Datum: 12.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leinburg
2 Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Baugebietes Eichenlohe, Bebauungsplan Nr. 21 - OT Weißenbrunn
3 Vergabe der Bauleistungen der Wasserleitung zum Sportheim und Neubaugebiet Weißenbrunn
4 Bauleitplanung;
4.1 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Weiler Scherau; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
4.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4.5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4.6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
5 St 2240, Radweglückenschluss (St 2405) Renzenhof - Diepersdorf; Vorlage aktueller Planungen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Staatliche Bauamt Nürnberg
6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
6.1 Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (5 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/2 der Gem. Diepersdorf, Wöhrletstr. 23
6.2 Bauantrag; Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 801 der Gem. Diepersdorf, "südlich Im Wöhrlet"
6.3 Antrag auf Vorbescheid; Neubau Mehrfamilienhaus (5 WE) auf dem Grundstück Flur-Nr. 120 der Gem. Weißenbrunn, Kastanienweg/Eichenlohe
6.4 Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (3 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 32 der Gem. Leinburg, Fenngasse
6.5 Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (4 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 304/1 der Gem. Leinburg, Sandstraße
7 Verschiedenes
8 Anfragen

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1. Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leinburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Investitionskosten für die Entwässerungseinrichtung in Höhe von 8.029.000 € zu 100% als Verbesserungsbeitrag umzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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2. Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Baugebietes Eichenlohe, Bebauungsplan Nr. 21 - OT Weißenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis über den Sachverhalt und erteilt den Auftrag für die Verkehrs-, Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen zur Erschließung des Bebauungsgebietes Eichenlohe an die Firma Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH, 92637 Weiden mit einer Auftragssumme von brutto 788.771,34 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vergabe der Bauleistungen der Wasserleitung zum Sportheim und Neubaugebiet Weißenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis über den Sachverhalt und erteilt den Auftrag für den Neubau einer Ringschlussleitung zum Baugebiet Eichenlohe und Erneuerung des Anschlusses für das Sportgelände FSV Weißenbrunn, an die Firma BLK Bohrteam, 06618 Mertendorf mit einer Auftragssumme von brutto 229.548,93 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4
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4.1. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Weiler Scherau; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den Weiler Scherau das Verfahren für den Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB einzuleiten. 
Die planungsrechtliche Einordnung des Bereichs soll nach wie vor nach § 35 BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere den bebauten Bereich einschließlich der dazugehörigen Stellplätze im westlichen Bereich. 
Im Satzungsgebiet soll sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von zulässigen Vorhaben  nach § 35 Abs. 6 BauGB i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB richten.
Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben kann demnach nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. 
In der Satzung sind gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 BauGB nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben zu treffen. Ferner sind immissionsbeschränkende Regelungen zu prüfen und das Lärmschutzschutzgutachten ist von einer anerkannten Fachstelle zu überprüfen.
Die nähere Ausgestaltung über die Festsetzung der immissionsbeschränkenden Regelungen erfolgt nach erfolgter rechtlicher Prüfung durch den Gemeinderat.
Mit der Satzungsausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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4.2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Beschluss 1 Bloß: 
Die Gemeinde hat sich aber aufgrund Grundlage von mehreren Varianten eines tiefbautechnischen Fachbüros aus wirtschaftlichen Gründen für die vorliegende Variante ohne Wendeanlage entschieden.  Die weiteren Hinweise zur Parksituation und zur Entwässerung werden zur Kenntnis genommen. 

Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze festgesetzt. Die Vernunft der Anlieger kann durch den Bebauungsplan nicht beeinflusst werden.

Es wird eine Entwässerungsanlage hergestellt, die den technischen Anforderungen entspricht und keine Verschlechterung für die Anwohner darstellt. 

Die Abwasserbeseitigung des Baugebietes wurde inzwischen im Detail geprüft. 

Das Schmutzwasser wird von Ost nach West in den Kanal in der Straße Im Wöhrlet abgeleitet. Hierfür ist ein Leitungsrecht festgesetzt.

Das Oberflächenwasser wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert. Lt. Bodengutachten sind die Voraussetzungen nicht optimal, aber aufgrund der geringen Bauflächen ist eine Versickerung gem. Vorplanung möglich.

