Datum: 03.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratsstube
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsichten
1.1 Leinacher Bach
1.2 Treppe am Mühlberg
2 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Garagengeschoss auf dem Flurstück 3563, Gemarkung Unterleinach, Am Riedberg 4
3 Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 125, Gemarkung Oberleinach, Friedenstr. 17
4 Aufstockung der Garage mit Einbau eines Wohnraums und Umbau eines Nebengebäudes in einer Wohnnutzung auf dem Flurstück 761/1, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 26
5 Anbau an eine bestehende Unterstellhalle auf den Flurstücken 4036/1, 4239, 4240, 4252 und 4257, Gemarkung Unterleinach, Hirschtaler Hof
6 Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

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1. Ortseinsichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö 1
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1.1. Leinacher Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 1.1

Sachverhalt

In einer der vergangenen Sitzungen wurde die teilweise eingestürzte Bruchsteinmauer am Leinachbach, auf Höhe des Pfarrer-Brendel-Platzes, an die Gemeindeverwaltung herangetragen. Aus diesem Grund besichtigte der Bau- und Planungsausschuss heute den betroffenen Abschnitt des Bachs und stellte fest, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Teile der Mauer sind bereits eingestürzt und die noch bestehende Mauer ist stark unterspült, weshalb zu erwarten ist, dass sie ebenfalls in naher Zukunft einstürzen könnte. Aufgrund dieser Situation sollte im Rahmen der Haushaltsberatung ein Betrag für die Sanierung eingeplant werden.

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1.2. Treppe am Mühlberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Im Zuge der Haushaltsberatungen und wiederholter Anfragen der Anwohner am Mühlberg wurde der Neubau einer Treppenanlage thematisiert. Zur Entscheidung stehen dabei zwei Optionen:

Option 1: Neubau einer Treppe im Bereich des Wendehammers der Straße am Mühlberg / Ende Bachstraße. Die Gemeinde besitzt hier in Teilbereichen das Grundstück. Der obere Bereich des Mühlbergs ist sehr hanglastig und führt über ein Teilstück Privatgrund, bevor er auf das Gemeindegrundstück in der Bachstraße übergeht. Parallel zur geplanten Treppenanlage verlaufen Kanal- und Wasserleitungen im Untergrund. Der Eigentümer des betroffenen Privatgrundstücks ist bereit, einen Teil seines Grundstücks für das Projekt abzutreten. Das Ende der Treppe würde sich in unmittelbarer Nähe des Einkaufsmarkts und des Wasserspielplatzes befinden.

Option 2: Neubau einer Treppe in der Mitte des Mühlbergs / Ende Bachstraße, Hofstraße. Die hierfür benötigte Fläche befindet sich im Besitz der Gemeinde, wird jedoch derzeit von den angrenzenden Grundstückseigentümern als Gartenfläche genutzt. Eine Treppe könnte mit Fertigteilen gebaut werden, da auch dieser Bereich steil verläuft. Etwa 200 Meter entfernt befindet sich bereits eine vorhandene Treppenanlage. Weitere 200 Meter entfernt liegt der Wendehammer der Bachstraße sowie das Ende von Option 1.

Die weitere Besprechung des Vorgehens ist für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen.

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2. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Garagengeschoss auf dem Flurstück 3563, Gemarkung Unterleinach, Am Riedberg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innerortsbereich. Eine Bebauung ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die ursprüngliche Planung aus der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025 wurde angepasst und die Hinweise aus dem Gremium und der Verwaltung berücksichtigt und eingearbeitet. 

Die Planung sieht drei Wohnungen vor. Im Erdgeschoss ist eine Wohneinheit mit 60,91 m², sowie eine weitere Wohneinheit mit 62,73 m² geplant. Im Obergeschoss ist eine Wohnung mit 125,94 m² vorgesehen. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 6 benötigten Stellplätze können von der Erschließungsstraße „Am Riedberg“ angefahren werden und sind vor dem Anwesen nachgewiesen.
Der Keller des Wohnhauses soll die stark sanierungsbedürftige Scheune auf dem Grundstück ersetzen, welche aufgrund der Substanz nicht mehr erhalten werden kann. Der Gartenweg wird in Zukunft daher nur mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden. 

Der Eigentümer wurde auf die Hauptwasserleitung der FWM und die Anbauverbotszone von 3,00 m beidseitig der Leitungsführung hingewiesen, welche sich im Gartenweg befindet. Er wird rechtzeitig mit dem verantwortlichen Kontakt aufnehmen und den Bau überwiegend über die Straße „Am Riedberg“ abwickeln.
Der Brandschutz wird vom Landratsamt Würzburg geprüft werden.

