Datum: 27.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grillplatz "Am Trieb", Gemarkung Unterleinach
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2021
2 Waldbewirtschaftung 2022 - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresbetriebsplan und der Jahresbetriebsnachweisung für den Gemeindewald Leinach; Vorstellung durch den Revierförster, Herrn Wolfgang Fricker
3 Festlegung der Preise beim Brenn- und Nutzholz; Vorstellung durch den Revierförster, Herrn Wolfgang Fricker
4 Beratung und Beschlussfassung über die Rechnungserstellung für den Scheitholzverkauf durch die Forstbetriebsgemeinschaft
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 2 Doppelgaragen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße
6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1442/2, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 28
7 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 2820/9, Gemarkung Oberleinach, Fluusweg 16 (Vorlage im Genehmigungfreistellungsverfahren)
8 Formlose Anfrage für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Mühlgasse 6, Gemarkung Unterleinach
9 Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Retzbach II" im OT Retzbach durch den Markt Zellingen - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
10 Gewerbegebiet "Zellinger Straße" - Beauftragung des Vermessungsamtes Würzburg zur Vornahme von Preisverhandlungen mit den betreffenden Grundstückseigentümern
11 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 06.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Waldbewirtschaftung 2022 - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresbetriebsplan und der Jahresbetriebsnachweisung für den Gemeindewald Leinach; Vorstellung durch den Revierförster, Herrn Wolfgang Fricker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die drei Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg.

Einführend informiert Revierförster Wolfgang Fricker über den Stand der Kennzahlen zum Betriebsvollzug hinsichtlich Hiebsatz und Einschlag. Beim Gesamteinschlag wären  in den letzten vier Jahren  insgesamt  8.800 Festmeter möglich gewesen; der Gesamteinschlag  in diesen vier Jahren beträgt 5.462 Festmeter, also rund 60 % . Hauptsächlich war der Einschlag auf das vorhandene Schadholz beschränkt, aber auch auf die Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Nach dem Jahresbetriebsplan für das Jahr 2022 ist ein Einschlag von insgesamt 1.020 Festmetern geplant, also rund die Hälfte der möglichen Einschlagsmenge. Dabei verweist er auf den  vorliegenden Jahresbetriebsplan und Jahresbetriebsnachweisung  für das Jahr 2022. Der Plan sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Endnutzung (EN)
Es ist  beabsichtigt in der Waldabteilung „Ansel“ insgesamt  600 Festmeter starke und schlechte Buche zu entnehmen. Die Förderung von Mischbaumarten, vor allem Eiche,  ist beabsichtigt  und darüber hinaus die Sicherung der Naturverjüngung. Darüber hinaus ist auch in dieser Waldabteilung die Scheitholzaktion geplant . 
Waldpflege Altdurchforstung (AD)
Ebenfalls in der Waldabteilung „Ansel“ ist durch Verkehrssicherungsmaßnahmen die Entnahme von 100 Festmeter Holz geplant. Weitere 120 Festmeter werden über die Pflege der Eiche, Lärche und Douglasie entnommen.
Für die Borkenkäferbekämpfung fallen nochmals 100 Festmeter an.
Jungdurchforstung (JD) 
In verschiedenen Waldabteilungen sollen insgesamt 100 Festmeter entnommen werden. Die Arbeiten im Jungbaumbestand können durchaus vom Bauhof oder von Selbstwerbern durchgeführt werden.
Kulturpflege 
Hier stehen insbesondere Ausgrasungsarbeiten, hauptsächlich wie beim vorherigen Waldbegang gesehen, in der Waldabteilung „Mädelbühl“ an.

Im Gegensatz zu den Arbeiten für die Jungdurchforstung sollte für die Fällarbeiten, beispielsweise in der Waldabteilung „Ansel“ (wie beim Waldbegang vorgestellt), die Entnahme aus Sicherungsgründen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Aufgrund der enormen Trockenschäden in den vergangenen Jahren sind sehr viele tote Äste in den Bäumen vorhanden und bei Fällarbeiten besteht die Gefahr, dass diese Äste abbrechen. Alternativ könnten die Fällarbeiten auch durch die Gemeindearbeiter mittels eines hydraulisch bedienbaren  Fällkeiles entnommen werden. 
Das Holz ist derzeit gut verwertbar. Einige Firmen zahlen sogar Frühprämien. Allerdings besteht hier eine große Unfallgefahr, da wegen der Belaubung die Kronen nicht einsehbar sind. 
Der Vorsitzende meint, man sollte davon absehen  durch die Bauhofmitarbeiter Baumfällungen vorzunehmen, da dies zu gefährlich ist. Dagegen kann die Jungdurchforstung von den Bauhofmitarbeitern durchgeführt werden.