Eine größere Rückhalte- und Versickerungsfläche wird im Bereich der Grünfläche im Südwesten des Geltungsbereichs festgesetzt. Weiterhin wird der Hinweis zur Versickerung, der auf dem Planblatt bereits enthalten ist, als Festsetzung ergänzt. Das Straßenwasser im Westen soll in die private Grünfläche geleitet werden, im Osten ist ein Sickerschacht im Bereich des landwirtschaftlichen Wegs vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Beschluss 1 Dorn:
Die Hinweise zum Flächenverbrauch werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hat die Potentiale der Innenentwicklung und die Verkaufsbereitschaft freier Baugrundstücke zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgefragt. Dabei war festzustellen, dass fast keine Bauflächen verfügbar sind. Deshalb ist die Ausweisung des Baugebietes erforderlich. Es liegen konkrete Bauinteressen für mehrere Grundstücke vor. Der Bauflächenbedarf ist im Flächennutzungsplan ausführlich dargelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 2 Dorn:
Hinsichtlich der vorgebrachten Fragen wird Folgendes festgestellt:

  • Innerhalb des Baugebietes sind grundsätzlich die Abstandsflächen gemäß BayBO einzuhalten (Festsetzung B.3.2). Ergänzend ist eine Baugrenze festgesetzt. Diese wird nochmals um 1 m nach Süden abgerückt und zum nördlich angrenzenden Grundstück wird ein 1 m breiter Grünstreifen festgesetzt.
  • Die Oberkante des fertigen Erdgeschoßfußbodens ist nicht festgesetzt. Die Gebäude sind aber so zu errichten, dass max. 2 Vollgeschosse gem. BayBO entstehen. Falls das Erdgeschoß höher liegt, etwa auf Höhe des nördlichen Geländes, kann dies bedeuten, dass das Kellergeschoß ein Vollgeschoß wird. Dann darf das Obergeschoß kein Vollgeschoß werden (und die Wandhöhe wird so begrenzt). Dies ist aus Sicht der Gemeinde ausreichend, um eine Einfügung der Bebauung in die Nachbarschaft sicherzustellen und eine unnötige Höhenentwicklung zu vermeiden.
  • Die Zufahrt zum mittleren Grundstück 795 erfolgt privat, es ist eine Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Die ausreichende Abstützung gegenüber dem Nachbargrundstück ist Sache des künftigen Bauherrn. Um einen Sicherheitsabstand zu den nördlich angrenzenden Grundstücken (und den dortigen Abstützungen mit evtl. aufs Nachbargrundtsück übergreifenden Fundamenten) zu schaffen, wird das Geh- und Fahrrecht nach Süden verschoben und ein 1 m breiter Grünstreifen festgesetzt. Der Höhenverlauf der privaten Zufahrten wird nicht festgesetzt. Er wird aufgrund der Anschlüsse im Osten und Westen i.W. dem natürlichen Gelände folgen.
  • Die Abwasserplanung und die Ableitung des Oberflächenwassers ist Gegenstand der Erschließungsplanung. Die Abwasserbeseitigung des Baugebietes wurde inzwischen im Detail geprüft. 
    Das Schmutzwasser wird von Ost nach West in den Kanal in der Straße Im Wöhrlet abgeleitet. Hierfür ist ein Leitungsrecht festgesetzt. Das Oberflächenwasser wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert. Lt. Bodengutachten sind die Voraussetzungen nicht optimal, aber aufgrund der geringen Bauflächen ist eine Versickerung gem. Vorplanung möglich.Eine größere Rückhalte- und Versickerungsfläche wird im Bereich der Grünfläche im Südwesten des Geltungsbereichs festgesetzt. Weiterhin wird der Hinweis zur Versickerung, der auf dem Planblatt bereits enthalten ist, als Festsetzung ergänzt. Das Straßenwasser im Westen soll in die private Grünfläche geleitet werden, im Osten ist ein Sickerschacht im Bereich des landwirtschaftlichen Wegs vorgesehen.
  • Die Zahl der möglichen Häuser ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Es gilt die Baugrenze sowie die Abstandsregelung der BayBO.
  • Die Giebelrichtung der Häuser ist im Entwurf nicht festgelegt. Sie ist aus Sicht der Gemeinde wegen der schräg verlaufenden Höhenlinien nicht zwingend erforderlich.
  • Innerhalb des Wendehammers oder an anderer Stelle sind keine Stellplätze vorgesehen. 
  • Aus planerischer Sicht ist eine Wendemöglichkeit sinnvoll. Die Gemeinde hat sich aber aufgrund Grundlage von mehreren Varianten eines tiefbautechnischen Fachbüros aus wirtschaftlichen Gründen für die vorliegende Variante ohne Wendeanlage entschieden. Auch die private Erschließung ist seitens des Gemeinderates bewusst so vorgesehen, um die Flächenversiegelung durch öffentliche Straßenflächen zu minimieren. 

