Datum: 18.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Leinachtalhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2021
2 Naturnahe Gestaltung des Leinachbaches mit Auenmodellierung Freizeit und Erholung; Vorstellung von Herrn Wehner vom Büro Team 4
3 Abbruch eines bestehenden Wohnhauses inklusive Nebengebäuden mit Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 539, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 4
4 Abriss Wohnhaus bis auf Keller, Aufbau eines Geschosses, Erweiterung durch Anbau und Balkon, Abriss und Neubau des Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 686/2, Gemarkung Unterleinach, Am Lengfelder 30
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2821/5, Gemarkung Oberleinach, Fluusweg 9 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2822/12, Gemarkung Oberleinach, Weidach 23 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
7 Bauleitplanung - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV "Am braunen See" des Marktes Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr.1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
8 Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinterm St.- Peter 2" im vereinfachten Verfahren nach §13 b BauGB; Nochmalige Fassung des Aufstellungsbeschlusses
9 Überörtliche Prüfung der Kasse der Gemeinde Leinach - Information über den Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
10 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Elisabethenverein Leinach e.V. und der Gemeinde Leinach über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth
11 Ortsanierung Leinach - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung der Sanierungsberatung für die Jahre 2022 bis 2024 und über den Vertragsentwurf zur Mitwirkung und Beratung von Bauanträgen und sonstigen gestalterischen Maßnahmen mit dem Büro Schlicht Lamprecht, Schweinfurt
12 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain
13 Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 26.10.2021.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Naturnahe Gestaltung des Leinachbaches mit Auenmodellierung Freizeit und Erholung; Vorstellung von Herrn Wehner vom Büro Team 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wehner vom Büro Team 4 und berichtet, zur Errichtung des Dorfladens und der Seniorenwohnanlage war im Jahr 2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan „Kleinzentrum in der neuen Ortsmitte“ fordert unter anderem auch eine Renaturierung des Leinachbaches. 
Nach Erläuterung der einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes betont der Vorsitzende, die Maßnahmen, die aus dem Bebauungsplan resultieren sind nicht förderfähig, das heißt, die eigentliche Renaturierung ist voll durch die Gemeinde zu finanzieren. Baumpflanzungen zwischen Becken und Parkfläche des Seniorenwohnheimes sind nicht möglich, eventuell kommen diese zwischen den Becken und dem Weg. Darüber hinaus sind keine Obstbäume geplant.
Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes, also Spielplatz, Kneipp-Anlage und Sitzmöbel sind jedoch förderfähig und im Sonderfond „Innenstädte beleben“ angemeldet (Fördersatz 80 %). 
Herr Wehner vom Büro Team 4 stellt nun den derzeitigen Projektstand vor, den wir bis zum Jahresende noch ausschreibungsfähig machen müssen.
Herr Wehner erläutert anhand des Lageplans die beabsichtigten Maßnahmen mit Wegeführung und Anpflanzungen. Die Erdbecken wurden bereits errichtet. Beim Wasserspielplatz wird eine sogenannte „Wipp-Pumpe“ und ein Wassergerinne installiert. Ursprünglich war auch eine Kneipp-Anlage vorgesehen, auf die jedoch jetzt verzichtet wird, da man eine zweite Treppe benötigt hätte.
Dann erläutert Herr Wehner die einzelnen Pläne, Schnitte und die Detailplanungen.
Der Vorsitzende ergänzt, die Planungen für den Bereich des ehemaligen Gärtnereigeländes sind jetzt nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Diese werden eventuell für eine spätere Realisierung vorgesehen, wenn die Gemeinde über die Flächen verfügen kann. 
Anschließend erläutert Herr Wehner die Kostenberechnung. Los 1 beinhaltet die Positionen, die über die Städtebauförderung gefördert werden können. Los 2 beinhaltet die Positionen für die Renaturierungsmaßnahmen. Die Gesamtkosten betragen rund 407.000, - € brutto.
Anschließend beantwortet Herr Wehner Fragen aus der Mitte des Gemeinderates.
Seitens des Gemeinderates wird gewünscht, den Weg zur Bachstraße hin im nördliche Bereich mit in die Planungen einzubeziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung mit der genannten Ergänzung des wassergebundenen Weges bis zur Bachstraße hin zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Abbruch eines bestehenden Wohnhauses inklusive Nebengebäuden mit Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 539, Gemarkung Unterleinach, Steigstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Altortbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Bauherren sind Frau Kristin und Joachim Scheblein.
Dem Bauvorhaben ging eine lange Planungsphase voraus, in die das gemeindliche Sanierungsbüro von Anfang an mit eingebunden wurde. Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Garage, da das Haus aus statischen und konstruktiven Gründen nicht mehr wirtschaftlich wiederhergestellt werden kann. Danach soll als Neubau ein Dreifamilienwohnhaus mit Garage und Carport entstehen.
Seitens des Sanierungsbüros „Schlicht Lamprecht Architekten“ wurde folgende Stellungnahme abgegeben.
Aus städtebaulicher Sicht sind nun alle Vorgaben eingehalten. Der Neubau fügt sich in die gewachsene städtebauliche Struktur des Altortes von Leinach ein. Mit der vorliegenden Planung werden am Wohnhaus die prägenden Strukturen des Bestandsgebäudes aufgegriffen und in den Neubau integriert. Der Carport mit Satteldach schafft eine Raumkante zur Frühlingstraße und fügt sich in seiner Materialauswahl und Gestaltung gut in den Altort ein. 

