich die Situation eines Lagerplatzes in Bezug auf die anstehende Verlegung der Glasfaserkabel entwickelt.
  • Man könnte zwei Stellplätze für Wohnmobile auf der geteerten Fläche zum kurzzeitigen Aufenthalt von Urlaubern ausweisen.
  • Eventuell ergibt sich ein Synergieeffekt mit den anstehenden Arbeiten durch Glasfaserplus.
  • Wenn Glasfaserplus den Parkplatz befestigt, dann wäre die anschließende Umnutzung als Anhängerstellplatz durchaus sinnvoll. Ansonsten käme die Maßnahme für die Gemeinde zu teuer, da sich die Ausgaben durch die Einnahmen aus Vermietung der Plätze erst nach mehreren Jahren amortisieren würden.
  • Bei einer späteren Realisierung dieser Maßnahmen müsste man allerdings strenge Reglementierungen festsetzen. 

Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung zur Einrichtung eines Parkplatzes für Wohnanhängern und Wohnmobilen.

Der Gemeinderat fasst folgenden 

Beschluss

Der Anlegung eines Parkplatzes zum Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Tennisclub Leinach e. V. auf einen finanziellen Zuschuss zur Kellersanierung der Tennishütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag des Tennisclub Leinach e. V. vom 12.10.2023 auf finanziellen Zuschuss für dringlich notwendige Arbeiten zur Kellersanierung an der Tennishütte. Im Jahre 2020 wurde bereits die dringend notwendige Generalsanierung der Tennisanlage durchgeführt und hierfür hat der Gemeinderat einen Zuschuss von 50 % der entstandenen Kosten gewährt; der Zuschuss belief sich seinerzeit auf 2.500 €. Die Kosten für die nun dringlich notwendige Kellersanierung der Tennishütte belaufen sich laut den vorliegenden Rechnungen auf 2.246,34 €; hinzu kämen noch die Materialkosten für die Überdachung und die Nebeneingangstür mit insgesamt circa 800 €.
Der Vorsitzende zeigt nun entsprechende Bilder von der durchgeführten Baumaßnahme.
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte beraten:

  • Sollte wiederum ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden, dann müssten jedoch auch alle anderen Vereine wegen der Gleichbehandlung mit diesem Prozentsatz bezuschusst werden.
  • Jeder Zuschussantrag von einem Verein muss vom Gemeinderat im Rahmen einer Einzelfallentscheidung behandelt werden. Man sollte keinen pauschalen Prozentsatz für die Zuwendung festlegen. Im vorliegendem Fall wäre allerdings ein 50 %-iger Zuschuss vertretbar.
  • Die jetzt vorgenommene Kellersanierung war notwendig und die Gemeinde könnte durchaus 50 % der Kosten für die Sanierung übernehmen.

Gemeinderatsmitglied Manfred Franz stellt den Antrag zur Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für diese Maßnahme in Höhe von 2.000 €.

Der Gemeinderat diskutiert weiterhin folgende Punkte:

