Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 15.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 15.10.2024.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Am 24.10.2024 wurde die Jahresrechnung 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss überprüft. Der Vorsitzende übergibt für die Tagesordnungspunkte 2.1 bis 2.2 das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Herrn Martin Seelmann.
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2.1. Vorlage des Prüfungsberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Nach Art. 103 Abs. 1 GO obliegt die örtliche Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Prüfung bildet die Grundlage für die Feststellung der Jahresrechnung und den Beschluss über die Entlastung durch den Gemeinderat (Art. 102 Abs. 3 GO).
Zu Beginn der Prüfung stellt der Vorsitzende fest, dass die Sitzung im Hinblick auf die zu behandelnden Angelegenheiten nichtöffentlich ist und bittet um Beachtung. Weiterhin erläutert der Vorsitzende Zweck und Ziel der örtlichen Rechnungsprüfung. Zudem geht der Vorsitzende auf die bewährte Prüfsystematik hinsichtlich einer formellen, sachlichen und rechnerischen Prüfung der Jahresrechnung ein.
Inhalt der Rechnungsprüfung
Die Kassen- und Rechnungsunterlagen werden stichprobenmäßig geprüft. Die örtliche Prüfung erstreckt sich nach Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
die Aufgaben mit geringem Personal- und Sachaufwand erfüllt worden sind.
Rechnerische Prüfung
Schwerpunktmäßig werden bei der durchgeführten Prüfung die vorhandenen Rechnungsbelege aus dem Haushaltsjahr 2022 samt zugehöriger Anordnungen in den jeweiligen Sachbüchern überprüft. Vereinzelte Nachfragen aus dem Kreis des Rechnungsprüfungsausschusses zu den Unterlagen können schon während der Prüfung geklärt werden.
Bemerkungen:
Hinsichtlich der Vermietung gemeindlicher Wohnungen sollte zu gegebener Zeit ein Tagesordnungspunkt mit auf die Gemeinderatsitzung genommen werden. Dies führt jedoch zu keiner Änderung des Rechnungsergebnisses.
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2.2. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfungsfeststellungen zur Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Bei der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 sind keine Beanstandungen aufgetreten, weshalb eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.
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2.3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass bei der Überprüfung der Unterlagen keine Beanstandungen aufgetreten sind. Folglich kommt es zu keiner Änderung des Gesamtrechnungsergebnisses des Jahres 2022. Somit lautet das Rechnungsergebnis im Verwaltungshaushalt auf 6.678.655,58 € und im Vermögenshaushalt auf 1.759.230,25 €.
Das Gesamtergebnis der Haushaltsrechnung 2022 liegt bei 8.437.885,83 €.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.4. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis genommen und behandelt, sowie die Jahresrechnung 2022 festgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Arno Mager nimmt an der Abstimmung nicht teil
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3. Unternehmensrecht der Gemeinden und Verbände;
Vorlage der kommunalen Beteiligungsberichte gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Berichte über kommunale Beteiligungen an privaten Betrieben müssen jährlich der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg vorgelegt werden. In unserem Fall handelt es sich um einen Bericht über die Beteiligung an der Leinacher Einkaufsmarkt GmbH.
Dieser Beteiligungsbericht ist von unserer Steuerberatungsgesellschaft Schwarz und Partner im Oktober 2024 erstellt worden und ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zugestellt worden. Erfreulich ist, dass die Ertragslage für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2023 positiv ausfällt, wobei festzustellen ist, dass dies eine vorläufige Zahl ist.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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4. Beratung und Beschlussfassung über die Beseitigung einer Birke im Bereich Zwinger, St. Laurentius
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Bauausschusssitzung vom 07.11.2024 sowie auf Auszüge aus dem Gutachten des Arboristikers, Herrn Jürgen Köhler.
Im Gutachten wird dargestellt, dass die Birke eine erhebliche Neigung zur Totholzentwicklung sowie eine deutliche Schädigung durch Pilzbefall (Birkenporling) aufweist. Darüber hinaus hat die Birke ihr durchschnittliches Lebensalter von ca. 80 Jahren bereits erreicht.