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Abriss Wohnhaus bis auf Keller, Aufbau eines Geschosses, Erweiterung durch Anbau und Balkon, Abriss und Neubau des Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 686/2, Gemarkung Unterleinach, Am Lengfelder 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lengfelder“. Antragstellerin ist Frau Silvia Schiffmann. 
Auf dem Grundstück befindet sich ein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus in Fertigbauweise. Dieses soll nun bis auf den Keller, der damals in Massivbauweise errichtet wurde, abgerissen werden. Anschließend ist ein Wiederaufbau mit Erweiterung durch einen Anbau und Balkon geplant. Der vorhandene Carport wird ebenfalls abgerissen/angepasst und an gleicher Stelle wieder errichtet werden. 
Das Bauvorhaben war bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.10.2021 und es wurde seitens des Gemeinderates dem Bauvorhaben zugestimmt. Eine Prüfung durch das Landratsamt ergab, dass noch eine weitere Befreiung wegen dem über die Baugrenze ragendem Vordach (1,40 m Breite) notwendig ist. Diese wurde umgehend vom Planer beantragt. 
Seitens der Gemeindeverwaltung wird empfohlen, der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit 1,40 m Breite zuzustimmen. 

Beschluss

Nach Beratung erteilt der Gemeinderat zum vorliegenden Bauantrag eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit 1,40 m Breite.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2821/5, Gemarkung Oberleinach, Fluusweg 9 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“. Bauherren sind Sandra und Alexander Lemmich.
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2822/12, Gemarkung Oberleinach, Weidach 23 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Linde 2“. Bauherren sind Julia und Sebastian Kuhn. 
Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass keine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt wurden. Der Bauantrag wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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7. Bauleitplanung - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV "Am braunen See" des Marktes Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr.1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in der Sitzung am 06.04.2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV "Am braunen See" beschlossen. Die Gemeinde Leinach wird als Nachbargemeinde mit beteiligt.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, Flächen für einen Lebensmittelmarkt mit einem aus Nahrungs- und Genussmitteln bestehenden Hauptsortiment und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.050 m² zu ermöglichen.
Die Gemeinde Leinach wird durch die Bebauungsplanänderung nicht negativ eingeschränkt. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, der 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV "Am braunen See" zuzustimmen. 

