Datum: 29.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
1.1 Grundstücksangelegenheit Hacksberg, Wochenendgebiet
1.2 Vorstellung der Pflastersteine zur Errichtung von Parkplätzen im Bereich des Friedhofes St. Laurentius
2 Bau einer Bruchsteinmauer auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1302 und 1303, Gemarkung Oberleinach, Elisabethenstr. 12
3 Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 26/1, Gemarkung Unterleinach, Ringstraße 3
4 Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zu einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 27, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 6
5 Bauleitplanung - Markt Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Aktuelle Informationen und Anfragen

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1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö 1
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1.1. Grundstücksangelegenheit Hacksberg, Wochenendgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 1.1

Sachverhalt

Der Bau-und Planungsausschuss führt eine Ortseinsicht an einem Gemeindegrundstück (Fl. Nr. 5997/2, Gemarkung Unterleinach) im Wochenendgebiet Lage „Hacksberg“ durch. Der Eigentümer der zwei angrenzenden Grundstücke würde gerne eine Teilfläche von ca. 280 m² aus dem gemeindlichen Grundstück erwerben. Damit könnte er die Zufahrtssituation zu seinen Grundstücken, welche zeitnah bebaut werden sollen erheblich verbessern. Die Gemeinde wäre verpflichtet einen Weg zur Erschließung der Grundstücke herzustellen. Eine Erschließung von der Remlinger Straße aus ist aufgrund der Hanglage nicht möglich.
Der Bau- und Planungsausschuss kann sich einen Teilverkauf zu Gunsten des Antragstellers vorstellen, allerdings soll ein Streifen von ca. 2 m Breite zurückgehalten werden, um einen Begegnungsverkehr möglich zu machen. Die verbleibende Restfläche zum Verkauf würde ca. 220 m² betragen.

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1.2. Vorstellung der Pflastersteine zur Errichtung von Parkplätzen im Bereich des Friedhofes St. Laurentius

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 1.2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 29.02.2024 die Pflastersteine für den Friedhof St. Laurentius besichtigt.  
Der Bau- und Planungsausschuss hat folgendes festgelegt:
  • Die behindertengerechte Rampe wird mit Muschelkalkmix gepflastert.
  • Die komplette Fahrspur soll asphaltiert. Wenn die Fahrspur zur Claus-Schnabel-Straße Süd asphaltiert werden soll, wird eine größere Birkorinne benötigt damit das Wasser besser abfließen kann.
  • Die Behindertenstellplätze werden wie ausgeschrieben mit Muschelkalkmix gepflastert.
  • Bei den anderen Stellplätzen wurde Rasenfugenpflaster in Steingrau ausgeschrieben.
Der Bau- und Planungsausschuss hat festgelegt, dass die anderen Stellplätze mit Drainfugenpflaster in Muschelkalkmix gepflastert werden sollen.
  • Die Abtrennung der Stellplätze wird wie ausgeschrieben mit den Trennungsstreifen 20/10 in Anthrazit gepflastert. 

Bei den Asphaltarbeiten sind es ca. 808,60 € Mehrkosten als ausgeschrieben.
Bei den Pflasterarbeiten sind es ca. 1.724,25 € Mehrkosten als ausgeschrieben.  
Insgesamt sind es ca. 2194,60 € Mehrkosten.

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2. Bau einer Bruchsteinmauer auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1302 und 1303, Gemarkung Oberleinach, Elisabethenstr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und der Baugestaltungssatzung.

Geplant ist der Bau einer Bruchsteinmauer als Einfriedung/ Stützmauer an Teilbereichen der Grundstücksgrenze. Die Mauer soll aus zwei Steinreihen bestehen und eine Höhe von 0,90 m haben.

Die Antragsteller beantragen folgende Befreiungen/ Abweichungen für das Bauvorhaben:

Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen: Wird eine Einfriedung entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet, so ist diese um mind. 0,50 m zurückzusetzen. Die verbliebene Fläche zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Einfriedung ist zu bepflanzen und zu erhalten.
Die Antragsteller möchten die Bruchsteinmauer/ Einfriedung gerne an der Grundstücksgrenze errichten, da schon die Vergangenheit gezeigt hat, dass ihr Grundstück als Hundetoilette genutzt wird. Aufgrund der Nähe zum Kindergarten wird ein Erstellen des Streifens dazu beitragen, dass Eltern diesen Streifen nutzen werden, um ihr Auto besser abstellen zu können und somit Privatgrund befahren. Die Eigentümer der dahinterliegenden Gärten dürfen aufgrund der Kleingartensatzung ihren Zaun bis an der Grundstücksgrenze errichten.

Material Einfriedung: Als Material darf nur Holz, oder Metall mit Latten oder Stäben verwendet werden. Geplant ist eine Einfriedung aus Natursteinquadern.

Der Bau- und Planungsausschuss führte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortseinsicht durch. Die Antragsteller sind bei der Beratung vor Ort mit anwesend und erklären im Detail die Gartenplanung. Es werden seitens des Ausschusses keine Bedenken geäußert, da die Planung einen ordentlichen Grundstücksabschluss umfasst. Hinter der Steinmauer soll eine Hecke gepflanzt werden.

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3. Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 26/1, Gemarkung Unterleinach, Ringstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das oben genannte Anwesen befindet sich im Altortbereich und Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Gebäudes in der Ringstraße 3 zum Einzeldenkmal in der Ringstraße 5 und auch zur Friedhofsmauer sowie zur Julius-Echter Kirche ist eine entsprechende Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde notwendig. Das Gebäude selbst ist nicht Denkmalgeschützt.

