Datum: 07.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 16.04.2024
2 Informationen über den Betrieb des Dorfladens durch die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH (zu diesem TOP ist Herr Dirk Maier von der Steuerberatungsgesellschaft Schwarz & Partner GmbH, Höchberg, anwesend)
3 Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1
4 Antrag auf Nutzungsänderung für Gewerbliche Nutzung eines Werkraumes mit 12,18 m² und eines Garagenflachdaches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36
5 Privatisierungsprüfung gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung; Mitteilungspflicht an die Rechtsaufsichtsbehörde
6 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 16.04.2024.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Informationen über den Betrieb des Dorfladens durch die Leinacher Einkaufsmarkt GmbH (zu diesem TOP ist Herr Dirk Maier von der Steuerberatungsgesellschaft Schwarz & Partner GmbH, Höchberg, anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Maier präsentiert anhand einer Power-Point-Präsentation das Betriebsergebnis der Leinacher Einkaufsmarkt GmbH im Vergleich zu den Betriebsergebnissen der AWO. Allerdings ist die Entwicklung in den letzten Jahren nicht vergleichbar. Die Umsatzzahlen der Leinacher Einkaufsmarkt GmbH spiegeln lediglich die Provisionen von tegut wieder, während die AWO den tegut Gesamtumsatz herangezogen hatte.
Anschließend erläutert er die Zahlen für das vergangene Jahr 2023. Festzustellen ist, dass die Personalkosten (261.000 €) mit dem Rohertrag (245.000 €) aufgehen. Somit zeichnet sich ein Defizit von lediglich bis zu 25.000 € im Jahr 2023, also dem ersten Jahr der GmbH, ab. Gegenüber der AWO ist eine deutliche Umsatzsteigerung zu verzeichnen. Im Vergleich zu dem gegenüber der AWO geleisteten Verlustausgleich von rund 60.000 € ist dies eine sehr gute Entwicklung. Ende des nächsten Jahres ist damit zu rechnen, dass wahrscheinlich nur ein Defizit von 10.000 € zu verzeichnen ist. Wir sind auf einem guten Weg.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der Geschäftszahlen des Postbetriebes informiert Herr Maier, die Zahlen weisen eine Größenordnung von rund 750 € pro Monat auf, allerdings ist nicht bekannt, wieviel Personaleinsatz die Poststelle benötigt.

Der Vorsitzende fügt an, der Wechsel des Anbieters für Backwaren (Maxl Bäck) hat enorme Steigerungen der Umsatzzahlen ergeben. Jedoch werden, im Gegensatz zum Vorgänger, nicht verkaufte Backwaren nicht zurückvergütet. Diese werden dann zum halben Preis verkauft. Der Umsatz der GmbH hat sich gegenüber dem AWO-Betrieb fast verdoppelt, allerdings nicht der Rohertrag.
Künftig soll im Dorfladen auch Kaffee aus einem professionellen Automaten, welcher geleast werden soll, ausgeschenkt werden. Die Kosten für Leasing betragen rund 190 € im Monat inkl. Wartung und Service. Es kann ein „to-go-Kaffee“ erst einmal in Pappbechern verkauft werden.

Abschließend erklärt Herr Maier, ein Leasing dieses Kaffeeautomaten komme insgesamt günstiger als ein Kauf.

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3. Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 3
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde und im Sanierungsgebiet.

Geplant ist ein Anbau an das bestehende Gebäude der Rathausstraße 1. Der Anbau ist mit einer Tiefe von ca. 8,0 m und einer Breite von ca. 13 m vorgesehen. Das Wohnhaus des Anwesens ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen und mit einem Mansardhalbwalmdach errichtet worden. 

Erstmalig wurde der Antrag in der Bauausschusssitzung am 14.03.2024 behandelt. Aufgrund massiver Abweichungen bei der Gestaltung und negativen Stellungnahme des Ortplaners (Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten) musste eine Umplanung erfolgen, welche nun vorliegt.

Als Dachneigung ist nun ebenfalls ein Mansarddach vorgesehen und auch die Dacheindeckung soll wie schon beim Hauptgebäude mit Biberschwanzziegeln eingedeckt werden.

Eine erneute Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen steht noch aus, sollte aber bis zur nächsten Gemeinderatssitzung durch das Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten nachgereicht werden.

