Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Fenngasse" - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates , 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 33. Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt fest, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Fenngasse“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Umfang der geplanten Baufläche liegt deutlich unter dem im Rahmen des Flächennutzungsplanes ermittelten (und nach Stellungnahme der Regierung bzw. des Regionalen Planungsverbandes reduzierten) Flächenbedarfs. Auf die Flächenbedarfsermittlung im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird verwiesen. Die Gemeinde Leinburg hält deshalb an der vorliegenden Planung fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 3

Planungsverband Region Nürnberg

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Umfang der geplanten Baufläche liegt deutlich unter dem im Rahmen des Flächennutzungsplanes ermittelten (und nach Stellungnahme der Regierung bzw. des Regionalen Planungsverbandes reduzierten) Flächenbedarfs. Auf die Flächenbedarfsermittlung im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird verwiesen. Die Gemeinde Leinburg hält deshalb an der vorliegenden Planung fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 4

Landratsamt Nürnberger Land, Lauf a. d. Pegnitz

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Begründung und Angaben zur Lage „oberhalb Erschließungsstraße“ (nördlichste Parzelle) werden redaktionell angepasst. Eine Straßenbegrenzungslinie ist aufgrund der Farbdarstellung im Bebauungsplan aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich. Auch eine Festsetzung der Höhenüberschreitung von Grenzgaragen ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich, da sich aufgrund der Topographie hier keine erheblichen Fehlentwicklungen ergeben dürften. Die Grundflächenzahl wird in der Begründung auf 0,4 angepasst. Der Art. 6 BauBO (Abstandsflächenregelung) soll i.d.R. bei allen Bauvorhaben angewendet werden. Die Baugrenze wird auf 3 m Abstand zum Nachbarn festgesetzt. Die Geschossfläche wird auf 0,8 angepasst.

Wasserrecht
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 5

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg, Hersbruck

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Raumansprüche der Betriebe im bebauten und unbebauten Bereich
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ausgleichsflächen wurden nicht festgesetzt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Untergrund besteht aus Liastonen mit leichter Sandüberdeckung. Die Voraussetzungen für eine Versickerung sind deshalb eher ungünstig. In der Begründung wird auf die Möglichkeiten eines naturnahen Umgangs mit Niederschlagswasser hingewiesen. Hinsichtlich der Starkregengefahr wird aufgrund der Hanglage ein entsprechender Hinweis am Planblatt ergänzt. Der Einbau von (Rezessions-)Zisternen wird vorgeschrieben. Die Größe ist anhand der Dachflächen zu berechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 8

N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 9

Deutsche Telekom Technik GmbH, Nürnberg 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 10

Landesbund für Vogelschutz, Nürnberg


Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und weitgehend berücksichtigt. Ein Verbot von Schotter- und Kiesgärten ist bereits enthalten. Die Begrünung von Flachdächern an Nebengebäuden wird gewünscht. Ebenso wird ein Pflanzgebot für einen Laubbaum oder Obstbaum (Halb- oder Hochstamm) pro Parzelle über 400 qm ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:53 Uhr