Datum: 05.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Leinachtalhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift vom 14.09.2021
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2 |
Vorstellung der mehrjährigen Neukalkulation der Trinkwasser- und Abwassergebühren; Vorstellung durch Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim
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3 |
Beratung und Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018
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4 |
Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018
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5 |
Abriss Wohnhaus bis auf Keller, Aufbau eines Geschosses, Erweiterung durch Anbau und Balkon, Abriss und Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 686/2, Gemarkung Unterleinach, Am Lengfelder 30
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6 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2822/4, Gem. Oberleinach, Weidach 7 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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7 |
Ortssanierung Leinach - Austausch Haustüre auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1, Gemarkung Oberleinach, Goldstr. 21
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8 |
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain und Erhöhung der Monats- bzw. Jahreshöchstmengen
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9 |
Beratung und Beschlussfassung über die Kostenaufteilung des Eigenanteils bei der Abrechnung für die Erstellung der Glasfaseranschlüsse in den Außenbereichen
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10 |
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines interkommunalen Ökokontos im Rahmen der ILE-Zusammenarbeit
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11 |
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. und über einen Antrag der Kranken- und Altenpflege "Das Ambulante Pflegebärchen" zur Anmietung der freien Räumlichkeiten im 1.OG der Alten Schule, Kirchgasse 12
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11.1 |
Beschlussfassung über den Antrag des Vereinrings Oberleinach e.V.
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11.2 |
Beschlussfassung über den Antrag der Kranken- und Altenpflege "Das Ambulante Pflegebärchen"
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12 |
Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 14.09.2021.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der mehrjährigen Neukalkulation der Trinkwasser- und Abwassergebühren; Vorstellung durch Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Winkler von der Kommunalberatung Schulte/Röder aus Veitshöchheim und verweist auf das mit der Sitzungsladung übersandte Anschreiben des Büros zur laufenden mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung bzw. für die gesplittete Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung.
Herr Winkler informiert zunächst über die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Benutzungsgebühren und stellt den Aufbau einer Gebührenkalkulation vor. Insbesondere sind auf den Kalkulationsblättern die Haushaltsrechnungen der Jahre 2019 bis 2021 aufgezeigt und die Planung für die nächsten Jahre 2022 bis 2024.
Trinkwassergebühren:
Herr Winkler bringt vor, der aktuelle Nutzungsgebührensatz für die Wasserversorgungsanlage liegt bei 1,73 € je m³. In dem derzeitigen Kalkulationszeitraum ist eine wesentliche Unterdeckung von knapp 60.000,- € ausgewiesen. Die konkreten Zahlen für den neuen Kalkulationszeitraum der nächsten 3 Jahre, also 2022 bis 2024, sind dann kostendeckend, wenn die Gebühr auf 2,29 € je m³ erhöht wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der Höhe der kalkulatorischen Zinsen antwortet Herr Winkler, der Zinssatz liegt bei 3 % und entspricht den Vorgaben des Bayrischen Gemeindetages.
Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr):
Herr Winkler berichtet, die aktuelle Schmutzwassergebühr liegt bei 2,04 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,24 € je m³. Im letzten Kalkulationszeitraum liegt die Unterdeckung bei rund 157.000 €, wobei die Straßenentwässerungsanteile herausgerechnet sind. Die konkreten Zahlen für den neuen Kalkulationszeitraum der nächsten 3 Jahre, also 2022 bis 2024, sind dann kostendeckend, wenn die Abwassergebühr auf 2,12 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,27 € je m³ erhöht wird.
Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen liegt, wie bei der Wasserversorgung, bei 3 %.
Darüber hinaus ergänzt Herr Winkler, die geplanten Kanalbefahrungen sind in der Kalkulation enthalten und zwar als Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Sollte im Laufe der Jahre ein Sanierungsbedarf entstehen, dann ist es möglich, diese Kosten für die Kanalbefahrungen in den Vermögenshaushalt zu überführen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob bei der Kalkulation die Kosten für das Neubaugebiet „An der Linde 2“ enthalten sind antwortet Herr Winkler, dies sei noch nicht möglich da lediglich der „Status Quo“ entscheidend ist. Die Berücksichtigung für das Neubaugebiet erfolgt erst in den nächsten Jahren.
Anschließend zeigt der Vorsitzende eine Übersicht über die Entwicklung der Gebührensätze für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser der vergangenen Jahre. Im Vergleich zu benachbarten Gemeinden liegen wir mit dem neukalkulierten Gebührensatz im Rahmen.