Das Bauvorhaben wurde in der Bau- und Planungsausschusssitzung am 02.05.2024 vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ging auch eine Stellungnahme vom Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten ein. Das Büro weist darauf hin, dass es sich bei der Rathausstr. 1 um ein Einzeldenkmal handelt und dringend die Untere Denkmalschutzbehörde mit einzubeziehen ist. Auch sollte ein Vor-Ort-Termin mit den Antragstellern und dem Sanierungsbüro vereinbart werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeindeverwaltung das Bauvorhaben von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu nehmen. Der Bau- und Planungsausschuss folgt der Empfehlung.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Die Entscheidung über diesen Bauantrag wird vertagt, bis der Vor-Ort-Termin durchgeführt und eine Klärung erfolgt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Dritten Bürgermeister Erhard Franz)

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4. Antrag auf Nutzungsänderung für Gewerbliche Nutzung eines Werkraumes mit 12,18 m² und eines Garagenflachdaches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“.

Geplant ist die Nutzungsänderung eines Kellerraumes (Werkraum) zu einem Kosmetikraum mit Fußpflege, welcher von der Antragstellerin ohne zusätzliches Personal genutzt werden soll. Die Größe des Raumes ist mit 12,18 m² angegeben. Die Tätigkeit soll ca. 8 Stunden die Woche ausgeführt werden. Ein Kosmetikstudio wird als stilles Gewerbe betrachtet, weshalb die Art der Nutzung in einem Wohngebiet zulässig ist. Ein störender Zu- und Abfahrtsverkehr ist nicht zu erwarten. Als zusätzlicher Stellplatzbedarf ergibt sich laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Leinach ein Stellplatz, welcher auf dem Grundstück hergestellt wird.

Weiter ist geplant das Flachdach der Garage als Terrasse zu nutzen. Hierzu soll die erste Hälfte des Daches (30,80 m²) zu einer Terrasse mit Absturzsicherung umgebaut werden und die zweite Hälfte des Daches begrünt.
Ausreichender Abstand zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten.

Dem Bau- und Planungsausschuss wurde das Vorhaben in der Sitzung am 02.05.2024 vorgestellt. Gegen das Vorhaben wurden keine Bedenken geäußert, weshalb empfohlen wird der Nutzungsänderung und dem Erstellen der Dachterrasse zuzustimmen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Der vorliegenden Nutzungsänderung und der Erstellung der Dachterrasse wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Privatisierungsprüfung gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung; Mitteilungspflicht an die Rechtsaufsichtsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 61. Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung sollen Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel). 

Es wird darauf hingewiesen, dass den Gemeinden bei dieser Prüfung ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht. Die Vorschrift begründet auch keine Privatisierungsverpflichtung.

Mit Änderung der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht aus dem Jahre 2009 wurde u.a. festgelegt, dass die Gemeinden diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen sollen. Die Bekanntmachung ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten. Erstmalig wurden die Ergebnisse der Prüfung von den Gemeinden der Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 01.07.2014 mitgeteilt.

Die Gemeinde Leinach zieht insbesondere bei der Erledigung folgender Aufgaben nichtkommunale Stellen bzw. private Dritte heran:

  • Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Gas (priv. Energieversorgungsunternehmen)
  • Betriebsträgerschaft der Kinderbetreuung in Kindergarten und Kinderkrippe (Barbara Gram´sche Kindergartenstiftung und Elisabethenverein)
  • Städtebauliche Entwicklung und Ortssanierung (Sanierungsbeauftragter und Ortsplaner, Architekten Schlicht Lamprecht Kern)
  • Bauleitplanung, insbes. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen (private Büros)
  • Planung und Bauüberwachung größerer Baumaßnahmen (private Ing.-Büros)
  • Neubau und Sanierung Trinkwasser - und Abwassernetz (private Ing.-Büros)
  • Technische Betriebsführung der Wasserversorgung (Mainfranken Netze GmbH)
  • Gebührenkalkulation und Vermögensbuchführung bei Trinkwasser- und Abwassergebühren (Kommunalberatung Röder)
  • Pflege von Flurbereinigungswegen, Gräben und Bachläufen (landwirtschaftliche Betriebe)
  • Standprüfung von Grabsteinen und Bestattungswesen (gewerbl. Betriebe)
  • Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch- und Wurstwaren (Leinacher Einkaufsmarkt GmbH).

