Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr

Bekanntmachung - Ortstermin
Hinweis: Vor der Sitzung führt der Gemeinderat eine Ortseinsicht bei den Außenanlagen des Kindergartens Barbara Gram durch. Treffpunkt: 18:30 Uhr am Kindergarten Barbara Gram Hinweis: Vor der Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 16.01.2024
2 Information über die geplante Gestaltung der Außenanlagen (Gartenfläche) des Kindergartens Barbara Gram (Präsentation durch Vertreter des Elternbeirates)
3 Änderungsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Erweiterung eines Raumes im Erdgeschoss auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11
4 Bauleitplanung
4.1 Bebauungsplan "Solarpark Hettstadt" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Hettstadt; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
4.2 Bebauungsplan "Solarpark Margetshöchheim" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Margetshöchheim; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
5 Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 7 (Fulda – Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck – nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000); Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme bzw. einer Einwendung
6 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Änderung der Gestaltungssatzung
7 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 16.01.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Information über die geplante Gestaltung der Außenanlagen (Gartenfläche) des Kindergartens Barbara Gram (Präsentation durch Vertreter des Elternbeirates)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der vor der Sitzung stattgefundenen Ortsbegehung konnte sich der Gemeinderat ein Bild über den Zustand des Gartens und der Spielgeräte im Kindergarten Barbara Gram machen. Viele Spielgeräte und Zäune sind morsch und sind nicht mehr nutzbar, das Gelände fällt in die falsche Richtung, so dass es bei Starkregen zum Wassereintritt in das Gebäude kommt. Eine Sanierung des Gartens ist daher unbedingt erforderlich.
Der Unterhalt des Kindergartens gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Während es für das Gebäude staatliche Fördermittel gibt, ist dies für die Außenanlagen nicht der Fall. Über die LAG Wein-Wald-Wasser sind seit diesem Jahr im Rahmen des LEADER-Programmes nun auch gewisse Pflichtaufgaben förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung sind verschiedene Alleinstellungsmerkmale des Projekts und auch eine Beteiligung aus der Bürgerschaft. Im Falle eines Zuschlags könnten 60 % der förderfähigen Kosten über das LEADER-Programm finanziert werden.
Zur Erfüllung der Fördervoraussetzung „Bürgerschaftliches Engagement“ hat sich der Elternbeirat zusammen mit dem Kindergartenpersonal Gedanken über eine Neugestaltung des Gartens gemacht und hierzu auf eigene Kosten eine professionelle Planung erstellen lassen. Des Weiteren hat der Elternbeirat die Alleinstellungsmerkmale des Projekts herausgearbeitet und entsprechend der Vorgaben des Förderantrages formuliert.

Im Anschluss stellen Frau Endres und Frau Tokarek das Gesamtkonzept anhand der erstellten Projektmappe vor und erläuterten einige Schwerpunkte, insbesondere ging es hier auch um die überwiegend verwendeten Materialien (Robinienholz & Muschelkalk) sowie um die Anlage eines „Naschgartens“ mit heimischen Beeren und Sträuchern. Die errechneten Kosten belaufen sich auf rund 200.000 €, wovon 60 % (120.000 €) förderfähig sind. Eigenleistung in bestimmten Bereichen kann die Kosten reduzieren.

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3. Änderungsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Erweiterung eines Raumes im Erdgeschoss auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 27.07.2021 behandelt und durch den Gemeinderat und dem Landratsamt die Zustimmung erteilt. Bei dem nun vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Änderungsantrag zu der bestehenden Planung aus dem Jahr 2021. Im östlichen Bereich soll das geplante Einfamilienhaus um einen Raum im Erdgeschoss erweitert werden (Maße 3,62 m x 4,30 m). 

