Datum: 10.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Ortseinsichten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | 1 |
2. Sanierung und Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266, Gemarkung Unterleinach, St.-Peter-Str. 10
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | beratend | 2 |
Gemeinderat | 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats | 15.10.2024 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im förmlich festgelegtem Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Die Eigentümer beabsichtigen das bestehende Wohnhaus mit angebauter Scheune zu sanieren sowie nördlich anschließend an das Wohnhaus eine Garage neu zu errichten.
Die Planunterlagen wurden zur Prüfung an das Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten weitergeleitet. Folgende Stellungnahme ist hierzu eingegangen:
„Das Gebäude soll wieder ein Satteldach erhalten. Vorgesehen ist eine Dachneigung von 50°. Zur Dacheindeckung liegen keine Angaben vor. Der Schnitt zeigt keinen Kniestock, in den Ansichten lässt sich allerdings ein Kniestock vermuten.
Die östliche Giebelfassade zeigt im Keller zwei liegende Fenster, im Erdgeschoss zwei quadratische Fenster und im Dach zwei stehende Fenstertüren ohne Absturzsicherung.
Die südliche Fassadenseite zeigt ebenfalls drei unterschiedliche Fensterformate (stehend, liegend, stehende Fenstertür). In wie fern die bestehende
Treppe Qetziger Eingang) erhalten bleibt ist unklar, da sie zwar im Grundriss und in einigen Ansichten erkennbar ist, in der Südansicht allerdings nicht. Im Dach sind fünf Dachflächenfenster eingezeichnet.
Die Westansicht zeigt im Erdgeschoss eine liegende Fenstertür in Form eines Hebe-Schiebe-Elementes. Im Giebel sind zwei stehende Fenstertüren ohne Absturzsicherung erkennbar. Im Erdgeschoss wird über einen Balkon ein Freibereich geschaffen, da auf Grund der Topographie kein direkter Zugang zum Garten möglich ist. Der Balkon zeigt ein Geländer mit senkrechter Gliederung.
Auf der Nordseite ist der neue Eingang geplant. Hier sind in der Fassade ein stehendes Fenster und ein liegendes Fenster erkennbar. Das Eingangselement mit Wandscheibe und Treppe springt vor und führt, da dieses Element ebenfalls überdacht werden soll, im übrigen Traufbereich zu einem Dachüberstand von 1,50 m. Zur St.-Peter-Straße ist dieser Versprung in der Fassade nicht sichtbar, da die Giebelfassade mit einer Mauerscheibe verlängert wird. Im Dach sind weitere fünf Dachflächenfenster vorgesehen.
An dieser Fassadenseite ist eine Garage mit Flachdach und Sektionaltor (Breite knapp 6, 0 m) vorgesehen.
Einordnung nach der Gestaltungssatzung
Das geplante Satteldach mit einer Dachneigung von 50° ist grundsätzlich zulässig. Es wird darauf verwiesen, dass als Dacheindeckung rote bis rotbraune
Dachsteine (Ton- oder Betonziegel) zu verwenden sind. Unzulässig ist der geplante Dachüberstand. Dieser darf am Ortgang maximal 20 cm und an der Traufe max. 30 cm betragen.
Weiterhin unzulässig ist der Versprung in der Fassade, da Bauten nicht durch Vor- oder Rücksprünge zergliedert werden dürfen. Da auch diese Fassadenseite einsichtig ist, wird eine Befreiung, sowohl für den Fassadenvorsprung als auch für den Dachüberstand nicht empfohlen.
Dachflächenfenster sind erlaubt, sofern ihre Breite maximal 1, 0 m beträgt und sie in Anordnung, Größe und Format eine rhythmische Gliederung bilden.
Ebenso unzulässig sind sämtliche nicht stehende Wandöffnungen (Fenster, die
breiter sind als hoch oder quadratisch). Nach der Gestaltungssatzung sind Fenster auf ein einheitliches, stehendes Format zu beschränken. Ab einer lichten Breite von 1, 0 m müssen Fenster als zu öffnende Flügel konstruktiv teilbar sein. Aufgesetzte oder aufgemalte Sprossen sind nicht erlaubt. Fenster und
Türen sind vorzugsweise in heimischem Massivholz zu erstellen, aber auch profilierte Kunststoffrahmen sind bei Fenstern möglich. Die Farbe der Fenster muss naturbelassen, hell oder gebrochen weiß gehalten werden.
