Datum: 17.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das gesamte Gemeindegebiet - Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops einschl. Planungsvorschläge des Büros TEAM 4, Nürnberg, mit anschließender Beratung und ggf. Beschlussfassung
2 Bauleitplanung Unterhaidelbach "Föhrenhölzle"
2.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" im Parallelverfahren - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB)
2.2 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Unterhaidelbach "Föhrenhölzle" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
2.3 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
3 Bauleitplanung Weißenbrunn "Eichenlohe"
3.1 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 "Eichenlohe" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
4 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 31 "Gersberg" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Espanweg", Orsteil Unterhaidelbach, im vereinfachten Verfahren - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
6 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke Flur-Nrn. 56, 56/6 Gem. Diepersdorf, Am Buckberg
7 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
7.1 Bauantrag; Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen, vier Carports und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 276/1 Gem. Diepersdorf, Steinweggasse
7.2 Bauantrag; Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundsück Flur-Nr. 180 Gem. Leinburg, Hauptstr. 37
7.3 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Anbaus an das bestehende Anwesen Lachenbühl 12, Flur-Nr. 575/3 Gem. Entenberg
8 Jahresrechnung 2015;
8.1 Vorlage und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses
8.2 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
9 Verschiedenes
10 Anfragen

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1. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das gesamte Gemeindegebiet - Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops einschl. Planungsvorschläge des Büros TEAM 4, Nürnberg, mit anschließender Beratung und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 1

Beschluss 1

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Leinburg

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Leinburg zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Diepersdorf 

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Diepersdorf mit der Änderung zu, dass die Wohnbaufläche W 1 im Bereich des Lärmschutzwalles mit als Baufläche aufgenommen wird. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Entenberg

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Entenberg zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Gersberg

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Gersberg zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Gersdorf

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Gersdorf mit der Änderung zu, dass die Wohnbaufläche W 1 im Bereich „Lohstraße“ und „Nonnenberger Straße“ vergrößert wird. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Oberhaidelbach

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Oberhaidelbach zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Pötzling

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Pötzling mit der Änderung zu, dass die Baufläche M 2 in verkleinerter Form mit aufgenommen wird (neu M 1). Die geplante Baufläche M 1 entfällt. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Reuth

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Reuth zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Unterhaidelbach

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Unterhaidelbach mit der Änderung zu, dass die Fläche im Bereich der Staatsstraße als Verkehrsfläche dargestellt wird. Die geplante Baufläche M 1 entfällt. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 10

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Weihersberg

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Weihersberg zu. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 11

Vorentwurf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeindeteil Weißenbrunn

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem vorgestellten Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Gemeindeteil Weißenbrunn mit der Änderung zu, dass die Baufläche W 2 verkleinert wird (neu W 3). Die Fläche M 3 wird zu W 2. Dieser Vorentwurf soll Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung Unterhaidelbach "Föhrenhölzle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 2
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2.1. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" im Parallelverfahren - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Stellungnahme Regierung von Mittelfranken – 26.07.2016

Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet nördlich des Geltungsbereiches wird durch Festsetzung der Ausgleichsflächen und einer Begrünung zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet hin berücksichtigt. Eine künftige Ausdehnung von Bauflächen in diese Richtung ist nicht vorgesehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land - 27.07.2016,         11. Änderung FNP

Kreisbaumeisterin:
Die Ermittlung des Bauflächenbedarfes zeigt einen Rahmen auf, der sich aus den bisherigen Überlegungen zum FNP ergibt. Der Auflockerungsbedarf ist generell ein wesentlicher Grund für den noch anhaltenden Bedarf an Wohnbauflächen. Er ist üblicherweise in Wohnbauflächenbedarfsermittlungen enthalten. Die Baulandpotenziale wurden inzwischen von der Gemeinde Leinburg abgefragt, der Rücklauf hat ergeben, dass die weitaus überwiegende Zahl der Eigentümer von Baulücken nicht verkaufsbereit ist. Deshalb ist ein Reservebedarf weiterhin erforderlich. Die Wohnbauflächenbedarfsermittlung wird im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ohnehin nochmals angepasst und begründet. 

Naturschutz:
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Eine evtl. erforderliche externe Ausgleichsfläche wird im Flächennutzungsplan dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land - 28.07.2016,         Aufstellung B-Plan Nr. 38

Kreisbaumeisterin:
Die Stellung der baulichen Anlagen wird ergänzt. Es wird eine Firstrichtung mit traufseitiger Orientierung nach Süden festgesetzt. Dies berücksichtigt die vorliegende Hangneigung.

