Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2024
2 Bau einer Bruchsteinmauer auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1302 und 1303, Gemarkung Oberleinach, Elisabethenstr. 12
3 Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 26/1, Gemarkung Unterleinach, Ringstraße 3
4 Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zu einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 27, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 6
5 Bauleitplanung - Markt Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth; Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 und des Haushaltsplans 2024 gemäß den Regelungen der Defizitvereinbarung durch Herrn Klaus Stockmann
7 Haushalt 2024 - Beratung des Verwaltungshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen
8 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 06.02.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bau einer Bruchsteinmauer auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1302 und 1303, Gemarkung Oberleinach, Elisabethenstr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und der Baugestaltungssatzung.

Geplant ist der Bau einer Bruchsteinmauer als Einfriedung/ Stützmauer an Teilbereichen der Grundstücksgrenze. Die Mauer soll aus zwei Steinreihen bestehen und eine Höhe von 0,90 m haben.

Die Antragsteller beantragen folgende Befreiungen/ Abweichungen für das Bauvorhaben:

Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen:
Wird eine Einfriedung entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet, so ist diese um mind. 0,50 m zurückzusetzen. Die verbliebene Fläche zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Einfriedung ist zu bepflanzen und zu erhalten. Die Antragsteller möchten die Bruchsteinmauer/ Einfriedung gerne an der Grundstücksgrenze errichten, da schon die Vergangenheit gezeigt hat, dass ihr Grundstück als Hundetoilette genutzt wird. Aufgrund der Nähe zum Kindergarten wird ein Erstellen des Streifens dazu beitragen, dass Eltern diesen Streifen nutzen werden, um ihr Auto besser abstellen zu können und somit Privatgrund befahren. Die Eigentümer der dahinterliegenden Gärten dürfen aufgrund der Kleingartensatzung ihren Zaun bis an der Grundstücksgrenze errichten.

Material Einfriedung:
Als Material darf nur Holz, oder Metall mit Latten oder Stäben verwendet werden. Geplant ist eine Einfriedung aus Natursteinquadern.

Der Bau- und Planungsausschuss führte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortseinsicht durch. Die Antragsteller sind bei der Beratung vor Ort mit anwesend und erklären im Detail die Gartenplanung. Es werden seitens des Ausschusses keine Bedenken geäußert, da die Planung einen ordentlichen Grundstücksabschluss umfasst. Hinter der Steinmauer soll eine Hecke gepflanzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 26/1, Gemarkung Unterleinach, Ringstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das oben genannte Anwesen befindet sich im Altortbereich und Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Gebäudes in der Ringstraße 3 zum Einzeldenkmal in der Ringstraße 5 und auch zur Friedhofsmauer sowie zur Julius-Echter Kirche ist eine entsprechende Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde notwendig. Das Gebäude selbst ist nicht Denkmalgeschützt.

Die Eigentümer möchten das Anwesen abbrechen, da die Substanz des Gebäudes von Pilz und Insekten befallen ist. Auch ist ein Rattenbefall festzustellen. Dies wurde durch einen Sachverständigen bestätigt.

Das Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten wurde mit hinzugezogen und schreibt in seiner Stellungnahme, dass das Wohnhaus im Bestand einige Schäden aufzeigt. Auch sind die mangelnden Belichtungsmöglichkeiten des Hauses und die räumliche Enge und die unterschrittenen Abstandsflächen nicht ideal. Der Grundstückszuschnitt und die Erschließung gestalten sich bei diesem Gebäude schwierig. Es wird empfohlen, die untere Denkmalschutzbehörde mit einzubeziehen. Ein Abriss wäre zu befürworten, um das Einzeldenkmal Ringstr. 5 besser zur Geltung zu bringen. 
Der Bau- und Planungsausschuss führte eine Ortseinsicht durch. Der äußere Eindruck des Anwesens bestätigt die vorgelegten Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr zu erhalten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Abbruch zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zu einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 27, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde Leinach.

