Datum: 06.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Trinkwasseranschlussleitung zum RÜB 2 Weißenbrunn und zum Sportheim FSV Weißenbrunn
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Pötzling Nord" im Verfahren nach § 13b BauGB
2.1 Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
2.2 Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
2.3 Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
3 Beratung über die Anfragen bzw. Anregungen aus der Bürgerversammlung 2019
4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
4.1 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nr. 32 Gem. Leinburg, an der Fenngasse
5 Verschiedenes
6 Anfragen

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1. Errichtung einer Trinkwasseranschlussleitung zum RÜB 2 Weißenbrunn und zum Sportheim FSV Weißenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachstand und spricht sich für die Variante 3 aus. Die Ausschreibung sollte als große Lösung erfolgen, jedoch in Bauabschnitten 1 und 2 unterteilbar sein. Der Gemeinderat entscheidet nach Angebotseingang ob alle Bauabschnitte ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Pötzling Nord" im Verfahren nach § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 57. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 2
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2.1. Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 57. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Familie Börner, Schmiedgasse 11, 91227 Leinburg – 12.09.2018

Die Gemeinde Leinburg hält an den getroffenen Festsetzungen fest. Die Dachüberstände sind bereits deutlich größer als es einer regionstypischen Bauweise entsprechen würde, das Gleiche gilt für den Kniestock, insofern sind gewisse Freiheiten für Veränderungen in der Planung bereits eingeräumt. Das Gleiche gilt für die Dachfarbe. Gerade in kleineren Orten sind rote und rotbraune Dachdeckungen regionstypisch und prägen die heimische Kultur- und Siedlungslandschaft. Neubausiedlungen im ländlichen Raum, die heute aufgrund kurzfristiger Modeerscheinungen fast ausschließlich anthrazit oder schwarz gedeckt werden, vermitteln einen tristen Eindruck und passen nicht ins regionstypische Siedlungsbild (Beispiel Simmelsdorf-Unterwindsberg). Eine Photovoltaikanlage wird nur auf der Südseite des Daches errichtet werden, die z.B. vom Moritzberg aus einsehbare Nordseite der Dächer bleibt in der Regel frei von Photovoltaikanlagen, deshalb wird hier die Dachfarbe ortsbildprägend bleiben. Baugebiete, in denen den Bauherren weitgehend die Gestaltungsfreiheit gelassen wird finden sich vor allem im städtischen Umfeld und in größeren, bereits durch ältere Neubausiedlungen geprägten Ortschaften. In extrem dörflich geprägten Ortsteilen wie Pötzling erwartet die Gemeinde von Bauwilligen eine Anpassung an die regionstypischen Gestaltungsgrundsätze. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Beschluss 2

Büttner, Willi, Pötzling 3, 91227 Leinburg – 07.09.2018

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Es wird ein Geh- und Fahrtrecht über die Flurnummern 931/2 und 931/3 festgesetzt (2,0 m breit, wie bisher erfolgt die Zufahrt an der Grenze unter Einbeziehung der nördlich angrenzenden Grundstücke). 

Der Beschluss wird noch ergänzt, „außerhalb des Geltungsbereichs, ein künftiger Gartenzaun ist an der Grenze um mindestens 2 m einzurücken.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Ertel Erich, Pötzling 9, 91227 Leinburg – 06.11.2018

Die Gemeinde Leinburg hält die Ausweisung des kleinen Baugebietes für ortsverträglich. Es ist nicht mit unzumutbaren Verkehrsbelastungen oder dem Verlust des Dorfcharakters zu rechnen. Hierzu tragen u.a. auch die gestalterischen Festsetzungen bei. Die Lage am Landschaftsschutzgebiet wurde durch Festsetzung von Begrünungsbindungen und Pflanzgeboten berücksichtigt. Die Zufahrt zum Grundstück Fl. Nr. 924 wird durch ein Fahrrecht gesichert. Über weitere Baugebiete in Pötzling muss zu gegebener Zeit entschieden werden. Der Heckenbestand auf dem Nachbargrundstück wird durch die Planung nicht berührt, allerdings muss innerhalb des Geltungsbereiches der Heckenbestand teilweise beseitigt werden. 
Der Hinweis auf die bestehende Tierhaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen des derzeitigen Tierbestandes und möglicher Erweiterungsabsichten wurden in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsamt geprüft. Der Abstand zum Stall beträgt über 50 m. Die bestehende maximale Tierhaltung wurde vom Landwirt erfragt  (10-20 Schweine, 5-10 Rinder, ergänzende Stellungnahme von Herrn Ertel vom 9.1.2019). Daraufhin wurde das Landwirtschaftsamt erneut angefragt. Mit email vom 7.2.2019 wurde mitgeteilt:

Aufgrund der Lage außerhalb der Hauptwindrichtung, der nur geringen Viehzahlen und dem Entwicklungspotentials des Betriebes ist unseres Erachtens evtl. ein Abstand von 50 m tragbar, der den beiderseitigen Anliegen (Bauherren/Planer und Landwirt, Weiterführung des Betriebes) gerecht wird.
Es sollte darum das östliche Haus soweit möglich nach Norden verschoben werden, um den Abstand möglichst zu vergrößern. Die bestehende Hecke sollte dichter und breiter ausgeführt werden, um möglichst zusätzlichen Sicht und Geruchsschutz zu erreichen. Die Hecke darf allerdings nicht aus N-empfindlichen Pflanzen bestehen und es sollte kein Biotop entstehen.