Im Bereich der Birke wurde bereits in früheren Jahren eine Ulme als vorgezogene Ersatzbepflanzung für die Birke nachgepflanzt. Die Birke sollte gemäß damaliger Festlegung bei Erreichen einer gewissen Wuchshöhe der Ulme entfernt werden. Diese Wuchshöhe der Ulme ist inzwischen erreicht. Das weitere Wachstum der Ulme ist durch die nicht entfernte Birke mittlerweile stark beeinträchtigt. Bei einem weiteren Erhalt der Birke wird die Ulme einen nicht mehr reparablen Fehlwuchs erleiden.
Im Übrigen müssen zum Erhalt der Verkehrssicherung erhebliche Aufwände durch den Bauhof getätigt werden. Mehrmals im Jahr muss die Birke einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Drei bis viermal im Jahr muss eine Hebebühne zum Entfernen des Kronentotholzes angemietet werden. Neben den Mietkosten der Hebebühne entstehen Arbeitsstunden für den Bauhof zum Entfernen und Abfahren des Totholzes. Alle zwei Jahre muss ein Gutachter beauftragt werden, der mittels Schalltomographie die Standsicherheit prüft und begutachtet.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit steht in keinem Verhältnis zum Zustand der Birke. Der Gutachter attestiert der Birke eine Vitalität von 2,5 (auf einer Skala von 0 „vital“ bis 3 „abgängig“) und einen Schädigungsgrad von 3 (auf einer Skala von 0 „nicht geschädigt“ bis 4 „sehr stark geschädigt“). Aufgrund der schlechten Vitalität und dem hohen Schädigungsgrad wird die Birke vom Gutachter als nicht erhaltenswert eingestuft.
Zusammenfassend empfiehlt der Gutachter die Birke aufgrund der schlechten Vitalität und des hohen Schädigungsgrades sowie den hohen Kosten für den Erhalt der Verkehrssicherheit und die negativen Auswirkungen auf den Wuchs der Ulme zu entfernen.
Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat besteht grundsätzlich Einigkeit die Birke zu fällen sowie eine Neubepflanzung bzw. Neugestaltung des Zwingers im Bereich des Kirchenumfeldes in Angriff zu nehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entnahme der geschädigten Birke.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Friedhofsgebührensatzung (FGS)
der Gemeinde Leinach
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Leinach folgende Friedhofsgebührensatzung:
§ 1 - Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),
b) Benutzungsgebühren (§ 5),
c) sonstige Gebühren (§ 6).
§ 2 - Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§ 3 - Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Grabnutzungsgebühren (§ 4 dieser Satzung) entstehen mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabes, und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 der Friedhofssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.
(2) Die Benutzungsgebühren (§ 5 dieser Satzung) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.
(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6 dieser Satzung) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung bzw. durch die Gemeinde.
(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§ 4 - Grabnutzungsgebühren
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für den Zeitraum von 20 Jahren für
a) eine Einzelgrabstätte
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861,00 €
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b) eine Familiengrabstätte
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1.200,00 €
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c) eine Urnenerdgrabstätte
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676,00 €
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d) eine Urnenerdgrabstätte des Naturfriedhofes (Friedwiese)
e) eine anonyme Urnenerdgrabstätte des Naturfriedhofes (Friedwiese)
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416,00 €
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(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für weitere 5, 10, 15 bzw. 20 Jahre ist möglich; § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung gilt entsprechend. Hierfür wird die jeweilige Grabnutzungsgebühr des § 4 Abs. 1 dieser Satzung anteilmäßig, entsprechend der Verlängerungsdauer, festgesetzt. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c dieser Satzung.
§ 5 - Benutzungsgebühren
- Für die Benutzung des Leichenhauses inclusive Kühlzelle wird pro angefangenem Benutzungstag eine Gebühr von 41,00 € erhoben.
