Datum: 16.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:45 Uhr

Bekanntmachung - Ortstermin
Hinweis: Vor der Sitzung führt der Gemeinderat eine Ortseinsicht beim Zwinger St. Laurentius durch. Treffpunkt: 18:30 Uhr am Zwinger St. Laurentius Vor der Sitzung findet die nichtöffentliche Sitzung - Teil I statt (Beginn: 19:00 Uhr)!

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024
2 Ortssanierung Leinach (zu diesem TOP ist Herr Architekt Schlicht vom Büro Schlicht Lamprecht Kern anwesend)
2.1 Präsentation des Entwurfs für die Umgestaltung des Platzes "An der Weeth"
2.2 Präsentation des Entwurfs der Machbarkeitsstudie Julius-Echter-Kirche und Feuerwehrhaus
3 Erhöhung des Dachstuhls sowie Austausch der Holzbalkendecke auf dem Grundstück Fl. Nr. 535, Gemarkung Unterleinach, Steigstr. 8
4 Abriss eines Geräteraumes sowie Um- und Anbau des bestehenden Einfamilienhauses mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 677, Gemarkung Unterleinach, Bürgermeister-Härth-Str. 1 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
5 Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und -plan 2024 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027
6 Beratung und Beschlussfassung über Finanzierung, Projektträgerschaft und Sicherstellung des Betriebs des LEADER-Projektes „Starke Kinder – mit der Natur im Einklang“
7 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz zur Aufnahme von Kaufverhandlungen für das Grundstück Julius-Echter-Kirche
8 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 19.03.2024.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Silvia Schmitt)

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2. Ortssanierung Leinach (zu diesem TOP ist Herr Architekt Schlicht vom Büro Schlicht Lamprecht Kern anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 2
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2.1. Präsentation des Entwurfs für die Umgestaltung des Platzes "An der Weeth"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, durch den Erwerb des Anwesens Goldstraße 2 sowie aufgrund der Entscheidung der Familie Mahler einen Umbau der Gaststätte nicht mehr weiter zu verfolgen entstanden neue Rahmenbedingungen für die Neugestaltung des Platzes „An der Weeth“.
Im Mai 2023 fand hierzu in der Alten Schule ein Bürgerworkshop statt, dessen Ergebnisse in die Entwürfe des Büros Schlicht Lamprecht Kern eingeflossen sind. Dieses Büro wird nun die Vorschläge präsentieren und bittet um Stellungnahme vom Gemeinderat.

Herr Architekt Schlicht informiert nun über die geplante Maßnahme im Rahmen einer Power-Point-Präsentation. Das Wohnhaus Goldstraße 2 kann nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgebrochen werden. Die Scheune sollte jedoch stehen bleiben und es sollte hierfür ein Konzept entwickelt werden. Im Vorfeld wurde auch mit der Regierung von Unterfranken gesprochen. Seitens der Regierung ist gewünscht, ein Konzept für die Nutzung der Scheune zu finden. Hierzu wurden seitens des Büros zwei Varianten erstellt die sich lediglich im Haltestellenbereich des Omnibusses unterscheiden. Die Scheune soll als sogenannte Kaltscheune mit Ausschank, WC´s, Lagerraum sowie mit multifunktionalem Scheunenraum ohne Dämmung genutzt werden. Für den Ausschankbereich ist eine Box mit Küche eingestellt. Die Scheune könnte dann von Privatpersonen und Vereinen genutzt werden. Optimal wäre allerdings eine ganzjährige Nutzung eventuell durch Familie Mahler oder durch Nutzung als Café. Bei Variante 1 hält der Bus mit etwas Abstand zum Platz, bei Variante 2 ist der Haltebereich direkt an der Umrandung des Platzes vorgesehen. Das Büro bevorzugt Variante 1. 
In der anschließenden Beratung zu den vorgestellten Varianten werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Punkte vorgetragen:

