Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang für die Abwasserentsorgung des Anwesens Fl.-Nr. 1162, Gemarkung Weißenbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: 50. Sitzung des Gemeinderates , 25.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) | 50. Sitzung des Gemeinderates | 25.11.2024 | ö | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und befreit, vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit, gemäß § 6 der Satzung über die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Leinburg das Anwesen Ernhofen 8, Fl.-Nr. 1162 der Gemarkung Weißenbrunn vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Leinburg.
Eine ordnungsgemäße Entwässerung der anfallenden Abwässer ist nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 10:50 Uhr