Herr Winkler erklärt abschließend, sollten sich in den Folgejahren höhere Investitionen ergeben, dann könnte man auch daran denken, diese Kosten über Beiträge abzurechnen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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3. Beratung und Beschlussfassung über die 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Leinach folgende 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Leinach vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018:
§ 1
In § 10 Abs. 3 wird die Angabe „1,73 €“ durch die Angabe „2,29 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2021 in Kraft.
Gemeinde Leinach
Arno Mager
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dieser Satzungsänderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Leinach folgende 11. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Leinach vom 27.05.2002 i.d.F. vom 24.10.2018:
§ 1
In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „2,04 €“ durch die Angabe „2,12 €“ ersetzt.
§ 2
In § 10 a Abs. 7 wird die Angabe „0,24 €“ durch die Angabe „0,27 €“ ersetzt.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2021 in Kraft.
Gemeinde Leinach
Leinach den,
Arno Mager
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dieser Satzungsänderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Abriss Wohnhaus bis auf Keller, Aufbau eines Geschosses, Erweiterung durch Anbau und Balkon, Abriss und Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 686/2, Gemarkung Unterleinach, Am Lengfelder 30
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lengfelder“. Antragstellerin ist Frau Silvia Schiffmann.
Auf dem Grundstück befindet sich ein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus in Fertigbauweise. Dieses soll nun bis auf den Keller, der damals in Massivbauweise errichtet wurde, abgerissen werden. Anschließend ist ein Wiederaufbau mit Erweiterung durch einen Anbau und Balkon geplant. Der vorhandene Carport wird ebenfalls abgerissen/angepasst und an gleicher Stelle wiedererrichtet werden.
Folgende Befreiungen/Abweichungen ergeben sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan:
Dachneigung: Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 25 - 36° und Form eines Satteldachs fest. Da ein Dachraum nicht benötigt wird, soll das Dach mit einem flachen Satteldach und 22° Dachneigung errichtet werden. Diese Dachneigung entspricht auch der künftigen Baugestaltungssatzung.
Stauraum Carport: Der Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche muss generell 5,0 m betragen. Der vorhandene Carport wurde ohne Stauraum errichtet, da das Grundstück steil abfällt. Der Neuaufbau soll deshalb an gleicher Stelle erfolgen.
Beschluss
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die erforderlichen Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und des Stauraums für Carport.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2822/4, Gem. Oberleinach, Weidach 7 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“. Bauherren sind Melanie Wich und Christoph Nürnberger.
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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7. Ortssanierung Leinach - Austausch Haustüre auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1, Gemarkung Oberleinach, Goldstr. 21
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Gemeinde Leinach und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung.
Geplant ist vom Antragsteller die Erneuerung der Haustüre, da diese in die Jahre gekommen und schadhaft ist. Das Vorhaben wurde zur Prüfung an das Büro Schlicht Lamprecht Architekten gesendet. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben.
Der Antragsteller beabsichtigt die bestehende schadhafte Haustüre zu erneuern. Vorgesehen ist eine Holzhaustüre mit Glasfeldern im oberen und einer Holzfüllung im unteren Bereich. Die Glasfelder im oberen Bereich sind über Wiener Sprossen gegliedert.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Leinach zuwendungsfähig, jedoch nur, wenn sie den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt wird.
Die Angebotssumme liegt bei 4.059,60 €. Mögliche Förderung daraus ergibt 1.217,88 €.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Zuwendung aus dem Kommunalem Förderprogramm zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain und Erhöhung der Monats- bzw. Jahreshöchstmengen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, in der heutigen Sitzung gehe es eigentlich noch nicht darum, einen neuen Vertrag abzuschließen. Es geht vielmehr um eine erforderliche Erhöhung der Monats - bzw. Jahreshöchstmengen. In der Vergangenheit, gerade in den Sommermonaten, wurden die vereinbarten Höchstmengen überschritten; relevant ist die bisher vereinbarte Monatshöchstmenge von 11.712 m³ zum Abnahmepreis von 1,20 € je m³. Wird diese Menge überschritten, dann wird eine sogenannte „Strafgebühr“ in Höhe von 0, 88 € je m³ fällig. Aufgrund der schon genannten Überschreitungen, im Wesentlichen in den Sommermonaten, bietet es sich an die Jahreswassermenge zu erhöhen. Der Gemeinderat müsse nun festlegen ob eine geringere Jahreswassermenge oder eine größere Jahreswassermenge zusätzlich eingekauft wird. Sollte man sich für eine Bestellung einer höheren Jahreswassermenge entscheiden dann hat der Zweckverband zugesagt, die diesjährigen Überschreitungen nicht zu berechnen. In Abstimmung mit dem Fernwasserzweckverband könnte die Jahreswassermenge von derzeit 95.000 m³ auf 120.000 m³ erhöht werden. Die Gemeinde hätte dann 3.000 m³ bei der Monatshöchstmenge mehr. Dadurch wären dann auch die bisherigen Überschreitungen mit abgedeckt. Die einmaligen Kosten hierfür belaufen sich auf 19.500 € netto; bei einer Rückerstattung der bisherigen „Strafgebühren“ in Höhe von 3.000 € netto würde sich dann eine Summe von 16.500 € netto ergeben.