Vor dem Grundstück befindet sich ein kleiner Grünstreifen der Gemeinde Leinach, diesen würde der Antragsteller gerne erwerben. Die Teilfläche daraus beträgt ca. 38 m². Der Streifen wurde in der Planung berücksichtigt.

Der Bau- und Planungsausschuss begrüßt die neue Planung und signalisiert seine Zustimmung. Es wird auch in Erwägung gezogen, den genannten Grünstreifen, der sich im Gemeindebesitz befindet, an den Antragsteller zu veräußern.

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3. Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 125, Gemarkung Oberleinach, Friedenstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/69 - 04/2025. Sitzung des Gemeinderats 08.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altort und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Geplant ist der Bau eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 72 Quadratmetern und einem Satteldach mit 26° Dachneigung. Aufgrund der großzügigen Hoffläche können die benötigten 2 Stellplätze ohne Probleme auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Da sich das Bauvorhaben im hinteren Bereich des Grundstücks befindet, ist es von der Straße aus nicht einsehbar.

Seitens der Verwaltung wurde das Sanierungsbüro Bernd Müller Architekt + Stadtplaner gebeten eine Stellungnahme ab zugegeben. Diese Stellungnahme liegt der Verwaltung aktuell noch nicht vor.

Das Bauvorhaben wurde als „Antrag auf Vorbescheid“ eingereicht.

Der Bau- und Planungsausschuss benötigt noch die Stellungnahme des Ortsplaners, um eine fundierte Meinung abgeben zu können. Diese liegt derzeit noch nicht vor, weshalb der Ausschuss bis zum Vorliegen der Stellungnahme abwarten möchte.

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4. Aufstockung der Garage mit Einbau eines Wohnraums und Umbau eines Nebengebäudes in einer Wohnnutzung auf dem Flurstück 761/1, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/69 - 04/2025. Sitzung des Gemeinderats 08.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“.

Geplant ist die vorhandene Terrassenüberdachung über der Garage abzureißen und die darunterliegende Garage aufzustocken. Mit der Maßnahme soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Auch das vorhandene Nebengebäude soll saniert und ertüchtigt werden, damit zusätzlicher Wohnraum entstehen kann.
Das Hauptdach wird energetisch ertüchtigt und in die vorhandene Wohnung integriert. 

Aus den Umbaumaßnahmen ergibt sich ein Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung von 6 Stellplätzen, welche alle auf dem Grundstück nachgewiesen werden können.

Dem Gemeinderat wird empfohlen dem Bauvorhaben und der Nachverdichtung zuzustimmen.

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5. Anbau an eine bestehende Unterstellhalle auf den Flurstücken 4036/1, 4239, 4240, 4252 und 4257, Gemarkung Unterleinach, Hirschtaler Hof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/69 - 04/2025. Sitzung des Gemeinderats 08.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und soll der Erweiterung des bestehenden Hofes dienen.

Geplant ist der Anbau einer Halle, an die bereits vorhandene Unterstellhalle zum Lagern von landwirtschaftlichen Maschinen und Agrarprodukten. Die Außenmaße der bestehenden Halle werden hierbei aufgenommen und um einen Neubau von 22,48 m verlängert.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen privilegierten Betrieb. Seitens der Verwaltung wird empfohlen dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Vorhaben zuzustimmen.

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6. Aktuelle Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/29 - 03/2025. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 03.04.2025 ö 6

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende erkundigt sich beim ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach, ob die Maibaumaufstellung am 30. April 2025 durch den Feuerwehrverein durchgeführt werden kann. Ein geeigneter Baum kann mit dem Bauhofleiter, Herrn Galota, abgestimmt und organisiert werden. Die Aufstellung des Maibaums ist mit Schwalben für den späten Nachmittag geplant, ein Sicherheitsrisiko muss ausgeschlossen werden. Die Bewirtung wird durch die Arbeiter Interessengemeinschaft (AIG) stattfinden.

  1. Herr Kirchheimer aus dem Bauamt informiert über einen zu kurzfristig für die Ladung der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eingegangenen Bauantrag. Es geht um die Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und die energetische Sanierung. Es handelt sich um das Anwesen Hofstraße 26A bzw. jetzt Bachstraße 9. Das Vorhaben wird am 08.04.2025 in der Gemeinderatssitzung behandelt werden. Es besteht Einverständnis das Vorhaben in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln.

Datenstand vom 09.04.2025 09:53 Uhr