Datum: 26.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Leinburg-Diepersorf, Diepersdorfer Hauptstr. 40
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der 10. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "An der Fenngasse" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf" - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf" - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
5 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
6 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
7 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Billigung des geänderten Entwurfes und Auslegungsbeschluss zum geänderten Planentwurf
8 Verschiedenes
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der 10. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die Niederschrift der 10. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "An der Fenngasse" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „An der Fenngasse“ (Planstand 26.04.2021) gemäß Anlage zur Beschlussvorlage und folgenden beschlussmäßig behandelten Änderungen:
  • Das Pflanzgebot (Festsetzung 4.1) entfällt
  • Nadelgehölzhecken (Festsetzung 4.2) werden zugelassen
  • Kiesgärten (Festsetzung 4.2) werden nicht zugelassen
  • Dachform: Zulassung Satteldach – Varianten A+B 
  • Festsetzungen in Bezug auf die Höhen werden angepasst.
  • Die angrenzende „Fenngasse“ ist in den Bebauungsplan als örtliche Verkehrsfläche (Bestand) mit aufzunehmen. 
  • Hinsichtlich der Abstandsflächen ist auf die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Leinburg zu verweisen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf" - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 3

Beschluss

1.Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt fest, dass im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. 


2.Beschluss:

Stellungnahmen förmliche Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange:
  1. Regierung von Mittelfranken, Ansbach
  2. Landratsamt Nürnberger Land, Lauf
  3. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München 
  4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth, Hersbruck
  5. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
  6. N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg 
  7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Nürnberg 
  8. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Winkelhaid


Mit den einzelnen Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen a) – h) besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf" - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 „Kindertagesstätte und Gemeindehaus Diepersdorf“, im Verfahren nach § 13a BauGB, als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB (Planstand 26.04.2021) mit dazugehöriger Begründung.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Gesamtbeschluss zu den vorliegenden Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) unter Berücksichtigung der vorangegangenen Einzelbeschlüsse 1-7:

  1. Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Die Hinweise werden berücksichtigt. Die im Entwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.
Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen grundsätzlich im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 

  1. Planungsverband Region Nürnberg, Nürnberg

Die Hinweise werden berücksichtigt. Die im Entwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.
Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 

  1. Landratsamt Nürnberger Land, Lauf

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hält an der Auswahl des Gebietes fest, die Gemeinde Leinburg hat eine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich der Lärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet anfertigen lassen. Diese weist nach, dass unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzanlage die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Wohngebiet eingehalten werden. Nachdem auch die Abstände zu den galvanischen Anlagen im Hinblick auf die Störfall-Verordnung eingehalten werden bleibt die Fläche in der Planung. Gegebenenfalls erforderliche weitere Details werden wie vom Landratsamt vorgeschlagen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ermittelt und bei der Planung berücksichtigt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


  1. Amt für Ländliche Entwicklung, Ansbach

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung redaktionell ergänzt.


  1. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 

Oberflächengewässer:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bezeichnung des Planzeichens wird wie vorgeschlagen als „Wassersensibler Bereich“ angepasst. 
Wasserversorgung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und außerhalb des Verfahrens des Flächennutzungsplanes geprüft.
Geothermie
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen evtl. konkreter Zulassungsverfahren beachtet. 
Abwasserentsorgung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg wird den Generalentwässerungsplan nach abschließender Feststellung des Flächennutzungsplanes überarbeiten und die zugehörigen Mischwasserentlastungsanlagen berechnen und gegebenenfalls 
anpassen. Die weiteren Hinweise zur Entwässerung von Neubaugebieten werden zur Kenntnis genommen. 


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth, Hersbruck

I. Agrarstrukturelle Maßnahmen
Die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Ansbach wurde eingearbeitet. 
II. Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauflächen und damit die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen werden gegenüber dem Entwurf erneut erheblich reduziert. 
III. Erreichbarkeit von Nutzflächen und Hofstellen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
IV. Raumansprüche der Betriebe im bebauten und unbebauten Bereich
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An landwirtschaftliche Betriebe heranrückende Wohnbebauung wurde teilweise aus der Planung genommen. Ein Heranrücken an landwirtschaftliche Betriebe wird nach Möglichkeit vermieden. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Wünsche nach Standorten für Gemeinschaftsmaschinenhallen sind der Gemeinde nicht bekannt. 