Beschluss

Nach weiterer Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Jahresbetriebsplan und der Jahresbetriebsnachweisung 2022 zu. Darüber hinaus soll in diesen Plan noch die Schätzung für die Schadholzmengen mit aufgenommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Festlegung der Preise beim Brenn- und Nutzholz; Vorstellung durch den Revierförster, Herrn Wolfgang Fricker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, im letzten Jahr hat der Gemeinderat den Preis für Polterholz (Industrieholz) auf 45 € je Festmeter und für das Scheitholz den Preis auf 65 € je Ster festgelegt. 

Der Revierförster berichtet, die Preissituation beim Polterholz  liegt zwischen 50 € und 53 € je Festmeter. Bei geschädigtem Holz müsse jedoch ein Abschlag gemacht werden. Beim Scheitholzpreis ist die Gemeinde Leinach sehr günstig, teilweise wird das Scheitholz für 100 € je Ster verkauft.

Beschluss

Nach weiterer Beratung spricht sich der Gemeinderat für einen Preis von 45 € je Festmeter Polterholz (Industrieholz) aus. Der Preis für den Ster Scheitholz wird auf 70 € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Rechnungserstellung für den Scheitholzverkauf durch die Forstbetriebsgemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf das vorliegende Schreiben der Forstbetriebsgemeinschaft Würzburg hinsichtlich der Brennholzvermarktung über die FBG. Die FBG hat vor wenigen Wochen alle Mitgliedskommunen angeschrieben und den Sachverhalt der Brennholzvermarktung angesprochen. Die Geschäftsführung und der Vorstand sehen ein wesentliches Standbein der FBG in der Vermarktung von Brennholz, da Brennholz immer geschlagen wird, auch wenn kein Stammholz vorgesehen ist. Dies sollte die Vermarktungsmenge der FBG hochhalten, damit die staatlichen Zuschüsse in Zeiten mit wenig Stammholz weiter fließen und die FBG so überleben kann. Die Vermarktung des Brennholzes über die FBG scheiterte in der Vergangenheit schon alleine an der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Kommunen und der FBG. Die Kommunen mussten keine Steuer ausweisen. Dies wird erst spätestens ab dem Jahr 2023 Pflicht. Für die Rechnungstellung für das Brennholz fällt lediglich eine Vermarktungsprovision von 1,50 € je Festmeter an. 
Problematisch aus Sicht der Gemeinde ist die Tatsache, dass nun für  den Verkauf von Brennholz über die FBG die Steuer anfällt zuzüglich der Vermarktungsprovision. Dies macht es für den Bürger nochmals teurer. Da die Gemeinden ab dem Jahr 2023 die Umsatzsteuer auf den Holzverkauf erheben müssen, könnte man daran denken, die Rechnungstellung erst ab dem Jahr 2023 auf die FBG zu übertragen. 

Frau Julke meint, dieser Vorschlag, die  Übertragung der Rechnungstellung um ein Jahr zu verschieben, ist nachvollziehbar. 

Der Vorsitzende ergänzt, man  müsse in diesem Fall der FBG auch die entsprechenden Adressdaten für die Rechnungstellung zur Verfügung stellen und dies muss auch datenschutzrechtlich konform sein. 

