Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Leinachtalhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 27.04.2021
2 Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit 2 freien Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2906/3, Gemarkung Unterleinach, Wartturmstraße 11 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
3 Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB
4 Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und -plan 2021 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2020 - 2024
5 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 27.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit 2 freien Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2906/3, Gemarkung Unterleinach, Wartturmstraße 11 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wartturmstraße“. Bauherren sind Julia und Matthias Fehler.
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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3. Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Zellingen hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Leinach wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung sind vor allem veränderte planerische Darstellungen, die für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung des Marktes Zellingen in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Mit der Planung sollen eine Wohnbebauung, gemischte Bebauung und gewerbliche Bebauung sowie Freizeitnutzungen in hierfür besonders gut geeigneten, an vorhandene Siedlungseinheiten anknüpfenden Baugebieten ermöglicht werden. Zudem sollen Flächen für den Gemeinbedarf und für Versorgungsanlagen entsprechend dem tatsächlichen Bestand dargestellt werden.
Weiter möchte der Markt Zellingen den Flächennutzungsplan als digitale Neuzeichnung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und -plan 2021 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Leinach für das Jahr 2021


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Leinach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt


       in den Einnahmen
       und
       Ausgaben mit        6.244.604 €

und im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen
       und
       Ausgaben mit        4.290.796 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

      • Grundsteuer A – für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe        330 %
      • Grundsteuer B – für sonstige Grundstücke        320 %
  • Gewerbesteuer        320 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.040.767 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Leinach, den



Arno Mager
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021 sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2020 bis 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende informiert über die zwischenzeitlich vorgenommene Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte für drei Krippengruppen. Dem Träger wurde die Einrichtung am 01.05.2021 nach vorheriger Abnahme durch die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes Würzburg und der Gemeinde als Bauherrin übergeben. Aufgrund der derzeitigen Situation konnten keine Feierlichkeiten durchgeführt werden. Es sind noch einige Restarbeiten durchzuführen und Arbeiten zur Mängelbeseitigung.

  2. Der Vorsitzende trägt vor, die neu errichtete Arztpraxis wird morgen abgenommen und kann zum 01.06.2021 übergeben werden. Derzeit wird mit den Ärzten ein Mietvertrag ausgearbeitet.

  3. Der Vorsitzende berichtet, das Neubaugebiet „An der Linde 2“ wird am kommenden Donnerstag offiziell abgenommen. Dann können die Bauwilligen mit den Bautätigkeiten beginnen. Zwischenzeitlich sind alle gemeindlichen Bauplätze vergeben.

  4. Der Vorsitzende bittet – sowie noch nicht geschehen – die Unterlagen zur Einführung des Ratsinformationssystems auszufüllen und abzugeben.

  5. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den im letzten Jahr verschobenen Seniorennachmittag; es war geplant, diesen am 20.06.2021 im Freien durchzuführen. Allerdings fällt die Durchführung des Seniorennachmittags nicht in den Bereich der Gastronomie, sondern es handelt sich um eine gemeindliche Veranstaltung. Aufgrund der aktuellen Rechtslage dürften daran lediglich zwei Haushalte teilnehmen. Aus diesem Grunde bleibt nichts anderes übrig, als die Veranstaltung nochmals zu verschieben.

  6. Gemeinderatsmitglied Klaus Künzig fragt an, ob es einen Personalwechsel im Dorfladen gegeben habe?

    Der Vorsitzende verneint dies, möchte jedoch dazu in der nichtöffentlichen Sitzung weitere Ausführungen geben.

  7. Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel fragt an, ob die Firma Rathai von der Gemeinde Flächen im Bereich des Wasserhauses für das Wochenendgebiet zur Abstellung von Fahrzeugen angepachtet hat?

    Der Vorsitzende berichtet, er habe Herrn Rathai das Abstellen von zwei Fahrzeugen in diesem Bereich gestattet. Es handelt sich hierbei um größere Fahrzeuge, die ansonsten den Verkehr im Bereich der St.-Peter-Straße behindert haben. In Kürze wird noch ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt.

Datenstand vom 18.06.2021 11:01 Uhr