Balkone u. ä. sind dann zulässig, wenn sie von der Straßenseite her nicht einsehbar sind. Der geplante Balkon (im Grundriss nicht vorhanden) ist einsehbar, da an der Nordseite ein öffentlicher Weg entlang führt. Hier wäre eine Befreiung denkbar, dann andernfalls kein direkter Freibereich für die Wohneinheit geschaffen werden kann und sich der Balkon im rückwärtigen Bereich befindet. Das Balkongeländer ist entweder mit senkrechten Holzlatten oder mit senkrechten, nicht glänzenden Stabstahl- oder Flachstahlgeländer zulässig.
Die Garage ist in dieser Form ebenfalls nicht erlaubnisfähig, da sowohl das geplante Flachdach (neue Flachdächer sind nicht erlaubt) als auch das breite Sektionaltor (Garagentore dürfen max. 2, 50 m breit und hoch sein, bei Mehrfachgaragen muss ein Zwischenpfeiler von mind. 30 cm vorhanden sein) nach Gestaltungssatzung unzulässig sind. Weiterhin sind holzverkleidete Sektionaltore lediglich in beengten Straßenverhältnissen erlaubt. Hier befindet sich die Garage jedoch im Grundstücksinneren, sodass ein Sektionaltor nicht erforderlich erscheint.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Gestaltungssatzung im Zuge der Planung leider in beinahe keinem Punkt berücksichtigt wurde, was zu zahlreichen Unzulässigkeiten führt.“
Die eingegangene Stellungnahme wurde mit den Antragstellern besprochen und die Planunterlagen angepasst. Die Planung hält nun überwiegend die Gestaltungssatzung der Gemeinde Leinach ein, die notwendigen Befreiungen werden noch bis zur Gemeinderatssitzung nachgereicht werden. Auch wurde die geänderte Planung an das Sanierungsbüro gesendet damit die Stellungnahme angepasst werden kann.
Die alte Planung und die überarbeitete Planung wurden vom Bau- und Planungsausschuss gesichtet. Begrüßt wurde das Entgegenkommen bei der Planung von den Bauherren aufgrund der negativ ausgelegten Stellungnahme des Sanierungsbüros. Bei der überarbeiteten Planung müssen noch die notwendigen Befreiungen vom Architekten beantragt werden, welche aber bis zur Gemeinderatssitzung vorliegen soll.
Seitens des Bau- und Planungsausschusses wird empfohlen der Planung zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung zu erteilen.
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3. Sanierung denkmalgeschütztes Fachwerkhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 42/1, Gemarkung Oberleinach, Kirchgasse 6
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | beratend | 3 |
Gemeinderat | 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats | 15.10.2024 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus.
Beschrieben wird das Vorhaben vom Planungsbüro wie folgt:
Gegenstand der vorliegenden Planung ist die umfassende Sanierung / Modernisierung des gesamten Dachgeschosses. Das Wohngebäude welches bisher in Erd-, und Obergeschoss dem Wohnen diente wird im gesamten Dachgeschoss zusätzlich der Wohnnutzung zugeführt. Der Spitzbodenbereich wird teilweise als Luftraum geöffnet oder als Abstellraum genutzt. Die Dacheindeckung wird zurückgebaut, die Holzkonstruktion ertüchtigt, gedämmt und neu eingedeckt.
Bisher gingen die beschriebenen Planunterlagen nicht bei der Gemeinde Leinach ein, lediglich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde beantragt beim Landratsamt Würzburg, weshalb der Punkt nur als Information behandelt werden kann.
4. Bau einer freistehenden Pergola zur Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 815, Gemarkung Oberleinach, Am Mühlberg 38
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | beratend | 4 |
Gemeinderat | 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats | 15.10.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leinach-Süd und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 5,74 m Breite und 4,03 m Tiefe.
Die Pergola soll aus Aluminium mit einem Flachdach und verstellbaren Lamellen errichtet werden. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten.