  • Es ist hierbei zu bedenken, dass der Unterhalt eines Gebäudes für die Gemeinde wesentlich teurer kommt als die Unterhaltung eines Platzes. Darüber hinaus wird wohl keine großartige Nutzung für die Scheune gefunden werden. Es fehlt eine weitere Variante mit einer Platzgestaltung.
Herr Architekt Schlicht trägt vor, die Regierung von Unterfranken habe sich dahingehend geäußert, dass der Abriss der Scheune mit Platzgestaltung keine städtebauliche Lösung darstelle. Die Gemeinde sollte Örtlichkeiten schaffen, wo sich die Bevölkerung treffen kann. Ein Platz an dieser Stelle wäre viel zu groß dimensioniert.
  • Verbleibt es bei den beiden Stellplätzen für das Gasthaus Mahler und wie hoch sind die Kosten für die Scheune?
Herr Architekt Schlicht informiert, die beiden Parkplätze verbleiben. Die Kosten müssen erst ermittelt werden und zwar in Leistungsphase 3. Momentan befinden wir uns in Leistungsphase 1, also in einer Vorplanung.
  • Der Ansatz mit dem Bus in Variante 1 ist besser. Wenn der Bus auf der Goldstraße steht, stellt dies einen Sicherheitsaspekt dar.
  • Der Vorschlag zur Nutzung der Scheune als Kaltscheune wird als gut befunden.
  • Bezgl. der Bushaltestelle ist zu bedenken, dass es sich bei der Goldstraße um eine enge Straße handelt. Deshalb sollte der Bus etwa 1 m näher an den Rand des Platzes rücken. 
  • Es sollte auch eine Variante mit Platzgestaltung vorgelegt werden.
Herr Architekt Schlicht meint, dazu bräuchte er jedoch Vorgaben (Input) für die Platzgestaltung.
  • Man könnte sich beispielsweise auch die Nutzung der Scheune als Bücherei vorstellen.
Herr Architekt Schlicht entgegnet, dafür wäre aber der Aufwand wesentlich größer als die angedachte Nutzung als Kaltscheune.
  • Es wäre auch daran zu denken die Scheune entsprechend einzukürzen bzw. in der Höhe zu begrenzen.


Nach weiterer Beratung fasst der Vorsitzende abschließend zusammen, die vorgestellte Vorplanung kann nun in den Fraktionen beraten werden. Wir müssen uns auch eine weitere Alternative überlegen. Man müsse auch über den Vorschlag für eine Platzgestaltung diskutieren und diese Punkte an das Architekturbüro weitergeben.

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2.2. Präsentation des Entwurfs der Machbarkeitsstudie Julius-Echter-Kirche und Feuerwehrhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, seitens der Städtebauförderung wird als Fördervoraussetzung des Projekts „Neugestaltung Umfeld Julius-Echter-Kirche“ eine Machbarkeitsstudie gefordert die die Nutzung des Umfeldes sowie des Innenraums beinhaltet. Das Büro Schlicht Lamprecht Kern ist mit der Ausarbeitung der Studie beauftragt.

Anschließend informiert Herr Architekt Schlicht mittels einer kurzgehaltenen Power-Point-Präsentation über die Thematik und gibt bekannt, der Gemeinde werde ein entsprechendes Angebot für die Erstellung der Studie übermittelt werden.

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3. Erhöhung des Dachstuhls sowie Austausch der Holzbalkendecke auf dem Grundstück Fl. Nr. 535, Gemarkung Unterleinach, Steigstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altort, sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Geplant ist die Erhöhung des vorhandenen Dachstuhls des Wohngebäudes, sowie ein Austausch der vorhandenen Holzbalkendecke. Hierzu wird der alte Dachstuhl komplett abgetragen, eine Steinreihe ergänzt und mit neuer Holzbalkendecke wieder aufgebaut werden. Die Dachneigung bleibt mit 48° unverändert. 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 14.03.2024 vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Unterlagen noch nicht vollständig, wurden aber mittlerweile ergänzt.