Unabhängig davon wäre u.E. von der Gemeinde zu überdenken, ob aus ortsplanerischer Sicht dort ein Wohngebiet Sinn macht. Diese Entscheidung liegt allerdings bei der Gemeinde.
Ich möchte nochmals betonen, dass die von unserer Seite geäußerten Punkte nur eine fachliche Hilfestellung zur Entscheidung der Baugenehmigungsbehörden sein soll.
Die letztendlichen Entscheidungen liegen dort und bei den Gemeinden.
Aus fachlich landwirtschaftlicher Sicht sind uns die Belange unserer landwirtschaftlichen Betriebe wichtig und die Möglichkeiten der Existenzsicherung und Weiterführung der Betriebe sollen dabei ausreichend gewürdigt werden.“
Die Baugrenze wurde daraufhin nochmals nach Norden verschoben. Die bestehende Hecke ist überwiegend zum Erhalt festgesetzt. Nachdem die 50m Abstand eingehalten werden, kann an der Ausweisung als Wohngebiet festgehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 57. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3.2
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 2.2

Beschluss 1

Beschluss - Regierung von Mittelfranken – 10.10.2018

Die Gemeinde hat das Ziel der Freihaltung des Ettenbaches in die Abwägung eingestellt. Unter anderem wurde ein hydraulisches Gutachten erstellt, um die Betroffenheit eines Überschwemmungsgebietes zu prüfen. Dies ist nicht der Fall. Weiterhin hält die Baugrenze Abstände zum Ettenbach ein und der unmittelbare Uferbereich ist als Erhaltungsgebot bzw. Grünfläche festgesetzt. Insofern wurden die Ziele des Landschaftsplanes grundsätzlich in die Aufstellung des Bebauungsplanes einbezogen. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die geplante Baufläche in der Flächenbilanz berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss - Landratsamt Nürnberger Land – 08.11.2018

Kreisbaumeisterin Frau Reinhart


Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss – LRA Immissionsschutz

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 
Aufgrund der Einwände des betroffenen Landwirtes wird die Frage des Immissionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den angegebenen größeren Tierbestand und evtl. möglicher Erweiterungen nochmals in Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss – LRA Bodenschutz und Wasserrecht


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. Eine hydraulische Ermittlung zur Überprüfung eines faktischen Überschwemmungsgebietes wurde durchgeführt. Es ist kein Überschwemmungsgebiet von der Planung betroffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss – LRA Naturschutz

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss - Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg – 18.10.2018

Die Begründung wird angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth – 05.11.2018


Ein Hinweis auf die ortsübliche Geruchsentwicklung wird am Planblatt ergänzt. Ausgleichsflächen sind aufgrund des Verfahrens gemäß § 13 b BauGB nicht erforderlich. 

Aufgrund der Einwände des betroffenen Landwirtes wird die Frage des Immissionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den angegebenen größeren Tierbestand und evtl. möglicher Erweiterungen nochmals in Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 8

Beschluss - Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 26.10.2018

Die Hinweise zur Entwässerung werden zur Kenntnis genommen. Die Baufläche soll im Trennsystem entwickelt werden. Eine Versickerung wird aufgrund des tonigen Untergrundes nicht angestrebt. 

Die Hinweise Hangwasser werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 9

Beschluss - Deutsche Telekom Technik GmbH – 15.10.2018


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 10

Beschluss - Main-Donau Netzgesellschaft - Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 11

Beschluss - Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 22.10.2018

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hält an der vorgesehenen Ausweisung fest, da konkretes Bauinteresse von Gemeindebürgern und Grundeigentümern besteht und auch in den kleinen Ortsteilen eine organische Siedlungsentwicklung möglich sein soll. Die Gemeinde hat bereits alle Grundeigentümer von Baulücken angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt. Leider werden fast alle Grundstücke zu Spekulationsgründen oder für Nachgeborene zurückgehalten. Der Hinweis auf erforderliche Ausgleichsflächen wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt keine Planung nach Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, sondern eine Planung nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Deshalb ist keine Ausgleich erforderlich. Die Funktion des Ettenbaches wurde durch Festsetzung von Grünflächen und Erhaltungsgeboten in der Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 57. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 62. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 1
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3. Beratung über die Anfragen bzw. Anregungen aus der Bürgerversammlung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 3
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4. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 4
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4.1. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nr. 32 Gem. Leinburg, an der Fenngasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö beschließend 4.1
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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö 5
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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2019 ö 6
Datenstand vom 24.01.2024 19:09 Uhr