§ 6 - Sonstige Gebühren
(1) Für jede Bestattung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 22 € erhoben.
(2) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
(3) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen, wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
(4) Für Ausnahmen und Einzelanordnungen wird eine Gebühr von 10,00 € bis 100,00 € erhoben.
§ 7 - Übergangsregelung
Für die beim Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehenden Grabnutzungsrechte verbleibt es bis zum Ablauf der Nutzungszeit dieser Grabrechte bei den nach bisherigen Vorschriften gezahlten Gebühren.
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 20.04.1983 i.d.F.v. 26.10.2018 außer Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Friedhofsgebührensatzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Silvia Schmitt hat den Sitzungssaal verlassen
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6. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/64 - 12/2024. Sitzung des Gemeinderats
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
- Am 30.10.24 fand ein Projektauftaktgespräch mit der GlasfaserPlus statt. Im nächsten Jahr wird mit der Erschließung des gesamten Ortsgebietes begonnen. Ausgenommen sind das Wochenendgebiet sowie der Hirschtalerhof und der Sonnenhof. Es wird versucht, für die beiden Höfe noch eine eigenwirtschaftliche Erschließung durch die Glasfaserplus zu erwirken, in wie weit dies erfolgreich ist bleibt abzuwarten. Baubeginn soll im Mai 2025 sein, ggfs. sogar früher. Bauausführende Firma ist die Firma Euronet aus den Niederlanden. Das Gemeindegebiet soll von Nord nach Süd Zug um Zug erschlossen werden. Nach Auskunft der Euronet werden voraussichtlich zeitgleich drei Bautrupps mit einem Bauleiter als Ansprechpartner zum Einsatz kommen. Weitere Details sollen in naher Zukunft geklärt werden.
- Der Vorsitzende informiert, dass das Gebiet der Gemeinde Leinach bezüglich einer atomaren Endlagersuche ausgeschieden ist.
- Filiale der VR-Bank Würzburg in der Rathausstraße
Wie die VR-Bank mitteilt, wird ab Januar 2025 der Beratungsbereich der Bankfiliale in Leinach geschlossen und nach Margetshöchheim verlagert. Auch die virtuelle Beratung wird zurückgebaut. Die Bargeldversorgung über den Geldautomaten bleibt jedoch erhalten. Auch Überweisungsträger können noch eingeworfen werden, der Briefkasten wird hierzu zweimal wöchentlich geleert.
- Aus dem Gremium wird ergänzend hinzugefügt, dass die Maßnahme der VR-Bank daraus resultiert, dass kein Personal mehr gefunden wird. Aufgrund der zentralen Lage und Nähe zum Rathaus sollte man sich darüber Gedanken machen, auf Sicht das Gebäude zu erwerben.
- Versetzen des Verteilerschranks in der Goldstraße
Das Versetzen des Verteilerschranks in der Goldstraße durch die MFN ist bereits beauftragt. Kalkuliert waren hierfür ca. 8.800 €. Unmittelbar vor bzw. bei der Streckenbegehung mit der Baufirma ereilte uns jedoch ein Angebot der Stadtwerke über eine notwendige Trennung der Straßenbeleuchtung in einen separaten Schrank sowie die Erneuerung des Straßenbeleuchtungsmastes in Höhe von ca. 17.000 €. Das Vorgehen bzw. die Notwendigkeit wurde durch den Vorsitzenden angezweifelt und vor Ort eine kostengünstigere Lösung erarbeitet. Seitens der Verwaltung wird auf ein neues Angebot gewartet.
- Seniorennachmittag am 01.12.2024
Der Vorsitzende bittet wie üblich um Mithilfe aus dem Gremium. Wer beim Eindecken am Samstagvormittag und auch am Seniorennachmittag selbst helfen kann, möge das dem Sekretariat bitte mitteilen. Außerdem wird darum gebeten, dass von jedem Gemeinderatsmitglied ein Kuchen bereitgestellt wird. Auch diesen bitte vorher im Sekretariat anmelden.
