Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2023
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
2. Bau eines Holzschuppens mit Holzlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 3840/5, Gemarkung Unterleinach, Am Anger 22
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
3. 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan (zu diesem TOP ist Herr Ettwein vom Büro Klärle, Weikersheim, anwesend)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
- Die jagdlichen Belange: beim Solarpark handelt es sich um einen befriedeten Bereich und somit ist eine Jagdausübung nicht möglich. Die Jäger werden im Rahmen der Anhörung mitbeteiligt.
- Die zu den Aussiedlerhöfen führende Wasserleitung wurde berücksichtigt und ist jederzeit erreichbar.
- Der städtebauliche Vertrag ist in Vorbereitung und eine Rückbaubürgschaft wird gestellt.
- Vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird der Durchführungsvertrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Vorsitzende informiert nun über die Regelungen des städtebaulichen Vertrages, der momentan von unserem Rechtsanwalt vorbereitet und parallel entwickelt wird.
- Eine angedachte Wasserstoffaufbereitung benötigt ein eigenes baurechtliches Verfahren.
- Die Inbetriebnahme des Solarparks wird voraussichtlich Ende 2026 bis Mitte 2027 erfolgen.
Der Gemeinderat Leinach beabsichtigt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leinach“ mit Örtlichen Bauvorschriften sowie die Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
3.1. Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage im Rathaus sowie online auf der Homepage der Gemeinde durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Kurt Dietrich und Stefan Wettengel nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)
3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage im Rathaus Leinach sowie online auf der Homepage der Gemeinde durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten. Darüber hinaus wird festgelegt, die Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Kurt Dietrich und Stefan Wettengel nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)
4. Bauleitplanung - Gemeinde Hettstadt, 2. Änderung des Bebauungsplans WA "Altensteig" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
5. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausleihe von gemeindlichen Biertischgarnituren an Vereine
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Bei den Biertischgarnituren, hier erfolgt die Ausgabe über den Bauhof, wird für die Vereine eine Leihgebühr von 0,50 € pro Bank und 1 € pro Tisch fällig, also 2 € pro Garnitur.
Für Privatpersonen beträgt die Leihgebühr das Doppelte also 1 € pro Bank und 2 € pro Tisch und somit 4 € pro Garnitur. Von der Firma Bauriedel ist eine Garnitur für 5 € leihweise zu haben. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Leihgebührensätze verändert werden sollen?
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
6. Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände - Vorlage der kommunalen Beteiligungsberichte gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats | 12.12.2023 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
- Ballsportarten (kleine Bälle), Freizeitsport 300 Lux
- Wettkämpfe (z.B. Bogenschießen), 500 bis 750 Lux.
Eine passende LED-Röhre hat nur 3300 Lumen und erreicht nicht die Beleuchtungsstärke von 200 Lux. Es hätten 96 Leuchten nachgerüstet werden müssen, um den Lichtstrom der Leuchtstoffröhren zu erreichen (3 Leuchtstoffröhren zu 5.200 Lumen = 15.600 Lumen und 5 LED zu 3.300 Lumen = 16.500 Lumen).
Kosten: 96 x 300 € pro Leuchte = 28.800 € zzgl. Umrüstung Bestand und Reparatur Stufe 3.
144 Stück x 4 € = 576 € zzgl. Reparatur (3 Lampenreihen, 4 Deckensegmente mit 3 x 3 Leuchten, 2 Deckensegmente mit 2 x 3 Leuchten = 144 Leuchten).
Der Vorsitzende berichtet, es wird wohl in diesem Jahr zu einer „schwarzen“ Null kommen. Die Stimmung im Dorfladen ist gut und die Bevölkerung nimmt den Dorfladen gut an.