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, das derzeit weitere Bereiche zur Übertragung von gemeindlichen Aufgaben an private Dritte nicht erkennbar sind. Der Gemeinderat wird jedoch, wie bisher auch, die Privatisierungsprüfung beachten und prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö 6

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende informiert hinsichtlich der Überplanung der Ortsmitte, nachdem die Freistrecke und damit sowohl die Anbauverbots- als auch die Baubeschränkungszone weggefallen sind, sollte der Bereich überplant werden, um einerseits die neue Ortsmitte einer adäquaten Nutzung zuzuführen und andererseits sich durch eine Vorkaufsrechtssatzung Grundstücksrechte zu sichern.
    Im nördlichen Bereich handelt es sich noch um vier Grundstücke, die zu erwerben wären, im südlichen Bereich sind die Grundstücke zum Teil in Privatbesitz. Hier wäre z. B. eine Häuserzeile denkbar. Auch die Gartengrundstücke könnten miteinbezogen werden.
Diese Grundsatzüberlegungen bilden dann die Basis für die notwendige Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung.
Als Büro muss nicht zwingend das Büro Schlicht Lamprecht Kern gewählt werden, da es sich hier nicht um das Sanierungsgebiet handelt. Die Gemeinde würde, wenn Einverständnis besteht, sich auf die Suche nach einem geeigneten Büro machen.

Der Gemeinderat erklärt hierzu sein Einverständnis.

  1. Der Vorsitzende berichtet über den derzeitigen Stand der Waldflurbereinigung. Nach einer Information des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Herr Stadler, wurde die Arbeit zum Verfahren nicht abgebrochen, es ist aktuell nur noch nicht endgültig klar, in welchem Sachgebiet es bearbeitet werden wird und wann es zeitlich „bedient“ werden kann. Die Anordnungsarbeiten müssen vermutlich von einem anderen Sachgebietsleiter erledigt werden, weshalb man gezwungen ist, etwas vom gewohnten Ablauf abzuweichen. Es erfolgt Meldung, sobald eine klare Entscheidung über die Bearbeitung getroffen werden kann. Da dafür mehrere interne Abstimmungen notwendig sind und die Entscheidung auch zuverlässig funktionieren soll, muss noch um etwas Geduld gebeten werden. Auch wenn es jetzt noch etwas Klärungsbedarf gibt, würde das notwendige Verfahren „Waldneuordnung Oberleinach“ als dringender bewertet werden und die Anordnung priorisiert werden. Die Gespräche mit dem betreffenden Sachgebiet sind im Mai/Juni angesetzt und danach kann hoffentlich eine verbindliche Aussage getroffen werden.

  1. Der Vorsitzende gibt bekannt, nachdem im letzten Jahr auf der Friedwiese der „Ort der Besinnung“ nachgerüstet wurde, sind jetzt eigentlich nur noch die Torbögen offen. Auf den Cortenstahlbogen sollte verzichtet werden, es könnten aber beispielsweise zwei oder mehr Rosenbögen errichtet werden.

  1. Gemeinderatsmitglied Adalbert Franz kritisiert das Auftreten von Herrn Architekten Schlicht bei der letzten öffentlichen Sitzung. Bei der Präsentation des Entwurfs für die Umgestaltung des Platzes „An der Weeth“ wurde keinerlei Alternativplanung vorgelegt. Auch bei dem Punkt zur Präsentation der Machbarkeitsstudie Julius-Echter-Kirche und Feuerwehrhaus wurde keine Planung vorgelegt.

Gemeinderatsmitglied Manfred Franz schlägt vor, den Auftrag mit dem Architekten Schlicht Lamprecht Kern aufzukündigen und eventuell das Büro Tropp einzuschalten.

  1. Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann informiert, für den 18.05.2024 soll das Mobiliar für den Jugendraum im Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus eingerichtet werden.

Der Vorsitzende fügt an, es wurden bereits Putzarbeiten durchgeführt. Die Fliesen müssen noch geklebt werden.

Datenstand vom 25.11.2024 12:10 Uhr