Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 41 "An der Fenngasse" in Leinburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 56. Sitzung des Gemeinderates 21.01.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 41 „An der Fenngasse“ im Verfahren nach § 13b i. V. mit § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). 
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 259, 260, 261 Tfl., 252/18, 264/1 Tfl., 269 Tfl. Gemarkung Leinburg. 
Der Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt zur Deckung des anhaltenden Bedarfs nach Wohnbauland.
Hinsichtlich Art der baulichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Folgende ausnahmsweise zulässigen Vorhaben sind im Bebauungsplangebiet nicht zulässig:
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes 
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:03 Uhr