Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19
3 Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

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1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/18 - 1/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 11.01.2024 ö 1
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2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/18 - 1/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 11.01.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/53 - 1/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 7 Stellplätzen. Die auf dem Grundstück vorhandenen Garagen sollen erhalten bleiben. Zusätzlich entstehen Stellplätze im Hauptgebäude. Die erste Planung, welche dem Gemeinderat am 07.03.2023 vorgestellt wurde, entsprach in vielen Punkten nicht der Gestaltungssatzung, auch ausreichend Stellplätze für die Anzahl der Wohneinheiten waren nicht vorhanden. Das Bauvorhaben wurde daraufhin umfangreich überarbeitet und liegt nun erneut der Gemeindeverwaltung vor. 
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die Unterlagen zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet.
Das Büro hat die Unterlagen gesichtet und kommt zu folgender Einschätzung bezgl. der städtebaulichen Einordnung: 
Dachform 
Der kippende First ist aus städtebaulicher Sicht nicht zulässig. First- und Traufkanten werden als Orientierungspunkte im Raum wahrgenommen, weshalb ein kippender First direkt ins Auge fällt und somit Irritation und ein ungewollter Fokus hervorruft. Dies spricht gegen die Generalklausel der Gestaltungssatzung §1 „Bei allen baulichen Maßnahmen sind charakteristische Siedlungsstrukturen, Bauvolumen und Gestaltungsmerkmale grundsätzlich zu bewahren. Veränderungen müssen sich am Bestand orientieren und sich in das umgebende, bauliche Gefüge einordnen“. Ein kippender First würde einen Gestaltungsmangel darstellen und sich nicht einordnen.
Um den First waagerecht gestalten zu können, ergeben sich zwei Möglichkeiten, die vom Planungsbüro skizzenhaft dargestellt wurde (Anhang).
Variante A) Ein tieferliegender Traufpunkt im Westen, eine Dachneigung
Variante B) Gleiche Traufhöhen, Dachneigung kippt in der Süd-Westlichen Dachfläche.
Generell ist Variante B) zu bevorzugen, da hier First und Traufe waagerecht verlaufen
Fenster
-Die Fenster der West-Nordfassade sollten symmetrischer gegliedert werden, um das Fassadenbild ruhiger erscheinen zu lassen.
-Auf Doppelfenster sollte verzichtet werden

Tore
Tore sind mit senkrechten Stäben zu versehen. Zur Torart wird keine Auskunft gegeben – es wird auf die Festsetzungen der Gestaltungssatzung verwiesen. Schwingtore sind in diesem Bereich vorstellbar. Sektionaltore sind nicht zulässig.
Bezüglich der Dachform wurde bereits Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen und eine Umplanung zugesagt. Bei den verbleibenden Punkten für Fenster und Tore fragt der Antragsteller nach Befreiungen von den Festsetzungen in der Gestaltungssatzung.
Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung intensiv mit der vorgelegten Bauvoranfrage.
Das Grundstück hat eine Größe von 477 m². Mit den geplanten 4 Wohneinheiten und den 7 benötigten Stellplätzen wird die Bebauung auf dem Grundstück auf das maximal mögliche ausgereizt. Auch sind die Rangiermöglichkeiten im Hofbereich sehr beengt. Die benötigten Abstandsflächen müssen eingehalten werden. 
Bezüglich der Dachform folgt der Bau- und Planungsausschuss der Ansicht des Ortsplaners und lehnt einen kippenden First ab. Auch die aufgezeigten Alternativen (Variante A und B) fügen sich nicht in das vorhandene Ortsbild ein. Vielmehr passt an diese Stelle ein rechtwinkliges Gebäude. Dieses könnte auch mit versetzten Gebäudeteilen realisiert werden. 
Die weiter aufgeführten Punkte Fenster und Tore können erst nach Vorlage der endgültigen Planung entschieden werden. 

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3. Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/18 - 1/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 11.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

Datenstand vom 19.03.2024 12:08 Uhr