Die Gemeinde Leinburg hält an der vorliegenden Planung fest. Die Vorgaben im Bebauungsplan sind hinreichend konkret um eine Einfügung der Bebauung in die Nachbarschaft sicher zu stellen. Durch das Abrücken der Bebauung und privaten Zufahrt gegenüber den nördlichen Angrenzern werden auch die genannten Befürchtungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 4

Beschluss 1 Krauß:
Das gegenständliche Grundstück befindet sich deutlich weiter im Außenbereich und stellt keine Abrundung der vorhandenen bzw. geplanten Bebauung dar. Aus den genannten Gründen erfolgt keine Beantragung der Herausnahem aus dem Landschaftsschutzgebiet. 
Ebenso wird die Aufnahme des Grundstücks in den Bebauungsplan abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 1 Puchta:
Die Giebelrichtung der Häuser ist im Entwurf nicht festgelegt. Sie ist aus Sicht der Gemeinde wegen der schräg verlaufenden Höhenlinien nicht zwingend erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss 2 Puchta:
Die Oberkante des fertigen Erdgeschoßfußbodens ist nicht festgesetzt. Die Gebäude sind aber so zu errichten, dass max. 2 Vollgeschosse gem. BayBO entstehen. Falls das Erdgeschoß höher liegt, etwa auf Höhe des nördlichen Geländes, kann dies bedeuten, dass das Kellergeschoß ein Vollgeschoß wird. Dann darf das Obergeschoß kein Vollgeschoß werden (und die Wandhöhe wird so begrenzt). Dies ist aus Sicht der Gemeinde ausreichend, um eine Einfügung der Bebauung in die Nachbarschaft sicherzustellen und eine unnötige Höhenentwicklung zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 3 Puchta:
Es ist bereits eine Festsetzung bereits enthalten, nach der Stützmauern nur bis zu einer Höhe von 1 m zulässig sind und größere Höhenunterschiede durch naturnahe bepflanzte Erdböschungen zu überwinden sind. Die Außengrenzen der Bebauung halten einen Abstand von 10 m zur Südgrenze des Geltungsbereichs ein. Damit bleibt genügend Platz für Grüngestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Beschluss 4 Puchta:
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Es wird eine Festsetzung ergänzt, nach der die Bepflanzung spätestens in der Pflanzperiode nach Errichtung des Gebäudes erfolgen muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Beschluss 4 Puchta:
Die Straßenplanung erfolgt aufgrund der technischen Vorplanung eines Ingenieurbüros für Tiefbau, die Gemeinde hat sich in mehreren Diskussionen für die vorliegende Variante mit einem sehr geringen Verkehrsflächenanteil entschieden. Auch die private Erschließung ist seitens des Gemeinderates bewusst so vorgesehen, um die Flächenversiegelung durch öffentliche Straßenflächen zu minimieren. Die Regelung der Zufahrt ist durch die späteren Grundeigentümer im Rahmen des Bauantrags zu klären. Ein durchgehendes Geh- Fahr- und Leitungsrecht ist schon aufgrund des Abwasserkanals erforderlich, der von Ost nach West verlaufen soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 10

Beschluss 6 Puchta:
Die vorgesehene private Erschließung erfolgt aufgrund einer Entwurfsplanung durch ein tiefbautechnisches Ingenieurbüro. Die künftigen Eigentümer sind für die ordnungsgemäße Erschließung einschließlich notwendiger Abstützungsmaßnahm zu Nachbargrundstücken verantwortlich. Da die privaten Wegeflächen beidseitig an öffentliche Straßenflächen angrenzen machen größere Abgrabungen keinen Sinn und sind nicht zu erwarten. Die ausreichende Abstützung gegenüber dem Nachbargrundstück ist Sache des künftigen Bauherrn. Um einen Sicherheitsabstand zu den nördlich angrenzenden Grundstücken (und den dortigen Abstützungen mit evtl. aufs Nachbargrundstück übergreifenden Fundamenten) zu schaffen, wird das Geh- und Fahrrecht nach Süden verschoben und ein 1 m breiter Grünstreifen festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 11