Naturschutz:
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt. Aufbauend auf deren Ergebnissen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde folgendes abgestimmt:
Im Hinblick auf den im Rahmen der Vegetationskartierung festgestellten überwiegenden Schutz der Fläche durch den § 30 BNatSchG ist festzustellen, dass dieser Zustand durch Inanspruchnahme eines freiwilligen Stilllegungsprogramms entstanden ist. Die Fläche wurde nach Erteilung der Rodungsgenehmigung als „Dauergrünland aus der Erzeugung (Code 592)“ zur Stilllegung gemeldet. Aufgrund des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 01.01.1994 greifen die Verbote des § 30 BNatSchG nicht. Grund ist die Regelung gemäß Art. 23 Abs. 2 Nr. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz, nach der die im Rahmen der Stilllegung erstandene Biotopfläche zulässigerweise in eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Dauergrünland) rückgeführt werden kann.
Eine entsprechende Rückführung würde aus Sicht des Naturschutzes aber keinen Sinn machen. Mit der Rückführung würden sowohl der wertvolle Vegetationsbestand wie auch der magere Sandstandort auf der gesamten Fläche nachteilig verändert. 
Deshalb wird aus planerischer Sicht vorgeschlagen, auf die Rückführung der Fläche in ein landwirtschaftlich genutztes Dauergrünland zu verzichten. Zum einen ist ohnehin eine bauliche Nutzung eines Teils der Fläche geplant. Zum anderen ist es besser, den entstandenen Zustand auf einem Großteil der Fläche zu erhalten und weiter aufzuwerten. Die Entwicklung eines hochwertigen Zielzustandes auf der vorgesehenen Ausgleichsfläche wäre nach vorher erfolgter Rückführung der Fläche in normal genutztes Dauergrünland sowohl zeitlich verlängert wie auch hinsichtlich des Ergebnisses unsicherer einzuschätzen. 
Dennoch sollte aufgrund der Hochwertigkeit des Standortes (Sandstandort) ein hoher Ausgleichsfaktor festgesetzt werden. Im Rahmen einer Bewertung der Fläche (als fiktives normales Dauergrünland) auf Grundlage des Leitfadens zur Eingriffsregelung wäre die Fläche in die Kategorie II (Fläche mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) einzuordnen. Dies würde einen Ausgleichsfaktor von 0,5 bis 0,8 erfordern. Abweichend von dieser Einstufung wird dennoch entsprechend der Forderung der Naturschutzbehörde vorgeschlagen, die Fläche in Kategorie III einzuwerten (Fläche mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) und den Faktor 1,0 als Ausgleichsfaktor festzusetzen. 
Dies bedeutet, dass etwa die Hälfte der entstandenen Biotopfläche erhalten und weiter aufgewertet werden kann. Letztendlich wird durch dieses Vorgehen die Erheblichkeit und Schwere des Eingriffs insgesamt auf ein minimales Maß reduziert und sowohl das entstandene Arteninventar des Biotops gesichert wie auch eine zeitliche Verzögerung bei der Herstellung eines wertvollen Sandlebensraums vermieden. 
Hinsichtlich der festgesetzten Ausgleichsfläche wird zum einen festgesetzt, dass die Grundstücke die an die Ausgleichsfläche angrenzen keine Gartentürchen in diese Richtung haben dürfen, weiterhin wird eine Heckenpflanzung entlang der Baugebietsgrenze vorgesehen. Die querenden Fußwege werden von der Ausgleichsfläche abgezogen. Die weiteren Hinweise und Ergänzungen werden eingearbeitet. 
Die noch benötigte zusätzliche Ausgleichsfläche wird nach Abstimmung mit der Naturschutzbehörde am Haidelbach nachgewiesen.

