Datum: 02.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Besprechungszimmer
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
1.1 Erweiterung der Grundschule
2 Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1
3 Antrag auf Nutzungsänderung für Gewerbliche Nutzung eines Werkraumes mit 12,18 m² und eines Gargagenflachdaches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36
4 Aktuelle Informationen und Anfragen

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1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö 1
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1.1. Erweiterung der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 1.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Bau- und Planungsausschuss über die aktuelle Situation in der Grundschule und die Rahmenbedingungen einer zukünftigen Ganztagsbetreuung. Der förderfähige Platzbedarf pro Kind in der Ganztagesbetreuung beträgt 1- 2,5 m². Die Grundschule Leinach benötigt derzeit zweizügig 8 Klassenzimmer für den Schulbetrieb im Schulgebäude. Das Containerprovisorium der Mittagsbetreuung und der darin untergebrachte Werkraum der Grundschule sind befristet bis in das Jahr 2027 genehmigt worden. Aus diesem Grund war angedacht, dass Architektenbüro HAAS + HAAS zu beauftragen, um den genauen Platzbedarf zu ermitteln und auch Möglichkeiten weiter aufzuzeigen, wie im Bestandsgebäude und gegeben falls durch ein Ausweichgebäude Platz geschaffen werden kann. 
Hierzu wurde in ersten Überlegungen angedacht im Walmdach über dem Lehrerzimmer ein weiteres Klassenzimmer zu schaffen. Auch könnte ein separates Gebäude auf dem oberen Pausenhof realisiert werden, da hier Baurecht besteht und außerdem günstig ein Kanal-Wasser-Stromanschluss erstellt werden könnte. Es liegt ein Honorarangebot für LP1 und LP 2 für die Planung vor in Höhe von 17.600 €.

Seitens des Bau-und Planungsausschusses werden folgend Punkte diskutiert:
  • Die vorhandenen Räumlichkeiten sind für die Schule und die Mittagsbetreuung ausreichend.
  • Es soll nicht nur die Schule erweitert werden, sondern auch an ein Multifunktionsgebäude gedacht werden.
  • Es muss für zukünftige Bauvorhaben grundsätzlich erst einmal Baurecht geschaffen werden, bevor weiter geplant wird (Anpassung Bebauungsplan).
  • Es muss kalkuliert werden, welche Kosten nach Abzug der Fördergelder von der Gemeinde Leinach zu tragen sind. Dieses ist nur mit einer Planung möglich.
  • Bei einer Planung muss der Bedarf der Feuerwehr und Bauhof mit ermittelt werden.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt einen Workshop mit den Betroffenen und dem Gemeinderat zu veranstalten, um einen Bedarf ermitteln zu können. Weiter muss zur Prüfung der Förderfähigkeit ein Büro beauftragt werden, um die Planunterlagen bei der Regierung einreichen zu können.
  

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2. Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 3
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde und im Sanierungsgebiet.

Geplant ist ein Anbau an das bestehende Gebäude der Rathausstraße 1. Der Anbau ist mit einer Tiefe von ca. 8,0 m und einer Breite von ca. 13 m vorgesehen. Das Wohnhaus des Anwesens ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen und mit einem Mansardhalbwalmdach errichtet worden. 

Erstmalig wurde der Antrag in der Bauausschusssitzung am 14.03.2024 behandelt. Aufgrund massiver Abweichungen bei der Gestaltung und negativen Stellungnahme des Ortplaners (Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten) musste eine Umplanung erfolgen, welche nun vorliegt.

Als Dachneigung ist nun ebenfalls ein Mansarddach vorgesehen und auch die Dacheindeckung soll wie schon beim Hauptgebäude mit Biberschwanzziegeln eingedeckt werden.

Eine erneute Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen steht noch aus, sollte aber bis zur nächsten Gemeinderatssitzung durch das Sanierungsbüros Schlicht-Lamprecht-Kern Architketen nachgereicht werden.

Am heutigen Nachmittag ist zu dem Bauvorhaben eine Stellungnahme vom Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten eingegangen. Das Büro weist darauf hin, dass es sich bei der Rathausstr. 1 um ein Einzeldenkmal handelt und dringend die Untere Denkmalschutzbehörde mit einzubeziehen ist. Auch sollte ein Vor-Ort-Termin mit den Antragstellern und dem Sanierungsbüro ausgemacht werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeindeverwaltung das Bauvorhaben von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 07.05.2024 zu nehmen. Der Bau- und Planungsausschuss folgt der Empfehlung.

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3. Antrag auf Nutzungsänderung für Gewerbliche Nutzung eines Werkraumes mit 12,18 m² und eines Gargagenflachdaches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“.

Geplant ist die Nutzungsänderung eines Kellerraumes (Werkraum) zu einem Kosmetikraum mit Fußpflege, welcher von der Antragstellerin ohne zusätzliches Personal genutzt werden soll. Die Größe des Raumes ist mit 12,18 m² angegeben. Die Tätigkeit soll ca. 8 Stunden die Woche ausgeführt werden. Ein Kosmetikstudio wird als stilles Gewerbe betrachtet, weshalb die Art der Nutzung in einem Wohngebiet zulässig ist. Ein störender Zu- und Abfahrtsverkehr ist nicht zu erwarten. Als zusätzlicher Stellplatzbedarf ergibt sich laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Leinach ein Stellplatz, welcher auf dem Grundstück hergestellt wird.

Weiter ist geplant das Flachdach der Garage als Terrasse zu nutzen. Hierzu soll erste Hälfte des Daches (30,80 m²) zu einer Terrasse mit Absturzsicherung und die zweite Hälfte des Daches begrünt werden.
Ausreichender Abstand zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten.

Herr Kirchheimer stellt das Bauvorhaben dem Bau- und Planungsausschuss vor. Da es sich um ein stilles Gewerbe handelt und mit überschaubaren Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, wird empfohlen der Nutzungsänderung zuzustimmen. Auch sind für die Erstellung der Dachterrasse ausreichend Abstandsflächen vorhanden, weshalb auch hier empfohlen wird zuzustimmen.

Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

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4. Aktuelle Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Es wurden keine Informationen und Anfragen vorgebracht.

Datenstand vom 13.05.2024 11:19 Uhr