Übertragung des Umlegungsverfahrens "Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21 Eichenlohe" gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
Daten angezeigt aus Sitzung: 33. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) | 33. Sitzung des Gemeinderates | 12.12.2016 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, die angeordnete Umlegung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 „Eichenlohe“ gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg zu übertragen. Der 1. Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 18:29 Uhr