Bauantrag zum Umbau eines Zwei-Familienwohnhauses zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Fl.-Nr. 57/5, Gem. Diepersdorf, Am Buckberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates , 28.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 48. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2024 ö 8.1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau eines Zweifamilienhauses zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Leistungsberechtigte nach den Asylbewerberleistungsgesetz, Am Buckberg, Flur-Nr. 57/5 der Gemarkung Diepersdorf. 

Das Vorhaben wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Die Sanitärsituation ist nicht ausreichend (zu wenige und keine getrennten Toiletten )
  • Eine Küche ist lediglich im Erdgeschoss geplant und nicht ausreichend
  • Aufenthaltsräume sind keine vorhanden bzw. geplant

Die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Leinburg sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 10:48 Uhr