Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2023
2 Bau eines Holzschuppens mit Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 3840/5, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 22
3 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan (zu diesem TOP ist Herr Ettwein vom Büro Klärle, Weikersheim, anwesend)
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauleitplanung - Gemeinde Hettstadt, 2. Änderung des Bebauungsplans WA "Altensteig" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausleihe von gemeindlichen Biertischgarnituren an Vereine
6 Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände - Vorlage der kommunalen Beteiligungsberichte gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung
7 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 28.11.2023.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bau eines Holzschuppens mit Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 3840/5, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“.
Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der bereits vor ca. 35 Jahren errichtete Holzschuppen (3,25 x 2 m) mit Holzlege nicht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entspricht. Aus diesem Grund wurden nun die erforderlichen Planunterlagen eingereicht und eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. 
Der Bebauungsplan „Am Anger“ setzt fest, dass als unzulässige Anlagen im „Allgemeinen Wohngebiet“ Schuppen, Ställe und Holzlegen o. ä. unzulässig sind. Der Antragsteller bittet um Befreiung von dieser Festsetzung. 
Einer notwendigen Abstandsflächenübernahme wurde seitens der betroffenen Nachbarn zugestimmt.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der beantragten isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Holzschuppens mit Holzlege wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan (zu diesem TOP ist Herr Ettwein vom Büro Klärle, Weikersheim, anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Ettwein vom Büro Klärle stellt das Projekt „Solarpark Leinach“ im Rahmen einer Power-Point-Präsentation ausführlich dem Gremium vor. Das Gesamtprojekt mit den Gebieten Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt weist eine Fläche von insgesamt 92 ha auf. Im Plangebiet Leinach ist eine Fläche von circa 40 ha betroffen. Des Weiteren informiert er über die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, über die entsprechende Regionalplanung sowie über die Belange des Denkmalschutzes. Angesprochen werden weiterhin die landwirtschaftlichen Belange, die ersten Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und über die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung. Im weiteren Verfahren erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß des § 3 Abs. 1 BauGB. 
Anschließend beantwortet Herr Ettwein auftauchende Fragen aus dem Gremium. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Angelegenheiten:

- Die jagdlichen Belange: beim Solarpark handelt es sich um einen befriedeten Bereich und somit ist eine Jagdausübung nicht möglich. Die Jäger werden im Rahmen der Anhörung mitbeteiligt.
- Die zu den Aussiedlerhöfen führende Wasserleitung wurde berücksichtigt und ist jederzeit erreichbar.
- Der städtebauliche Vertrag ist in Vorbereitung und eine Rückbaubürgschaft wird gestellt.
- Vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird der Durchführungsvertrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Vorsitzende informiert nun über die Regelungen des städtebaulichen Vertrages, der momentan von unserem Rechtsanwalt vorbereitet und parallel entwickelt wird.
- Eine angedachte Wasserstoffaufbereitung benötigt ein eigenes baurechtliches Verfahren.
- Die Inbetriebnahme des Solarparks wird voraussichtlich Ende 2026 bis Mitte 2027 erfolgen. 
Anschließend informiert der Bauamtsleiter über folgenden Sachverhalt:

Der Gemeinderat Leinach beabsichtigt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leinach“ mit Örtlichen Bauvorschriften sowie die Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen. 
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leinach“ sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften ist ein Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei Teilflächen mit zusammen 41,7 ha. Da die Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, muss der Flächennutzungsplan geändert werden, was parallel durch die 13. Änderung des FNP vollzogen wird. 
Das aus zwei Teilflächen bestehende Plangebiet umfasst die Flurstücke 1986, 1990, 1992 (alle vollständig), 1993 und 2000 (beide teilweise) 2031/2, 2045, 2001, 2003, 2004, 2005 (alle teilweise) 2006, 2007, 2020/1, 2020/2 (alle vollständig), 2050, 2050/1, 2051 und 2053 (alle teilweise) sowie die Flurstücke 3670-3674 und ist Bestandteil des gemeinsamen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Errichtung eines interkommunalen Solarparks mit insgesamt fast 100 ha Fläche.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans, der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und der Änderung des Flächennutzungsplans werden dem Gemeinderat in der Sitzung am 12.12.2023 vorgestellt. Die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Änderung des Flächennutzungsplans werden anschließend im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats im Rathaus Leinach ausgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde online gestellt. Zeitpunkt und Ort der Auslegung werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. 
Während dieser Auslegungsfrist können die Bürger ihre Anregungen zum Planwerk vorbringen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Eine weitere Beteiligung des Gemeinderates im folgenden Bauleitplanverfahren erfolgt zu gegebener Zeit.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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3.1. Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 12.12.2023 vorgestellten Vorentwurf der o. g. Flächennutzungsplanänderung zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage im Rathaus sowie online auf der Homepage der Gemeinde durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Kurt Dietrich und Stefan Wettengel nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