Die Eigentümer möchten das Anwesen abbrechen, da die Substanz des Gebäudes von Pilz und Insekten befallen ist. Auch ist ein Rattenbefall festzustellen. Dies wurde auch durch einen Sachverständigen bestätigt.

Das Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten wurde mit hinzugezogen und schreibt in seiner Stellungnahme, dass das Wohnhaus im Bestand einige Schäden aufzeigt. Auch sind die mangelnden Belichtungsmöglichkeiten des Hauses und die räumliche Enge und die unterschrittenen Abstandsflächen nicht ideal. Der Grundstückszuschnitt und die Erschließung gestalten sich bei diesem Gebäude schwierig. Es wird empfohlen, die untere Dankmalschutzbehörde mit einzubeziehen. Ein Abriss wäre zu befürworten, um das Einzeldenkmal Ringstr. 5 besser zur Geltung zu bringen.

Der Bau- und Planungsausschuss führte eine Ortseinsicht durch. Der äußere Eindruck des Anwesens bestätigt die vorgelegten Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr zu erhalten ist. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Abbruch zuzustimmen. 

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4. Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zu einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 27, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde Leinach.

Geplant ist eine Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune „Traktorhalle“ zu einer Kfz-Werkstatt.
Technisch wird das Gebäude auf aktuellen Stand gebracht, auch damit es die brandschutztechnischen Vorgaben einhält. Der Umweltschutz wird beachtet, indem ein Stahlbetonboden schon in Vergangenheit eingebaut wurde. Des Weiteren wird ein Sektionaltor angebracht, welches bei Arbeiten stets geschlossen gehalten wird, um den Emissionsschutz einzuhalten und die Nachbarschaft nicht zu belästigen. Seitens des Antragsstellers werden nur so viele Reparaturen angenommen, wie auch am selbigen Tag bearbeitet werden können, damit sich das Verkehrsaufkommen auf das Notwendigste beschränkt.

Die Nutzfläche der Werkstatt wird mit ca. 47 m² angegeben. Für Lager sind im EG 5 m² und im OG 32 m² vorgesehen. Die Sozialräume werden im Bestand des Wohnhauses nachgewiesen.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde werden 8 Stellplätze für das Anwesen benötigt. 2 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Für 6 Stellplätze wird eine Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beantragt.
Die notwendigen Abstandsflächen wurden in einem Abstandsflächenplan dargestellt, aufgrund des Bestandes und der dichten Bebauung im Altort können diese nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Abweichung beantragt.

An der äußeren Gebäudehülle werden keine Veränderungen vorgenommen, weshalb auf das hinzuziehen des Sanierungsbüros Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten verzichtet wurde.

Die betroffenen Nachbarn haben den Planunterlagen zugestimmt.

Herr Kirchheimer aus dem Bauamt informiert über ein am 29.02.2024 geführtes Gespräch mit dem Antragsteller und Architekten. Der Antragsteller beantragt eine befristete Genehmigung des Vorhabens der oben genannten Adresse bis ins Jahr 2026. Bis dahin möchte er sich um eine alternative Gewerbefläche bemühen. 

Dem Bau- und Planungsausschuss ist die Situation vor Ort bekannt, geeigneter für diese Art der Gewerbetätigkeit wäre ein Gewerbegebiet im Ort, welches allerdings nicht zur Verfügung steht. Da seitens der Nachbarschaft eine Zustimmung erfolgte und das Gebäude für das Gewerbe zusätzlich ertüchtigt wird, ist eine Zustimmung vorstellbar. Die benötigten Stellplätze, welche nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, müssen bei der Gemeinde Leinach abgelöst werden. Die Gebühr hierfür soll bis ins Jahr 2026 ausgesetzt werden. 

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5. Bauleitplanung - Markt Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat am 24.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet 
Freizeitgelände“ beschlossen. 2021 wurde die Gemeinde Leinach erstmalig am Entwurf des Bebauungsplanes beteiligt.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie der inzwischen 
geänderten Vorstellungen des Marktes Zellingen wurde der Entwurf des Bebauungsplans 
fortgeschrieben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB 
erforderlich wird.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 13.10.2021 haben sich ergeben: 
  • Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von kultureller Nutzung in sportliche Nutzung; 
  • Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den 
Gebäudebestand; 
  • das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen, 
  • die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden 
Campingplatzes; 
  • die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des 
Campingplatzes; 
  • die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO1 Schwimmbad im Bereich 
der Fahrradstellplätze; 
  • die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von 
erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des 
Schwimmbades als Überbauung der Parkstände; 
  • Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes; 
  • Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich; 
  • Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan; 
  • Neuberechnung der Eingriffskompensation und Ausweisung zusätzlicher Ausgleichsflächen; 
sowie die Einbeziehung der bestehenden Friedrich Günther Halle in die Berechnung des 
  • Schalltechnischen Gutachtens der Auktor Ingenieur GmbH.

Seitens des Bau- und Planungsausschusses gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben, 
es ist aber zu beachten, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Kanalleitung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Zellinger Becken“ liegt, die zur Ableitung der Abwässer der Gemeinde Leinach an die Verbandskläranlage dient. Diese Leitung muss in ihrem Bestand sowie in ihrem Betrieb dinglich gesichert werden. Auf die gesonderte Stellungnahme des Zweckverbandes „Abwasser-beseitigung Zellinger Becken“ wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

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6. Aktuelle Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

Datenstand vom 19.03.2024 12:35 Uhr