Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 23.07.2024.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der mehrjährigen Neukalkulation der Trinkwasser- und Abwassergebühren;
Vorstellung durch Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/ Röder und informiert einführend, dass aufgrund mehrfacher und vor allem schwerwiegender Preiserhöhungen unseres Vorlieferanten Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) eine vorzeitige Kalkulation der Wasser- und somit auch der Abwassergebühren erforderlich geworden ist. Der FWM verrechnete noch im Jahr 2021 pro m³ Trinkwasser 1,20 €, im Jahr 2022 dann 1,45 € und im Jahr 2023 schließlich 1,84 €. Jetzt ist eine erneute Preiserhöhung zum 01.01.2025 auf 2,15 € angekündigt. Diese Erhöhung stellt eine annähernde Verdopplung des Wasserpreises innerhalb weniger Jahre dar.
Außerdem gab es Beanstandungen durch die überörtliche Rechnungsprüfung hinsichtlich eines Rundungsfehlers bei der Euro-Umrechnung in der Satzung, die ebenfalls eine Satzungsänderung erforderlich machen.
Es ist vorgesehen in dieser Sitzung nur die Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen und zu beraten. Für die nächste Sitzung wird dann ein neuer Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Winkler erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung als Grundlage des zukünftigen Benutzungsgebührensatzes. Bisher betrug der Trinkwasserpreis pro m³ insgesamt 2,29 €. Aufgrund der nun schon angesprochenen Gebührenerhöhungen durch FWM errechnet sich ein neuer Preis pro m³ Trinkwasser in Höhe von 3,62 €. Erst ab diesem Preis besteht eine Kostendeckung.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, man müsste wegen den Rundungen einen Preis von 3,61 € festlegen, informiert Herr Winkler, man könnte die geplanten Ausgaben geringfügig anpassen, sodass eine gerade Summe von 3,62 € pro m³ Wasser herauskommt.
Nach weiter Beratung und Beantwortung von Fragen aus dem Gremium nimmt der Gemeinderat diese neue Gebührenkalkulation für das Trinkwasser zur Kenntnis.
Anschließend informiert Herr Winkler eingehend die Gebührenkalkulation für die Entwässerung als Grundlage der zukünftigen gesplitteten Benutzungsgebührensätze. Bisher betrug die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,12 € pro m² und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,27 € pro m². Aufgrund der Neukalkulation beträgt nun zukünftig der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung 1,29 € je m² und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,19 € je m².
Der Vorsitzende merkt an, die jährliche Grundgebühr sollte nun auf einen geraden und durch zwölf teilbaren Betrag angepasst werden, um keine Rundungsdifferenzen bei Jahres- und Monatsgrundbetrag zu haben.
Anschließend verweist Herr Winkler auf die Tabelle in der die Entwicklung der Wasser- und Kanalgebühren in den letzten Jahren aufgezeigt sind. Die Erhöhung des Wasserpreises wird nahezu durch die niedrigeren Gebühren bei der Abwasserbeseitigung kompensiert. Somit liegt keine dramatische Gebührenerhöhung vor. Es ist ein Anstieg von bisher 4,84 € für Trinkwasser und Abwasser auf nun 5,35 € zu verzeichnen. Man könnte die Grundgebühr Wasser von derzeit 1,02 € je Monat, also 12,24 € pro Jahr, auf 1 € je Monat, also auf 12 € netto im Jahr für Zähler bis Nenndurchfluss 2,5 m³ festsetzen. Die Grundgebühr Wasser bei Zählern mit Nenndurchfluss über 2,5 m³ beträgt bisher 3,07 € pro Monat, also 36,81 € pro Jahr; auch hier könnte man auf 3 € je Monat bzw. 36 € pro Jahr gehen. Bei den Kanalgebühren betrug bisher die monatliche Grundgebühr 4,09 €, also 49,08 € im Jahr bei Zählern bis Nenndurchfluss 2,5 m³. Hier könnte man jetzt auf 4 € pro Monat, also 48 € im Jahr gehen. Die Grundgebühr Kanal bei Zählern mit Nenndurchfluss über 2,5 m³ beträgt bisher 8,18 € pro Monat bzw. 98,16 € pro Jahr; auch hier könnt man auf 8 € je Monat bzw. 96 € pro Jahr gehen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgebracht, die Grundgebühren wurden schon seit sehr langer Zeit nicht mehr angepasst. Aufgrund der Inflationsrate müssten die Grundgebühren eigentlich angepasst werden. Darüber hinaus sollte man einen Wasserpreis von 3,60 € pro m³ nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Herr Winkler erklärt, dies sei dann eine bewusste Unterdeckung und man wäre damit angreifbar. Er würde nun die Kalkulationen entsprechend anpassen.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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3. Vorstellung der mehrjährigen Neukalkulation für das Bestattungswesen der Gemeinde Leinach;
Vorstellung durch Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Winkler stellt die Kalkulation für das Bestattungswesen der Gemeinde Leinach vor. Er informiert über die bisher geltenden Gebühren für Einzelgrabstätten, Familiengrabstätten, Urnenerdgrabstätten und die Friedwiese bei einer Belegdauer von 20 Jahren. Des Weiteren informiert er über die neue Gebührensätze die sich aufgrund der Gebührenkalkulation ergeben.