Beschluss

Nach weiterer Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, in diesem Jahr die Rechnungstellung noch durch die Gemeinde Leinach vornehmen zu lassen. 
Im nächsten Jahr soll dann nochmals darüber beraten werden, ob im Jahr 2023 die Rechnungstellung auf die FBG übertragen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 2 Doppelgaragen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1434 und 1434/1, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/7 - 2/2021. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 01.07.2021 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/18 - 8/2021. Sitzung des Gemeinderats 06.07.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“. Bauherren sind Marta und Adolf Paab.
Geplant ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 2 Doppelgaragen. Den Antragstellern ist die Barrierefreiheit wichtig, da das Haus als Altersruhesitz dienen soll. 
Das Anwesen ist durch die Schützenstraße erschlossen und wird später der Schützenstraße zugeordnet. Hierdurch ergeben sich Befreiungen/ Abweichungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan, welche die Antragsteller beantragen:
Höheneinstellung: OK-Keller- bzw. Untergeschossdecke max. 0,30 m über OK-Straße bzw. bergseitig vorhandenem Gelände (gemessen an der höchsten Geländestelle innerhalb der Gebäudelänge) lautet die Festsetzung im Bebauungsplan. 
Die Antragsteller bitten um eine Befreiung, damit das Gebäude 1,30 m höher (insgesamt 1,60 m über natürlichem Gelände) eingestellt werden darf. Das ist nötig, da die Haupterschließung des Gebäudes über die Schützenstraße erfolgt. Die Höheneinstellung ist eine Annäherung, dies wurde im Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 nicht berücksichtigt. Außerdem ist nur so eine barrierefreie Zufahrt bzw. Zugang möglich, eine höhere Einstellung würde dies begünstigen.
Stauraum Garage: Der Bebauungsplan sieht für die in der Remlinger Straße geplante Garage einen Stauraum von 5,0 m vor. Die Bauherren möchten einen Stauraum (Doppelgarage Nr. 2) von 1,50 m, ähnlich wie bei den Nachbargrundstücken. Die Tore erhalten einen Elektroantrieb zur schnellen Einfahrt. 
Aufschüttungen/Abgrabungen: 
Aufschüttungen sind bis zu einer Höhe von 1 m laut Bebauungsplan zulässig. Geplant ist eine Aufschüttung von ca. 1,70 m über natürlichem Gelände an der Nordwestseite, um die Barrierefreiheit gewährleisten zu können.
Abstandsfläche Doppelgarage Nr. 1: Die Doppelgarage Nr. 1 orientiert sich an der Nachbarbebauung und hält aufgrund des vorhandenen natürlichen Geländes die Abstandsflächen nicht ein (Mittel max. 3,0 m). 
Aufgrund von fehlender Bemaßung wurde der Antrag vor der letzten Gemeinderatssitzung am 06.07.2021 zurückgezogen und zwischenzeitlich überarbeitet. Die Bemaßungen wurden alle ausreichend nachgetragen. 
Den angrenzenden Nachbarn wurde die Planung seitens der Antragsteller vorgestellt. Die Eigentümer des Nachbargrundstückes mit der Fl.Nr. 1435 haben die Planunterlagen unterschrieben. Die Nachbarunterschrift von den Eigentümern Fl.Nr. 1432 wird aufgrund der Höheneinstellung des Gebäudes verweigert. 


Der Vorsitzende fügt an, eine Befreiung hinsichtlich des Stauraums Garage ist wohl kein Problem, jedoch die Höheneinstellung des Gebäudes.

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt einstimmig die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höheneinstellung, des Stauraums Garage sowie für die Aufschüttungen/Abgrabungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1442/2, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/7 - 2/2021. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 01.07.2021 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/18 - 8/2021. Sitzung des Gemeinderats 06.07.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Steig“ und im Bereich der zukünftigen Baugestaltungssatzung. Antragsteller sind Carmen und Dieter Spahn.
Geplant ist der Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Form einer Stadtvilla/Bungalow.
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes weitestgehend ein, da die Baugestaltungssatzung allerdings noch nicht rechtskräftig für diesen Bereich des Bebauungsplanes ist, müssen die Antragsteller eine Befreiung hinsichtlich Dachform und Dachneigung beantragen. 
Dachform und Dachneigung: Der Bebauungsplan setzt ein symmetrisches Satteldach mit 30 – 48 ° Dachneigung fest. Geplant ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22°. Die Dachneigung entspricht der zukünftigen Baugestaltungssatzung, weshalb seitens der Verwaltung empfohlen wird der Dachform und Dachneigung zuzustimmen.
Stauraum: Laut Bebauungsplan muss der Abstand zwischen Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche 5 Meter betragen. Beantragt ist ein Abstand im Mittel von 4,15 m. Seitens der Bauherren wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Leinach hergestellt werden. Auch wird das Garagentor einen Elektroantrieb mit Funksender erhalten, um ein schnelles Einfahren zu ermöglichen. Der angrenzende Schotterweg dient zur Erschließung von wenigen Außenbereichgrundstücken mit Obstbäumen und Wiese, (nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tal“ Wochenendgebiet) weshalb anzunehmen ist, dass sich das Verkehrsaufkommen in Grenzen hält. 
Der Gemeinderat wollte noch aufgetauchte Fragen hinsichtlich des Gehweges und Erschließungskosten aus der Sitzung am 06.07.2021 geklärt wissen, weshalb das Bauvorhaben nun erneut zur Behandlung vorliegt. 
Hierzu kann seitens der Verwaltung folgendes mitgeteilt werden:
Gehweg: Im Bereich des Baugrundstückes Fl.Nr. 1442/2 wurde bei der damaligen Bebauungsplanaufstellung im Jahr 1984 kein Gehweg vorgesehen, weshalb auch kein Gehweg errichtet wurde. Die damalige Grundstückseigentümerin hat die Gemeinde Leinach im Jahr 1989 (nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten) über den Missstand informiert. In weiteren Schriftstücken und Stellungnahmen hat sich die Grundstückseigentümerin und Gemeinde geeinigt, auf einen nachträglichen Gehwegbau zu verzichten, da auf der vorhandenen Fläche kein Gehweg in vernünftiger Breite mehr erstellt werden kann.
Erschließungskosten: Alle zur damaligen Zeit angefallenen Erschließungskosten für die Erschließung „An der Steig – Abrechnungsgebiet Schützenstraße“ wurden auf die Grundstückseigentümer nach Grundstücksgröße aufgeteilt. Die Erschließungsbeiträge wurden vollumfänglich im Jahr 1990 von der damaligen Grundstückseigentümerin übernommen.