Wasserrecht:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 25.07.2016

Die Hinweise zur Abwasserbeseitigung werden zur Kenntnis genommen. Die Baufläche wird in den Generalentwässerungsplan eingearbeitet, der Generalentwässerungsplan ist derzeit in Komplettüberarbeitung. Die entsprechenden Anforderungen werden bei der Erschließung beachtet. Die vorgesehene Entwässerung wird zum Entwurf ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 18.07.2016

Der Hinweis auf die Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis wird berücksichtigt. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis wird frühzeitig beantragt. Die Baufläche ist im Besitz einer Erbengemeinschaft, so dass die Kosten für die Sondierungsgrabungen gemeinsam getragen werden. Dennoch wird seitens der Gemeinde Leinburg eine frühzeitige Sondierung begrüßt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Stellungnahme Main-Donau Netzgesellschaft – 15.07.2016

Der Leitungsverlauf und die Schutzzone der 20 kV-Leitung werden im Plan ergänzt bzw. angepasst. Die geplanten Bauvorhaben werden vollständig außerhalb des Baubeschränkungsbereiches festgesetzt, die Baugrenze überschneidet sich nicht mit dem Baubeschränkungsbereich. Die Hinweise zur Nachrüstung der Masten sowie zum Bewuchsbeschränkungsbereich werden zur Kenntnis genommen. Der 2 m breite Versorgungsstreifen wird ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Stellungnahme Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land, Norbert Thiel – 05.07.2016

Die Hinweise zur Löschwasserversorgung werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 19.07.2016

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hat zur Minderung des Flächenverbrauches alle Baulücken im Gemeindegebiet ermittelt und die Grundstückseigentümer angeschrieben. Die Verkaufsbereitschaft ist jedoch sehr gering. Um künftige Baulücken zu vermeiden prüft die Gemeinde Leinburg, derzeit Bauflächen nur noch dort auszuweisen, wo eine Abgabe der künftigen Bauflächen an die Gemeinde zugesichert wird. Für die vorliegende Planung wurde bereits vor vielen Jahren eine Bebauung in Aussicht gestellt, ein Bebauungsplanentwurf aus den 1990er Jahren liegt vor. Deshalb soll die Planung, u.a. auch aufgrund des aktuellen Bedarfes und aktueller Bauwünsche fortgesetzt werden. 

Die geplante Bebauung betrifft nicht den gesamten Geltungsbereich von 1,5 ha sondern lediglich etwa die Hälfte dieser Fläche (ca. 7.000 qm). Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf ist hinsichtlich seines Flächenumfangs an zu bebauender Fläche deutlich geringer als der Entwurf aus den 90er Jahren. Er ist ebenfalls hinsichtlich der Größe der Baufläche deutlich geringer als die Wünsche der Grundeigentümer. Grund für diese Beschränkung der Baufläche ist die vom Bund Naturschutz angesprochene hohe Wertigkeit des Sandstandortes. Es wurde während der Planung darauf geachtet, so wenig Baufläche wie möglich zu beanspruchen und im Gegenzug so viel Sandstandorte wie möglich zu erhalten. 

Hinsichtlich der Wertigkeit der Fläche ist darauf hinzuweisen, dass diese derzeit zwar grundsätzlich zum größten Teil den Schutzcharakter des § 30 BNatSchG aufweist, dies ist allerdings vor allem durch Stilllegung und regelmäßiges Mulchen in den letzten Jahren entstanden. Die Fläche ist von starkem Traubenkirschenaufwuchs (späte Traubenkirsche, nordamerikanische invasive Problemart) geprägt. Die Stockausschläge der Traubenkirsche sind weiterhin vorhanden und werden zu einem raschen Zuwachsen der Fläche führen. Durch Festsetzung der Hälfte des Geltungsbereiches als ökologische Ausgleichsfläche soll dauerhaft eine bestandsgemäße Pflege und Bewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes gesichert werden. Dadurch wird auch der gleichartige und gleichwertige Ausgleich für die verlorengehende flächengleiche Sandfläche geschaffen. Eine stärkere Verdichtung oder gar Blockbauweise ist im ländlichen Raum wie dem Ort Unterhaidelbach nicht üblich, deshalb soll die vorgesehene Baustruktur bleiben. 

Hinsichtlich der Ausgleichsfläche ist festzustellen, dass die Fußwege durch die Fläche bereits jetzt vorhanden sind und nicht zu einem „Hundekotplatz“ geführt haben. Die Bepflanzung zur Aufwertung des Landschaftsbildes wird auf einen geringen Umfang reduziert, insbesondere wird auf Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde eine Hecke zwischen der künftigen Baufläche und der künftigen Ausgleichsfläche angeordnet. Der Rest der Fläche soll weitgehend unbepflanzt und durch Pflegemaßnahmen wie vom Bund Naturschutz vorgeschlagen vor der Verbuschung bewahrt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

Stellungnahme Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. – 27.07.2016
Die vom Landesbund für Vogelschutz geforderten Untersuchungen sind bereits in Auftrag gegeben, lagen allerdings zur Beteiligung zum Vorentwurf noch nicht vor. Die Vorentwurfsbeteiligung hat zudem grundsätzlich die Aufgabe, notwendige Untersuchungen und Gutachten abzufragen, es ist durchaus üblich, dass diese beim Vorentwurf noch nicht vorliegen. 

