Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung, sowie der kommunalrechtlichen Stellungnahme und beschließt folgendes:
zu 1. Sitzungstag und Sitzungsbeginn
Der Sitzungsbeginn ist grundsätzlich ganzjährig um 19:30 Uhr.
Nachdem die Einberufung zu einer Gemeinderatssitzung eine originäre Pflichtaufgabe des ersten Bürgermeisters in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinderats (Art. 46 Abs. 2 Satz 2 GO) ist, wird der Antrag im Übrigen abgelehnt.
zu 2. Antragsrecht während der Sitzung
Dieser Antrag widerspricht den kommunalrechtlichen Vorschriften und ist unzulässig (siehe rechtliche Würdigung in der Beschlussvorlage). Der Antrag ist daher abzulehnen.
zu 3. Unterrichtung Gemeinderat / Berichterstattung
Nach Art. 30 Abs. 3 GO erstreckt sich die Überwachungsbefugnis des Gemeinderates auf den gesamten Geschäftsablauf der Gemeindeverwaltung im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis, insbesondere auf den Vollzug der durch den Gemeinderat gefassten Beschlüsse und nicht auf Anfragen.
Möglichkeiten zur Unterrichtung bzw. der Berichterstattung hat der Gemeinderat in jeder Sitzung unter dem TOP Anfragen. Unabhängig davon sind weitere Anfragen direkt an den Bürgermeister zu richten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 18:49 Uhr