Datum: 22.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg;
1.1 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Information, Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der T.ö. B. und Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
1.2 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Information, Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.3 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
3 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB für eine Bebauung der Grundstücke Flur-Nrn. 925,/2,/3,/4,/5 und /6 der Gem. Diepersdorf, Nähe Scherauer Weg
4 Verschiedenes
5 Anfragen

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1. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den Gemeindeteil Leinburg folgende Änderung:
Im Bereich „Scherauer Weg“, nördlich der vorhandenen Bebauung, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 925/2, 925, 925/6 ff. Gem. Diepersdorf, soll eine Bauplatzreihe als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den Gemeindeteil Gersberg folgende Änderung:
Der Bereich M2 wird analog des maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 31 dargestellt. Dies betrifft insb. Geltungsbereich und Art der baulichen Nutzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den Gemeindeteil Unterhaidelbach folgende Änderung:
Der Bereich W2 wird in Wohnbaufläche (W) und Mischbaufläche (M) in der Mitte getrennt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis des Sachverhalts und beschließt, die beantragten Aufforstungsflächen in den Flächennutzungsplan mit aufzunehmen und darzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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1.1. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Information, Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der T.ö. B. und Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1.1

Beschluss 1

Regierung von Mittelfranken
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Vorentwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Im überarbeiteten Entwurf werden die Wohn-, Mischgebiets- und Gewerbegebietsflächen erheblich reduziert. Damit wurden die vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt.

Planungsverband Region Nürnberg
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Vorentwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Im überarbeiteten Entwurf werden die Wohn-, Mischgebiets- und Gewerbegebietsflächen erheblich reduziert. Damit wurden die vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt.
Bezüglich der Innenentwicklungspotenziale wird auf die bereits erfolgte Abfrage der Baulücken hingewiesen. Zudem sind die Innenentwicklungspotentiale anteilig bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Nürnberger Land / Kreisbaumeisterin
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Vorentwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft. 
Im überarbeiteten Entwurf werden die Wohn-, Mischgebiets- und Gewerbegebietsflächen erheblich reduziert. Damit wurden die vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt.

Immissionsschutz
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Wohnbaufläche W1 verbleibt vorerst in der Planung. Die Belange des Immissionsschutzes sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen, gegebenenfalls sind entsprechende Festsetzungen und Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich. 
Ein Gutachter soll mit der Überprüfung einer Bebauung beauftragt werden, um zu prüfen,  ob die maßgeblichen Lärmwerte eingehalten werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Naturschutz Siedlungsentwicklung
1. Leinburg
Die Stellungnahme wird berücksichtigt, die Baufläche wird entsprechend verkleinert. 

2. Diepersdorf
Die Bauflächen W3 und W4 stellen innerörtliche, allseits von Bebauung umgebene Freiflächen und Gartengrundstücke dar, die sich aufgrund ihrer Lage sehr gut für eine bauliche Entwicklung eignen. Auch wenn hier einzelne Grundbesitzer im Gegensatz zu vielen anderen über Jahre hinweg ihre Obstbäume erhalten und gepflegt haben, stellt dies aus Sicht der Gemeinde Leinburg keinen Hinderungsgrund für die Ausweisung von Bauflächen dar. Die Bauflächen dienen beide der Innenentwicklung und der Schonung des Außenbereichs. Streuobstbestände haben eine begrenzte Lebenserwartung und sind grundsätzlich gut ausgleichbar. Deshalb verbleiben die Flächen W3 und W4 vollständig innerhalb der Planung. 
Der Hinweis zur Baufläche W7 wird zur Kenntnis genommen, die Baufläche W8 stellt eine kleinflächige sinnvolle, bereits erschlossene Ortsabrundung dar und verbleibt in der Planung. 

Die Hinweise zu den Bauflächen G1, G2 und M2 werden zur Kenntnis genommen. Die Bauflächen G1 und M2 werden aus der Planung genommen, die Baufläche G2 wird deutlich verkleinert. Eine Eingrünung zum Finstergraben wird dargestellt, sie ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und durch entsprechende Pufferstreifen zum Gewässer zu beachten. 

3. Weißenbrunn
Die Baufläche W2 ist weitgehend von Bebauung umschlossen und dient der Innenentwicklung. Sie soll deshalb in der Planung verbleiben. Der Hinweis zur Baufläche W3 wird berücksichtigt. Die Fläche wird aufgrund der Betroffenheit des Sandstandortes, eines Bodendenkmales und aufgrund der sinnvollen Abstandsflächen zwischen dem bisherigen Ortsteil und dem Waldrand nicht als Baufläche weiterverfolgt und aus der Planung gestrichen.

4. Reuth
Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Im Ortsteil Reuth ist nur an dieser Stelle eine kleine bauliche Erweiterung vorgesehen. Die Fläche verbleibt aufgrund des Bedarfs von nachgeborenen Ortsansässigen in der Planung.