Diese neuen Wassermengen könnte man auch mit dem bisherigen Wasserlieferungsvertrag vereinbaren und ein neuer Vertrag könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ein Wechsel zu einem anderen Wasserversorger ist eigentlich nicht möglich, da der Wassermarkt im Gegensatz zum Strom – bzw. Gasmarkt nicht reguliert ist. Dies bedeutet, dass ein neuer Versorger auch eine neue Leitung errichten müsse; dies war schon einmal Thema bei einem anvisierten Wechsel zu der WVV. Man sollte deshalb den Weg mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain weitergehen.
Wie schon gesagt sollte man vorerst von einem Neuabschluss des Wasserlieferungsvertrages absehen, da die Gemeinde sonst wieder erst einmal 25 Jahre vertraglich gebunden wäre. Bei Fortführung des Altvertrages beträgt der Verlängerungszeitraum jeweils 5 Jahre.
Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Gremiums bittet der Vorsitzende nun um Abstimmung über die Erhöhung der Monats – bzw. Jahreshöchstmenge.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich für eine Erhöhung der Jahreshöchstmenge auf 120.000 m³ aus; dies entspricht einer Monatshöchstmenge von 14.765 m³.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Beratung und Beschlussfassung über die Kostenaufteilung des Eigenanteils bei der Abrechnung für die Erstellung der Glasfaseranschlüsse in den Außenbereichen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erinnert, im Jahre 2018 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen die Außenbereiche über ein Förderprogramm mit Glasfaseranschlüssen zu erschließen. Seitens der Deutschen Telekom wurde eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 288.092 € ermittelt. Der gewährte Zuschuss aus Landesmitteln liegt bei 90 %, so dass an Eigenmitteln der Gemeinde ein Betrag von 28.809 € verbleibt. Seinerzeit hat der Gemeinderat festgelegt, diesen 10 % - igen Gemeindeanteil zu gleichen Teilen auf die Gemeinde und auf die Anschlussnehmer umzulegen. Insgesamt sind vom Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in den Außenbereichen 12 Eigentümer betroffen und hiervon haben 10 Eigentümer signalisiert, die entsprechenden Hochgeschwindigkeitsanschlüsse auf ihr Grundstück legen lassen zu wollen. Seinerzeit wurde den Interessenten die zu erwarteten Kosten für den neuen Anschluss mit einer Größenordnung von etwa 1.000,- € mitgeteilt. Da nun nicht alle Eigentümer ihre Bereitschaft hierfür erklärt haben, würden sich nun die Kostenbeteiligungen bei rund 1.500,- € einpendeln. Die Telekom hat zwischenzeitlich das Projekt abgeschlossen und alle 12 Grundstücke mit dem Hochgeschwindigkeitsanschluss versorgt.
