Datum: 07.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Besprechungszimmer
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
1.1 Birke im Bereich Zwinger
1.2 Parkplatz Friedhof Sankt Laurentius
2 Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

zum Seitenanfang

1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/25 - 08/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 07.11.2024 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Birke im Bereich Zwinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/25 - 08/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 07.11.2024 ö beratend 1.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt sowie einzelne Auszüge aus dem Gutachten vom Arboristiker Jürgen Köhler zur Birke vor.

Im Gutachten wird dargestellt, dass die Birke eine erhebliche Neigung zur Totholzentwicklung sowie eine deutliche Schädigung durch Pilzbefall (Birkenporling) aufweist. Darüber hinaus hat die Birke ihr durchschnittliches Lebensalter von ca. 80 Jahren bereits erreicht.

Im Bereich der Birke wurde bereits in früheren Jahren eine Ulme als vorgezogene Ersatzbepflanzung für die Birke nachgepflanzt. Die Birke sollte gemäß damaliger Festlegung bei Erreichen einer gewissen Wuchshöhe der Ulme entfernt werden. Diese Wuchshöhe der Ulme ist bei weitem erreicht. Das weitere Wachstum der Ulme ist durch die nicht entfernte Birke mittlerweile stark beeinträchtigt. Bei einem weiteren Erhalt der Birke wird die Ulme einen nichtmehr reparablen Fehlwuchs erleiden.

Im Übrigen müssen zum Erhalt der Verkehrssicherung erhebliche Aufwände durch den Bauhof getätigt werden. Mehrmals im Jahr muss die Birke sichtkontrolliert werden. Drei bis viermal im Jahr muss eine Hebebühne zum Entfernen des Kronentotholzes angemietet werden. Neben den Mietkosten der Hebebühne entstehen Arbeitsstunden für den Bauhof zum Entfernen und Abfahren des Totholzes. Alle zwei Jahre muss ein Gutachter beauftragt werden, der mittels Schalltomographie die Standsicherheit begutachtet.

Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit steht in keinem Verhältnis zu seinem Zustand. Der Gutachter testiert der Birke eine Vitalität von 2,5 (auf einer Skala von 0 „vital“ bis 3 „abgängig“) und einen Schädigungsgrad von 3 (auf einer Skala von 0 „nicht geschädigt“ bis 4 „sehr stark geschädigt“). Aufgrund der schlechten Vitalität und dem hohen Schädigungsgrad wird die Birke vom Gutachter als nicht erhaltenswert eingestuft.

Zusammenfassend empfiehlt der Gutachter die Birke aufgrund der schlechten Vitalität und des hohen Schädigungsgrades sowie den hohen Kosten für den Erhalt der Verkehrssicherheit und die negativen Auswirkungen auf den Wuchs der Ulme zu entfernen.

In der Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen:

  • Es ist an der Zeit die Birke zu entfernen.
  • Nach der Entfernung muss unmittelbar die bereits beschlossene Neugestaltung des Zwingers angegangen werden, da der Zeitpunkt für Nachbepflanzungen noch gut ist.
  • Die Birke ist ein Ortsprägender Baum und soll stehen bleiben
  • Die Lebensdauer der Birke ist erreicht und sollte entfernt werden, wie bereits im Gutachten empfohlen.
  • Das Gutachten wird angezweifelt, weil hier die Birke als standsicher bewertet wird.
    (Anmerkung d. Verwaltung: standsicher zum Zeitpunkt des Gutachtens am 25.11.2023)
  • Ein Schallgutachten ist erst im Oktober 2025 wieder erforderlich, bis dahin sollte die Birke stehen bleiben.
  • Die Ulme ist in deren Entwicklung schon sehr beeinträchtigt. Dies erkennt man bereits an der Schrägstellung der Ulme sowie an deren Kronenentwicklung.
  • Die Gemeinde hat die Verkehrssicherungspflicht, diese ist mit größeren Aufwand und Kosten verbunden, da hierfür ein Steiger für die Totholzentfernung angemietet werden muss.
  • Auf dem Vorplatz der Kirche steht eine Linde „Naturdenkmal“, hier fallt mehr Totholz ab wie an der Birke. Hier besteht auch eine Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Verantwortung obliegen der Kirche als Eigentümer. 

zum Seitenanfang

1.2. Parkplatz Friedhof Sankt Laurentius

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/25 - 08/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 07.11.2024 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informier über den derzeitigen Baufortschritt.

Im gesamten Bereich der Parkfläche sowie dem Fahrbereich war der Boden nicht tragfähig und musste auf einer Tiefe vom ca. 25 cm – 30 cm ausgetauscht werden. Auch die Abdichtung des Kellers am Wohnhaus Claus-Schnabel-Str. 11 erwies sich als sehr aufwendiger als angenommen. Die aus Bruchsteinen errichteten Außenwände erwiesen sich in deren Ebenheit als äußerst ungleichmäßig, so dass eine normale Abdichtung gegen eindringende Feuchtigkeit nicht durchgeführt werden konnte. Weiter erwiesen sich die Mauerfugen als sehr brüchig auf. Um eine Abdichtung der Kellerwand sicher zu stellen wurde eine Vorwand aus Beton errichtet und diese dann entsprechend gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet. Die zusätzlichen Kosten fallen hierfür in Höhe von ca. 19.000,- €/Brutto an.

Ein zusätzlicher Weg, im südlichen Bereich des Friedhofes, „linken Abteilung“ entlang der Grundstücksgrenze zur Fl.-Nr. 287, ehemaliges Anwesen Hofmann, soll errichtet werden.
Der Weg dient zum besseren Transport eines Sarges bei Beisetzungen mit dem Sargwagen.
Die Wegbreite soll sich nach der Pflastergröße richten sowie eine Breite von mind. 1,80 m bis 2,00 m betragen. Die vorhandenen Hauptwege werden entsprechend angebunden. Die Oberfläche des neuen Weges wird in Pflaster errichtet und die Einfassung mittels Stahlbändern realisiert.

Der östliche Weg am Friedhof (unterste Bestandsweg) zum neu errichteten Parkplatz weist einen Höhenunterschied von ca. 1,70 m auf. Dieser Höhenunterschied soll durch eine neu zu errichtende Treppenanlage überwunden werden, um eine Anbindung zur Ausfahrt des neuen Parkplatzes zu erhalten. Die Mehrkosten belaufen sich für den Weg auf ca. 20.000 € Brutto zzgl. den Kosten der Treppenanlage von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € - 9.000,- € Brutto. Somit belaufen sich die Mehrkosten - Neubau Weg inkl. Treppenanlage auf ca. 29.000,- € Brutto. 

zum Seitenanfang

2. Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/25 - 08/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 07.11.2024 ö 2
Datenstand vom 18.11.2024 09:49 Uhr