Einzelgrabstätte: bisher 750 €, neu 861 €
Familiengrabstätte: bisher 1.000 €, neu 1.458 €
Urnenerdgrabstätte: bisher 500 €, neu 676 €
Friedwiese: bisher 350 €, neu 416 €.
Allerdings liegen diese Gebühren noch im unteren Bereich im Vergleich zu anderen Gemeinden.
Aufgrund der satzungsrechtlichen Regelungen können in einer Einzelgrabstätte 6 Grabstätten, in einer Familiengrabstätte 10 Grabstellen, in einer Urnenerdgrabstätte 4 Grabstellen und auf der Friedwiese eine Grabstelle errichtet werden. Diesen Zahlen könnte man satzungsgemäß verändern, wodurch sich dann Änderungen bei den neukalkulierten Gebührensätzen ergeben würden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, dass sich die Bestattungen eindeutig Richtung Urnenbestattung verlagert haben.
Herr Winkler stellt nach Beratungen im Gremium über die einzelnen Gebührenerhöhungen fest, er werde verschiedene Berechnungen in Bezug auf die Anzahl der Grabstellen vornehmen. Allerdings waren die bisherigen Gebühren nicht kalkuliert, sondern es handelte sich um einen politischen Preis. Jetzt wurden die Gebühren für einen Zeitraum von vier Jahren kostendeckend kalkuliert.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2820/2, Gemarkung Oberleinach, Am Schönbaum 10 (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“.
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden.
Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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5. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - "Sozialer Zusammenhalt";
Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsmitteilung für das Programm 2025 bis 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, für die Städtebauförderung ist auch dieses Jahr wieder eine Bedarfsmitteilung für die kommenden Jahre vorzulegen. Die Bedarfsmitteilung wurde vom Büro Schlicht erstellt, dementsprechend steht noch die Machbarkeitsstudie Julius-Echter-Kirche auf der Bedarfsmitteilung.
In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat bereits beschlossen, diese nicht durchführen zu lassen, falls ein Entfall nicht förderschädlich ist. Eine entsprechende Telefonnotiz an die Regierung von Unterfranken wurde bereits verfasst, die Rückmeldung der Regierung steht aber noch aus.
Dennoch ergeht der Beschlussvorschlag, die Bedarfsmeldung ohne die Machbarkeitsstudie zu beschließen. Notfalls könnte diese im nächsten Jahr wieder aufgenommen werden, wovon allerdings nicht auszugehen ist.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Der Bedarfsmitteilung für die Programmjahre 2025 bis 2028 mit der vorgetragenen Streichung der Machbarkeitsstudie wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Rollläden zum Sonnenschutz im Vereinsheim der Mad Dogs, Kindergartenstr. 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, die Mad Dogs haben mitgeteilt, dass die Vereinsräume sich im Sommer sehr aufheizen und nur schlecht quer zu lüften sind, weshalb die Hitzebelastung recht groß ist. Sie haben deshalb angefragt, ob es möglich wäre zum Sonnen- bzw. Hitzeschutz an dem Vereinsheim außen Rollläden anzubringen.