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3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 12.12.2023 vorgestellten Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage im Rathaus Leinach sowie online auf der Homepage der Gemeinde durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten. Darüber hinaus wird festgelegt, die Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Kurt Dietrich und Stefan Wettengel nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

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4. Bauleitplanung - Gemeinde Hettstadt, 2. Änderung des Bebauungsplans WA "Altensteig" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettstadt hat in ihrer Sitzung vom 11.10.2023 beschlossen, den aus dem Jahr 2017 bestehenden Bebauungsplan "Altensteig" zu ändern.
Mit der 2. Änderung des bestehenden und genehmigten Bebauungsplanes „Altensteig“ wird der Geltungsbereich nicht erweitert, es erfolgt lediglich eine Anpassung der Festsetzung zur Einfriedungsart und Einfriedungshöhe an den Grundstücksgrenzen. 
Die Änderungen von textlichen Festsetzung in einem bestehenden Bebauungsplan schränkt die Gemeinde Leinach nicht negativ ein. 
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der 2. Änderung des Bebauungsplans WA „Altensteig“ der Gemeinde Hettstadt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausleihe von gemeindlichen Biertischgarnituren an Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu im Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2023 und informiert zunächst über die Leihgebühren für Mobiliar aus der Leinachtalhalle; hier erfolgt die Ausgabe über den Hausmeister. Die Leihgebühr pro Stuhl beträgt 0,50 € und pro Tisch 1,50 €. Die Leihgebühr für die Bistro-Tische beträgt 3 € pro Tisch.
Bei den Biertischgarnituren, hier erfolgt die Ausgabe über den Bauhof, wird für die Vereine eine Leihgebühr von 0,50 € pro Bank und 1 € pro Tisch fällig, also 2 € pro Garnitur.
Für Privatpersonen beträgt die Leihgebühr das Doppelte also 1 € pro Bank und 2 € pro Tisch und somit 4 € pro Garnitur. Von der Firma Bauriedel ist eine Garnitur für 5 € leihweise zu haben. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Leihgebührensätze verändert werden sollen?
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
  • Nach Ansicht der CSU-/CFW-Gemeinderatsfraktionen sollte die Leihgebühr für Vereine für die Biertischgarnituren entfallen, da die Vereine sehr viel für die Allgemeinheit und die Dorfgemeinschaft unternehmen und anbieten. Die Gebühren zur Ausleihe der Biertischgarnituren für Privatpersonen soll unverändert bleiben.
  • Wer trägt die Kosten, wenn Beschädigungen an den Biertischgarnituren auftauchen?
Der Vorsitzende informiert, in der Regel kommt die Gemeinde für die Kosten im Rahmen des normalen Verschleißes auf.
  • Sollte tatsächlich an einer Biertischgarnitur etwas kaputtgehen, dann wird dies vom Verein bzw. von dessen Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Im Normalfall werden die Biertischgarnituren von den Vereinen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben.
  • Die Rücknahme muss kontrolliert werden. Was passiert, wenn etwas fehlt?
Der Vorsitzende erläutert, dies werde dann dem Verein zum Neupreis in Rechnung gestellt bzw. muss vom Verein ersetzt werden.
  • Ist beim Abholen und beim Zurückbringen der Garnituren jemand vom Bauhof zugegen?
Der Vorsitzende bejaht dies; die Rückgabe wird mittels eines Formblattes erledigt.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Antrag der CSU-/CFW-Gemeinderatsfraktionen, die Biertischgarnituren kostenfrei an die Vereine zu verleihen, wird zugestimmt. Die Leihgebühr für Privatpersonen bleibt unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände - Vorlage der kommunalen Beteiligungsberichte gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Beteiligungsbericht für die Frischetheke Leinach GmbH und für die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH für das Geschäftsjahr 2022.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende berichtet, seitens der WVV wurde eine Bedarfsplanung für das gesamte Netzgebiet an öffentlichen Ladesäulen für PKW´s erstellt. In Leinach war dabei eine Ladesäule für 2028 und eine weitere im Jahr 2033 vorgesehen.