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der vorliegenden Planung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinterm St.- Peter 2" im vereinfachten Verfahren nach §13 b BauGB; Nochmalige Fassung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Dies geschah deshalb, weil zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens der Aufstellungsbeschluss bis 31.12.2019 und der Satzungsbeschluss bis 31.12.2021 gefasst werden muss.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, dass vereinfachte Verfahren weiterhin zu nutzen, solange der Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis 31.12.2024 gefasst wird.
Da es juristisch nicht eindeutig geklärt ist, ob Beschlüsse, die vor dieser Verlängerung gefasst wurden, ebenfalls unter dieser Regelung fallen, empfehlen die Juristen damals gefasste Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben und diese jetzt noch einmal neu zu fassen.
Die Änderungen beziehen sich auch auf den Bereich des § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, hier wurden die Fristen bis zum 31.12.2022 verlängert, bzw. bezüglich der Fassung des Satzungsbeschlusses bis zum 31.12.2024.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, kurzfristig neue Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen und Baurecht zu schaffen.
Insgesamt sind daher nun vier Beschlüsse zu fassen:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des seinerzeitigen Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm St.-Peter 2“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vom 10.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm St.-Peter 2“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,38 ha und beinhaltet die Flurstücke mit den Nummern 327 (Drustengraben), 328, 329, 329/2, 330, 332, 4545, 4546, 4547, 4548, 4549, 4550, 4551, 4552, 4553/1 sowie die Straßengrundstücke 391/1 (Teilfläche Remlinger Straße) und 4537 (Teilfläche St. - Peter - Straße). 
Der Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus der Plandarstellung zu entnehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Beschluss 3

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsfläche in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Adalbert Franz und Klaus Künzig nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.) Beschluss: Die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden wird vorerst zurückgestellt, da seitens des Gemeinderates erst eine Bebauungsplanvariante ausgewählt werden muss. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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9. Überörtliche Prüfung der Kasse der Gemeinde Leinach - Information über den Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über die von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg vorgenommene überörtliche und unvermutete Prüfung der Kasse der Gemeinde Leinach am 06.10.2021. Der Prüfungsbericht wurde sorgfältig ausgewertet, die im Prüfungsbericht gegebenen Anregungen werden beachtet und das zuständige Personal wurde vom Inhalt des Prüfungsberichtes in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus ist dieser Bericht dem Gemeinderat zur Kenntnis zugeben.
Sodann wird dem Gemeinderat der Prüfungsbericht vom 06.10.2021 vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben. Sogenannte Textziffern waren nicht vorhanden, so dass darüber keine Beschlüsse gefasst werden müssen. Als Zusammenfassung des Prüfungsberichtes wird im Bericht angemerkt, dass die Kassenlage am Prüfungstag geordnet war und kein Kassenkredit bestand. Die Kassengeschäfte werden gewissenhaft und sehr ordentlich erledigt. Textziffern haben sich nicht ergeben.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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10. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Elisabethenverein Leinach e.V. und der Gemeinde Leinach über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, in der Sitzung vom 23.03.2021 wurde durch den Gemeinderat bereits der Beschluss gefasst mit dem „Elisabethenverein Leinach e.V.“ ab 01.09.2021 eine Kooperationsvereinbarung analog zur bereits bestehenden Vereinbarung mit der „Barbara Gram´schen Kindergartenstiftung“ abzuschließen. 
Mit Beschluss vom 29.09.2021 hat der Trägerverein St.Elisabeth ebenfalls diesen Beschluss gefasst und das Vertragsmuster entsprechend auf seine Bedürfnisse angepasst. Die Änderungen sind farbig hinterlegt.
Aufgrund der Änderungen muss der nun neu vorgelegte Vertrag nochmals vom Gemeinderat beschlossen werden.

Beschluss

Seitens des Gemeinderates bestehen keine Einwände gegen die Änderungen.
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Elisabethenverein Leinach e.V. und der Gemeinde Leinach über den Betrieb des Kindergartens St. Elisabeth rückwirkend zum 01.10.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Klaus Stockmann nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

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11. Ortsanierung Leinach - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung der Sanierungsberatung für die Jahre 2022 bis 2024 und über den Vertragsentwurf zur Mitwirkung und Beratung von Bauanträgen und sonstigen gestalterischen Maßnahmen mit dem Büro Schlicht Lamprecht, Schweinfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, der Vertrag über die Sanierungsberatungen läuft zum Jahresende aus. Vom Büro Schlicht Lamprecht wurde ein Vertragsangebot vorgelegt, welches dem alten Vertragsmuster entspricht. Lediglich die Stundensätze wurden angepasst. 
Darüber hinaus ist der Bewilligungsbescheid der Regierung von Unterfranken für die Durchführung der Sanierungsberatungen bis Ende des Jahres 2021 befristet.