Aufgrund der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist festzustellen, dass ein Großteil der Fläche als Sandmagerrasen gemäß § 30 BNatSchG geschützt ist, allerdings deutlich an der unteren Grenze. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich dieser Zustand erst durch Stilllegung und regelmäßiges Mulchen in den letzten Jahren entwickelt hat, zudem ist die Fläche stark durch Traubenkirsche (spätblühende Traubenkirsche, invasive Art aus Nordamerika) geprägt. Bei Unterbleiben der Mulchnutzung wird sich innerhalb kürzester Zeit wieder ein fast geschlossenes Traubenkirschengebüsch einstellen. Deshalb ist aus Sicht der Gemeinde und in Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde eine Bebauung vertretbar, zumal die Hälfte des Geltungsbereiches langfristig als Ausgleichsfläche gesichert und entsprechend gepflegt werden soll. Damit kann ein gleichartiger und gleichwertiger Ausgleich für den Eingriff in den Sandmagerrasen geschaffen werden. 

Hinsichtlich der Tierwelt ist festzustellen, dass keine besonders seltenen oder gefährdeten Vogelarten festgestellt wurden (Siedlungsnähe), allerdings sind Vorkommen der Zauneidechse im Bereich des nordwestlichen Waldrandes nachgewiesen. Deshalb werden bei der Optimierung der Ausgleichsfläche die Habitatansprüche der Zauneidechse besonders berücksichtigt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Unterhaidelbach "Föhrenhölzle" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes einschl. Begründung und Umweltbericht im Gemeindeteil Unterhaidelbach „Föhrenhölzle“ in der Fassung vom 17.10.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 „Föhrenhölzle“ einschl. Begründung und Umweltbericht im Gemeindeteil Unterhaidelbach „Föhrenhölzle“ in der Fassung vom 17.10.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung Weißenbrunn "Eichenlohe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 3
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3.1. 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 "Eichenlohe" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Stellungnahme Regierung von Mittelfranken – 09.06.2016

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat inzwischen die Verkaufsbereitschaft aller Grundeigentümer von Baulücken im Gemeindegebiet abgefragt. Auch in den Geltungsbereichen der genannten Bebauungspläne wurden die Eigentümer befragt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht. In Weißenbrunn war festzustellen, dass lediglich 3 Eigentümer von Baulücken grundsätzlich verkaufsbereit wären, aber dennoch die Flächen zunächst für evtl. Eigenbedarf zurückhalten. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Planungsverband Region Nürnberg – 21.06.2016

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat inzwischen die Verkaufsbereitschaft aller Grundeigentümer von Baulücken im Gemeindegebiet abgefragt. Auch in den Geltungsbereichen der genannten Bebauungspläne wurden die Eigentümer befragt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht. In Weißenbrunn war festzustellen, dass lediglich 3 Eigentümer von Baulücken grundsätzlich verkaufsbereit wären, aber dennoch die Flächen zunächst für evtl. Eigenbedarf zurückhalten.  Die Begründung wird entsprechend ergänzt. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 30.06.2016               
10. Änderung Flächennutzungsplan

Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Berechnung des Auflockerungsbedarfes ist aus Sicht der Gemeinde realistisch. Der Auflockerungsbedarf wird in vielen Studien und Untersuchungen als wesentlicher Grund für den weiteren Bedarf an Wohnbaufläche angesehen. Zudem wird auf die positive Entwicklung der Bevölkerung in der Gemeinde Leinburg in den letzten 3 Jahren hingewiesen. Der Ansatz der Haushaltsgröße von 2,0 Personen ergibt sich durch die regelmäßige Verringerung der Personen pro Haushalt in den letzten Jahren, die sich auch künftig fortsetzen wird. Die Gemeinde Leinburg hält an der vorliegenden Planung fest. 

Wasserrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 30.06.2016         
Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21      


Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin
Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Stellung der baulichen Anlagen wird festgesetzt. Die Festsetzung der maximalen Traufhöhe wird durch Ergänzung der Angaben konkretisiert. Ferner wird anstatt einem Pultdach ein versetztes Pultdach mit einer Traufhöhe von 5,50 m im Mittel festgesetzt. 
Die Formulierung „ausgebautes Dachgeschoß“ wird gestrichen. 

Immissionsschutz
Das Original des Schallschutzgutachtens wird der Immissionsschutzbehörde vorgelegt, es haben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf ergeben. Die Festsetzung zum Schallimmissionsschutz wird wie vorgeschlagen ergänzt. 

Naturschutz
Der Hinweis zu den Ausgleichsflächen wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. 

Wasserrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - 28.06.2016

Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet wird in die Planung übernommen. Die Begründungen werden entsprechend ergänzt und korrigiert. 
Hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf den Berglesgraben wird ein hydraulisches Gutachten zur Ermittlung des 100-jährigen Hochwassers ergänzt. 
Bezüglich der Stellungnahme zum Gewässerschutz wird auf die bereits erfolgte vorherige Abwägung verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Stellungnahme N-ERGIE – 24.06.2016 

Der Hinweis auf die Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes wird ergänzt, die Begründung und der Umweltbericht werden korrigiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Stellungnahme Dickas, Werner und Margit, Föhrenstraße 1, 91227 Leinburg – 20.06.2016

Die geforderte Festsetzung einer ausschließlich eingeschossigen Bauweise der beiden dem gewerblichen Betrieb nächstliegenden Parzellen ist bereits im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Ebenso ist ein mindestens 5 m hoher Lärmschutzwall festgesetzt. Eine Planänderung ist deshalb nicht erforderlich, die Anregungen der Einwender wurden bereits berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Dickas hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen

Beschluss 8

Stellungnahme Mehl, Claudia und Riebel, Andreas, Eichenlohe 4, 91227 Leinburg 
u.a. – 12.06.2016

Die Einwendung wird berücksichtigt. Es werden ausschließlich Gebäude mit symmetrischem Satteldach und versetztem Pultdach mit 5,5 m Traufhöhe im Mittel zugelassen. 
Bei den Gebäuden mit zwei zulässigen Vollgeschossen ist zudem festgesetzt, dass das zweite Vollgeschoss ausschließlich im Dachgeschoss zulässig ist. 
Zudem ist die maximale Traufhöhe mit 3,7 m bzw. 5,5 m festgesetzt, was ebenfalls der ortsüblichen Bebauung entspricht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

Stellungnahme    Stumpf, Georg, Pühlhof 17, 91227 Leinburg – 09.05.2016

Die innerhalb bzw. am Rand des Baugebiets befindlichen Starkstromleitungen wurden in der Planung und in der Abwägung berücksichtigt. Die Baugrenze wurde so gezogen, dass keine Gebäude innerhalb der Schutzzone in unmittelbarer Nähe der 110 kV-Leitung errichtet werden dürfen. Die Leitungen sind im Planblatt dargestellt, so dass künftige Bauwerber Kenntnis von den bestehenden Leitungen haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 31 "Gersberg" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 4

Beschluss 1

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 27.09.2016

Kreisbaumeisterin
Die überplante Baufläche ist bereits im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leinburg als Baufläche dargestellt. Aus Sicht der Gemeinde Leinburg sollen zunächst die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen genutzt werden, sofern keine schwerwiegenden planungsrechtlichen oder städtebaulichen Gründe entgegenstehen. Letzteres wird im vorliegenden Fall nicht gesehen zumal die Einbindung der geplanten Bebauung durch festgesetzte Ausgleichsflächen gesichert ist. 

Immissionsschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Naturschutz
Die Festlegung der Eingriffsbereiche wird durch Ergänzung eines Übersichtsplans im Anhang der Begründung überarbeitet. Private Grünflächen sind im Plan nicht dargestellt. Die Hinweise zum Erhalt des Laubbaumes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Festsetzung zur Abschiebung des Oberbodens für die Erschließungsmaßnahmen außerhalb der Vogelbrutzeit wird ergänzt. Die Obstbäume auf Fl.Nr. 1325 haben einen Abstand von exakt 10 m. Die weiteren Hinweise zur Pflege und zur Unterhaltung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 

Tiefbau
Entsprechende Sichtdreiecke werden im Plan ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Dickas befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 2

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - 28.09.2016

Abwasserbeseitigung
Die Begründung wird korrigiert. 