Beschluss 7 Puchta:
Die Straßenplanung erfolgt aufgrund der technischen Planung eines Ingenieurbüros für Tiefbau, die Gemeinde hat sich in mehreren Diskussionen für die vorliegende Variante mit einem sehr geringen Verkehrsflächenanteil entschieden. Auch die private Erschließung ist seitens des Gemeinderates bewusst so vorgesehen, um die Flächenversiegelung durch öffentliche Straßenflächen zu minimieren. Das Oberflächenwasser wird nach Süden abgeleitet und innerhalb der privaten Grünfläche rückgehalten und  versickert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 12

Beschluss 8 Puchta:
Die Gemeinde verzichtet bewusst auf Stellplätze im öffentlichen Raum und verweist auf die Festsetzung, nach der pro Wohneinheit 2 Stellplätze zu schaffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 13

Beschluss 9 Puchta:
Die Abführung des Oberflächenwassers wurde inzwischen durch ein Tiefbaubüro geklärt. 
Das Schmutzwasser wird von Ost nach West in den Kanal in der Straße Im Wöhrlet abgeleitet. Hierfür ist ein Leitungsrecht festgesetzt.

Das Oberflächenwasser wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert. Lt. Bodengutachten sind die Voraussetzungen nicht optimal, aber aufgrund der geringen Bauflächen ist eine Versickerung gem. Vorplanung möglich.

Eine größere Rückhalte- und Versickerungsfläche wird im Bereich der Grünfläche im Südwesten des Geltungsbereichs festgesetzt. Weiterhin wird der Hinweis zur Versickerung, der auf dem Planblatt bereits enthalten ist, als Festsetzung ergänzt. Das Straßenwasser im Westen soll in die private Grünfläche geleitet werden, im Osten ist ein Sickerschacht im Bereich des landwirtschaftlichen Wegs vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 14

Beschluss 10 Puchta:
Die Gemeinde ist sich darüber im Klaren, dass mit der vorliegenden Planung eine Erschließung der westlich liegenden Flächen nicht mehr möglich ist. Dies wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Vorentwurf als Variante untersucht. Die westlich liegenden Gebiete sind nicht mehr im Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgesehen und können falls sie später doch realisiert werden sollten von Norden her erschlossen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 15

Beschluss 11 Puchta:
Die Hinweise zum Flächenverbrauch werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hat die Potentiale der Innenentwicklung und die Verkaufsbereitschaft freier Baugrundstücke zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgefragt. Dabei war festzustellen, dass fast keine Bauflächen zum Verkauf anstehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 16

Beschluss 12 Puchta:
Bei der betreffenden Fläche handelt es sich um ein Grundstück das der Abrundung dient und für das Bauinteresse nachgeborener Ortsansässiger vorhanden ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 17

Beschluss 13 Puchta:
Die Gemeinde hat die Potenziale der Innenentwicklung geprüft. Es sind keine ausreichenden Potenziale der Innenentwicklung für den bestehenden Wohnbauflächenbedarf in der Gemeinde  verfügbar. Deshalb wird das gegenständliche sehr kleine Baugebiet ausgewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 18

Beschluss 14 Puchta:
Die vom Einwender vorgebrachten Anregungen werden auch im Verfahren nach § 13 b abgewogen. Sie werden wie vorstehend beschlossen teilweise berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 19

Beschluss 15 Puchta:
Das gegenständliche Baugebiet wird in den Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gefasst bevor der genannte Grundsatzbeschluss gefasst wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 20

Beschluss 16 Puchta:
Die Gemeinde hält an der Aufstellung des Bebauungsplanes fest. Die genannten Einwände wurden in die Abwägung einbezogen und teilweise berücksichtigt. Die im Internet veröffentlichte Version des Bebauungsplanes hat das Format PDF, das auf allen gängigen Rechnern gut zu öffnen ist (Standardformat), zudem lässt sich die Datei auch mit den programminternen Funktionen beliebig vergrößern, auch ausschnittsweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.3

Beschluss 1

Regierung von Mittelfranken – 10.04.2019
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Änderung wurde aus fachlicher Sicht bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde besprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Planungsverband Region Nürnberg – 10.04.2019

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Fläche wird im derzeit in Arbeit befindlichen Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ergänzt.

Die Gemeinde Leinburg hat einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Änderung wurde aus fachlicher Sicht bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde besprochen. Der Satzungsbeschluss wird erst nach Herausnahme der Fläche aus dem LSG erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Nürnberger Land – 09.05.2019

Die Gemeinde Leinburg hat bereits einen Antrag auf Herausnahme der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutz gestellt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Herausnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt. Die Gemeinde Leinburg geht deshalb von einer Befreiungslage aus. Der Satzungsbeschluss wird erst nach Herausnahme der Fläche aus dem LSG erfolgen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 17.04.2019

Die Abwasserbeseitigung des Baugebietes wurde inzwischen im Detail geprüft. 