V. Zutreffende Widmung des Gebietes Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Sofern möglich werden Dorfgebiete als solche dargestellt, eine Umplanung in Wohngebiete ist nicht vorgesehen. Bei neu geplanten Baugebieten muss die im Bebauungsplan dargestellte Art der Nutzung auch der tatsächlichen entsprechen, d.h. wenn ausschließlich Wohngebäude entstehen muss auch die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt werden. Landwirtschaftliche Tierhaltungen werden berücksichtigt, mehrere Bauflächen wurden aus der Planung genommen..
VII. Sonstiges
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg wird den Aufbau eines Ökokontos prüfen und gegebenenfalls gemeindeeigene, landwirtschaftlich gut geeignete Grundstücke zum Tausch anbieten. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An landwirtschaftliche Betriebe heranrückende Wohnbebauung wurde teilweise aus der Planung genommen. Ein Heranrücken an landwirtschaftliche Betriebe wird nach Möglichkeit vermieden. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Sofern möglich werden Dorfgebiete als solche dargestellt, eine Umplanung in Wohngebiete ist nicht vorgesehen. Bei neu geplanten Baugebieten muss die im Bebauungsplan dargestellte Art der Nutzung auch der tatsächlichen entsprechen, d.h. wenn ausschließlich Wohngebäude entstehen muss auch die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt werden
Desweiteren wird bzgl. der Bauflächendarstellung auf die Abwägung zum Vorentwurf verwiesen. Es ist bei den als Wohngebiet dargestellten Bereichen ausschließlich Wohnnutzung zu erwarten bzw. geplant. Eine Darstellung als Mischgebiet wäre eine Scheinausweisung und erfolgt nicht. Eine entsprechende Nutzung ist ggf. auf der Ebene des Bebauungsplans im Detail zu prüfen. Ggf. ist mit Baugrenzen ein ausreichender Abstand sicherzustellen.

Stellungnahme Bereich Forsten, Dr. Taeger, FD
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingearbeitet bzw. im Rahmen der weiteren Maßnahmen der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Ausgleichs- und Ersatzflächen berücksichtigt. Flächen für mögliche Erstaufforstungen wurden seitens der Öffentlichkeit nur vereinzelt vorgeschlagen und in die Planung übernommen. 



  1. Staatliches Bauamt Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße wird im Plan dargestellt. Die Hinweise auf die bestehenden Planungen werden in der Begründung ergänzt. 


  1. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München 

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der Auszug der Denkmalliste wird zum Feststellungsbeschluss redaktionell aktualisiert und ausgetauscht.


  1. Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sie wurden bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes in die Abwägung eingestellt.


  1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Nürnberg 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Telekom wird im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. 


  1. Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Nürnberg

Die Gemeinde hat zahlreiche Anstrengungen zum Flächensparen unternommen. Sie hat die Eigentümer aller freien Baugrundstücke angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt, leider mit extrem negativem Ergebnis. Weiterhin hat die Gemeinde Leinburg wie alle Städte und Gemeinden die Einführung der Grundsteuer C massiv gefordert, dies wäre das einzig wirklich effektive Mittel zur Mobilisierung baureifen Landes. Diese Forderung wurde von der Bayerischen Staatsregierung abgewiesen. Die Beteuerungen des Flächensparens sind deshalb reine Lippenbekenntnisse. Unbeschadet davon hat die Gemeinde Leinburg mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung in den letzten Jahren aufgestellt und wo immer möglich den Außenbereich geschont. 
Unabhängig von diesen Rahmenbedingungen wird die Bauflächenausweisung gegenüber dem Entwurf nochmals reduziert. Zurückgenommen bzw. reduziert werden folgende Gebiete:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.

Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 
Die Stellungnahme wird berücksichtigt und die Begründung zum Landschaftsplan redaktionell ergänzt. Die Gemeinde wird die Aufstellung eines naturschutzbezogenen Pflegekonzepts für gemeindeeigene Flächen prüfen

Die Hinweise zu den einzelnen Bauflächen werden zur Kenntnis genommen und erneut in die Abwägung eingestellt. Die angesprochene Erhaltung wertvoller Baumbestände werden im Rahmen der konkreten Zulassungsplanung geprüft. Auf die oben bereits dargelegte Reduzierung bzw. Rücknahme von Bauflächen wird hingewiesen. 


  1. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Winkelhaid

Die Gemeinde hat zahlreiche Anstrengungen zum Flächensparen unternommen. Sie hat die Eigentümer aller freien Baugrundstücke angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt, leider mit extrem negativem Ergebnis. Weiterhin hat die Gemeinde Leinburg wie alle Städte und Gemeinden die Einführung der Grundsteuer C massiv gefordert, dies wäre das einzig wirklich effektive Mittel zur Mobilisierung baureifen Landes. Diese Forderung wurde von der Bayerischen Staatsregierung abgewiesen. Die Beteuerungen des Flächensparens sind deshalb reine Lippenbekenntnisse. Unbeschadet davon hat die Gemeinde Leinburg mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung in den letzten Jahren aufgestellt und wo immer möglich den Außenbereich geschont. 
Unabhängig von diesen Rahmenbedingungen wird die Bauflächenausweisung gegenüber dem Entwurf nochmals reduziert. Zurückgenommen bzw. reduziert werden folgende Gebiete:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.

Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 
Die Schaffung von kleineren Wohnhäusern und auch Mehrfamilienhäusern ist sinnvoll, allerdings schwerpunktmäßig nicht im Bereich der neu geplanten Bauflächen an den Ortsrändern meist ländlich geprägter Siedlungen sondern vielmehr in den bestehenden Ortskernen der Hauptorte. Die Gemeinde Leinburg sieht sich einem massiven Bedarf und einer massiven Nachfrage nach Einfamilienhäusern gegenüber, wo immer die Gemeinde ein Baugrundstück zur Bebauung anbieten kann bewerben sich zahlreiche Interessenten. Dieser Nachfrage kann sich die Gemeinde Leinburg nicht verschließen, unabhängig davon wird auch der Bau kleinerer Wohneinheiten unterstützt. 
Die Gemeinde Leinburg stellt die vorgebrachten Einwände erneut in die Abwägung ein und hält aufgrund des akuten Wohnraumbedarfes (vgl. auch Änderung des Baugesetzbuches zur Mobilisierung von Wohnbauland) an den meisten Flächen fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  Unter Berücksichtigung der Beschlüsse 1-7 bei TOP 5 erfolgt zu den vorliegenden/nachfolgenden Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) folgende Beschlussfassung:

  1. Autohaus Wörnlein, Kleeäckerstr. 1, 91227 Leinburg-Diepersdorf – 31.08.2020

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen. 
2        Dott. Baumgartner, Katrin, Dr. Karbe, Fritz, Industriestraße 24, 91227 Leinburg – 25.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen. 
3        Blendinger, Richard, Hauptstraße 74, 91227 Leinburg
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Grundstücke werden im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. 
4        Bub, Claudia, Deininger Weg 7, 92318 Neumarkt – 08.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Grundstücke werden im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. 
5        Campingplatz Heiligenmühle, 91227 Leinburg – 25.09.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Campingplatz Heiligenmühle befindet sich wie richtig dargestellt im Außenbereich. 
Er ist entsprechend der bestehenden Genehmigung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz dargestellt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung bestehen Zweifel, ob aufgrund teils fester Anbauten die tatsächliche Art der Nutzung mit der genehmigten übereinstimmt.
 Eine Erweiterung des Gebietes erfordert eine Überprüfung und Anpassung der bauplanungsrechtlichen Situation auf Basis einer konkreten Vorhabensplanung. Hierfür bietet sich das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an. Über die genannten Erweiterungsabsichten kann die Gemeinde deshalb erst nach detaillierter Klärung der bauplanungsrechtlichen Situation und entsprechender Vorhabensplanung durch den Vorhabensträger entscheiden. Eine Planänderung erfolgt nicht. 
6        Geistmann, Beate, Scherauer Weg 7, 91227 Leinburg – 09.09.2020
Die Hinweise zur Funktion und Planung der Kanalisation werden zur Kenntnis genommen. Im Falle einer Ausweisung des Baugebietes W8 wird eine ordnungsgemäße Entwässerung durch Ausbau der Kanalisation sichergestellt. Die Hinweise zur bestehenden Kanalisation und zum beantragten Rückbau des Kanals werden zur Kenntnis genommen, sie sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes.
7        Geistmann, Käthe, Haimendorferstr. 1, 91227 Leinburg 
Die Flurnummern sind nicht klar zuordenbar. Es handelt sich vermutlich um das Gewerbegebiet G2 in Diepersdorf. Dieses wird aus der Planung genommen. Das Flurstück 243 befindet sich im Mischgebiet M1 im Norden von Diepersdorf. Diese Fläche stellt eine Baulücke dar und soll in der Planung verbleiben.
8        Kellermann, Andreas, Entenberg – 03.08.2020
Eine Bauflächendarstellung wird -unter Berücksichtigung des Beschlusses bei TOP 5- nicht zugestimmt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan bleibt unverändert.
 
