Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bei den Recherchen zur Vorbereitung des TOP 9, Informationen über die Vermietung gemeindlicher Wohnungen und Gebäude, ergaben sich nach Sitzungsladung noch Erkenntnisse, die es rechtfertigen bzw. erforderlich machen diesen TOP aus Datenschutzgründen in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Der Vorsitzende beantragt, Tagesordnungspunkt 9 in den nichtöffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 6 zu verschieben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die beantragte Änderung der Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 12.11.2024
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2819/1, Gemarkung Oberleinach, Weidach 8 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“.
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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4. Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 287, Gemarkung Oberleinach, Claus-Schnabel-Straße 22
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.-Nr. 287, Gemarkung Oberleinach befindet sich im „Mischgebiet“ der Gemeinde Leinach.
Geplant ist der Neubau eines Bürogebäudes in Form eines Containers im nördlichen Bereich des Bestandsgebäudes. Ferner sollen Werbeanlagen in Form von Fahnenmasten und ein beleuchteter Pylon aufgestellt werden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen sogenannten „Sonderbau“ für Gewerbe.
Seitens des Bau- und Planungsausschuss wurde angemerkt, dass der Pylon und die später geplante öffentliche E-Auto Ladestation, wenn möglich nicht die Sicht der neu geplanten Ausfahrt des Friedhofes einschränken sollten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3265, Gemarkung Unterleinach (Bauvoranfrage)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Maaß“.
Geplant ist der Abriss eines Bestandsgebäudes, welches stark sanierungsbedürftig ist und Neubau eines Einfamilienhauses.
Die Planunterlagen wurden als Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingereicht. Nach positiver Rückmeldung und Bereitschaft des Gemeinderates die notwendige Befreiung zu erteilen, werden die kompletten Planunterlagen angefertigt und über das Landratsamt vom Bauherrn eingereicht.
Die Baufester im Bebauungsplan „An der Maaß“ aus dem Jahr 1964 umfassen oft nur ein Wohnhaus und sind nicht als durchgehende Linie festgesetzt worden. Daher überschreitet das Bauvorhaben die Baugrenze im Süden minimal und im Norden erheblich. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden aber eingehalten. Die Gebäudehöhe/Wandhöhe wurde nicht genauer angegeben, fügt sich jedoch in den Straßenzug ein.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die notwendigen Befreiungen bzw. Abweichungen in Aussicht zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses und stellt dem Bauherrn die notwendigen Befreiungen bzw. Abweichungen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Sanierung der Dachhaut mit Einbau von zwei Wohnungen im Dachgeschoss und Sanierung der Balkone auf dem Grundstück Fl. Nr. 413, Gemarkung Unterleinach, Brunnenstraße 1 (Bauvoranfrage)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterer Steig“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist eine energetische Sanierung der Dachhaut. Weiter sollen im Dachgeschoss zwei zusätzliche Wohnungen entstehen. Die vorhandenen Betonbalkone sollen abgebrochen und gegen eine Stahlkonstruktion ersetzt werden. Die Breite der Gauben wurde mit 3,0 m angegeben. Die Breite entspricht somit der Festsetzung in der Baugestaltungssatzung Leinach.
Für die geplanten zwei Wohnungen im Dachgeschoss müssen weitere Stellplätze ausgewiesen werden, diese muss der Antragsteller noch einzeichnen. Aufgrund der Grundstückgröße dürfte das aber keine Probleme darstellen.
Die Planunterlagen sind als Antrag auf Vorbescheid eingegangen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bauverwaltung kann lediglich ein Meinungsbild vom Gemeinderat abgefragt werden, da die Unterlagen kaum Informationen enthalten (Maße, Stellplätze, Wohnungsgrößen usw. fehlen).
Der Bau- und Planungsausschuss kann keine Empfehlung an den Gemeinderat abgeben, da die eingereichten Planunterlagen kaum Informationen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, das eingesetzte Material (Stahl) der Balkone zu überdenken. Die benötigten Stellplätze wurden in den Unterlagen nicht eingezeichnet, obwohl zwei weitere Wohnungen im Anwesen entstehen sollen.
Für ein Meinungsbild aus dem Gemeinderat sind vollständige Unterlagen notwendig. Dass Bauvorhaben sollte dementsprechend erst nach Einreichung dieser behandelt werden.
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7. Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Leinach für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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7 |
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8. Beratung und Beschlussfassung für die Ersatzbepflanzung im Bereich Zwinger, Sankt Laurentius
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet von den Planungen für die Neugestaltung bzw. Ersatzbepflanzung im Bereich Zwinger, St. Laurentius. In Zusammenarbeit mit Michael Bechold, Roman Rathai, Andreas Galota, Silvia Schmitt und den Bürgermeistern wurde ein passender Vorschlag erarbeitet. Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf:
Schmalblättrige Ölweide (Elaeagnus angustifolia) 375,00 €
Stieleiche (Quercus robur) 575,00 €
Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) 350,00 €
Ramblerrose 8,19 €
Summe 1.308,19 €
MwSt 248,56 €
Gesamt 1.556,75 €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Planungen einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Spendeneinnahmen vom Seniorennachmittag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Seniorennachmittag am 01.12.2024 war überdurchschnittlich gut besucht. Ca. 40 Personen kamen zudem unangemeldet, was den Gemeinderat etwas in Bedrängnis brachte. Kurzfristig musste nachbestuhlt und Essen sowie Getränke nachgeordert werden.
