Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 140 (Teilfl.), Gemarkung Oberhaidelbach, Heuweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Gemeinderates , 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 44. Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64    Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Heuweg, Flur-Nr. 140 (Teilfl.) Gemarkung Oberhaidelbach. 
Die erforderlichen Befreiungen von der Einbeziehungssatzung „Oberhaidelbach – Heuweg II“ werden befürwortet. Insbesondere werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich 
  • der Errichtung der Garage außerhalb der östlichen und nördlichen Baugrenze
erteilt.
Im Übrigen richtet sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 29.04.2025 10:39 Uhr