Auf Nachfrage beim Beratungsbüro Dr. Först konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass aufgrund der Rechtslage bei einem lediglich 10 % - igen Gemeindeanteil keine Umlage auf die betroffenen Grundstückseigentümer erfolgen darf. Es verbleibt also bei einem 10 % igen Gemeindeanteil. Somit ist der seinerzeit gefasste Gemeinderatsbeschluss über die hälftige Aufteilung nicht rechtmäßig. Die gesetzliche Regelung wurde vom Beraterbüro angefordert.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, wenn seinerzeit seitens des Beraterbüros eine falsche Auskunft erteilt wurde, dann müsste man eigentlich das Büro haftbar machen, informiert der Vorsitzende, dies müsse noch geklärt werden; in der heutigen Sitzung muss noch kein Beschluss erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
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10. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines interkommunalen Ökokontos im Rahmen der ILE-Zusammenarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu im Gemeinderat in der Sitzung am 06.07.2021. Hierbei herrschte die Tendenz, sich eher nicht an diesem Projekt zu beteiligen. Allerdings muss betont werden, dass die Gemeinde bei einer Bauleitplanung, welche nicht im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden kann, einen Flächenausgleich vornehmen muss und dieser könnte über ein Ökokonto abgewickelt werden. Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund von Bauvorhaben ausgeglichen werden können. Somit kommt die Gemeinde eigentlich nicht daran vorbei, ein Ökokonto einzurichten. Allerdings müssten die entsprechenden Schritte für die Einrichtung eines solchen Ökokontos von einem Fachbüro durchgeführt werden. Dies könne beispielsweise jede Gemeinde selbst machen; würde man dies allerdings im Rahmen der ILE – Zusammenarbeit realisieren, dann würden sich Synergieeffekte einstellen. Würde man darüber hinaus in den Anfangsjahren ein sogenanntes „Interkommunales Ökokonto“ einrichten, dann bestünde die Möglichkeit hierfür eine Zuwendung in Höhe von 85 % zu erlangen. Sieben Gemeinden der ILE haben ihr Interesse an der Einrichtung eines Ökokontos bekundet. Allerdings wollen sie die Einrichtung des „Interkommunalen Ökokontos“ auch nicht. Eine unverbindliche Kostenschätzung des Geschäftsführers der Deutschen Landschaften GmbH, Herr Marquart, ergab einen Nettokostenrahmen von circa 65.000 €, also für jede Gemeinde einen Kostenanteil von 8.000 € bis 10.000 €, abhängig von den eingebrachten Flächen. Die Beraterleistungen werden ausgeschrieben und auch Herr Marquart würde ein Angebot abgeben. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit sogenannte Ökopunkte einzukaufen, beispielsweise von Landwirten.
In der anschließenden Beratung hierzu werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Punkte vorgetragen:
- Die Einrichtung eines Ökokontos über die ILE – Zusammenarbeit wird für skeptisch erachtet; die Gemeinde kann auch selbständig ein Büro hiermit beauftragen. Darüber hinaus muss sich ein Investor selbst um die Ausgleichsflächen kümmern.
Wenn die Gemeinde in Zukunft ein Bauleitverfahren eröffnet, dann müssen zu diesem Zeitpunkt die Ersatzflächen bereitstehen.
Die Gemeinde sollte die Flächen festlegen und wie diese aufgewertet werden können.
Der Vorsitzende informiert, es geht um die eigenen Flächen der Gemeinde die bewertet werden sollen und dann in das Ökokonto einfließen. Ansonsten müsste die Gemeinde teuer Ökopunkte zukaufen.
- Wie wird das Ökokonto verwaltet? Es ist damit zu rechnen, dass weitere Kosten hierfür entstehen.
- Man sollte die Einrichtung eines Ökokontos über die ILE – Zusammenarbeit beauftragen, da hier Synergieeffekte entstehen.
- Die Kosten für die Anpachtung von fremden Grundstücken für die Dauer von 25 Jahren bzw. für die Aufwertung eigener Flächen können im Rahmen eines Bauleitverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches umgelegt werden.
- Man sollte abwarten und noch nichts im Vorfeld unternehmen. Man sollte vielmehr prüfen, welche Flächen zur Verfügung gestellt werden können.
Der Vorsitzende antwortet, die Beratungsfirma führt diese Aufgabe durch, welche Flächen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde kann solche Flächen nicht bewerten.
Beschluss
Nach weiterer Beratung spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus die Einrichtung eines Ökokontos im Rahmen der ILE – Zusammenarbeit nicht zu realisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14
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11. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. und über einen Antrag der Kranken- und Altenpflege "Das Ambulante Pflegebärchen" zur Anmietung der freien Räumlichkeiten im 1.OG der Alten Schule, Kirchgasse 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. und den Antrag der Kranken- und Altenpflege „Das Ambulante Pflegebärchen“ zur Anmietung der freien Räumlichkeiten im 1. OG der Alten Schule, Kirchgasse 12. Hierzu zeigt er einen Grundrissplan der ehemaligen Wohnung des im September 2020 verstorbenen Mieters. Die vermietete Fläche beträgt circa 80 m² zzgl. verschiedener Kellerräume. Bei der seinerzeitigen Sanierung des Anwesens Kirchgasse 12 – hier wurden Zuwendungen von der Regierung von Unterfranken aus dem Städtebauförderungsprogramm geleistet – sind diese Mieträume von der Förderung ausgenommen worden. Damit eine Vermietung dieser Räume für die Gemeinde wirtschaftlich wäre, müsste ein Mietpreis von 8,35 € je m² festgesetzt werden. Die anderen Räumlichkeiten, die von den Vereinen genutzt werden, sind zu einem wesentlich günstigeren Preis vermietet.
