Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 7
2 Genehmigung der Niederschrift vom 05.03.2024
3 Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens Barbara Gram; Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 und des Haushaltsplans 2024 gemäß den Regelungen der Defizitvereinbarung
4 Bau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 888, Gemarkung Unterleinach, Frühlingstr. 10
5 Bauleitplanung - Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung von Herrn Roman Rathai als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinach
7 Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib der Gemeinde Leinach im Atemschutzpool Nordwest
8 Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses an das Familiengottesdienst-Team für die Passionsspiele
9 Haushalt 2024 - Beratung des Vermögenshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen
10 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Seitens der CFW - Gemeinderatsfraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Martin Seelmann, wird der Antrag gestellt, gemäß § 27 der Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt 7 – „Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib der Gemeinde Leinach im Atemschutzpool Nordwest“ abzusetzen.

Der Vorsitzende sieht den vorgetragenen Antrag als nicht ausreichend begründet an und lässt über die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7 im Gremium abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt über den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunkt 7 – „Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib der Gemeinde Leinach im Atemschutzpool Nordwest“ ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
(Damit ist der Antrag abgelehnt.)

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 05.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 05.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens Barbara Gram; Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 und des Haushaltsplans 2024 gemäß den Regelungen der Defizitvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Grundlage für den Vortrag durch Frau Burkhard und Herrn Göpfert ist der vorgelegte Jahresabschluss 2023 samt Planung für das Kindergartenjahr 2024.

Frau Burkard erläutert im Einzelnen die Abweichungen hinsichtlich der Planung und des Ergebnisses aus dem Jahr 2023. Im Ergebnis konnte für das Rechnungsjahr 2023 ein Überschuss von 45.755,19 € erzielt werden, die Planung ging noch von einem Defizit von 58.896 € aus.

Für die Planung 2024 hingegen wird mit einem Überschuss von 12.681 € gerechnet, weshalb auch das gewünschte Sonnensegel im KITA-Garten sowie die Verbesserung der WLAN und Telefonanlage über den Kindergarten finanziert werden können.

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4. Bau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 888, Gemarkung Unterleinach, Frühlingstr. 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Steig“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.

Geplant ist der Bau eines Aluminiumcarports auf dem oben genannten Grundstück. Die Maße sind mit 5,0 m Länge, 3,5 m Breite, Höhe 3,0 m angegeben. Der Carport soll vor dem Wohnhaus in einem Abstand von min. 1,80 m (Stauraum) zur Grundstücksgrenze errichtet werden. 

Folgende Befreiungen/Abweichungen werden seitens des Antragstellers beantragt:

Stauraum: Der Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche muss generell 5,0 m betragen. Der Carport soll mindestens 1,80 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund der Hanglage und des bereits bestehenden Wohnhauses, kann kein größerer Stauraum geschaffen werden.

Dachneigung: Die Dachform soll an das Hauptgebäude angepasst werden und eine Mindestdachneigung von 20° - 50 ° einhalten. Geplant ist ein Flachdach. Die gemeindliche Baugestaltungssatzung sieht ein Flachdach für Nebengebäude vor.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bau eines Carports zuzustimmen. Der geplante Abstand von min. 1,80 m (Carport/öffentliche Verkehrsfläche) beeinflusst eine Gehwegerweiterung seitens der Gemeinde Leinach nicht negativ.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Bau des Carports zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung - Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zell am Main hat am 26.10.2010 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan als Neuaufstellung zu aktualisieren. Damit sollen der Flächennutzungsplan dem Stand der Technik entsprechend in digitaler Form erstellt sowie neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und eingeführt werden. Um ausreichend Handlungsspielraum für die Entwicklung der Marktgemeinde zu haben, ist eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und eine Bewertung der bestehenden Flächenausweisungen erforderlich. 
Außerdem sollen die Planungsinhalte von zwischenzeitlich erfolgten Flächennutzungsplanänderungen und rechtskräftigen Bebauungsplänen dargestellt werden. In anderen Bereichen entspricht die tatsächliche Nutzung nicht den vorgesehenen Planungsabsichten. Hier muss der Flächennutzungsplan an den Bestand angepasst werden.