Wegen eines einheitlichen Erscheinungsbildes nach außen wurde darum gebeten, für alle Fenster ein Angebot einzuholen. Unglücklicherweise stellte sich bei der Angebotserstellung heraus, dass nur bei den wenigsten Fenstern eine Gurtbetätigung möglich ist (Gebäudestütze ohne weitere Laibung). Insofern müssten Elektro- oder Solar- Rollläden eingebaut werden, was die Kosten deutlich nach oben treibt. Insofern schließt das Angebot mit einem Preis von brutto 19.911,57 € für das gesamte Gebäude.
Deshalb wurde um Mitteilung bis zur heutigen Sitzung gebeten, welche Fenster denn unbedingt benötigt werden und ob diese eventuell auch mit Gurtbetätigung möglich sind.
Leider erfolgte keine Rückmeldung und stattdessen wurde ein Angebot für eine Klimaanlage vorgelegt. Das Angebot schließt mit einem ähnlich hohen Preis und umfasst nur die Räume der Mad Dogs. Bei Deklaration der Klimaanlage als Heizung sind aber 30 % Förderung denkbar. Ohne Förderung schließt das Angebot mit 14.904 € brutto.
Es wird vorgeschlagen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und abzuwarten, bis die entsprechende Mitteilung der Mad Dogs vorliegt.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Dieser Tagesordnungspunkt wird bis auf weiteres abgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag aus der Bürgerschaft auf Sperrung des Schotterweges im Bereich der Brunnengasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verliest den entsprechenden Antrag auf Sperrung des Schotterweges. Im Wesentlichen wird im Antrag vorgebracht, viele Nichtanlieger benutzen diesen Schotterweg teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Darunter sind auch landwirtschaftliche Traktoren und Weinbautraktoren sowie innerörtlicher PKW-Verkehr vom Mühlberg feststellbar. Ein Traktor mit Holzanhänger benutzt den Weg mit erhöhter Geschwindigkeit. Bei dem Antrag geht es um die Sicherheit der Kinder und allen anderen Anwohnern und Spaziergängern, die diesen Weg nutzen.
Der Vorsitzende berichtet, in einem persönlichen Gespräch mit einer Antragstellerin wurde dargelegt, dass sich der Gemeinderat schon einmal mit dem Thema befasst und eine Tonnagenbeschränkung mit Anliegerbefreiung auf 5 t erlassen hat. Mit Ausnahme des „Schweine-LKWs“ sind alle Durchfahrer nach derzeitiger Sachlage legal unterwegs. Die Durchfahrer sind für eine angemessene Geschwindigkeit verantwortlich und können bei Verstößen auch bei der Polizei angezeigt werden.
Recherchen im Bauamt haben jedoch ergeben, dass es sich bei diesem Weg um keine gewidmete Gemeindestraße handelt. Diese Straße ist im Bebauungsplan als Erschließungsstraße ab Brunnengasse bis zum im Anwesen Goldstraße 57 ausgewiesen. Der für die Widmung als Gemeindestraße erforderliche Ausbau mit Asphalt und Straßenbeleuchtung hat nie stattgefunden. Zwischenzeitlich sind auch Ausfahrten zur Goldstraße genehmigt worden. Dennoch handelt es sich noch immer um eine Erschließungsstraße und nicht um einen landwirtschaftlichen Weg.
Eine Sperrung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ wäre daher möglich, was in der Praxis die Durchfahrten jedoch nicht verhindern dürfte. Genauso wäre auch ein Pfosten im Bereich der Einmündung Goldstraße und auf der Gegenseite die Beschilderung „Sackgasse“ mit dem Zusatzschild „Keine Wendemöglichkeit“ denkbar.
Zunächst wurde eine erhöhte Sensibilität bei der Antragstellerin vermutet, da kein vernünftiger Grund für solche Durchfahrten zu erkennen ist. Eine Rückfrage bei weiteren Anliegern bestätigte jedoch die Aussagen der Antragstellerin.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Erschließungsstraße handelt, ist das Anliegen der Antragstellerin gerechtfertigt. Insofern wird vorgeschlagen dem Antrag zuzustimmen und einen entsprechenden Pfosten mit Sackgassenkennzeichnung aufzustellen.
Der Gemeinderat diskutiert nun folgende Punkte:
- In diesem Bereich kann nicht viel Verkehr vorherrschen. Der Weg sollte nicht gesperrt werden und der Antrag sollte abgelehnt werden.