Geplant ist eine Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune „Traktorhalle“ zu einer Kfz-Werkstatt. Technisch wird das Gebäude auf aktuellen Stand gebracht, auch damit es die brandschutztechnischen Vorgaben einhält. Der Umweltschutz wird beachtet, indem ein Stahlbetonboden schon in Vergangenheit eingebaut wurde. Des Weiteren wird ein Sektionaltor angebracht, welches bei Arbeiten stets geschlossen gehalten wird, um den Emissionsschutz einzuhalten und die Nachbarschaft nicht zu belästigen. Seitens des Antragsstellers werden nur so viele Reparaturen angenommen, wie auch am selben Tag bearbeitet werden können, damit sich das Verkehrsaufkommen auf das Notwendigste beschränkt. Die Nutzfläche der Werkstatt wird mit ca. 47 m² angegeben. Für Lager sind im EG 5 m² und im OG 32 m² vorgesehen. Die Sozialräume werden im Bestand des Wohnhauses nachgewiesen.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde werden 8 Stellplätze für das Anwesen benötigt. 2 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Für 6 Stellplätze wird eine Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beantragt. Die notwendigen Abstandsflächen wurden in einem Abstandsflächenplan dargestellt. Aufgrund des Bestandes und der dichten Bebauung im Altort können diese nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Abweichung beantragt.

An der äußeren Gebäudehülle werden keine Veränderungen vorgenommen, weshalb auf das hinzuziehen des Sanierungsbüros Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten verzichtet wurde. Die betroffenen Nachbarn haben den Planunterlagen zugestimmt.

Dem Bau- und Planungsausschuss ist die Situation vor Ort bekannt, geeigneter für diese Art der Gewerbetätigkeit wäre ein Gewerbegebiet im Ort, welches allerdings nicht zur Verfügung steht. Da seitens der Nachbarschaft eine Zustimmung erfolgte und das Gebäude für das Gewerbe zusätzlich ertüchtigt wird, ist eine Zustimmung vorstellbar. Die benötigten Stellplätze, welche nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, müssen bei der Gemeinde Leinach abgelöst werden. Die Gebühr hierfür soll bis ins Jahr 2026 ausgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Umnutzung sowie entsprechender Abweichungen und Aussetzung der Stellplatzablösung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung - Markt Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat am 24.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeitgelände“ beschlossen. 2021 wurde die Gemeinde Leinach erstmalig am Entwurf des Bebauungsplanes beteiligt.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie der inzwischen geänderten Vorstellungen des Marktes Zellingen wurde der Entwurf des Bebauungsplans fortgeschrieben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 13.10.2021 haben sich ergeben: 
  • Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von kultureller Nutzung in sportliche Nutzung; 
  • Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den Gebäudebestand; 
  • das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen, 
  • die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden Campingplatzes; 
  • die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO1 Schwimmbad im Bereich der Fahrradstellplätze; 
  • die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des Schwimmbades als Überbauung der Parkstände; 
  • Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes; 
  • Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich; 
  • Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan; 
  • Neuberechnung der Eingriffskompensation und Ausweisung zusätzlicher Ausgleichsflächen; sowie die Einbeziehung der bestehenden Friedrich Günther Halle in die Berechnung des Schalltechnischen Gutachtens der Auktor Ingenieur GmbH.

Seitens des Bau- und Planungsausschusses gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben, es ist aber zu beachten, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Kanalleitung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Zellinger Becken“ liegt, die zur Ableitung der Abwässer der Gemeinde Leinach an die Verbandskläranlage dient. Diese Leitung muss in ihrem Bestand sowie in ihrem Betrieb dinglich gesichert werden. Auf die gesonderte Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Zellinger Becken“ wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth; Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 und des Haushaltsplans 2024 gemäß den Regelungen der Defizitvereinbarung durch Herrn Klaus Stockmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Grundlage für die Beratung ist die vorgelegte Haushaltsplanung 2024 mit Jahresrechnung 2022 und 2023 des Vorsitzenden des Kindergarten St. Elisabeth.

Nach ausführlicher Berichterstattung durch Herrn Klaus Stockmann entgegnet der Vorsitzende, dass es bei den vorgelegten Zahlen und der verrichteten Arbeit überhaupt keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Die Zahlen für die Haushaltsplanung, auch im Bereich der Investitionsmaßnahmen 2024 sind realistisch und nicht überteuert. Ob und inwiefern sämtliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen oder können, bleibt ohnehin abzuwarten. Aktuell geht man für das HH-Jahr 2024 von einem Defizit i. H. v. rund 85.000 € aus.