Trotz der Erweiterung werden die Abstandsflächen und Baugrenzen für das Bauvorhaben eingehalten. Im Erstantrag des Bauvorhabens wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, weshalb der Änderungsantrag nun erneut vorgelegt werden muss. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Änderungsantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 4
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4.1. Bebauungsplan "Solarpark Hettstadt" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Hettstadt; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Hettstadt plant die Umsetzung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nördlich von Hettstadt auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfang von etwa 25,8 ha. 
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettstadt erforderlich. 
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 13.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss. 
Das Vorhaben ist Bestandteil des interkommunalen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Umsetzung eines Solarparks mit knapp 100 ha.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Bebauungsplan "Solarpark Margetshöchheim" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Margetshöchheim; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beratend 4.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Margetshöchheim plant die Umsetzung einer Photovoltaikfreiflächenanlage am Steinhaugshof an der Gemeindegrenze zu Leinach auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfang von etwa 29,6 ha.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Margetshöchheim erforderlich. 
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 12.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss. 

Das Vorhaben ist Bestandteil des interkommunalen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Umsetzung eines Solarparks mit knapp 100 ha.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel betritt die Ratsstube.)

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5. Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 7 (Fulda – Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck – nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000); Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme bzw. einer Einwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorliegende Planung umfasst den nördlichen Abschnitt des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A 7 vom Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck bis AK Biebelried.
Hier handelt es sich um den Abschnitt nördlich des AK Schweinfurt/Werneck (Bau-km 638+000, Station 200 / 6,581) bis nördlich der Tank- und Rastanlage (TR) Riedener Wald (Bau-km 646+000, Station 220 / 6,780) mit einer Gesamtlänge von 10,4 km einschließlich der Längen der ausbaubedingten Anpassungen an der A 70 und der B 26a.
Das im Ausbauabschnitt gelegene AK Schweinfurt/Werneck wird umgestaltet und erhält für die Übereckbeziehung Schweinfurt - Würzburg einen Overfly (halbdirekte Rampe).
Träger der Baulast für die BAB A 7, A 70 und B 26a einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland.
Vorhabensträger der Ausbaumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (Bund), endvertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern.

Ausgleichsvorhaben:

Aufgrund des Verlustes von 21,2 ha altem, strukturreichem Wald mit besonderer Lebensraumfunktion für Fledermäuse, sowie Verlust und Minderung der Habitateignung von Lebensraum für Brutvögel alter Wälder, insbesondere Mittel- und Schwarzspecht, ist es notwendig Ausgleich zu schaffen. Aus diesem Grund sollen auf der Gemarkung Oberleinach, Flurstück 15400 4,4 ha Wald umstrukturiert werden (Entwicklung von drei Nadelholzparzellen zu naturnahem Buchen-Laubwald). 

Die Umstrukturierung ist wie folgt geplant: 

Ein naturnaher standortgerechter Wald soll entstehen, mit mindestens 30 % Buche (Hauptbaumart) und mindestens 30 % rauborkigen Baumarten, dazu Tanne, Bergahorn, Bergulme, Vogelkirsche und Winterlinde. An anspruchsvolleren Laubbaumarten sind Bergahorn, Esche und andere Edellaubbäume beizumischen. Ziel ist die natürliche Walddynamik eines vielschichtigen und baumartenreichen Buchen-Mischwaldtyps.
- Pflanzen der Baumarten in Gruppen.
- Die Artenauswahl sollte nach Möglichkeit eine Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigen.
- Schrittweise Auflichtung bzw. Entnahme von nicht standortgerechten Baumarten (v.a. Kiefern und Fichten)
- Belassen von vorhandenen standortgerechten Baumarten, sowie sofern vorhanden, von älteren Bäumen
- Förderung der Ansiedlung erwünschter Baumarten durch Naturverjüngung
- Verzicht auf Kalkung, Pflanzenschutzmittel und Dünger
- Mechanische Bekämpfung von Konkurrenzvegetation
- Ggf. Wildschutzmaßnahmen wie Einzelschutz oder Zäune
- Verwendung von Pflanzgut gebietseigener Herkunft (Vorkommensgebiet: VKG 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches Becken). Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, sind die Vorgaben zu den darin ausgewiesenen Herkunftsgebieten zu beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den geplanten Ausgleichsmaßnahmen zu und erhebt keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Änderung der Gestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit vorliegendem Schreiben beantragt der Antragsteller eine Änderung der gemeindlichen Gestaltungssatzung an mehreren Punkten. Er führt beispielsweise an, dass die Gestaltungssatzung zwar den Einbau von Holz- und Kunststofffenstern zulässt, aber nur den Einbau von Holzfenstern finanziell unterstützt. Nach Meinung des Antragsstellers wird hierdurch dem Altortbauherrn das Bauen hinsichtlich der Kosten erschwert, da Holzfenster selbst nach Abzug der Förderung noch immer teurer sind als Kunststofffenster. Aus diesem Grund müssten auch Kunststofffenster finanziell gefördert werden.
Hierzu führt der Vorsitzende aus: Die Gemeinde fördert bei Um- und Neubauten im Sanierungsgebiet den Einbau von Holzfenstern, da dies der klassischen fränkischen Altortbauweise entspricht. In dem Wissen, dass dies mit Mehrkosten verbunden ist, beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss an den Mehrkosten. Kunststofffenster sind nicht verboten, es ist dem Bauherrn freigestellt diese einzubauen, allerdings ohne Förderung. Mit der Vorstellung des Antragsstellers, dass die Gemeinde jegliche bauliche Aktivität an Fenstern belohnen müsse, würde alle Lenkungswirkung verloren gehen und das Förderziel komplett verfehlt werden.
Gleiches gilt für die Ausführungen des Antragstellers zur Fensterfarbe. Im fränkischen Altort herrschen die aufgeführten Farben vor und es ist gerade Gegenstand der Gestaltungssatzung diese Farben zu fördern bzw. sogar zu fordern.

