Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 31 "Gersberg" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 4

Beschluss 1

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 27.09.2016

Kreisbaumeisterin
Die überplante Baufläche ist bereits im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leinburg als Baufläche dargestellt. Aus Sicht der Gemeinde Leinburg sollen zunächst die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen genutzt werden, sofern keine schwerwiegenden planungsrechtlichen oder städtebaulichen Gründe entgegenstehen. Letzteres wird im vorliegenden Fall nicht gesehen zumal die Einbindung der geplanten Bebauung durch festgesetzte Ausgleichsflächen gesichert ist. 

Immissionsschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Naturschutz
Die Festlegung der Eingriffsbereiche wird durch Ergänzung eines Übersichtsplans im Anhang der Begründung überarbeitet. Private Grünflächen sind im Plan nicht dargestellt. Die Hinweise zum Erhalt des Laubbaumes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Festsetzung zur Abschiebung des Oberbodens für die Erschließungsmaßnahmen außerhalb der Vogelbrutzeit wird ergänzt. Die Obstbäume auf Fl.Nr. 1325 haben einen Abstand von exakt 10 m. Die weiteren Hinweise zur Pflege und zur Unterhaltung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 

Tiefbau
Entsprechende Sichtdreiecke werden im Plan ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Dickas befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 2

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - 28.09.2016

Abwasserbeseitigung
Die Begründung wird korrigiert. 

Allgemeines
Die Begründung wird korrigiert. Die wasserwirtschaftlichen Punkte werden ebenfalls ergänzt und korrigiert. 

Gewässer
Der Nonnengraben ist ein fast ganzjährig trockener Graben (ca. 20-50 cm breit und 10-30 cm tief) ohne gewässerzeigende Vegetation und im betreffenden Abschnitt teils verfüllt. Er ist als Verkehrsfläche dargestellt und soll entsprechend verrohrt werden. 
Der Hinweis auf mögliche Auswirkungen von Hochwasser wird berücksichtigt. Es wird eine hydraulische HQ100-Berechnung für den Nonnengraben durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. 

Oberflächenwasser
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf das zufließende Hangwasser ist im Planblatt bereits enthalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Kreisbrandrat Norbert Thiel – 23.09.2016 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Main-Donau Netzgesellschaft – 26.08.2016

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Der genannte Abspannbetonmast ist von den öffentlichen Erschließungsflächen aus zugänglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Stellungnahme Reiß, Herbert, Gersberg 15, 91227 Leinburg – 24.09.2016

Die Zufahrt wird wie beschlossen auf 5 m verbreitert. Betroffen ist hiervon das Grundstück Flur-Nr. 1324/1 Gem. Gersdorf, welches sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet. Der betroffene Eigentümer hat gegen die vorgesehene Verbreiterung keine Einwendungen erhoben.
Die weiteren Punkte hinsichtlich der Abwassersituation und der Kosten bezüglich des Gehsteiges werden zur Kenntnis genommen. Der Rückstau der Kanalisation wird in der Erschließungsplanung geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:22 Uhr