Für das Bauvorhaben liegt ein Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung vor. Laut Planunterlagen soll die Dacheindeckung mit Ton- oder Betonziegeln in der Farbe anthrazit ausgeführt werden. Laut Satzung sind nur rote bis rotbraune Ziegel zugelassen. 
Die Antragsteller begründen die Abweichung damit, dass der Anbau im Jahr 2000 (vor Inkrafttreten der Gestaltungssatzung) mit anthrazitfarbenen Ziegeln gedeckt wurde und die Fassadengestaltung eine Einheit bildet. Eine Eindeckung gemäß der Gestaltungssatzung würde das Ortsbild negativ beeinflussen.

Die Unterlagen wurden zur Prüfung an das Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten gesendet. Es wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Antragstellerin beabsichtigt den bestehenden Dachstuhl abzubrechen und durch einen Neuen zu ersetzen. Ebenfalls ausgetauscht werden soll die Holzbalkendecke über dem Obergeschoss. 
Die lichte Raumhöhe im Obergeschoss wird erhöht, die Balkenlage über dem Obergeschoss wird höher gesetzt. Der neue Dachstuhl soll wieder als Satteldach ausgebildet werden. Die Dachneigung ist mit 48° angegeben. Für die Dacheindeckung ist ein anthrazitfarbener Ziegel vermerkt. Ein Kniestock ist nicht angegeben. 
Nach der Gestaltungssatzung ist das geplante Satteldach mit der Neigung von 48° zulässig. Für die Dachüberstände wird darauf verwiesen, dass diese am Ortgang max. 0,20 m und an der Traufe max. 0,30 m (ohne Rinne) betragen dürfen. Vorhandene Gebäude dürfen bei nachträglichen Dachausbauten eine Trauferhöhung von 0,40 m aufweisen. Dies ist eingehalten.
Für die Dacheindeckung sind rote bis rotbraune Dachsteine als Ton- oder Betonziegel zugelassen. Die geplante anthrazitfarbene Eindeckung ist damit unzulässig. Mit der Erneuerung des Daches verliert die bestehende Eindeckung ihren Bestandsschutz. Die Farbe der Ziegel ist satzungskonform anzupassen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag wird zugestimmt und es wird eine Befreiung von der festgesetzten Ziegelfarbe rote bis rotbraune Ziegel in anthrazitfarbenen Ziegeln erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Abriss eines Geräteraumes sowie Um- und Anbau des bestehenden Einfamilienhauses mit PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 677, Gemarkung Unterleinach, Bürgermeister-Härth-Str. 1 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lengfelder“. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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5. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und -plan 2024 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Leinach für das Jahr 2024


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leinach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt


       in den Einnahmen 
       und 
       Ausgaben mit        7.033.642 €

und im Vermögenshaushalt 

       in den Einnahmen 
       und 
       Ausgaben mit        1.817.335 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

      • Grundsteuer A – für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe        330 %
      • Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke        320 %
  • Gewerbesteuer        320 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.172.274 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.


Leinach, den 




Arno Mager
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über Finanzierung, Projektträgerschaft und Sicherstellung des Betriebs des LEADER-Projektes „Starke Kinder – mit der Natur im Einklang“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Leinach hat sich mit dem Projekt „Starke Kinder – mit der Natur im Einklang“ bei der LAG Wein-Wald-Wasser für eine LEADER-Förderung beworben. Das Projekt beinhaltet eine Neugestaltung des Außenbereiches des alten Kindergartens Barbara Gram nach neuesten pädagogischen Gesichtspunkten in Verbindung mit einer nachhaltigen und ökologischen Ausrichtung.

Über die LEADER-Förderung kann das Projekt zu 60% bezuschusst werden, es ist sogar ein Projektkostenvorschuss von 50% zu Beginn der Maßnahme möglich. Nach Aussage der Umsetzungsbegleitung der LAG, Herrn Fröhlich, sind die Erfolgschancen für eine Förderung aussichtsreich. Der Gemeinderat hat auch schon entsprechende Mittel für dieses Projekt im Haushalt 2024 eingestellt.