Die Seitens der Verwaltung vorgelegte Defizitvereinbarung wurde vom Träger des Kindergarten St. Elisabeth nicht unterzeichnet. Unabhängig davon ist es trotzdem möglich, mit eigener Beschlussfassung durch den Gemeinderat mögliche Defizite auszugleichen.

Für das Rechnungsjahr 2023 ergibt sich ein Defizit von rund 7.500 € welches in die Haushaltsplanung 2024 mit aufgenommen werden sollte. Weiterhin sollten für die Haushaltsplanung 15.000 € für mögliche Investitionsmaßnahmen verankert werden.

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7. Haushalt 2024 - Beratung des Verwaltungshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Grundlage für die Beratungen sind neben dem vorgelegten Verwaltungshaushalt und entsprechendem Vorbericht die Anträge des Partnerschaftskomitees sowie die Haushaltsplanung der FFW Oberleinach.

Der Vorsitzende geht zudem auf den Antrag des Gesangsverein Frohsinn für die Neuanschaffung der Bänke am Wartturm ein. Dieser Antrag wurde ohne Beteiligung der Gemeinde bzw. ohne Wissen des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung direkt an die ILE gestellt. Die Mitglieder des Gemeinderates wurden zudem per Mail darüber informiert.

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Gesangverein Frohsinn wurde der Antrag durch Diesen vorerst zurückgezogen. Zusammen mit der Gemeinde soll ein gemeinschaftlicher Lösungsansatz besprochen und gefunden werden.

Im weiteren Nachgang stellte der Kämmerer den vorgelegten Verwaltungshaushalt samt Vorbericht dem Gremium vor. Vereinzelte An- bzw. Nachfragen wurden sofern möglich gleich geklärt. Nachdem die vorliegenden Anträge bereits eingearbeitet waren, wurden keine gesonderten Beschlüsse gefasst.

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8. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö 8

Sachverhalt

  1. Die Ferienbetreuung an Ostern findet nicht statt, da nur vier Anmeldungen vorliegen. Das Angebot, in Retzstadt teilzunehmen, wurde von allen Eltern abgelehnt.

  1. Waldflurbereinigung
Dem Bürgermeister wurde durch Herrn Stadler am 21.02.24 telefonisch mitgeteilt, dass das Flurbereinigungsamt gerade von einem personellen Engpass betroffen ist. Eine Sachgebietsleiterin wurde nach München ins Ministerium abberufen, so dass ihre laufenden zehn Flurbereinigungsverfahren auf das verbleibende Personal aufgeteilt werden mussten. Insofern sind alle verbliebenen Mitarbeiter nun mit deutlicher Mehrarbeit belastet, sodass keine Kapazitäten für die Waldflurbereinigung Leinach mehr bestehen. Man ist auf der Suche nach einer Lösung, was allerdings etwas dauern kann.

Der zweite Bürgermeister Walter Klüpfel vertritt die Auffassung, dass man das so nicht einfach akzeptieren kann, zumal hier schon jede Menge Zeit und Arbeit investiert wurden

  1. Kommandantenwahl FFW Unterleinach
Bei der Dienstversammlung am 02.03.2024 wurden folgende Personen als Kommandanten gewählt:
Erster Kommandant:        Roman Rathai, St.-Peter-Straße 51
Zweiter Kommandant:        Ewald Merkle, Hirschtal 31
Dritter Kommandant:        Franz-Josef Öchsner, Am Floß 14
Die drei Kommandanten teilen sich die Kommandantenvergütung auf, so dass für die Gemeinde Leinach keine Mehrkosten entstehen. Es ist vorgesehen, hierdurch einen „Generationenwechsel“ in der Feuerwehrführung einzuleiten. Der erste Kommandant wird in der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt, wenn bis dahin die Bestätigung der Eignung durch die Kreisfeuerwehr vorliegt.

  1. Seitens des Jugendbeauftragten wird nachgefragt, inwieweit die Räume im Keller des Dr.-Robert-Kaderschafka-Hauses neugestaltet werden können. Der Gemeinderat hat festgelegt, den Gewölbekeller als JUZ zu nutzen.

Der Bürgermeister wird sofern möglich am Termin teilnehmen, sofern hier wieder kaum Jugendliche erscheinen ist das Projekt für die Jugendbeauftragten endgültig hinfällig.

Datenstand vom 20.03.2024 09:05 Uhr