- Hinsichtlich der Straßenbeleuchtung im Bereich des Anwesen Roth (Verbindungsweg Claus-Schnabel-Straße) wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Hier sollten die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden.
- Hinsichtlich einer möglichen Unterstützung durch die Gemeinde für den Tagespflegedienst erläutert der Vorsitzende, dass es in der jüngeren Vergangenheit zu sehr guten Belegungszahlen gekommen ist. Fraglich ist, ob das auf Dauer ausreichend sein wird, um die erheblichen Mietkosten zu tragen.
- Die Sanierung bzw. Verbreiterung des Weges zum Wertstoffhof (Richtung Hirschtaler Hof) sollte in Absprache mit der Euronet (Glasfaser) und der Fa. Lurz besprochen und angegangen werden.
- Aus dem Gremium wird hinsichtlich der Planung für die Platzgestaltung an der Weeth bzw. die mögliche Umgestaltung, Sanierung und Nutzung der gemeindlichen Scheune angefragt. Bisher gibt es lediglich ein Konzept des Büro Schlicht Lamprecht Kern wonach die Scheune renoviert und erhalten werden soll. Seitens des Büros sollten verschiedene Möglichkeiten, auch Alternativen zur Erhaltung der Scheune, erarbeitet werden. Es wird die Ansicht vertreten, dass hier durchaus noch Gesprächsbedarf besteht. Der Vorsitzende erläutert, dass eventuell noch vor Weihnachten ein Workshop mit dem Büro Schlicht Lamprecht Kern stattfinden soll.
- Hinsichtlich des radikalen Hecken- und Sträucherrückschnitts im Bereich Peterskapelle und an der Leinachtalhalle erläutert der Vorsitzende, dass dies durch die Vinzenz Werkstätten durchgeführt wurde.
- Auf Nachfrage hinsichtlich der Grundsteuerthematik entgegnet der Vorsitzende, dass die Hebesätze in der nächsten Gemeinderatssitzung neu beschlossen werden müssen. Wie bei vielen anderen Kommunen sollten die bisherigen Hebesätze jedoch vorerst beibehalten werden. Dies dient in erster Linie zur Transparenz für den Bürger gegenüber dem Finanzamt.
- Bezüglich der Halteverbotsschilder am Bogenschießplatz kommt der Hinweis aus dem Gremium, dass diese angeblich durch Mitglieder der SG Diana während der Übungszeiten umgedreht werden.
- Aus dem Gremium kommt die Nachfrage, wer und nach welchem Kriterium die Ausbesserungsarbeiten an den Straßenfugen vergibt bzw. verteilt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass hierfür das Bauamt zuständig ist.
- Der Vorsitzende informiert über einen möglichen Ablaufplan für den Kommersabend am 03.10.2025 anlässlich der 1.250 Jahrfeier der Gemeinde Leinach:
Marsch von der „Weeth“ an die Leinachtalhalle
Rede von Bürgermeister Arno Mager
Rede von Landrat Thomas Ebert
Rede von Dr. Ralf Obst (Landesamt für Denkmalpflege)
Rede von Gerd Härtig (Oberbürgermeister Limbach-Oberfrohna)
Einlagen bzw. Unterbrechungen von Ines Procter
Retzbacher Spielmannszug
Ein genauer Plan und Detailfragen müssen noch geklärt werden. Hinsichtlich des Logos gibt es einen ersten, sehr ansprechenden Entwurf der dem Gremium gezeigt wird.
- Der Neujahrsempfang 2025 soll getrennt von der Sportlerehrung durchgeführt werden. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Sportlerehrung den Rahmen oftmals sprengt. Gegebenenfalls könnten auf Wunsch der Vereine die Sportlerehrungen auch im Rahmen der Mitgliederversammlungen durchgeführt werden.
Datenstand vom 13.12.2024 11:21 Uhr