Die weiteren Hinweise zu Bestandsgehölzen und Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der folgenden Detailplanung in die Abwägung eingestellt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird den Aufbau eines Ökokontos prüfen. 


Naturschutz Grünflächen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Naturschutz Fließgewässer
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Ziele zur Entwicklung der Fließgewässer sind im Landschaftsplan bereits enthalten. Weiterhin existiert für das Gemeindegebet Leinburg ein Gewässerentwicklungskonzept. 


Naturschutz und Landschaftspflege
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Ausgleichsflächen sind soweit bekannt bereits im Plan dargestellt. Die Hinweise zu weiteren Aufwertungen im westlichen Gemeindegebiet werden zur Kenntnis genommen, entsprechende Ziele sind im Landschaftsplan bereits verankert. 




Wasser- und Bodenschutz
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen 5 der Moritzberggruppe wird ergänzt, entsprechend der inzwischen fortgeschrittenen Planung. Der Hinweis zur Deponie in Unterhaidelbach wird zur Kenntnis genommen und im FNP dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauflächen und damit die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen wurden gegenüber dem Vorentwurf erheblich reduziert. 

Erreichbarkeit von Nutzflächen und Hofstellen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Raumansprüche der Betriebe im bebauten und unbebauten Bereich
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An landwirtschaftliche Betriebe heranrückende Wohnbebauung wurde teilweise aus der Planung genommen. Ein Heranrücken an landwirtschaftliche Betriebe wird nach Möglichkeit vermieden. Wünsche nach Standorten für Gemeinschaftsmaschinenhallen sind der Gemeinde nicht bekannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Zutreffende Widmung des Gebietes Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Sofern möglich werden Dorfgebiete als solche dargestellt, eine Umplanung in Wohngebiete ist nicht vorgesehen. Bei neu geplanten Baugebieten muss die im Bebauungsplan dargestellte Art der Nutzung auch der tatsächlichen entsprechen, d.h. wenn ausschließlich Wohngebäude entstehen muss auch die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt werden. Landwirtschaftliche Tierhaltungen werden berücksichtigt (s. unten).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Sonstiges
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg wird den Aufbau eines Ökokontos prüfen und gegebenenfalls gemeindeeigene, landwirtschaftlich gut geeignete Grundstücke zum Tausch anbieten. 

Pkt 5.5 Seite 26 und ff.

Diepersdorf
Die Darstellung als Wohngebiet folgt der aktuellen und tatsächlichen Nutzung. Im Nahbereich der Fl. Nr. 454 sind keine Bauflächen dargestellt. 

Diepersdorf Kitzengasse  Gebiet W4
Die Darstellung als Wohngebiet folgt der faktischen und tatsächlichen Nutzung. Auch im Rahmen einer konkreten Beurteilung möglicher Entwicklungen des landwirtschaftlichen Betriebes wird nicht die Darstellung des Flächennutzungsplanes sondern die faktische Nutzung zugrunde gelegt. Insofern ergeben sich aus der Änderung in der Darstellung der Nutzung keine Einschränkungen für den Betrieb, diese bestehen bereits faktisch.







Gersdorf
Der entsprechende Teilbereich ist ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt und steht nicht in einem Siedlungszusammenhang mit dem gewachsenen Dorfgebiet. Das Gebiet ist faktisch als Wohngebiet einzustufen. 

Pkt 5.5.1 S. 32

Leinburg W3
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Fläche wird komplett aus dem Entwurf gestrichen und künftig wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 

Leinburg W1
In dem Gebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zu erwarten, eine Ausweisung als Dorfgebiet würde voraussetzen, dass mindestens 30 % bis 40 % der Fläche für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Dies ist nicht zu erwarten. Die Fläche wird aber deutlich verkleinert. 

Leinburg G1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Vorhabenszulassung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan. Derartige Hallen wären in einem Gewerbegebiet grundsätzlich möglich. 

Diepersdorf W7
In dem Gebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zu erwarten, eine Ausweisung als Dorfgebiet würde voraussetzen, dass mindestens 30% bis 40 % der Fläche für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Dies ist nicht zu erwarten. 

Diepersdorf W 5+6
In dem Gebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zu erwarten, eine Ausweisung als Dorfgebiet würde voraussetzen, dass mindestens 30 % bis 40 % der Fläche für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Dies ist nicht zu erwarten.

Diepersdorf W3
In dem Gebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zu erwarten, eine Ausweisung als Dorfgebiet würde voraussetzen, dass mindestens 30 % bis 40 % der Fläche für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Dies ist nicht zu erwarten. Falls sich Möglichkeiten einer mischgebietstypischen Nutzung ergeben, erfolgt eine Umplanung.



Diepersdorf W1
Die genaue Darstellung wird im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft, ob die Lärmschutzwerte eingehalten werden können. 