Das Schmutzwasser wird von Ost nach West in den Kanal in der Straße Im Wöhrlet abgeleitet. Hierfür ist ein Leitungsrecht festgesetzt.

Das Oberflächenwasser wird innerhalb des Geltungsbereichs versickert. Lt. Bodengutachten sind die Voraussetzungen nicht optimal, aber aufgrund der geringen Bauflächen ist eine Versickerung gem. Vorplanung möglich.

Eine größere Rückhalte- und Versickerungsfläche wird im Bereich der Grünfläche im Südwesten des Geltungsbereichs festgesetzt. Weiterhin wird der Hinweis zur Versickerung, der auf dem Planblatt bereits enthalten ist, als Festsetzung ergänzt. Das Straßenwasser im Westen soll in die private Grünfläche geleitet werden, im Osten ist ein Sickerschacht im Bereich des landwirtschaftlichen Wegs vorgesehen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf Zufließen des Hangwassers wird ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth – 17.04.2019

Die Planung erfolgt nach § 13 b BauGB. Es werden keine Ausgleichsflächen erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Kreisbrandrat Norbert Thiel – 08.04.2019

Der Hinweis zur Wendeanlage wird zur Kenntnis genommen. Aus planerischer Sicht ist eine Wendemöglichkeit sinnvoll. Die Gemeinde hat sich aber aufgrund Grundlage von mehreren Varianten eines tiefbautechnischen Fachbüros aus wirtschaftlichen Gründen für die vorliegende Variante ohne Wendeanlage entschieden. Es besteht zudem die Möglichkeit über den weiter führenden landwirtschaftlichen Weg auszufahren.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 08.05.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Deutsche Telekom Technik GmbH – 16.04.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Main-Donau Netzgesellschaft – 15.04.2019

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.4

Beschluss 1

Beschluss Kohl

Das Grundstück befindet sich westlich des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich wurde so abgegrenzt, dass er nach Westen mit der Flucht der im rechtswirksamen Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen nördlich der Nürnberger Straße abschließt. Damit ergibt sich eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Bauflächen. Eine weitere Ausweisung nach Westen ist städtebaulich nicht sinnvoll und würde eine bandartige Entwicklung einleiten, zumal eine weitere bauliche Entwicklung nördlich der Straße Richtung Westen städtebaulich und landschaftlich weder sinnvoll noch angestrebt ist (hier befinden sich Nasswiesen und Ausgleichsflächen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss Ulherr

Das Grundstück befindet sich westlich des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich wurde so abgegrenzt, dass er nach Westen mit der Flucht der im rechtswirksamen Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen nördlich der Nürnberger Straße abschließt. Damit ergibt sich eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Bauflächen. Eine weitere Ausweisung nach Westen ist städtebaulich nicht sinnvoll und würde eine bandartige Entwicklung einleiten, zumal eine weitere bauliche Entwicklung nördlich der Straße Richtung Westen städtebaulich und landschaftlich weder sinnvoll noch angestrebt ist (hier befinden sich Nasswiesen und Ausgleichsflächen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.5

Beschluss 1

Regierung von Mittelfranken – 10.10.2018

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet wird ausdrücklich in die Abwägung eingestellt. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege die hier besonderes Gewicht haben wurden durch Festsetzung einer Fläche mit Begrünungsbindung am künftigen Ortsrand berücksichtigt. 
Die geplanten Bauflächen werden weiterhin im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Planungsverband Region Nürnberg – 10.10.2018 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet wird ausdrücklich in die Abwägung eingestellt. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege die hier besonderes Gewicht haben wurden durch Festsetzung einer Fläche mit Begrünungsbindung am künftigen Ortsrand berücksichtigt. 
Die geplanten Bauflächen werden im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Nürnberger Land – 28.10.2018

Frau Reinhart, Kreisbaumeisterin

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Immissionsschutz

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Verkehrslärmemissionen wurden geprüft. 