Folgende Befreiungen/Abweichungen werden beantragt:
Dachneigung: Die Terrassenüberdachung soll als Flachdach ausgebildet werden. Die Baugestaltungssatzung sieht für untergeordnete Bauten abweichende Dachneigung vor. Eine Pergola zählt zu diesen untergeordneten Bauten, weshalb ein Flachdach zulässig ist.
Dacheindeckung: Die Dacheindeckung sollte vorranging mit Ziegeln erfolgen. Laut Baugestaltungssatzung sind aber auch andere Dacheindeckungen zulässig, wenn sie nicht reflektieren. Das Dach soll mit nicht reflektierenden Alulammelen belegt werden.
Seitens des Bau- und Planungsausschusses wird empfohlen dem Bau der Terrassenüberdachung zuzustimmen.
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5. Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 4540/18, Gemarkung Unterleinach, St.-Peter-Str. 59
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | beratend | 5 |
Gemeinderat | 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats | 15.10.2024 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Fein“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 5,11 m Breite und 4,11 m Tiefe. Das Dach soll als Pultdach mit 8° Dachneigung ausgebildet und mit Polycarbonatplatten eingedeckt werden.
Folgende Befreiung/Abweichungen werden beantragt:
Dachform/ Dachneigung: Die Terrassenüberdachung soll mit einem Pultdach und 8° Dachneigung errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht als Dachform ein Walm- oder Satteldach mit min. 22° Dachneigung vor. Laut Baugestaltungssatzung sind auf Nebengebäuden abweichende Dachformen zulässig.
Dacheindeckung: Die Terrassenüberdachung soll mit Polycarbonatplatten belegt werden, laut Baugestaltungssatzung wäre diese Dacheindeckung zulässig, da diese Platten nicht reflektieren. Der Bebauungsplan sieht noch eine Ziegeleindeckung vor.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bauvorhaben zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen/ Abweichungen zu erteilen.
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6. Bauleitplanung - 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinach und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Leinach"; Vorstellung der angepassten Entwürfe und Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | beratend | 6 |
Sachverhalt
Herr Kirchheimer stellt dem Bau- und Planungsausschuss die Entwürfe der 13. Flächennutzungsplanänderung und der Überarbeitung des "Solarparks Leinach" vor.
Behandelt werden in der nächsten Sitzung Gemeinderatsitzung die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden, welche sich im Anhang der Beschlussvorlage befinden. Um Durchsicht bis zur nächsten Sitzung wird gebeten. Herr Ettwein vom Büro Kläre wird hierzu anwesend sein und die eingegangenen Stellungnahmen vorstellen und auf Fragen eingehen.
Angemerkt wird bereits heute, dass seitens des Landratsamtes keine Stellungnahme vom Kreisbrandrat vorliegt, welche aber als wichtig erachtet wird, da im Außenbereich Transformatoren aufgestellt werden müssen um die Anlage später betreiben zu können.
Für die Vorstellung und Abwägung im Gemeinderat ist nächste Woche ca. 1 Stunde vorgesehen.
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7. Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 10.10.2024 | ö | 7 |
Sachverhalt
Bau- und Planungsausschussmitglied Manfred Franz trägt vor, dass ihm für die Baumaßnahme „Bau von Parkplätzen und barrierefreier Zugang am Friedhof Sankt Laurentius“ eine Kostensteigerung von 100 % mitgeteilt wurde. Erster Bürgermeister Mager erklärt das durch unvorhergesehene kleinere Maßnahmen (Abdichtung Kellerwand Nachbarhaus, Einbau von gröberen Gestein mangels Tragfähigkeit des Untergrundes, Bau eines Erschließungsweges zu den Gräber) eine leichte nachvollziehbare Kostensteigerung zu verzeichnen ist, aber auf keinen Fall die Kosten verdoppelt werden. Herr Kirchheimer schlägt in nächster Zeit eine Ortseinsicht vor um die Maßnahmen vor Ort betrachten zu können.
Der Bau- und Planungsausschuss wird von Herrn Mager informiert, dass mit einer erheblichen Kostensteigerung bei der Sanierung der Mittelschule Margetshöchheim gerechnet werden muss. Nähere Informationen wird er in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2024 nennen.
Datenstand vom 18.11.2024 09:17 Uhr