Weißenbrunn W1
In dem Gebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zu erwarten, eine Ausweisung als Dorfgebiet würde voraussetzen, dass mindestens 30 % bis 40 % der Fläche für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Dies ist nicht zu erwarten. Gegebenenfalls sind Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Betrieben einzuhalten.

Unterhaidelbach W2
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Fläche wird teils als Wohngebiet, teils als Mischgebiet dargestellt. 

Weihersberg M1
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauflächendarstellung wurde in Anpassung mit der geplanten Betriebshofstellenerweiterung angepasst. 

Reuth M1
Die Fläche ist die einzige Erweiterungsfläche im Ortsteil Reuth, sie dient nachgeborenen Ortsansässigen und soll deshalb in der Planung verbleiben. 
Stellungnahme Bereich Forsten, Schmidbauer, FOR i.V. 
Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Staatliches Bauamt Nürnberg
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße wird im Plan dargestellt. Die Hinweise auf die bestehenden Planungen werden in der Begründung ergänzt. 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Die Liste der Denkmäler wird in der Begründung ergänzt. 
Staatliches Gesundheitsamt Lauf
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Main-Donau-Netzgesellschaft
Die Darstellung der 20-kV-Freitleitungen werden ergänzt. Der Hinweis auf die geplante Rohrleitungstrasse wird zur Kenntnis genommen. Sofern sich die Planung und Trasse entsprechend verfestigt, wird sie im Planblatt dargestellt. 
Bayernwerk AG
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bund Naturschutz Bayern e.V. 
Die Hinweise und konkreten Einwendungen werden wie folgt berücksichtigt: Im Bereich der Gemeinbedarfsflächen 1 und 2 in Leinburg befinden sich derzeit keine kartierten Biotope, vorhandene Gehölzstrukturen werden falls von der Planung betroffen am künftigen Rand des Gebietes flächengleich ersetzt. Die Flächen sind zur Erweiterung des gemeindlichen Bauhofs erforderlich und verbleiben deshalb in der Planung. 
Die Baufläche W3 in Weißenbrunn entfällt aufgrund der Betroffenheit von Sandmagerrasen und mageren Standorten. Die Baufläche W1 in Entenberg betrifft nur sehr kleinflächig Streuobstbestände, diese können erhalten oder am künftigen Ortsrand ersetzt werden. Die Baufläche M1 in Reuth verbleibt für Ortsansässige in der Planung.
Bezüglich der Baufläche W3 in Unterhaidelbach ist der Bebauungsplan bereits in Kraft getreten.
Kreisjugendring Nürnberger Land
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Überlegungen der Gemeinde nach Möglichkeit berücksichtigt. 
Postsportverein Nürnberg
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Bayer. Bauernverband 
Das Amt für Ländliche Entwicklung wurde beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.2. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Information, Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1.2

Beschluss

Einwendungen Dickas
Die genannten Grundstücke sind im Entwurf als gemischte Baufläche dargestellt.
Weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat beschließt über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme der Flächen wie in der Entwurfsfassung zum Flächennutzungsplan (mit beschlossenen Änderungen siehe TOP 1 / 1.1) dargestellt. 
Eine Einzelabstimmung zu jeder Anregung ist nicht angezeigt.
Eine individuelle Behandlung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.3. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg; - Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.
Der vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeitete Planentwurf (Planstand 22.10.2019) zu den einzelnen Gemeindeteilen wird gemäß Anlage zur Beschlussvorlage und den beschlossenen geringfügigen Änderungen (TOP 1 – 1.2) gebilligt.
Zum Planentwurf ist eine Begründung nach § 2a BauGB beizufügen. 
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des gebilligten Planentwurfes die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 
Die Auslegungsfrist wird auf insgesamt 6 Wochen erweitert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" im Verfahren nach § 13b BauGB - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungsplan Nr. 34 „südlich Im Wöhrlet“ im Verfahren nach § 13b BauGB als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Planstand 28.08.2019).
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt. Die Bekanntmachung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung der Rechtsverordnung über die Landschaftsschutzgebietsgrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB für eine Bebauung der Grundstücke Flur-Nrn. 925,/2,/3,/4,/5 und /6 der Gem. Diepersdorf, Nähe Scherauer Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und lehnt die beantragte Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB für die Grundstücke Flur-Nrn. 925, /2,/3,/4,/5 und /6 der Gem. Diepersdorf, Nähe Scherauer Weg, aus städtebaulichen und erschließungstechnischen Gründen ab. 
Die beantragte Bebauung widerspricht der Flächennutzungsplanung (wertvolle Grünzone) und es liegt eine „bandartige“ Siedlungsentwicklung in den Außenbereich vor. Die Bauleitplanung bleibt in diesem Bereich unverändert. 
Analog der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird einer Bebauungsreihe nördlich der vorhandenen Bebauung zugestimmt. Auf dieser Grundlage sollen Möglichkeiten der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 4
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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 65. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 5
Datenstand vom 24.01.2024 19:15 Uhr