  • Bei größeren Investitionen eines Vereins müsse im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Für diese Maßnahme des Tennisclubs ist ein Zuschuss von 2.000 € durchaus gerechtfertigt. 
  • Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung müsste man sich dann allerdings die Vermögenslage des jeweiligen Vereins offenlegen lassen.
  • Man darf nicht nur den Kontostand eines Vereins berücksichtigen, sondern auch seine Aktivitäten für die Allgemeinheit und insbesondere für die Jugend.
  • Man sollte den vorliegenden Geschäftsordnungsantrag annehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Für die vom Tennisclub Leinach e. V. durchgeführte dringlich notwendige Kellersanierung der Tennishütte wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert die drei vorliegenden Überschreitungen des Haushaltsansatzes.
Die erste Überschreitung betrifft die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm St. Peter“. Die wasserrechtliche Genehmigung, die Planung und Kostenermittlung durch das Büro Köhl und die Kosten für das Büro Wegner haben den Haushaltsansatz bereits um 14.000 € überschritten. Durch die Rechnung von Bayerngrund erhöhte sich dieser Wert auf 18.000 €. Die Beauftragung von Bayerngrund war bereits vom Gemeinderat beschlossen.
Die beiden weiteren Überschreitungen betreffen den Gemeindewald. Für die Markierung bzw. Kennzeichnung der Biotopbäume war ein GPS-System erforderlich, um die Standorte der Bäume zu erfassen. Dieses System kann jedoch auch für weitere Zwecke wie z.B. für die Grenzsteinsuche durch die Feldgeschworenen, die Höheneinmessung von Bauvorhaben oder für das Abstecken von Gebäuden genutzt werden.
Da der Hauptgrund für die Beschaffung der Gemeindewald war und hier bereits ein Förderbetrag von 31.000 € entgegenstand, wurde das Gerät sowie die notwendige Erweiterungssoftware auf die HHSt. Gemeindewald gebucht.
Der Gemeinderat diskutiert hierzu folgende Punkte:
  • Der Erwerb des GPS-Systems hätte vorher im Gemeinderat beraten werden müssen.
Der Vorsitzende entgegnet, die Angelegenheit wurde im Waldausschuss beraten.
  • Neben einer Beratung im Gemeinderat wären darüber hinaus zwei weitere Angebote einzuholen gewesen.
Der Vorsitzende informiert, es wurden zwei weitere Angebote eingeholt.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinrat folgenden 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die drei vorliegenden Rechnungen wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes gemäß der vorliegenden Liste. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/50 - 12/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende informiert über die anstehenden Pflegearbeiten durch den Landschaftspflegeverband in der Gemarkung Ober- und Unterleinach im Pflegewinter 2023/24; die Arbeiten erfolgen im Zeitraum 01.11.2023 bis 28.02.2024. Es wird eine Pflege von verbuschten Grundstücken in den Flurlagen Küsterberg, Pfadberg und Volkenberg durchgeführt. Die Arbeiten sind von der Unteren Naturschutzbehörde und der Regierung von Unterfranken genehmigt und mit den Eigentümern im Detail abgestimmt.
Über diese Pflegearbeiten wurde auch im aktuellen Gemeindeblatt informiert. 
  1. Der Vorsitzende informiert, im Wochenendgebiet wurde kürzlich ein Rettungsweg durch einen Kühlanhänger blockiert. Dieser Kühlanhänger sollte auf ein Wochenendgrundstück gezogen werden, was jedoch misslungen ist. Dieser Anhänger soll vom Grundstückseigentümer als Wochenendhaus umgebaut werden. Seitens der Gemeinde wurde eine entsprechende Anfrage an das Bauamt des Landratsamtes Würzburg über die Zulässigkeit des Vorhabens gestellt, zumal auch an dem Anhänger ein Klimagerät und eine hydraulische Heckklappe angebracht ist, hier könnten Flüssigkeiten auslaufen.
Das Landratsamt wird den Eigentümer schriftlich anhören, um mehr Informationen zu bekommen. Anschließend kann dies als Grundlage für eine baurechtliche Prüfung herangezogen werden. Darüber hinaus wird eine Baukontrolle veranlasst. Bezüglich gegebenenfalls auslaufender Flüssigkeiten wird der Sachverhalt an das Umweltamt weitergeleitet.
  1. Der Vorsitzende berichtet, die Ausleihe von gemeindlichen Biertischgarnituren war während der Corona-Epidemie für Vereine mietfrei. Vorher betrug die Leihgebühr für eine Garnitur 1 €. Seitens der Verwaltung wurde nun überlegt, ob die Leihgebühr erhöht werden soll und man ist übereingekommen, eine Leihgebühr für die Biertischgarnituren in Höhe von 2 € festzulegen. Man kann auch einen einzelnen Tisch für 1 € und eine einzelne Bank für 0,50 € ausleihen. Die Leihgebühr für Tischgarnituren bei der Firma Bauriedel beträgt im Übrigen 5 € und es ist nur die Ausleihe von ganzen Garnituren möglich. Der Kaufpreis für eine Biertischgarnitur liegt selbst bei Großbestellungen nicht unter 200 €. Diese Leihgebühren betrifft die Ausleihe an Vereine; für Privatpersonen wird eine höhere Leihgebühr verlangt.

In der anschließenden, sehr ausführlichen Beratung im Gemeinderat werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
  • Man sollte vom Gemeinderat beraten lassen, ob die Ausleihgebühr für die Vereine grundsätzlich nicht entfallen sollte.
Der Vorsitzende entgegnet, man müsse den Aufwand für den Bauhof bei der Ausleihe der Garnituren berücksichtigen. 
  • Seitens des Schützenvereins wurde bei einer Ausleihe von Biertischgarnituren alle Arbeiten selbständig gemacht und der Bauhof hatte damit keine Arbeit. Man sollte bei einer Leihgebühr von 1 € bleiben.
  • Man sollte die Einnahmen für Reparaturen und für Anschaffungen hinsichtlich der Biertischgarnituren einsetzen. 
  • Die Garnituren wurden von der Gemeinde angeschafft. Wenn eine Vereinsveranstaltung finanziell schlecht gelaufen ist, dann hat die Gemeinde bei der Leihgebühr Zugeständnisse gemacht. 
  • Wurde die Leihgebührenerhöhung vom Gemeinderat beschlossen?
Der Bürgermeister antwortet, die Erhöhung wurde von der Verwaltung eingebracht.
  • Wichtig ist, dass die Garnituren von den Vereinen pfleglich behandelt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man für Vereine eine Leihgebühr festsetzten muss; dies sollte einmal im Gemeinderat behandelt werden.
  • Die Garnituren wurden vor circa 25 Jahren von der Gemeinde angeschafft und zwischenzeitlich kam es zu Verlusten, insbesondere bei den Tischen. Man sollte die Vollständigkeit der Garnituren anstreben.
  • Man könnte auch über eine Leihgebühr für Tische und Stühle aus der Halle beraten.
Der Vorsitzende erklärt, hierfür wird eine Leihgebühr erhoben. Hinsichtlich der Leihgebühr für Biertischgarnituren für Vereine erfolgt eine entsprechende Beratung im Gemeinderat.
  1. Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit Vertretern von SuedLink am 20.10.2023 im Rathaus; hier wurde der finale Planungsstand vorgestellt. Die Präsentation wird den Gemeinderatsmitgliedern übersandt.