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt einstimmig die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung sowie des Stauraums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 2820/9, Gemarkung Oberleinach, Fluusweg 16 (Vorlage im Genehmigungfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“. Bauherren sind Frau Kelly und Wolfgang Reble. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. 
Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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8. Formlose Anfrage für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Mühlgasse 6, Gemarkung Unterleinach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den Eingang einer formlosen Anfrage für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Mühlgasse 6 von Fridolin Franz und Caroline Öhring, Würzburg. Diese formlose Anfrage ist nicht Gegenstand der Tagesordnung und kann nur behandelt werden, falls der Gemeinderat in seiner Gesamtheit einer entsprechenden Tagesordnungspunkterweiterung zustimmt.

Sodann spricht sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, die Tagesordnung um diesen Punkt zu erweitern. 

Die Bauherren planen für dieses Grundstück, das alte Haus (Mühlgasse 6) abzureißen. Auch die kleine Scheune, die an der Stelle des aktuellen Bauvorhabens steht, soll abgerissen werden. Das Grundstück befindet sich nicht im Bereich der Gestaltungssatzung, jedoch im Bereich des Altortes und muss sich somit an die Umgebungsbebauung anpassen. Von der Optik her, dies ist aus den Planzeichnungen einsehbar, ist das Vorhaben vertretbar. Die Zufahrt ist durch die Gewährung eines Wegerechtes gesichert und ebenfalls auch die Erschließung. Was allerdings näher von der Fachbehörde geprüft werden muss, ist die Einstellung des Hauses in unmittelbarer Nähe des Leinachbaches (3 m vom Leinachbach entfernt).

Aus der Mitte des Gemeinderates wird festgestellt, problematisch ist die Nähe zum Leinachbach. Kann das   Gebäude nicht verschoben werden?

Der Vorsitzende meint, man müsse erst abwarten, was das Wasserwirtschaftsamt zu dieser Situation sagt.

Sodann stellt der Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht; allerdings muss abgewartet werden, wie sich das Wasserwirtschaftsamt zu dieser Situation stellt.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Retzbach II" im OT Retzbach durch den Markt Zellingen - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Markt Zellingen hat sich in seiner Sitzung am 06.04.2021 mit den eingegangenen Stellungnahmen zur „Aufstellung Bebauungsplan Gewerbegebiet Retzbach II“ befasst. Die Gemeinde Leinach wird nun erneut als Nachbargemeinde beteiligt. 

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Umnutzung von Landwirtschaftsflächen in Flächen für Gewerbe. Das vorhandene Gewerbegebiet im Ortsteil Retzbach ist weitestgehend gewerblich genutzt und es sind keine Flächen mehr im Besitz des Marktes Zellingen, weshalb eine Erweiterung mit einer Fläche von ca. 3,89 ha geplant ist. 

