Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 57. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3.2
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 2.2

Beschluss 1

Beschluss - Regierung von Mittelfranken – 10.10.2018

Die Gemeinde hat das Ziel der Freihaltung des Ettenbaches in die Abwägung eingestellt. Unter anderem wurde ein hydraulisches Gutachten erstellt, um die Betroffenheit eines Überschwemmungsgebietes zu prüfen. Dies ist nicht der Fall. Weiterhin hält die Baugrenze Abstände zum Ettenbach ein und der unmittelbare Uferbereich ist als Erhaltungsgebot bzw. Grünfläche festgesetzt. Insofern wurden die Ziele des Landschaftsplanes grundsätzlich in die Aufstellung des Bebauungsplanes einbezogen. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die geplante Baufläche in der Flächenbilanz berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss - Landratsamt Nürnberger Land – 08.11.2018

Kreisbaumeisterin Frau Reinhart


Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss – LRA Immissionsschutz

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 
Aufgrund der Einwände des betroffenen Landwirtes wird die Frage des Immissionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den angegebenen größeren Tierbestand und evtl. möglicher Erweiterungen nochmals in Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss – LRA Bodenschutz und Wasserrecht


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. Eine hydraulische Ermittlung zur Überprüfung eines faktischen Überschwemmungsgebietes wurde durchgeführt. Es ist kein Überschwemmungsgebiet von der Planung betroffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss – LRA Naturschutz

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss - Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg – 18.10.2018

Die Begründung wird angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth – 05.11.2018


Ein Hinweis auf die ortsübliche Geruchsentwicklung wird am Planblatt ergänzt. Ausgleichsflächen sind aufgrund des Verfahrens gemäß § 13 b BauGB nicht erforderlich. 

Aufgrund der Einwände des betroffenen Landwirtes wird die Frage des Immissionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den angegebenen größeren Tierbestand und evtl. möglicher Erweiterungen nochmals in Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 8

Beschluss - Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 26.10.2018

Die Hinweise zur Entwässerung werden zur Kenntnis genommen. Die Baufläche soll im Trennsystem entwickelt werden. Eine Versickerung wird aufgrund des tonigen Untergrundes nicht angestrebt. 

Die Hinweise Hangwasser werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 9

Beschluss - Deutsche Telekom Technik GmbH – 15.10.2018


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 10

Beschluss - Main-Donau Netzgesellschaft - Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 11

Beschluss - Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 22.10.2018

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hält an der vorgesehenen Ausweisung fest, da konkretes Bauinteresse von Gemeindebürgern und Grundeigentümern besteht und auch in den kleinen Ortsteilen eine organische Siedlungsentwicklung möglich sein soll. Die Gemeinde hat bereits alle Grundeigentümer von Baulücken angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt. Leider werden fast alle Grundstücke zu Spekulationsgründen oder für Nachgeborene zurückgehalten. Der Hinweis auf erforderliche Ausgleichsflächen wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt keine Planung nach Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, sondern eine Planung nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Deshalb ist keine Ausgleich erforderlich. Die Funktion des Ettenbaches wurde durch Festsetzung von Grünflächen und Erhaltungsgeboten in der Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:09 Uhr