- Es handelte sich früher um den Erschließungsweg für die vier dort vorhandenen Grundstücke, da keine Ausfahrt auf die Goldstraße vorhanden war. Zwischenzeitlich hat sich jedoch die Sachlage geändert.
- Man sollte den Schotterweg nicht sperren.
- Die jetzige Beschilderung im dortigen Bereich ist ausreichend.
Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Die Beschilderung im dortigen Bereich soll unverändert belassen werden und der Weg soll nicht gesperrt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/62 - 10/2024. Sitzung des Gemeinderats
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17.09.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
- Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag der Gemeinde Leinach auf Zwischenrevision im Gemeindewald Leinach. Nun ist ein entsprechendes Antwortschreiben eingegangen. Die Abteilungsleiterin des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Frau Julke, teilte mit, aufgrund der sich im Moment abzeichnenden gewissen Konsoldierung im Wald wird eine Vorprüfung der waldlichen Notwendigkeiten in den Beständen des Leinacher Waldes vorgenommen, um dann entscheiden zu können, welche Schritte als Nächstes zu gehen sind. Mit Vorliegen der Ergebnisse der Vorprüfung kommt das Amt dann auf die Gemeinde zu.
- Der Vorsitzende berichtet, von einem Anliegen aus der Bürgerschaft wegen der Aufstellung von Kindertoiletten auf den Spielplätzen. Hierzu zeigt er einen Firmenprospekt für eine sogenannte „Oilette-Toilette“. Der Preis beträgt hierfür netto 2.890 € für eine Toilette.
Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, eine solche Toilette ist für die Gemeinde nicht vorstellbar.
- Der Vorsitzende gibt bekannt, das es voraussichtlich ab September/Oktober diesen Jahres einen neuen Gastro-Abholservice in Leinach, Hofstraße 27 geben wird. Es soll Pizza und Döner angeboten werden.
- Der Vorsitzende berichtet, dass die von der Gemeinde angeschafften Wildbienenhäuser, welche über die ILE mit 80 % gefördert wurden, zwischenzeitlich im Bereich des Steinaugshofes bzw. im Bereich Trieb Unterleinach aufgestellt wurden.
- Der Vorsitzende gibt eine Information der AWO bezüglich der Durchführung von Ferienbetreuungen bekannt. Ab dem Jahr 2026 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Betreuung für alle Grundschüler eingeführt. Hierbei ist auch ein Großteil der Ferien inbegriffen. Aufgrund dessen ist die AWO aktuell in den Startlöchern, ihre eigenen Schulkindbetreuungen (Mittagsbetreuungen und offene Ganztagsschulen) umzustrukturieren. Somit kann von Seiten der AWO keine externe Ferienbetreuung mehr erfolgen. Aus diesem Grunde wird mitgeteilt, dass die AWO als Kooperationspartner für Ferienbetreuungen in Kommunen und Gemeinden, in denen die AWO keine eigenen Einrichtungen betreibt, nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Eventuell muss die Gemeinde dann die Ferienbetreuung mit eigenem Personal aus der Mittagsbetreuung, welche aufgestockt worden ist, durchführen. Allerdings sollte man erst abwarten, welche Regelungen hinsichtlich der Ferienbetreuung seitens des Freistaates Bayern erlassen werden.
- Der Vorsitzende bringt vor, die derzeit in Anwendung befindliche Gemeinde-App von komuna ist sehr aufwendig und wird auch wenig genutzt. Es gibt nun eine Gemeinde-App der Firma Cosmema, die im Landkreis Würzburg und in umliegenden Landkreisen häufig von den Gemeinden genutzt wird. Diese App bietet viele Möglichkeiten sowohl für die Verwaltung, für die Vereine und auch für die Bürger. Vereine können bspw. Ihre Webseiten mit dieser App verknüpfen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 355 € monatlich und auf einen Preis für die Einrichtung in Höhe von 4.330 €. Wir können die komuna-App zum Jahresende kündigen und könnten dann ab Januar die neue App von Cosmema nutzen. Für die Verwaltung besteht damit wesentlich weniger Pflegeaufwand.
Datenstand vom 18.11.2024 09:19 Uhr