  1. Der Vorsitzende informiert über die Wahl von Günter Preißinger zum Obmann der Feldgeschworenen Gemarkung Oberleinach. Bei dieser Wahl wurde Ralf Stockmann zu seinem Stellvertreter benannt. Eine Bestätigung durch die Gemeinde ist nicht erforderlich.

  1. Der Vorsitzende erinnert an den Termin für den Seniorennachmittag am 03.12.2023 ab 14 Uhr. Es werden circa 100 Gäste erwartet. Es wurde beim Gesangverein Frohsinn und bei der Musikkapelle Leinach nachgefragt. Darüber hinaus gibt es einen Auftritt von Gotthard Väth. Somit ist mit insgesamt 150 Gästen zu rechnen. Wenn jedes Gemeinderatsmitglied einen Kuchen spendiert, dann müsste dies ausreichend sein. Auch müsste die Dekoration der Halle von den Gemeinderatsmitgliedern am Samstag gegen 10 Uhr erfolgen. Eine entsprechende Veröffentlichung im Gemeindeblatt erfolgt noch, wonach eine telefonische Anmeldung erbeten wird. Seitens der Gemeinderatsmitglieder müsste auch bei der Veranstaltung bedient werden und die Partner sind auch zur Mithilfe eingeladen. Bezüglich der Kuchenspende erfolgt noch eine entsprechende Information.

  1. Gemeinderatsmitglied Daniela Schäd-Kleinschnitz fragt nach wegen der Einrichtung eines Parkverbotes am Parkplatz der Spielvereinigung.
Bauamtsleiter Patrick Kirchheimer informiert, entsprechende Parkverbotsschilder zum Aufstellen sind vorhanden. Die Regelung erfolgt ähnlich wie beim Parkplatz des FC Leinach. Hier ist nur das Parken von PKW´s erlaubt.
  1. Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel merkt zum Grußwort des Bürgermeisters in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeblattes an, dass dieses ungewöhnlich und parteipolitisch sei.
Der Vorsitzende merkt hierzu an, dies sei lediglich eine Richtigstellung hinsichtlich der Beseitigung der Birken im Bereich Zwinger und der kurzfristigen Sperrung des Zugangs zur St. Laurentius Kirche gewesen. Das in Auftrag gegebenen Gutachten zur zweiten Birke ist noch in Arbeit. Darüber hinaus zeigt er Bilder von der gefällten Birke; hierauf sind die Schadstellen eindeutig zu sehen.
  1. Gemeinderatsmitglied Silvia Schmitt fragt an, warum die in dieser Sitzung behandelten Bauanträge nicht im Bau- und Planungsausschuss vorberaten worden sind?
    Der Vorsitzende antwortet, eine entsprechende Sitzung in der letzten Woche war im Sitzungskalender nicht vorgesehen.
  2. Gemeinderatsmitglied Silvia Schmitt beantragt, dass in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eine Ortseinsicht im Bereich der Treppenverbindung Bachstraße / Mühlberg durchgeführt wird, da hier eine Stufe defekt ist. Darüber hinaus gibt es Beschädigungen im Bereich des gepflasterten Mittelweges im Friedhof der Kirchengemeinde Communio Sanctorum. Hier brechen die Pflastersteine im Randbereich weg. 
    Der Vorsitzende berichtet, diese Baumaßnahme wurde ja seinerzeit von der Firma Scheb durchgeführt und es kommt derzeit zu Problemen mit den Garantiearbeiten. Von der Gemeinde wurden diese Schäden bereits moniert und die Firma Scheb hat zugesagt diese Schäden zu beheben, allerdings müssen erst dringende Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden.

Datenstand vom 20.03.2024 11:15 Uhr