Beschluss

Der Weiterführung der Sanierungsberatung für die Jahre 2022 bis 2024 wird zugestimmt.
Darüber hinaus spricht sich der Gemeinderat für die Annahme des Vertragsentwurfes des Architekturbüros Schlicht Lamprecht, Schweinfurt, aus vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, in der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde bereits die Erhöhung der Trinkwasser-Jahresbezugsmenge von 95.000 m³ auf 125.000 m³ zur Vermeidung von „Strafzahlungen“ für Überwasser beschlossen. In diesem Zuge wurde vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain ein Neuabschluss eines aktualisierten Wasserlieferungsvertrages angeboten. Inhaltlich war der Vertrag so weit in Ordnung, es wurde seitens des Gemeinderates lediglich die lange Laufzeit von 25 Jahren bemängelt. Der Vorsitzende wurde beauftragt, über die Laufzeit zu verhandeln. 
Der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain möchte an dieser Laufzeit festhalten, da für die Sanierung der Übergabeschächte circa 300.000, - € investiert wurden. Für diese Investition möchte man natürlich eine gewisse Sicherheit des Wasserbezugs haben. 
Bei Festhalten am alten Vertrag wäre die Kündigungsfrist zwar kurz, aber die Gemeinde Leinach müsste diese Investition tragen. Somit ist diese Argumentation nachvollziehbar und finanziell für die Gemeinde auch die bessere Lösung.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Aktuelle Informationen und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/23 - 13/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.11.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende informiert, seitens des Kindergartens Barbara Gram wurde bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 ein Defizit angekündigt und es wurde gebeten, eine Vorschusszahlung in Höhe von 30.000, - € in den diesjährigen Haushalt einzustellen, was auch vom Gemeinderat so beschlossen worden ist.
Nun teilte der Kindergarten Barbara Gram mit, es werde lediglich ein Abschlag von 15.000, - € benötigt.

  1. Der Vorsitzende berichtet, aufgrund der sehr hohen Inzidenzzahlen wurde die diesjährige Waldweihnacht abgesagt. Auch die anstehende Bürgerversammlung wurde abgesagt. Das Jahresabschlussessen und der Neujahrsempfang müssen vermutlich auch abgesagt werden. Der Flurgang im Januar 2022 kann eventuell stattfinden.

  2. Der Vorsitzende gibt bekannt, seitens der FFW Oberleinach wurde ein sogenanntes „Impf-Event“ für den 27.11. und 28.11.2021 organisiert. Angeboten werden Erst- und Zweit-Impfungen sowie Dritt -Impfungen (Booster). Da der Ehrungsabend der SG Diana abgesagt wurde, kann das „Impf-Event“ in der Leinachtalhalle durchgeführt werden. Durch ein Ärzteteam aus Frankfurt können insgesamt 3000 Impfangebote gemacht werden. Die Impftermine können online gebucht werden.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates ob auch noch zusätzlich ein zweiter Impftermin angeboten wird, antwortet Gemeinderatsmitglied Martin Seelmann, für die erforderlichen Zweitimpfungen wird noch ein separater Impftermin angeboten werden.
  1. Gemeinderatsmitglied Stefan Wetttengel schlägt vor, aufgrund der steigenden Coronazahlen sollten sogenannte Hybrid – Gemeinderatssitzungen ermöglicht werden.
Der Vorsitzende meint, diese seien nicht optimal zumal die Gemeinderatssitzungen in der großen Leinachtalhalle durchgeführt werden können. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen für diese Hybrid - Sitzungen sind schwierig und auch die Durchführung des nichtöffentlichen Teils im Rahmen einer Hybrid - Sitzung ist schwierig. Aus diesem Grunde sollte man die Gemeinderatssitzungen weiterhin in der Leinachtalhalle abhalten.
  1. Der Vorsitzende informiert anhand einer Übersicht, wieviele Baugenehmigungen im Neubaugebiet „An der Linde 2“ bereits erteilt worden sind.
  2. Gemeinderatsmitglied Manfred Franz fragt an warum kürzlich ein Hubsteiger im Bereich des Dr. Robert-Kaderschafka-Hauses eingesetzt war?

Der Vorsitzende informiert, es wurden Arbeiten an der Dachrinne durchgeführt. Die Dehnungsfuge wurde in diesem Bereich nachgebessert.

Datenstand vom 20.12.2021 08:47 Uhr