Bauantrag; Errichtung eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 64/3 der Gem. Diepersdorf, Bergstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 33. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2016 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 643 der Gem. Diepersdorf, Bergstraße 2.
Das beantragte Vorhaben fügt sich hinsichtlich der überbauten Grundfläche (Maß der baulichen Nutzung) nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 
Ferner sind die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen und bei der Grundflächenzahlberechnung nicht berücksichtigt. 
Das Landratsamt Nürnberger Land wird ferner auf die fehlerhaft nachgewiesenen Abstandsflächen hingewiesen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die maximale Grundflächenzahl bei 0,6 (alle versiegelten Flächen) liegt und die Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:29 Uhr