Die Baufläche liegt an einer innerörtlichen Straße (Tempo 50), es handelt sich um keine überörtliche Verbindungsstraße, die Straße führt nur zum Sportplatz, zum Bahnhof sowie zum Außenbereichsanwesen der Fuchsmühle. Es wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass stündlich im Schnitt 20 Fahrzeuge am Geltungsbereich entlang fahren. Dies wurde der Fachstelle für Immissionsschutz am Landratsamt mitgeteilt. Die Fachstelle nat mit email vom 2018 bestätigt, dass unter diesen Voraussetzungen ein detailliertes Schallgutachten nicht erforderlich ist. Die schalltechnischen Orientierungswerte werden unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Naturschutz

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Legende wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bodenschutz und Wasserrecht

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 26.10.2018

Die Hinweise werden berücksichtigt. Der Generalentwässerungsplan wird fortgeschrieben. Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand im Mischsystem. Eine Umstellung wäre wegen 3 Wohneinheiten unverhältnismäßig. Erste Überlegungen zur Entwässerung (IB Pongratz, Nürnberg) zeigen, dass eine wirksame Versickerung aufgrund des erkennbar/vermuteten hohen Grundwasserstandes kaum gelingt. Die Gemeinde wird aber die Grundeigentümer auf  eine unterstützende Rückhaltung vor Ort hinweisen. Es gibt zwischenzeitlich Regenwasserzisternen mit einem kleinen Basisablauf und/oder Überlauf, welcher in den Grundstücken verbleiben müsste. Ein Hinweis hierzu wird auf dem Planblatt ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Main-Donau Netzgesellschaft – 10.10.2018

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anlagen liegen im Straßenraum, die Hinweise werden bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Deutsche Telekom Technik GmbH – 15.10.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 22.10.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei den Grundstücken am Lerchenweg besteht leider keine Verkaufsbereitschaft der Grundeigentümer, die Grundstücke werden für Nachkommen zurückgehalten. Die Festsetzung von Zisternen ist gem. § 9 BauGB nicht möglich, ein Hinweis hierzu wird aber am Planblatt ergänzt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungsplan Nr. 39 „An der Nürnberger Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Planstand 12.08.2019).
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. St 2240, Radweglückenschluss (St 2405) Renzenhof - Diepersdorf; Vorlage aktueller Planungen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Staatliche Bauamt Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der aktuellen Planung (Planstand April 2019 / Anschreiben SBAN vom 26.07.2019  -   Variante 2a) für den Geh- und Radweg Renzenhof-Diepersdorf (St 2240) grundsätzlich zu. Die Bau- und Unterhaltslast verbleibt beim Freistaat. Der notwendige Grunderwerb hat durch den Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6
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6.1. Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (5 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/2 der Gem. Diepersdorf, Wöhrletstr. 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines 5-Familienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/2 der Gem. Diepersdorf, Wöhrletstr. 23.
Die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 1 hinsichtlich der Bauweise (E+D anstatt E+U), und der Baugrenzen werden befürwortet.
Die Anzahl der Vollgeschosse (max. 2) sind einzuhalten. 
Eine detaillierte Prüfung, insb. hinsichtlich Anzahl der Vollgeschosse, hat durch das Landratsamt zu erfolgen.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Bauantrag; Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 801 der Gem. Diepersdorf, "südlich Im Wöhrlet"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 801 Tfl. der Gemarkung Diepersdorf. 
Die Zulassung erfolgt aufgrund § 33 BauGB (Vorhaben während der Planaufstellung). Der zugrundeliegende Bebauungsplan Nr. 34 „südlich Im Wöhrlet“ hat die formelle und materielle Planreife für die Zulassung des Vorhabens. Die schriftliche Anerkenntnis der Festsetzungen durch die Antragssteller liegt vor.
Die Nutzungsaufnahme ist erst nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. Antrag auf Vorbescheid; Neubau Mehrfamilienhaus (5 WE) auf dem Grundstück Flur-Nr. 120 der Gem. Weißenbrunn, Kastanienweg/Eichenlohe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 120 Gem. Weißenbrunn. Vom Bebauungsplan Nr. 16 „Lehmweg“ werden folgende Befreiungen befürwortet:
- Überschreitung der Baugrenze im südlichen Bereich (ca. 7,50m) 
- abweichende Kniestock- und Traufhöhe
- Dachform Garage 
Eine Abweichung in Bezug auf die nachzuweisenden Stellplätze wird nicht befürwortet. 
Die Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen und herzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.4. Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (3 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 32 der Gem. Leinburg, Fenngasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6.4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 32 der Gem. Leinburg, Fenngasse.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.5. Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus (4 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 304/1 der Gem. Leinburg, Sandstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 6.5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 WE) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 304/1 der Gem. Leinburg, Sandstraße. Es sind max. zwei Vollgeschosse zulässig.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö 7
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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö 8
Datenstand vom 24.01.2024 19:12 Uhr