Allgemeines
Die Begründung wird korrigiert. Die wasserwirtschaftlichen Punkte werden ebenfalls ergänzt und korrigiert. 

Gewässer
Der Nonnengraben ist ein fast ganzjährig trockener Graben (ca. 20-50 cm breit und 10-30 cm tief) ohne gewässerzeigende Vegetation und im betreffenden Abschnitt teils verfüllt. Er ist als Verkehrsfläche dargestellt und soll entsprechend verrohrt werden. 
Der Hinweis auf mögliche Auswirkungen von Hochwasser wird berücksichtigt. Es wird eine hydraulische HQ100-Berechnung für den Nonnengraben durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. 

Oberflächenwasser
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf das zufließende Hangwasser ist im Planblatt bereits enthalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Kreisbrandrat Norbert Thiel – 23.09.2016 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Main-Donau Netzgesellschaft – 26.08.2016

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Der genannte Abspannbetonmast ist von den öffentlichen Erschließungsflächen aus zugänglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Stellungnahme Reiß, Herbert, Gersberg 15, 91227 Leinburg – 24.09.2016

Die Zufahrt wird wie beschlossen auf 5 m verbreitert. Betroffen ist hiervon das Grundstück Flur-Nr. 1324/1 Gem. Gersdorf, welches sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet. Der betroffene Eigentümer hat gegen die vorgesehene Verbreiterung keine Einwendungen erhoben.
Die weiteren Punkte hinsichtlich der Abwassersituation und der Kosten bezüglich des Gehsteiges werden zur Kenntnis genommen. Der Rückstau der Kanalisation wird in der Erschließungsplanung geprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Espanweg", Orsteil Unterhaidelbach, im vereinfachten Verfahren - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf (Planstand 20.09.2016) einschl. Begründung für die 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Espanweg“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke Flur-Nrn. 56, 56/6 Gem. Diepersdorf, Am Buckberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der beantragten Bebauung und Erschließung der Grundstücke Flur-Nrn. 56 und 56/6 Gemarkung Diepersdorf durch die Fa. Maisel GmbH grundsätzlich zu. 
Grundlage ist das vorgelegte Erschließungskonzept gemäß Anlage zum Schreiben vom 10.10.2016.
Es besteht Einverständnis, dass das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, die Ausarbeitung des Bebauungsplanes übernimmt. Die Kosten hierfür hat der Antragssteller zu tragen.
Das Verfahren ist gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.
Der Antragssteller trägt ferner sämtliche Kosten für die Erstellung der Erschließungsanlagen einschl. Ingenieurleistungen. Näheres ist in einem Erschließungsvertrag zu regeln.
Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 7
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7.1. Bauantrag; Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen, vier Carports und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 276/1 Gem. Diepersdorf, Steinweggasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen, vier Carports und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 276/1 Gem. Diepersdorf, Steinweggasse. 
Das beantragte Vorhaben fügt sich insbesondere hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse, Wandhöhe) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ferner ist eine Erschließung über die schmale „Steinweggasse“ problematisch.
Mit der bereits beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes werden städtebauliche Ziele für eine geordnete städtebauliche Entwicklung verfolgt. 
Eine Ausnahme von der erlassenen Satzung über die Veränderungssperre in diesem Bereich wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Bauantrag; Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundsück Flur-Nr. 180 Gem. Leinburg, Hauptstr. 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und Aufstockung des Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 180 Gem. Leinburg, Hauptstraße 37.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Anbaus an das bestehende Anwesen Lachenbühl 12, Flur-Nr. 575/3 Gem. Entenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 7.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Anwesen Lachenbühl 12, Flur-Nr. 575/3 der Gem. Entenberg.
Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 24 „Bühl II“ hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze und der abweichenden Firstrichtung werden erteilt.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö informativ 8
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8.1. Vorlage und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö informativ 8.1
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8.2. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 8.2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach dem Stand der Jahresrechnung 2015 für ÜPL über 10.000 Euro und APL über 5.000 Euro laut beiliegender Kontenliste. Die Deckung erfolgt im Wege der Gesamtdeckung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö 9
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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö 10
Datenstand vom 24.01.2024 18:22 Uhr