Die Gemeinde Leinach wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Retzbach II“ nicht eingeschränkt. Es wird deshalb empfohlen, auch der zweiten Behördenbeteiligung ohne Einwände zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 2. Behördenbeteiligung ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Gewerbegebiet "Zellinger Straße" - Beauftragung des Vermessungsamtes Würzburg zur Vornahme von Preisverhandlungen mit den betreffenden Grundstückseigentümern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, es liegen verschiedene Anfragen wegen des Ankaufs von Gewerbeflächen vor. Die Gemeinde verfügt über einen genehmigten Bebauungsplan für das Gewerbegebiet und über einen genehmigten Bebauungsplan für das Industriegebiet. Im Industriegebiet hat die Gemeinde Flächen, jedoch keine Interessenten und im Gewerbegebiet hat die Gemeinde viele Interessenten, aber keine Flächen. Das Büro Köhl wurde gebeten, die Erschließungskosten für die Erschließung des Gewerbegebietes zu aktualisieren. Herr Rapp hat die Kosten für Straßenbau, Regenwasserkanal, Schmutzwasserkanal sowie Wasserleitung neu kalkuliert und kommt insgesamt auf eine Bruttosumme von 2,3 Mio € für die Erschließung. Die verkaufbare Fläche im Gewerbegebiet liegt bei 21.800 m². Dies entspricht Erschließungskosten von 105,50 € je m². Addiert man hierzu noch den Preis für den Grunderwerb von 25 € je m² zuzüglich eines Sicherheitszuschlages bei den Baukosten von 20 %, kommt man auf einen Grundstückspreis von 150 € je m². In Greußenheim beispielsweise liegt der Quadratmeterpreis für Gewerbegebiet bei 80 € und im neuen Gewerbegebiet des Marktes Zellingen bei 100 €. Bei diesem hohen Preis ist es wohl unrealistisch, die Flächen an den Mann zu bringen. Es wurden auch bereits Gespräche mit Herrn Henfling von Bayerngrund wegen der Übernahme der Erschließungsträgerschaft geführt; Herr Henfling hat mit ca. 80 € je m² gerechnet. Für den Preis von 150 € je m² macht es eigentlich keinen Sinn, das Gebiet zu erschließen. Allerdings könnte man mit den Interessenten vorab sprechen, ob sie bereit sind, die 150 € je m² zu akzeptieren.

In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte beraten: 

  • Wurde mit dem Ingenieurbüro Köhl darüber gesprochen, welche Möglichkeiten es gibt, die Erschließungskosten zu reduzieren?
    Der Vorsitzende erklärt, das Büro sieht hierfür keine Möglichkeiten.

  • Ein Preis von 150 € je m² ist unrealistisch und man sollte das Gewerbegebiet nicht erschließen.

  • Allerdings soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet noch nicht aufgehoben werden. Man könnte evtl. im Rahmen eines Flächentausches an zwei bis drei Bauplätze kommen und hier in einem reduzierten Umfang erschließen.
Der Vorsitzende meint, dies sei problematisch, da nach Aussagen des Ingenierbüros die Feuerlöschsicherheit realisiert werden muss und auch das Regenrückhaltebecken. Dies führt dazu, dass sich diese Kosten auf eine geringere Fläche verteilen und den Quadratmeterpreis noch weiter in die Höhe treiben.
  • Man sollte diese Problematik bei anderer Gelegenheit nochmals ausführlich diskutieren und nach Möglichkeiten suchen, um für die Leinacher Gewerbetreibenden Bauflächen zur Verfügung stellen zu können.
Der Vorsitzende fügt an, man könne auch mit den Interessenten sprechen, ob sie bereit sind, die Kosten zu tragen. 

Beschluss

Nach weiterer Beratung vertagt der Gemeinderat diesen Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/19 - 9/2021. Sitzung des Gemeinderats 27.07.2021 ö beratend 11

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende berichtet über die Problematik mit den Mountainbikern im Bereich des Wartturms. Verbote auszusprechen hat sich nicht als zielführend erwiesen. Man könnte sich darüber Gedanken machen, zusammen mit den Mountainbikern eine Route in diesem Bereich auszusuchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu lenken und dadurch die Beeinträchtigung der Natur zu vermindern. Hierzu fand vorab ein Informationsgespräch mit dem Landratsamt Würzburg, dem Revierförster, mit einem Vertreter des Deutschen Alpenvereins sowie mit den betroffenen Jägern statt. Die Mountainbiker wollen sich im nächsten Schritt organisieren und einen Ansprechpartner benennen. Anschließend soll der Gemeinde und den beteiligten Behörden ein Routenvorschlag unterbreitet werden. Die Mountainbiker würden die Route unterhalten und die Beschilderung würde seitens des Landratsamtes Würzburg vorgenommen werden. Die Gemeinde muss keine Haftung übernehmen, wenn keine Bauwerke bzw. keine Sprungschanze eingebaut werden. Dies wird nun weiter verfolgt werden.

  1. Gemeinderatsmitglied Manfred Franz teilt mit, dass der ehemalige Bürgermeister der französischen Partnergemeinde St.-Cyr, Herr Roger Fistolet, verstorben ist. 


Nach Beendigung der Sitzung nimmt der Gemeinderat einen Umtrunk und ein Essen ein. 

Datenstand vom 30.09.2021 13:58 Uhr