Der Markt Zell am Main grenzt im nördlichen Bereich an die Gemarkung Oberleinach an. Die angrenzenden Flächen sind als Waldflächen ausgewiesen. Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung des Marktes Zell am Main. Auch seitens der Verwaltung wird empfohlen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung und stimmt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zell am Main zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung von Herrn Roman Rathai als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unterleinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024 informiert, wurden in der Dienstversammlung der FFW Unterleinach am 02.03.2024 folgende Personen als Kommandanten gewählt:

Erster Kommandant:
Herr Roman Rathai, St.-Peter-Straße 51, 97274 Leinach

Weitere Kommandanten:
Herr Ewald Merkle, Hirschtal 31, 97274 Leinach
Herr Franz-Josef Öchsner, Am Floß 14, 97274 Leinach.

Mittlerweile liegt die Bestätigung des Kreisbrandrates gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG vor, dass gegen die Bestellung der vorgenannten Herren keine Bedenken bestehen, soweit die Herren Rathai und Öchsner den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgang (Art. 8 Abs. 3 BayFwG; § 7 Abs. 1 AVBayFwG) „Leiter einer Feuerwehr“ in angemessener Frist mit Erfolg besuchen.

Insofern können die Kommandanten seitens der Gemeinde ebenfalls unter o.g. Vorbehalt bestätigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Beschluss, alle gewählten Kommandanten und weitere Kommandanten hiermit in einem Beschluss zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib der Gemeinde Leinach im Atemschutzpool Nordwest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Jahr 2021 wurde von der Landkreisfeuerwehr ein sog. Atemschutzpool ins Leben gerufen, der eine gemeinsame Beschaffung und Vorhaltung der Atemschutzgeräte im Landkreis vorsah. Durch die zentrale Vorhaltung, Wartung, Prüfung, Befüllung und Erneuerung der Atemschutzgeräte sollte sich der Organisations- und Kostenaufwand gegenüber einer dezentralen Vorhaltung bei den einzelnen Landkreisfeuerwehren deutlich reduzieren. Während sich die Freiwillige Feuerwehr Unterleinach bereits damals dem Atemschutzpool des Landkreises anschließen wollte, wurde dies von der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach abgelehnt. Als Gründe hierfür wurde unter anderem folgendes aufgeführt:

  • Die Atemschutzgeräte des Landkreises seien nicht kompatibel zu den Halterungen in den Fahrzeugen
  • Speziell angefertigte Maskenbrillen würden nicht mehr passen und müssten dementsprechend neu angeschafft werden
  • Viele vorhandene Zubehörteile zu den Atemschutzgeräten würden nicht mehr passen und müssten entsorgt werden
  • Die kurz vorher von der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach angeschafften Atemschutzgeräte seien dadurch eine Fehlinvestition gewesen
  •        Das Tauschen der Flaschen in Klingholz sei wegen der langen Fahrwege viel zu aufwändig
  •        Ein angekündigter dezentraler Stützpunkt zum Flaschentausch in unserer näheren Umgebung sei völlig unrealistisch. Man müsse immer mit den langen Fahrten nach Klingholz rechnen, für die nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht
  •        Es stelle sich sogar die Frage, ob es überhaupt jemals zu einem Atemschutzpool des Landkreises käme, weil viel zu viel ungeklärt sei
  •        Da die Beiträge für den Atemschutzpool des Landkreises noch nicht bekannt sind, würde ein Beschluss zum Beitritt in diesen Pool ein unkalkulierbares Kostenrisiko bedeuten