9        Lamm, Christian, Konrad-Oberst-Str. 21, 91227 Leinburg – 04.08.2020
Die Gemeinde hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sämtliche Innenentwicklungspotenziale geprüft. Als Ergebnis ist festzustellen, dass diese Potenziale aufgrund mangelnder Abgabebereitschaft überwiegend nicht zur Verfügung stehen und deshalb neue Bauflächen erforderlich sind. Die Bauflächen sollen sich auf die Hauptorte konzentrieren, von daher ist die Konzentration auf den Ort Diepersdorf eine logische Konsequenz. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zum überarbeiteten Entwurf die Bauflächen nochmals deutlich reduziert wurden. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wie in der Begründung erläutert wird die Gemeinde Leinburg bei der künftigen Entwicklung der verbindlichen Bauleitplanung darauf achten, dass ein Teil der Baufläche auf die Gemeinde übergeht. Details hierzu sind künftigen Verhandlungen vorbehalten. 
Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird kein Baurecht geschaffen. Insofern ist keine Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern gegeben. 
Die genannten Aspekte hat die Gemeinde in die Abwägung eingestellt. Die genannten Bauplätze sind nicht verfügbar. Jagdgebiete von Vögeln sind sämtliche Ackerflächen, Waldflächen, Wiesenflächen und auch Siedlungsflächen im Gemeindegebiet. Maulwürfe sind auf allen landwirtschaftlichen Flächen weitverbreitet, ebenso wie Bienen. Habitate von streng geschützten Arten sind auf der genannten Fläche nicht zu erwarten. 
10        Leidel, Andreas – 23.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus dem Plan gestrichen. 
11        Leidel, Manfred – 22.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus dem Plan gestrichen. 
12        Müller, Johann, Straßäckerweg 7A, 91227 Leinburg – 06.08.2020
Bei dem genannten Flurstück handelt es sich um ein HInterliegergrundstück, das die bisherige Bauflucht des bestehenden Baugebietes überspringt und keine sinnvolle langfristige Erschließung ermöglicht. Zudem rückt die Baufläche näher an das bestehende Gewerbegebiet heran, was aus Gründen des Immissionsschutzes äußerst problematisch ist. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan erfolgt nicht. 
13        Pickel, Kerstin, Gersdorfer Hauptstraße 13, 91227 Leinburg – 01.09.2020
Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Das genannte Grundstück liegt am Hochpunkt des Geländes und fällt nach Norden ab. Ein Überspringen des Höhenrückens ist nicht beabsichtigt, zumal die Möglichkeiten der Bauflächenausweisung in Gersdorf ausreichend sind und gem. Forderung der Regierung beschränkt werden müssen.
Auf den Beschluss bei TOP 5  (Abstimmung 16:4) wird verwiesen
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Aufnahme des Grundstücks Flur-Nr. 92 Gem. Gersdorf gemäß nachfolgender blauer Schraffierung (eine Bauplatztiefe), als Abrundung zur bestehenden Bebauung an der Siedlerstraße, als Baufläche zu. 

14        Schreimel, Gerhard, Am Weiher 11, 91227 Leinburg – 30.08.2020

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Flurstücke werden teilweise in der Baufläche W2 ergänzt.

15        Schuh, Tristan, Pfarrer, Evang.-Luth. Pfarramt, Marktplatz 7, 91227 Leinburg – 11.09.2020

Das genannte Grundstück befindet sich südlich des Friedhofs von Leinburg. Eine Friedhofserweiterung ist grundsätzlich nach Westen möglich. Eine Änderung der Flächendarstellung erfolgt nicht. Erweiterungsmöglichkeiten werden im Einzelfall und nicht im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes geprüft. 

16        Stenz, Günther, Brunner Hauptstr. 71, 90475 Nürnberg – 05.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen. 
17        Verbitskiy, Georgy, Krivenko, Tatyana, Entenberger Hauptstr. 31, 91227 Entenberg – 23.08.2020
Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Das genannte Grundstück befindet sich in zweiter Reihe in exponierter Lage. Die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft wird beibehalten. 
Auf die Beschlussfassung bei TOP 5 wird verwiesen.
18  Vogl, Johann und Helga, Am Buchberg 5, 91227 Leinburg/Diepersdorf – 06.11.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die hiervon betroffene Baufläche W6 in Diepersdorf wird aus der Planung genommen. 
19        Wagner, Margarita und Matthias, Bachgasse 2, 91227 Leinburg – 27.08.2020
Die Plandarstellung wird redaktionell angepasst. Die Hecke befindet sich in der Tat auf beiden Grundstücken. 
20        Zeitelhack, Waltraud, Tannenstraße 29, 91227 Leinburg – 11.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Darstellung der Baufläche wird auf die Abgrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Billigung des geänderten Entwurfes und Auslegungsbeschluss zum geänderten Planentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den, nach Durchführung des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, geänderten Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Planstand 26.04.2021). Die unter TOP 5 / 6 beschlossenen Änderungen bzw. Anpassungen sind einzuarbeiten. 
Es wird bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Frist für die Beteiligung wird aufgrund der Corona-Pandemie nicht verkürzt und beträgt 1 Monat. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö 8
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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö 9
Datenstand vom 24.01.2024 19:32 Uhr