Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 50. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „An der Nürnberger Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1066, 1067 und 1068 der Gemarkung Leinburg. Die zulässige Bebauung soll sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren.
Die Anlage zur Beschlussvorlage (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt und die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes haben die Grundstückseigentümer zu tragen. 
Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§§ 13a Abs. 3 i. V. mit § 13b BauGB) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:54 Uhr