Zwingende Kriterien für die Förderfähigkeit sind ein Finanzierungsplan, die Benennung eines Projektträgers, die Sicherstellung der Finanzierung und der Betrieb des Projekts bis zum Ende der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Da es sich um ein gemeindliches Projekt handelt, kann auf den Finanzierungsplan verzichtet werden, für die übrigen genannten Kriterien benötigt es jedoch einen Gemeinderatsbeschluss.

Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss

Die Gemeinde Leinach übernimmt die Projektträgerschaft des LEADER-Projekts „Starke Kinder - mit der Natur im Einklang“ und sichert die notwendige Finanzierung sowie den Betrieb des Projekts mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz zur Aufnahme von Kaufverhandlungen für das Grundstück Julius-Echter-Kirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den verteilten Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz zum Erwerb des Grundstücks Fl. Nr. 18, Gemarkung Unterleinach (Julius-Echter-Kirche). Er beantragt, mit dem Eigentümer des Kirchengrundstückes Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, das Grundstück zu erwerben.

Der Antragsteller informiert, der Eigentümer des Kirchengrundstückes hat geäußert, dass die Julius-Echter-Kirche nicht mehr als Kirche genutzt wird. Die Gemeinde hat bisher hohe Mittel in die Außensanierung des Gebäudes gesteckt und derzeit wird das Umfeld saniert. Das Kirchengebäude selbst muss wieder mit Leben erfüllt werden. Zuschüsse können nur dann gewährt werden, wenn die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes ist.

In der anschließenden Beratung hierzu werden folgende Punkte vorgetragen:

  • Man sollte abwarten bis die Diözese selbst auf die Gemeinde zukommt.
  • Dies ist richtig, man sollte in dieser Angelegenheit seitens der Gemeinde nicht vorpreschen.

Nach weiterer Beratung schlägt der Vorsitzende vor, wenn die Gemeinde ein entsprechendes Nutzungskonzept hat, dann kann eine entsprechende Anfrage beim Eigentümer des Kirchengrundstückes erfolgen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

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8. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö 8

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende lädt das Gremium zur bevorstehenden Maibaumaufstellung am 30.04.2024 ab 17 Uhr zum Festbetrieb ein. Der Maibaum wird in diesem Jahr von der FFW Unterleinach aufgestellt und die Schulkinder und auch die Kindergartenkinder tragen etwas vor.

  1. Der Vorsitzende informiert über den Ausbau von Entwässerungstöpfen, Verlegung der unterirdischen Schieberstation zur bereits vorhandenen oberirdischen Schieberstation, Vollsperrung der St 2310 vom 07.05. bis zum 07.06.2024 an der Gasbaustelle am Greußenheimer Berg. Allerdings erfolgt hierdurch keine Beeinträchtigung der Scheitholzaktion.


  1. Der Vorsitzende berichtet über die bevorstehende Deutschland-Tour. Voraussichtlich am 22.08.2024 kommt um 13.44 Uhr die Deutschland-Tour nach Leinach. Die Durchfahrt dauert etwa 30 Minuten. Es handelt sich hierbei um ein Rennen von internationalem Rang, gleichzusetzen mit der Tour de France. ARD und ZDF berichten live über die Zieleinfahrten. Es nehmen 20 Teams zu je 6 Spitzen-Radprofis teil. Die Tour geht von Schweinfurt bis nach Villingen-Schwenningen und dann von Trier nach Saarbrücken. Es wird Hilfspersonal benötigt und Streckenfeste sind erwünscht.

  1. Der Vorsitzende bringt vor, die angedachte Ferienbetreuung in den Pfingstferien findet wegen zu geringer Beteiligung nicht statt. Es liegen nur sechs Anmeldungen vor.

Datenstand vom 13.05.2024 11:20 Uhr