Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Gemeindeteil Winn, "Winner Au" - Beratung u. Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förml. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 56. Sitzung des Gemeinderates 21.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

- Förmliche Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Landratsamt Nürnberger Land – 22.10.2018

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Eingrünung mit einer freiwachsenden standortheimischen Hecke im Süden und Osten auf dem Grundstück wird innerhalb der Satzung festgesetzt. 
Die detaillierte Gestaltung mit Pflanzschema und Arten soll im Bauantrag erfolgen, dies wird ebenfalls festgesetzt. 
Eine Einsaat der Ausgleichsfläche ist nicht erforderlich, da es sich bereits um Grünland handelt, ein Umbruch mit nachfolgender Aussaat ist nicht erforderlich. Es wird sich eine dem Standort angepasste Vegetation entwickeln, die festgelegten Maßnahmen zur Pflege sind für die Erreichung eines ökologisch wertvollen Zielzustandes ausreichend. 

Bodenschutz und Wasserrecht

Der Hinweis zur Lage im 60 m-Bereich des Weißgrabens wird zur Kenntnis genommen. 
Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. Die Fläche liegt nicht in einem wassersensiblen Bereich. 


Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 08.10.2018

Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Informationsdienst überschwemmungsgefährdeter Gebiete wurde ausgewertet. Dabei ist festzustellen, dass das Gebiet nicht in einem wassersensiblen Bereich liegt. Das Gelände des Geltungsbereiches liegt zudem deutlich höher als der Weißgraben. 



Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 23.10.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 



Deutsche Telekom Technik GmbH – 22.10.2018


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließung (Neubau EFH) durch den Bauherrn beachtet. 





Main-Donau Netzgesellschaft – 11.10.2018


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beachtung erfolgt bei Bebauung des Grundstücks. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:03 Uhr