Aufgrund vorgenannter Unwägbarkeiten und Nachteile wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach der Beitritt zum sog. „Atemschutzpool Nord-West“ als Gegenstück zum Landkreis-Atemschutzpool vorgeschlagen. Dieser „Atemschutzpool Nord-West“ sollte durch die Gemeinden Leinach, Margetshöchheim, Zell am Main und Höchberg gebildet werden. Jede Gemeinde steuere dazu einen gewissen organisatorischen und finanziellen Beitrag bei, der wie folgt aussehen soll:

  • Leinach steuert den Atemluftkompressor zur Flaschenfüllung bei.
  • Margetshöchheim erwirbt ein Maskenprüfgerät zur Prüfung der PA-Geräte (Dräger Quaestor 8000)
  • Zell am Main beschafft sich eine Schlauchpflege- und Prüfanlage.
  • Höchberg wird die Anlagen des „Atemschutzpools Nord-West“ ebenfalls nutzen und hierfür pauschale Nutzungsgebühren entrichten.

Die Verbrauchs-, Reparatur- und Wartungskosten würden sich die beteiligten Gemeinden teilen. Jede Feuerwehr dieses Nord-West-Pools erhält Zugang zu den Feuerwehrhäusern der anderen Pool-Feuerwehr und kann somit eigenständig agieren. Die Feuerwehren im Nordwesten des Landkreises würden daher viel unabhängiger als im Landkreis-Pool sein, hätten kurze Fahrwege und alles sei deutlich wirtschaftlicher als der Atemschutzpool des Landkreises. Dies stärke nicht nur jede einzelne Feuerwehr, sondern auch die Zusammenarbeit der Nachbarwehren, was neben einem verbesserten Brandschutz auch dem ILE-Gedanken Rechnung trägt.

Eine vertragliche Vereinbarung mit den vorgenannten Gemeinden liege noch nicht vor, wäre aber in Vorbereitung durch die Feuerwehr Margetshöchheim. Diese sei aber sehr komplex, weshalb es noch eine Weile dauern wird, bis ein unterschriftsreifes Vertragsexemplar auf dem Tisch liegt. Hilfsweise wurden deshalb freiwillige Selbstverpflichtungen der Gemeinden Zell am Main und Margetshöchheim über die Zusammenarbeit im Bereich „Atemschutz“ vorgelegt.

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach wurde vorgetragen, dass auf die Ausarbeitung eines „Zusammenarbeitsvertrages“ nicht gewartet werden könne, da die Betriebsgenehmigung des vorhandenen Atemluftkompressors am 07.07.2021 auslaufen und der TÜV eine weitere Abnahme versagen würde. Darüber hinaus sei der vorhandene Kompressor aufgrund fehlender Ersatzteile nicht mehr reparabel. Zur Sicherstellung der Feuerlöschsicherheit in Leinach bestünde daher unmittelbarer Handlungsbedarf zur Erneuerung des Kompressors, da mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme des Atemschutzpools des Landkreises Würzburg nicht zu rechnen sei, ganz abgesehen von den beschriebenen Nachteilen.

Im Hinblick auf die langen Lieferzeiten eines solchen Kompressors müsste eine Bestellung jedoch kurzfristig erfolgen. Eine Erneuerung des Kompressors sei auch deswegen angezeigt, da bereits viel Geld in einen neuen Atemluftfilter des Bestandskompressors investiert wurde, was nun eine Fehlinvestition sei. Bei einem neuen Kompressor könnte dieser Filter nun weiterbenutzt werden und spart entsprechende Anschaffungskosten beim neuen Kompressor.

Aufgrund der geschilderten Problematik wurde daher in der Sitzung am 18.05.2021 der Beschluss zur Beschaffung eines neuen Atemschutzkompressors gefasst, unter der Prämisse, dass vorher eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Die Bemühung der Verwaltung nach dieser Vereinbarung ergab, dass alle beteiligten Gemeinden zwar über den Sachverhalt informiert sind und auch beabsichtigen dem „Atemschutzpool Nord-West“ beizutreten, aufgrund der Komplexität der Materie ist eine Verabschiedung der gewünschten Vereinbarung jedoch nicht vor Auslaufen der Betriebsgenehmigung des Altkompressors möglich. Die Gemeinde Leinach war daher genötigt mit der Bestellung des Kompressors in Vorleistung zu gehen.

Es muss festgestellt werden, dass die gewünschte Vereinbarung bis heute nicht abgeschlossen werden konnte. Der Atemschutzpool des Landkreises ist installiert und funktioniert. Die Ausführungen der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach, dass der Landkreis-Pool nicht funktioniere, haben sich als nichtzutreffend herausgestellt. Der Vorsitzende hat alle 51 Bürgermeister des Landkreises sowie zahlreiche Feuerwehrkommandanten hierzu befragt und ausschließlich positive Rückmeldungen bekommen. Von den 52 Landkreisgemeinden sind bislang 49 beigetreten, selbst Margetshöchheim und Zell am Main haben Ihren Beitritt noch in diesem Quartal beschlossen.

Nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Brohm wird die Gemeinde Margetshöchheim nach Beitritt in den Atemschutzpool des Landkreises den Zutritt fremder Feuerwehren zum Feuerwehrhaus Margetshöchheim sperren, so dass auch eine Prüfung unserer Masken durch unser Personal nicht mehr möglich sein wird. Die Gemeinde Zell am Main verkauft laut Herrn Bürgermeister Kipke bereits die eigenen Atemschutzgeräte und erzielt dabei noch gute Preise.

Insofern werden in Kürze 51 der 52 Landkreisgemeinden im Atemschutzpool des Landkreises vertreten sein. Leinach wäre die einzige Gemeinde, die nicht teilnimmt und der „Atemschutzpool Nord-West“ bestünde nur noch aus den Feuerwehren Ober- und Unterleinach. Bisher wurden knapp 44.000 € für den Atemluftkompressor ausgegeben, alleine eine Jahreswartung kostet ca. 1.600 €, was den Kosten des Vollservicevertrags beim Landkreisatemschutzpool für unsere Geräte entsprechen würde.
Bei Fortführung des Atemschutzpools Nord-West müssten weitere vier neue Atemschutzgeräte gekauft werden, was alleine mit rund 5.000 € an Kosten verbunden ist. Des Weiteren müssten mindestens noch zwei Leute einen Wartungslehrgang für PA-Geräte besuchen, was nochmals rund 6.000 € kosten würde. Da die Maskenprüfung nicht mehr durch die Freiwillige Feuerwehr Margetshöchheim erledigt wird, müsste ein eigenes Maskenprüfgerät (Dräger Quaestor 8000) für ca. 40.000 € erworben werden. Hinzu kommen im Laufe der Jahre weitere Ersatzteile und jährliche Wartungskosten.

Auf Feuerwehr und Bürgermeister lastet hohe Verantwortung für die Organisation und Instandhaltung der Gerätschaften. Mit Blick auf den Atemschutzkompressor ist bereits heute festzustellen, dass diesem Gerät zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Mit der Druckluft aus dem Speicher dieses Kompressors werden nämlich auch die Fahrzeugbremsen der großen Löschfahrzeuge offengehalten. Durch den hohen Luftverbrauch für diesen Zweck ist der Druckluftspeicher jedoch nach spätestens einer Woche leer und damit auch die Fahrzeugbremsen zu. Nicht die Feuerwehr, sondern der Hausmeister der Gemeinde lässt mindestens einmal die Woche den Kompressor laufen, damit die Fahrzeugbremsen im Einsatzfall offen sind. Dadurch, dass auch andere Feuerwehren den Kompressor nutzen, ist nicht sichergestellt, dass die Füllungen ordentlich dokumentiert sind und alle Vorschriften eingehalten sind.

Bei einem Beitritt in den Atemschutzpool des Landkreises Würzburg erübrigen sich alle vorgenannten Schwierigkeiten. Für einen Betrag von 200 € pro Atemschutzgerät haben wir eine Vollversorgung und müssen uns um nichts kümmern. Es ist auf Dauer auch nicht notwendig die Flaschen zum Tausch nach Klingholz zu fahren, da aller Voraussicht nach ein Flaschentauschzentrum in Veitshöchheim eingerichtet wird. Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern insbesondere auch aus haftungsrechtlichen Gründen wäre es unverzeihlich im Atemschutzpool Nord-West zu bleiben. Ein Beitritt zum Atemschutzpool des Landkreises Würzburg sollte unbedingt erfolgen.

Eine Beitrittsmöglichkeit zum vorgenannten Preis besteht nur noch bis zur Jahresmitte 2024, aufgrund des erforderlichen Zustimmungsverfahrens sollte der Beitritt jedoch bis Ende März 2024 erklärt werden. Da unsere Feuerwehren den Brandschutz in Leinach nicht ohne geregelten Atemschutz gewährleisten können, haben wir lediglich die Wahl aus zwei Alternativen:

Alternative 1
Verbleib der Freiwilligen Feuerwehren Ober- und Unterleinach im „Atemschutzpool Nord-West“, d. h. den kompletten Atemschutz in Eigenregie mit allen daraus resultierenden Konsequenzen zu führen

Alternative 2
Beitritt in den Atemschutzpool des Landkreises Würzburg mit den geschilderten Vorteilen.

Beschluss 1

Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat dem Atemschutzpool des Landkreises Würzburg beizutreten. Für die Gewährleistung des Brandschutzes sollen insgesamt 12 PA-Geräte angeschafft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, nicht im Atemschutzpool Nordwest zu verbleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses an das Familiengottesdienst-Team für die Passionsspiele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Familiengottesdienst-Team veranstaltet in diesem Jahr erstmalig Passionsspiele an der Kirche Sankt Laurentius. Eintrittsgelder werden für die Veranstaltung nicht verlangt. Da das Familiengottesdienst-Team kein Verein, sondern nur eine Zusammenkunft ehrenamtlicher Helfer ist, verfügt das Team nur über sehr wenige finanzielle Mittel. Anita Klüpfel hat deswegen angefragt, ob ein gemeindlicher Zuschuss für z.B. das Nähen von Gewändern möglich ist.

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9. Haushalt 2024 - Beratung des Vermögenshaushaltes sowie Behandlung von Anträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Grundlage für die Beratungen sind neben dem vorgelegten Vermögenshaushalt und entsprechendem Vorbericht die Anträge der UBL sowie die Haushaltsplanung der Feuerwehren.

Im weiteren Nachgang stellte der Kämmerer den vorgelegten Vermögenshaushalt samt Vorbericht dem Gremium vor. Vereinzelte An- bzw. Nachfragen wurden - sofern möglich - gleich geklärt. Weitere Änderungen des vorgelegten Vermögenshaushaltes werden durch Beschlussfassung vorgenommen.

Beschluss 1

HH-Stelle 1300.9350 – Neuanschaffungen für die Feuerwehr
Der Gemeinderat beschließt, Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

HH-Stelle 6300.9507 – Kleinzentrum in der Ortsmitte
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der UBL zur weiteren Entwicklung in der Ortsmitte zuzustimmen und stellt Haushaltsmittel i. H. v. 15.000 € ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

HH-Stelle 6300.9508 – Gehwegbau Festplatz/Hofstraße
Der Gemeinderat beschließt, Haushaltmittel i. H. v. 10.000 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

HH-Stelle 6700.9860 – Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat beschließt, Haushaltmittel i. H. v. 30.000 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö 10

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

Datenstand vom 25.11.2024 12:12 Uhr