Die Vermietung von Räumlichkeiten gehört zum normalen Geschäftsgang des 1. Bürgermeisters und ist normalerweise nicht Angelegenheit des Gemeinderates. Für die Anmietung dieser Räumlichkeiten im 1. OG der Alten Schule gab es bereits mehrere Interessenten wie beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach, verschiedene Privatfamilien sowie auch das „Ambulante Pflegebärchen“. Der Wunsch der Feuerwehr konnte allerdings nicht überzeugen, da der Bedarf für weitere Besprechungs- und Aktenräume nicht erkennbar ist. Im Vergleich zu anderen Vereinen ist die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach mit Räumlichkeiten bestens ausgestattet. Dieser Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach vom 14.06.2021 fand bereits auf Fraktionsebene keine Zustimmung und wurde dann schließlich zurückgezogen. Der nun vorliegende Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. ist im Prinzip inhaltsgleich. Antragsteller sind der Vereinsring Oberleinach, die Kameradschaft ehemaliger Soldaten, die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach, die Arbeiter-Interessen-Gemeinschaft, der Gesangsverein Gemütlichkeit, die Spielvereinigung Leinach sowie die Leinacher Wucht.
Für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes entsteht nun das Problem, dass es sich bei den Antragstellern um sehr viele Vereine handelt und die meisten Mitglieder des Gemeinderates auch in mehreren Vereinen tätig sind; somit muss darauf geachtet werden, dass nicht gegen Art. 49 der Gemeindeordnung (persönliche Beteiligung) verstoßen wird. Unterzeichner des Antrages bzw. Vereinsvorsitzende eines unterzeichneten Vereins sind grundsätzlich von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Dies ist nun für Gemeinderatsmitglied Martin Seelmann (Freiwillige Feuerwehr Oberleinach) der Fall. Aber auch übrige Vereinsmitglieder können persönlich beteiligt sein, da der eigene Verein einen Vorteil aus dem Antrag zieht. Da dieser Antrag das Potenzial für ein Dorfgespräch hat, soll noch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen werden: Grundsätzlich darf man als „normales Vereinsmitglied“ mit beraten und mit abstimmen. Es ist jedem selbst überlassen, ob er eine persönliche Beteiligung sieht. Entscheidet man sich trotz Vereinszugehörigkeit mitzustimmen, darf man sich nicht der Stimme enthalten. Wer also die Sorge hat, ihm könnte keine saubere Trennung von Vereinszugehörigkeit und Gemeinderatsmandat vorgeworfen werden, hat jetzt die Möglichkeit sich als persönlich beteiligt zu melden. Dies hätte ebenfalls einen Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung zur Folge.
Sodann informiert der Vorsitzende über den Antrag des Vereinsrings Oberleinach e.V. vom 24.09.2021, der jedem Gemeinderatsmitglied vorliegt. Anzumerken ist, dass der Antragsteller, also der Vereinsring Oberleinach e.V., nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Es kann sich daher nur um eine Gruppierung handeln und Verträge können jedoch nur mit natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen werden. Insofern wäre eine Vermietung an den Vereinsring gar nicht möglich.
Wie schon gesagt, lag dieser Antrag im Prinzip wortgleich schon einmal von der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach vor, wurde aber bereits auf Fraktionsebene abgelehnt und zurückgezogen, ist jetzt nur auf höhere Ebene gezogen worden um weiteren Druck auszuüben. Der Vereinsring Unterleinach könnte dann mit den gleichen Argumenten Anspruch auf das Dr.-Robert-Kaderschafka-Haus erheben.
In der anschließenden ausführlichen Beratung durch das Gremium wird aus der Mitte des Gemeinderates folgender Vorschlag vorgebracht:
Vor etwa fünf Jahren wurden im Zuge der Errichtung einer Trinkwasserverbindungsleitung bei Ausgrabungen zahlreiche archäologischen Funde sichergestellt. Die Exponate wurden zwischenzeitlich der Gemeinde von den verschiedenen Grundstückseigentümern mittels Schenkungsvertrag übereignet und diese kommen demnächst nach Leinach zurück. Man könnte diese Räume im 1.OG der Alten Schule hierfür nutzen um die Funde der Öffentlichkeit zu zeigen. Auch könnten die Räumlichkeiten von der Bücherei teilweise mit genutzt werden. Man könnte dann eine Vermarktung über den Tourismusverband vornehmen. Auch am Tag des offenen Denkmals könnte man der Bevölkerung diese Funde präsentieren.