Insofern wäre der Antrag in diesen Punkten abzulehnen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob man die vorliegende Gestaltungssatzung, die aus einer Urfassung und drei Änderungsfassungen besteht, zur Verbesserung der Lesbarkeit nicht in eine konsolidierte Lesefassung bringen sollte.
Inhaltlich sollte nichts geändert werden, da diese Satzung den „Fränkischen Baustil“ sehr gut beschreibt. Bei einer Auflockerung kann es passieren, dass eben gerade historische Bauwerke nicht mehr dem Ortsbild entsprechen. Man sollte bei einem 70er-Jahre Bau, auf den diese Vorgaben nicht zutreffen, besser eine Befreiung erteilen als die Gestaltungssatzung an sich aufzuweichen. Eine inhaltliche Überarbeitung müsste ohnehin durch das Büro Schlicht erfolgen und mit der Regierung abgestimmt werden. Eine konsolidierte Lesefassung lässt sich auch in der Verwaltung erstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Beschluss, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Seitens der Verwaltung soll eine konsolidierte Lesefassung erstellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö 7

Sachverhalt

  1. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er über Fasching nicht da ist.

  1. Aus der Mitte des Gemeinderates wird der Wunsch vorgetragen, die Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses sollten immer stattfinden. Man könnte sich gegebenenfalls Projekte die im Haushalt verankert werden, schon im Vorfeld anschauen.

  1. Nach Festsetzung der Südlinktrasse ist erkennbar, dass viele gemeindliche Wege von der Trasse tangiert sind. Es werden keine Wege mehr saniert, wo möglicherweise die Südlinktrasse verlaufen wird.

  1. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Telekom gibt es für den Glasfaserausbau noch keinen festen Starttermin.

  1. Die Beleuchtung des Durchgangsweges vom Sportheim der Spvgg Leinach zur Elisabethenstraßen ist bei der MFN angefragt. Ein entsprechendes Angebot liegt noch nicht vor.

  1. Der Sockelbereich im Kindergarten BG muss vor einer möglichen Umgestaltung der Außenanlage untersucht und gegebenenfalls saniert werden, da hier Anzeichen einer Durchfeuchtung der Außenwand vorliegen.

  1. Der durch den Sturm geschädigte Kastanienbaum am Hacksberg wurde durch Herrn Rathai zusammen mit den drei Bürgermeistern begutachtet. Es wurde entschieden, diesen nicht komplett zu fällen, sondern nur zurückzuschneiden.

Datenstand vom 19.03.2024 12:10 Uhr