Dank des zahlreichen Erscheinens und des großen Engagements aller Gemeinderatsmitglieder hat dies jedoch bestens funktioniert. Der Gemeinderat hat -wie mehrfach bestätigt wurde - ein hervorragendes Bild abgegeben.
Von zahlreichen Senioren wurde der Wunsch geäußert, eine Spendenbox aufzustellen, da man für eine derart schöne Veranstaltung auch seinen Beitrag leisten möchte. Die Spendenbox enthielt nach der Veranstaltung stolze 390,60 €. Dieser Betrag sollte der Seniorenarbeit wieder zu Gute kommen. Seitens des Vorsitzenden wird vorgeschlagen, diesen Betrag dem Seniorenkreis um Marga Wilken zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende würde den Betrag aus seinen Mitteln auf 400 € aufrunden.
Der Großteil des Gremiums ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und begrüßt den Vorschlag. Nachdem aus dem Gremium der Vorschlag kommt, die Spenden zu vereinnahmen und hiervon einen Teil der Unkosten zu begleichen lässt der Vorsitzende über die Verwendung der Spendengelder abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Spendeneinnahmen dem Seniorenkreis um Marga Wilken zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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10. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben wegen Überschreitung des Haushaltsansatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet anhand einer Präsentation über aufgelaufenen überplanmäßigen Ausgaben.
Bei zehn Haushaltsstellen liegen Überschreitungen des Haushaltsansatzes vor. Die jeweilige Begründung wurde entsprechend aufgeführt, vorgetragen und bei Bedarf näher erläutert.
Auf Nachfrage aus dem Gremium hinsichtlich der Überschreitung für die Herstellungskosten des Gemeindeblattes berichtet der Vorsitzende, dass bisher nur die Druckkosten auf dieser Haushaltstelle aufgelaufen sind. Der Arbeitsaufwand der Kassenverwalterin war hier nicht zu sehen, da diese auf der Haushaltstelle Personal verbucht wurde. Durch die Fremdvergabe entfallen die zahlreichen Überstunden der Kassenverwalterin, die insbesondere an Samstagen und Sonntagen geleistet werden mussten und ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellten. In Summe ist die Erstellung des Gemeindeblattes nicht teurer geworden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Information über die Ferienbetreuung in den Osterferien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die mit der Ferienbetreuung in Leinach beauftragte AWO hat wegen Personalmangel die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Leinach aufgekündigt. Aus diesem Grund wurde nach einer Lösung mit eigenem Personal gesucht. Für die Osterferien hat sich das Personal des sogenannten „Fuchsbaus“ bereiterklärt, in der ersten Ferienwoche von Montag bis einschließlich Gründonnerstag eine Ferienbetreuung anzubieten. Vorgesehene Betreuungszeiten sind von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr bei mindestens 10 und maximal 30 Anmeldungen.
Der Unkostenbeitrag je Kind soll bei 4 Tagen 70 € betragen. In den nächsten Tagen erfolgt eine Abstimmung mit dem Personal über das Programm. Nach Weihnachten erfolgt die Veröffentlichung mit Anmeldung bis Anfang März.
Nach Diskussion im Gemeinderat wird festgelegt, den Unkostenbeitrag auf 20 € je Tag, also 80 € bei einer 4-Tagewoche, 100 € bei einer 5-Tagewoche zu erhöhen. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Beschlussfassung.
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12. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/65 - 13/2024. Sitzung des Gemeinderats
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10.12.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt
- Das Vorranggebiet für Windkraftanlagen südlich und südwestlich von Leinach wird auf Grund der Erhaltungswürdigkeit des Waldes nicht mit in den Regionalplan mit aufgenommen.
- Für die Südlink-Trasse wurde mitgeteilt, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen.
- Das Sichtfeld an der Ausfahrt am Sportplatz der Spvgg Leinach Richtung Greußenheim ist durch einen Werbewagen deutlich eingeschränkt. Es sollte Kontakt zum Halter aufgenommen werden, damit dieser wegkommt. Gegebenenfalls müsste sich der Gemeinderat nochmals mit der Thematik „Verkehrsüberwachung“ beschäftigen. Die Verwaltung möchte bitte nähere Information beim Kommunalunternehmen einholen.
- Auf Nachfrage warum aktuell keine Altpapiersammlungen stattfinden erläutert der Vorsitzende, dass Aufwand und Ertrag sich aktuell für keinen Verein rechnen.
Datenstand vom 27.01.2025 12:09 Uhr