Seitens des Vertreters der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach wird hierzu angemerkt, eine öffentliche Nutzung dieser Räumlichkeiten kommt den Antragstellern des Vereinsrings Oberleinach sehr entgegen, denn eine gewerbliche Nutzung dieser Räumlichkeiten hätte erhebliches Konfliktpotenzial.
Anschließend informiert der Vorsitzende über den Antrag des „Ambulanten Pflegebärchens“ vom 07.07.2021; bereits im März diesen Jahres wurde diesbezüglich die Gemeinde mündlich angefragt. In der Burkardusstraße 23 existiert lediglich ein Büro mit einer Größe von 15 m². Aus Arbeitsschutzgründen müssen größere Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Betreut werden derzeit 62 Patienten, davon 27 aus Leinach zzgl. 2-3 Hospizpatienten. Der Pflegedienst hat insgesamt 16 Mitarbeiter, davon 7 aus Leinach, die zum Teil extra deswegen nach Leinach gezogen sind. Die vorgetragenen Bedenken zwecks Autoverkehr oder Störung durch Musik- oder Gesangsproben wurden zerstreut, auch ein Fest sei unproblematisch. Der Pflegedienst würde die Räumlichkeiten herrichten und auch mit einer Küche ausstatten. Die Mietdauer ist lediglich für fünf Jahre angedacht und zwar mit einer angemessenen Miete. Das „Ambulante Pflegebärchen“ hat die Gemeinde in der Corona – Zeit sehr durch die Teststrecke unterstützt und tut dies auch heute noch. Es gab nie Anlass zu Beanstandungen. Die Verbundenheit zum Ort wird auch dadurch aufgezeigt, dass bereits 500 € für die Neuanschaffung des HVO – Busses gespendet wurden. Dem Pflegedienst ist sehr an einem Verbleib in Leinach gelegen und müsste bei Ablehnung des Antrages den Ort verlassen.
Im Rahmen der anschließenden ausführlichen Beratung im Gremium wird aus der Mitte des Gemeinderates unter anderem vorgebracht, es sollte in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen werden, da der Vorschlag auf öffentlichen Nutzung zur Ausstellung der gefundenen Exponate genauer überlegt werden müsse.
Der Vorsitzende entgegnet, es liegen zwei Anträge vor die auf der Tagesordnung stehen und über die heute abgestimmt werden müsste. Sollten beide Anträge abgelehnt werden dann könnte man sich für das angedachte Museum entscheiden.
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11.1. Beschlussfassung über den Antrag des Vereinrings Oberleinach e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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11.1 |
Beschluss
Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
(Martin Seelmann und Klaus Stockmann nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)
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11.2. Beschlussfassung über den Antrag der Kranken- und Altenpflege "Das Ambulante Pflegebärchen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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11.2 |
Beschluss
Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
( Martin Seelmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)
Der Vorsitzende merkt an, in einer der nächsten Sitzungen könnte der Antrag auf öffentliche Nutzung der Räumlichkeiten im 1. OG der Alten Schule (Museum, Bücherei) behandelt werden.
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12. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats
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05.10.2021
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, wegen des anstehenden Seniorennachmittags wurde Kontakt mit dem Ordnungsamt und dem Gesundheitsamt aufgenommen. Die Aussage war, es handelt sich um ein öffentliches Gebäude in welchem die Veranstaltung durchgeführt werden soll und bei der Gemeinde handelt es sich um einen öffentlichen Veranstalter; es liegt demnach keine Privatfeier vor. Darüber hinaus ist auch keine Gaststättenkonzession vorhanden. Bei einer öffentlichen Veranstaltung müssen somit die Abstände und die Maskenpflicht beachtet werden. Jedoch ist damit zu rechnen, dass sich die Seniorinnen und Senioren nicht daran halten. Somit kann die Veranstaltung nach derzeitiger Rechtslage nicht abgehalten werden.
Im Gemeinderat herrscht die Ansicht vor, man könne noch etwas abwarten, zumal sich die Rechtslage ständig ändert.
Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr