2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27 "Gewerbegebiet Vierbühl" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 24. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö beschließend 3

Beschluss 1

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB:

Witte Michael, Kornmarkt 17, 91227 Leinburg - 29.01.2016 

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Einwender die Bebauung mit 3 Vollgeschossen ermöglicht haben will, ebenso wie es bei der derzeitigen 2. Änderung vorgesehen ist. Die Gemeinde Leinburg stellt hierzu ihre Befreiung von den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans in Aussicht, falls auf dem Grundstück des Einwenders eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen werden sollte. Sollte die Befreiung nicht möglich sein, wird für das beantragte Grundstück ein eigenständiges Änderungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vorsprache Herr Buchner, Ausgleichsflächen

Die angesprochene Ausgleichsfläche soll als Grünland ab 15.07. gemäht werden. Bepflanzungen, die Bewirtschaftungshindernisse darstellen sind nicht vorgesehen. Eine Änderung der Ausgleichsfläche wird nicht für erforderlich gehalten, da die Gemeinde Leinburg für künftige Bauvorhaben weitere Ausgleichsflächen braucht und die genannte Flurnummer 856/3 ohnehin in Kürze für weitere Bauflächen als Ausgleichsfläche verwendet werden soll. Die Bewirtschaftung kann dann mit der vorliegenden Ausgleichsfläche zusammenhängend erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Vorsprache Herr Vestner, Ausgleichsflächen

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Meldung an das KULAP muss gekündigt werden. Die Kosten für die künftige Pflege der Fläche sind von der Gemeinde zu tragen und werden dem Bewirtschafter erstattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Landratsamt Nürnberger Land, 19.01.2016

Immissionsschutz / Naturschutz

Der Hinweis wird auf dem Planblatt ergänzt und die Hinweise des Naturschutzes werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 5

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth - 29.12.2015

Der Hinweis zur Abstimmung mit dem Waldbesitzer wird zur Kenntnis genommen und an den Grundstückseigentümer mit der Bitte um Beachtung weitergegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - 11.01.2016 

Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst. Die Sensibilität der Grundwassersituation wird bei der Planung und Erweiterung der betrieblichen Anlagen berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 7

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege - 18.01.2016

Ein Hinweis auf die Meldepflicht für Bodendenkmäler wird in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land, Norbert Thiel - 21.12.2015 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 24.01.2024 18:10 Uhr