In einem Gespräch konnte die WVV nun davon überzeugt werden, dass der Standort Dorfladen hervorragende Voraussetzungen für eine E-Ladesäule besitzt und daher schon früher eine Ladesäule sinnvoll wäre.
Es wurde von der WVV dann zugestimmt, bereits im Januar 2024 eine Doppel-E-Ladesäule im Bereich der Straßenlaterne am stirnseitigen Parkplatz des Dorfladens zu errichten.
  1. Der Vorsitzende bringt vor, die Hallenbeleuchtung ist in die Jahre gekommen und erreichte mit knapp 200 Lux nicht mehr die geforderte Beleuchtungsstärke. 
Diese beträgt für:
- Ballsportarten (große Bälle), Freizeitsport 200 Lux
- Ballsportarten (kleine Bälle), Freizeitsport 300 Lux
- Wettkämpfe (z.B. Bogenschießen),        500 bis 750 Lux.
Die schlechte Beleuchtung hatte zwei Auslöser und zwar ist die Stufe 3 der Beleuchtung defekt und darüber hinaus sind die Leuchtstoffröhren völlig überaltert und daraus resultiert ein schwaches und ein „warmes Licht“.
Auslöser für die Überlegungen war das EU-weite Verbot von Leuchtstofflampen ab dem Jahr 2024. Folgende zwei Möglichkeiten standen im Raum:
-Umrüstung auf LED:
Eine passende LED-Röhre hat nur 3300 Lumen und erreicht nicht die Beleuchtungsstärke von 200 Lux. Es hätten 96 Leuchten nachgerüstet werden müssen, um den Lichtstrom der Leuchtstoffröhren zu erreichen (3 Leuchtstoffröhren zu 5.200 Lumen = 15.600 Lumen und 5 LED zu 3.300 Lumen = 16.500 Lumen).
Kosten: 96 x 300 € pro Leuchte = 28.800 € zzgl. Umrüstung Bestand und Reparatur Stufe 3.
-Austausch vorhandener Leuchtstofflampen: 
144 Stück x 4 € = 576 € zzgl. Reparatur (3 Lampenreihen, 4 Deckensegmente mit 3 x 3 Leuchten, 2 Deckensegmente mit 2 x 3 Leuchten = 144 Leuchten).
Aus diesem Grunde wurde die Firma Busch nun mit dem Austausch der vorhandenen Leuchtstofflampen und mit der Reparatur der Stufe 3 beauftragt.
  1. Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Daniela Schäd-Kleinschnitz hinsichtlich der Situation des Bäckers im Dorfladen berichtet der Vorsitzende, eine entsprechende Information hierzu erscheint in der neuen Ausgabe des Gemeindeblattes. Die Bäckerei Maxl Bäck ist ab dem 01.01.2024 im Dorfladen tätig. Die Öffnungszeiten für die Bäckerei und die Metzgerei wurden angepasst. Montag bis Freitag ist bereits ab 07:30 Uhr geöffnet und am Samstag ab 07:00 Uhr. Dadurch werden allerdings die Personalkosten nicht steigen, da das Personal zu diesen Uhrzeiten bereits schon im Dorfladen anwesend ist.
  2. Gemeinderatsmitglied Silvia Schmitt stellt hierzu fest, teilweise ist die Bevölkerung über Angelegenheiten des Dorfladens besser informiert als das Gremium. So wurden bereits Anfragen aus der Bevölkerung hinsichtlich der Kühltheke und hinsichtlich der Bäckerei herangetragen. Zukünftig sollte man solche Angelegenheiten vorab in dem seinerzeitig gegründeten Ausschuss für den Dorfladen besprechen.
Der Vorsitzende informiert, der angestrebte Wechsel beim Bäcker im Dorfladen sollte vorerst nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, da noch laufende Verhandlungen gegeben waren.
  1. Gemeinderatsmitglied Adalbert Franz fragt nach, ob sich zwischenzeitlich die Umsätze im Dorfladen verbessert haben. Es ist ersichtlich, dass dieser nun gut von der Bevölkerung angenommen wird. 
    Der Vorsitzende berichtet, es wird wohl in diesem Jahr zu einer „schwarzen“ Null kommen. Die Stimmung im Dorfladen ist gut und die Bevölkerung nimmt den Dorfladen gut an.

Datenstand vom 20.03.2024 11:21 Uhr