Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.3

Beschluss 1

Regierung von Mittelfranken – 10.04.2019
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Änderung wurde aus fachlicher Sicht bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde besprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Planungsverband Region Nürnberg – 10.04.2019

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Fläche wird im derzeit in Arbeit befindlichen Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ergänzt.

Die Gemeinde Leinburg hat einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Änderung wurde aus fachlicher Sicht bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde besprochen. Der Satzungsbeschluss wird erst nach Herausnahme der Fläche aus dem LSG erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Nürnberger Land – 09.05.2019

Die Gemeinde Leinburg hat bereits einen Antrag auf Herausnahme der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutz gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Herausnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt. Die Gemeinde Leinburg geht deshalb von einer Befreiungslage aus. Der Satzungsbeschluss wird erst nach Herausnahme der Fläche aus dem LSG erfolgen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 17.04.2019

Die Abwasserbeseitigung des Baugebietes wurde inzwischen im Detail geprüft. 

Das Schmutzwasser wird von Ost nach West in den Kanal in der Straße Im Wöhrlet abgeleitet. Hierfür ist ein Leitungsrecht festgesetzt.

Das Oberflächenwasser wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert. Lt. Bodengutachten sind die Voraussetzungen nicht optimal, aber aufgrund der geringen Bauflächen ist eine Versickerung gem. Vorplanung möglich.

Eine größere Rückhalte- und Versickerungsfläche wird im Bereich der Grünfläche im Südwesten des Geltungsbereichs festgesetzt. Weiterhin wird der Hinweis zur Versickerung, der auf dem Planblatt bereits enthalten ist, als Festsetzung ergänzt. Das Straßenwasser im Westen soll in die private Grünfläche geleitet werden, im Osten ist ein Sickerschacht im Bereich des landwirtschaftlichen Wegs vorgesehen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf Zufließen des Hangwassers wird ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth – 17.04.2019

Die Planung erfolgt nach § 13 b BauGB. Es werden keine Ausgleichsflächen erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Kreisbrandrat Norbert Thiel – 08.04.2019

Der Hinweis zur Wendeanlage wird zur Kenntnis genommen. Aus planerischer Sicht ist eine Wendemöglichkeit sinnvoll. Die Gemeinde hat sich aber aufgrund Grundlage von mehreren Varianten eines tiefbautechnischen Fachbüros aus wirtschaftlichen Gründen für die vorliegende Variante ohne Wendeanlage entschieden. Es besteht zudem die Möglichkeit über den weiter führenden landwirtschaftlichen Weg auszufahren.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 08.05.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Deutsche Telekom Technik GmbH – 16.04.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Main-Donau Netzgesellschaft – 15.04.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:12 Uhr