Datum: 14.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Ortseinsichten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | 1 |
Sachverhalt
Ortseinsichten fanden in der heutigen Sitzung nicht statt.
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2. Bau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 888, Gemarkung Unterleinach, Frühlingstr. 10
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | beratend | 2 |
Gemeinderat | 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats | 19.03.2024 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Steig“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau eines Aluminiumcarports auf dem oben genannten Grundstück. Die Maße sind mit 5,0 m Länge, 3,5 m Breite, Höhe 3,0 m angegeben. Der Carport soll vor dem Wohnhaus in einem Abstand von min. 1,80 m (Stauraum) zur Grundstücksgrenze errichtet werden.
Folgende Befreiungen/Abweichungen werden seitens des Antragstellers beantragt:
Stauraum: Der Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche muss generell 5,0 m betragen. Der Carport soll mindestens 1,80 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund der Hanglage und des bereits bestehenden Wohnhauses, kann kein größerer Stauraum geschaffen werden.
Dachneigung: Die Dachform soll an das Hauptgebäude angepasst werden und eine Mindestdachneigung von 20° - 50 ° einhalten. Geplant ist ein Flachdach. Die gemeindliche Baugestaltungssatzung sieht ein Flachdach für Nebengebäude vor.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bau eines Carports zuzustimmen. Der geplante Abstand von min. 1,80 m (Carport/öffentliche Verkehrsfläche) beeinflusst eine Gehwegerweiterung seitens der Gemeinde Leinach nicht negativ.
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3. Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | beratend | 3 |
Bau- und Planungsausschuss | 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 02.05.2024 | ö | beratend | 2 |
Gemeinderat | 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats | 07.05.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde Leinach und im Sanierungsgebiet.
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Gebäude der Rathausstraße 1. Der Anbau ist mit einer Tiefe von ca. ca. 8,0 m und einer Breite von ca. 13 m vorgesehen. Der Anbau soll ein Satteldach erhalten und mit roten Frankfurter Pfannen als Ziegeln belegt werden.
Die Planunterlagen sind Anfang Februar im Landratsamt Würzburg eingegangen. Aufgrund fehlender Unterlagen sind die Antragsteller aufgefordert worden, diese nachzureichen. Die Unterlagen sind bisher nicht eingegangen, weshalb seitens des Bauamtes der Gemeinde Leinach nur informiert werden kann.
Aus dem Schreiben des Landratsamtes an die Antragsteller ist zu entnehmen, dass die Untere Denkmalschutzbehörde mit der Gestaltung des Anbaus nicht einverstanden ist. Das Anwesen Rathausstraße 1 ist denkmalgeschützt und ein Anbau muss sich an das Hauptanwesen anpassen. Das Hauptanwesen hat z. B. ein Mansarddach, Biberschwanzziegel, Holzfenster. Geplant ist ein flaches Satteldach mit Frankfurter Pfannen Ziegeln.
Das Bauvorhaben kann erst dann weiter behandelt werden, wenn die Antragsteller geänderte Planunterlagen eingereicht haben. Bis dahin wird auf eine Behandlung im Gemeinderat verzichtet.
Eine Stellungnahme des Sanierungsbüros Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten wird bei Vorliegen der überarbeiteten Unterlagen angefordert.
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den Vorgang zur Kenntnis.
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4. Bauantrag - Erhöhung des Dachstuhls sowie Austausch von Holzbalkendecke auf dem Grundstück Fl. Nr. 535, Gemarkung Unterleinach, Steigstr. 8
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | beratend | 4 |
Gemeinderat | 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats | 16.04.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Altort, sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Geplant ist die Erhöhung des vorhandenen Dachstuhls des Wohngebäudes, sowie ein Austausch der vorhandenen Holzbalkendecke. Hierzu soll augenscheinlich der Dachstuhl abgetragen und eine Steinreihe ergänzt werden. Danach soll eine neue Holzbalkendecke eingezogen und ein neuer Dachstuhl errichtet werden.
Die Planunterlagen sind unvollständig beim Landratsamt Würzburg eingegangen und bisher noch nicht ergänzt worden. Seitens des Bauamtes wird das Vorhaben dem Bau- und Planungsausschuss nur zur Kenntnisnahme vorgestellt. Sobald die fehlenden Unterlagen eingegangen sind, wird das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung behandelt werden.
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5. Bauleitplanung - Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4. Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | beratend | 5 |
Gemeinderat | 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats | 19.03.2024 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Zell am Main hat am 26.10.2010 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan als Neuaufstellung zu aktualisieren. Damit sollen der Flächennutzungsplan dem Stand der Technik entsprechend in digitaler Form erstellt sowie neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und eingeführt werden. Um ausreichend Handlungsspielraum für die Entwicklung der Marktgemeinde zu haben, ist eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und eine Bewertung der bestehenden Flächenausweisungen erforderlich.
Außerdem sollen die Planungsinhalte von zwischenzeitlich erfolgten Flächennutzungsplanänderungen und rechtskräftigen Bebauungsplänen dargestellt werden. In anderen Bereichen entspricht die tatsächliche Nutzung nicht den vorgesehenen Planungsabsichten. Hier muss der Flächennutzungsplan an den Bestand angepasst werden.
Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung des Marktes Zell am Main. Auch seitens der Verwaltung wird empfohlen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
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6. Aktuelle Informationen und Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 14.03.2024 | ö | 6 |
Sachverhalt
- Bau- und Planungsausschussmitglied Manfred Franz weist darauf hin, dass bei der Verbreiterung des Weges zur Wertstoffsammelstelle auf den parallel liegenden Kanal des Aussiedlerhofes geachtet werden muss. Im weiteren Verlauf könnte man mit den Grundstückseigentümern sprechen, ob diese bereit sind, einen Streifen zur Wegverbreiterung abzutreten.
- Walter Klüpfel spricht die Arbeiten an der Gasleitung in Leinach an. Eine kurze Info über die Arbeiten in der nächsten Gemeinderatssitzung wäre hilfreich.
Der Vorsitzende Arno Mager erklärt, dass Die Open Grid Europe GmbH Arbeiten am Leitungsnetz durchführt. Hierbei werden sogenannte Wassertöpfe rückgebaut und eine Schiebergruppe der Gasleitung verlagert.
- Bau und Planungsausschussmitglied Silvia Schmitt spricht an, dass die Schilder der Toilettenanlage Friedhof Sankt Laurentius stark verwittert sind und ersetzt werden sollten.
Auch ist festzustellen, dass immer wieder Grabschmuck auf der Ruhewiese abgestellt wird, welches laut Friedhofssatzung unzulässig ist.
Die Ruhewiese befindet sich in einem schlechten Zustand und sollte mit Saatgut ertüchtigt werden.
- Es wird seitens des Bau- und Planungsausschusses angemerkt, dass eine Treppenstufe der Bachstraßen/Mühlberg-Treppe defekt ist und nach Möglichkeit durch den Bauhof repariert werden sollte.
Datenstand vom 20.03.2024 09:35 Uhr